Bitte um Rat, ich kann den jetzt "neuen" Unterhalt nicht mehr stemmen

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    • Bitte um Rat, ich kann den jetzt "neuen" Unterhalt nicht mehr stemmen

      Ein herzliches Hallo euch allen.

      Ich möchte mich mit einer Bitte um Rat an euch wenden, da ich als Unterhaltspflichtiger für meine Tochter jetzt mit einer massiven Erhöhung des Unterhalts konfrontiert bin, die ich praktisch nicht bewältigen kann.
      Kurz zur Vorstellung und den Gegebenheiten:

      Ich bin Markus und habe die 50 überschritten. Ich bewohne das Eigenheim meiner Eltern (leben beide nicht mehr) in ländlichem Raum, dort haben ich und meine Ex-Frau bis 2017 zusammengelebt, unsere Tochter ist 2011 geboren.
      2017 haben wir uns getrennt und scheiden lassen, ich blieb natürlich in meinem Haus wohnen, meine Ex-Frau hat hier vor Ort eine Wohnung bezogen und unsere Tochter lebt bei ihr. So habe ich weiterhin sehr guten Kontakt zu meiner Tochter, ich nehme sie alle 2 Wochen am Wochenende zu mir und 3x im Jahr eine ganze Woche. Meine Tochter freut sich darauf immer sehr.

      So zahle ich seit 2017 Unterhalt, was, um meine Einstellung dazu zu zeigen, in Ordnung ist. Unterhalt überhaupt zu zahlen ist wichtig und richtig für das Kind.

      Allerdings ergeben sich für mich dabei erschwerende Verhältnisse. Denn die Einkommensverteilung war bei uns schon immer so, dass ich von uns beiden der geringer Verdienende war und bin. Meine Ex-Frau arbeitet im öffentlichen Dienst (beim „Amt“ wie man so schön sagt) und hat ein entsprechendes Gehalt. Ihr neuer Lebens-Partner ist Gutachter, es geht den beiden (und unserer Tochter) finanziell durchaus sehr gut. Meine Ex-Frau ist inzwischen auch zu ihm ins Haus gezogen, wo sie, zusammen mit unserer Tochter, leben.

      Ich dagegen arbeite als Call-Center-Agent im technischen Service einer Firma, wodurch mein Gehalt im Vergleich viel geringer ist. Ich habe derzeit ein Netto von 1460,- mit einem Wohnvorteil von über 600,-
      Anfangs (2017/2018) musste ich den Mindestsatz von 297,- Unterhalt zahlen, weswegen ich Wohngeld beantragen musste (damals lag mein Netto auch nur bei ca. 1200,-). Pünktlich zur Erhöhung des Mindestsatzes vor ca. 3 Jahren hat mein Ex-Frau eine Neuberechnung beim Jugendamt veranlasst -> der Unterhalt stieg auf 322,-. Dies ist bis jetzt so geblieben, die letzte Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle hatte sie bisher nicht eingefordert.

      Auch ich habe vor ein paar Jahren wieder eine Frau kennengelernt und wir sind vor 2 Jahren zusammengezogen. Durch das gemeinsame Gehalt (sie ist auch im Service und verdient in etwa so wie ich, etwas über 1400,- Netto) entfiel der Wohngeldanspruch, was aber im Verhältnis kein großes Problem war durch die geteilten Lebenshaltungskosten. Den Unterhalt von 322,- konnte ich dadurch ohne weitere Unterstützung stemmen, allerdings bleibt mir dadurch kaum was übrig, was sich durch die Teuerung der letzten Zeit stark verschlimmert hat…ich lebe derzeit von der Hand in den Mund…

      Nun ist unsere Tochter in der letzten Woche 12 geworden. Schon am nächsten Tag kam der befürchtete Brief vom Jugendamt, die Kindesmutter hat wieder eine Neuberechnung veranlasst. Da ich dies, wie gesagt, schon befürchtet hatte, hatte ich mich im Vorfeld schlau gemacht, was das für mich bedeuten wird.

      Das Ergebnis ist praktisch vernichtend für mich. Die neuerliche Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle in 2023 zusammen mit der Erhöhung aufgrund des Alters unserer Tochter katapultieren mich durch den Wohnvorteil (der ja ebenfalls gestiegen ist) sogar in den Bereich über 1900,-. Dadurch steigt der Unterhalt von derzeit 322,- auf nunmehr 493,- (wenn ich das richtig gerechnet habe).

      Diese Summe kann ich ohne Weiteres leider nicht mehr aufbringen. Meine Partnerin hat ebenfalls ihr finanzielles „Paket“ zu tragen, sie kann mich nicht nennenswert unterstützen und offen gesagt wäre mir das auch sehr unangenehm und es birgt für die Zukunft viel Streit- und Streß-Potenzial.

      Und nun ist guter Rat teuer. Daher schreibe ich in dieses Forum, vielleicht hat jemand Erfahrungen, ob es Möglichkeiten gibt, diese drastische Änderung meiner Lebensverhältnisse irgendwie abzufangen.

      Ich habe etwas von „Abänderungsbegehren“ gelesen, was aber, wenn ich das richtig verstehe, im Grunde die „Bitte“ an die Unterhaltsberechtigte ist, doch bitte „Gnade“ walten zu lassen, oder? Dazu muss ich leider sagen, dass meine Ex-Frau Narzisstin ist. Der höhere Unterhalt, den sie jetzt einfordert, ist nur eine Art „Bonus“ für sie, dieses „Mehr-Geld“ braucht sie nicht wirklich. Für sie ist viel wichtiger, dass sie den Fuß in meinem Nacken hat. Daher bin ich mir fast sicher, dass eine Bitte um Gnade nichts bewirken wird (Zitat: „Es steht mir nunmal zu. Du kannst froh sein, dass ich die letzte Erhöhung nicht schon mitgenommen habe“).

      Ich würde jetzt erstmal neu Wohngeld beantragen, aber auch hier befürchte ich, dass sich kein Anspruch ergeben wird. Ein Ergebnis des Antrags ist erst in Monaten zu erwarten, daher möchte/muss ich, wie z.B. hier im Forum, die Fühler nach evtl. anderen Möglichkeiten ausstrecken. Gäbe es womöglich über die Agentur für Arbeit eine Möglichkeit? Es gibt doch sowas wie „Aufstocker“?!

      Auch habe ich mich bereits nach einem Zuverdienst erkundigt. Allerdings sind die Möglichkeiten hierbei sehr dünn, weil mein Job mich zu wechselnden Tageszeiten "einspannt", mal früh mal spät, je nach Lage. Ich müsste im Nebenverdienst etwas machen, was auf Basis eines Arbeitspensums und nicht auf "Stunden-Basis mit festem Dienstplan" aufgebaut ist...

      Ich bin im Moment ziemlich verzweifelt und hoffe sehr, dass jemand von euch eine Idee hat, was ich machen könnte…

      Ich danke schon mal sehr im Voraus…
    • hallo,

      als was arbeitet die Mutter im Amt? Hat sie studiert? Sollte sie das 2-3fache deines Einkommens haben, könnte sie verpflichtet werden einen Teil des barunterhalts zu übernehmen.

      was deinen wohnwertvorteil angeht, gibt es dort noch Kredite oder ist das Haus schuldenfrei? Kredite sind bei Berechnung des wohnwertvorteils zu berücksichtigen.
      Wie hoch ist der wohnwertvorteil wirklich? Inwiefern ist er gestiegen?

      du kannst natürlich, wenn der kindesunterhalt tituliert ist, versuche. Aufstockende Leistungen vom Amt zu bekommen. Allerdings dürfte dir das Zusammenleben mit deiner Freundin hier auf die Füße fallen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Vielen Dank, AnnaSophie.

      Nein, das Doppelte meines Gehaltes ist es sicher nicht., aber genau wissen tu ich es natürlich nicht.

      Laut dem Mietspiegel und den Quadratmetern komme ich auf einen Wohnvorteil von 647,-. Das Haus ist Schuldenfrei. Gestiegen ist der Wohnvorteil, weil die Miete/m² gestiegen ist. Zuletzt (vor paar Jahren) lag der Wohnvorteil noch bei ca. 500,-, jetzt, wie gesagt, bei 647,- Aber ist nur meine eigene Recherche...das Ergebnis der Neuberechnung wird es dann zeigen.

      Markus
    • Hallo Maranello,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Du solltest tatsächlich - wie AnnaSophie schrieb - auf die Berechnung des Jugendamtes warten.
      Vermutlich werden 522 Euro monatlich herauskommen, wenn du (nur) für eine Person zum Unterhalt verpflichtet bist. Die Höherstufung ergibt sich aus den jeweiligen Leitlinien des zuständigen OLG.
      Dennoch kann ich nicht erkennen, dass dein Selbstbehalt von 1370 €/Monat nach Abzug des Unterhalts von deinem unterhaltsrelevanten Einkommen (einschl. Wohnvorteil und Synergieeffekt) unterschritten wird.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Danke Villa,
      aber warum 522 und nicht 493?
      Wenn ich nach der D-Tabelle gehe und Netto und Wohnvorteil addiere (1460 + 647 = 2107), dann liege ich in der 2. Zeile bei 618 (minus 125 Kindergeld = 493)...

      Es ist ja vornehmlich die Teuerung, die mich, was die Kosten für Strom Heizung Wasser zusätzlich ans Limit bringt...
    • Danke Euklid, das habe ich bislang nicht gewußt oder mitbekommen. Das Jugendamt war dann offenbar bislang so gnädig mit mir, nicht die höhere Stufe anzusetzen.

      Ich denke, ich werde mich mit dem Jugendamt mal in Verbindung setzen und fragen, ob und wie ich eine Einkommensprüfung bei der Unterhaltberechtigten durchführen lassen kann. Das letzte Gehalt, dass ich von der Mutter weiß, war vor 6 Jahren oder mehr und lag bei 2100,- wenn ich mich da recht erinnere. Inzwischen liegt das mit Sicherheit höher...mal schauen, was dabei rauskommt.

      Maranello
    • hallo,

      wenn die Mutter damals 2100€ hatte wird dies nicht inzwischen das doppelte sein. So hoch fallen die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst nicht aus.
      Das kannst du dir also sparen.
      Denn sie müsste ja mindestens 3000-4500€ netto inzwischen haben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Evtl. solltest du mal deine Finanzen grundlegend überprüfen, ob es da kein Einsparpotential gibt.
      Eigentlich sollte man mit ca. 1000 € im Monat hinkommen, wenn man keine Miete zahlen muss, vor allem wenn man noch einen zweiten Verdiener mit im Haus hat.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Maranello,

      herzlich Willkommen.
      Bevor Du Dich daran abarbeitest, ob das Gehalt Deiner Exfrau zur Überprüfung wert ist, wollte ich das Thema gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei Minderjährigen gegenüberstellen. Bei einem Änderungsantrag, der bei einem Titel über das Gericht läuft und anwaltspflichtig ist, wirst Du Auskunft geben müssen, welche - außer der von Euklid vorgeschlagenen Überprüfung- sonstigen, weitreichenden (Jobwechsel, Stundenerhöhung, Umzug, Nebenjob etc.) Anstrengungen Du nachweislich unternommen hast, um die Leistungen an Dein Kind zu erfüllen?

      Auf eine evtl. Fehlberechnung zur Stufe des JA kannst Du Dich nicht berufen.

      Und auch der Hinweis auf den Narzissmus der Ex-Gattin wird Dich nicht weiter bringen. Bei der Bearbeitung der Auswirkungen auf Dich kann Dir nur professionelle Hilfe geraten werden.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Zunächst einmal danke ich euch allen für eure Beiträge.

      Schwere Geschütze aufzufahren lag von Anfang an nicht in meinem Bestreben, ich wollte nur mal grundlegend andere Meinungen und...so eventuell vorhanden...Tipps einholen, was eventuell möglich wäre. Diese habt ihr mir gegeben.

      Fakt ist, ich komme nicht drum herum, diese 200,- mehr aufzubringen, ob mir das nun gefällt oder nicht. Ich werde nun tatsächlich meine Finanzen auf mögliche Einsparpotenziale prüfen. Allerdings war ich schon immer einer, keine unnötigen laufenden Kosten am Laufen hat.

      Und was meine Tochter angeht...ich würde nur noch Trocken-Brot essen und alles Geld, was geht, für sie, wenn es nötig wär, aufbringen. Die Realität ist aber nun mal, dass das eben nicht wirklich nötig ist. Sie hat alles, was sich ein Kind nur wünschen kann, inkl. dem gewissen Luxus, den ich ihr auch von Herzen gönne.

      Ich schätze, ich bin anbetracht des Briefes vom Jugendamt einfach in die übliche Schiene gerutscht -> "Ich finanziere unter schmerzlichen Bemühungen meiner Ex-Frau ein Luxuxleben" (das denken vermutlich viele) und auch wenn es ein Klischee sein sollte, so bin ich aber eben auch nicht blind...

      @Euklid
      Keine Miete durch Eigenheim heißt aber nicht "keine Kosten" (gäbe Gott, dass es so wär). Aber du hast insofern natürlich recht, dass die Kosten durch einen 2. Verdiener natürlich abgemildert werden. Und wären die Energiekosten-Explosion bzw. die gesamte Inflation nicht eingetreten, wäre diese "Krise" für mich jetzt sicher besser lösbar. Wenn man ein Eigenheim hat, muss man von seinem Einkommen auch was weglegen können, um für mögliche Notfälle gerüstet zu sein...oder wenn mit dem Auto mal was ist. Dass ich das in nächster Zeit wohl werde knicken können, macht mir schon Angst.

      Auch die Unternehmungen, die ich mit meiner Tochter mache, wenn sie bei mir ist, muss ich jetzt sehr runterfahren, das stimmt mich schon traurig.

      Aber wie auch immer...das Leben geht weiter, irgendwie...
    • Hallo @Maranello,

      zum bisher geschriebenen vielleicht noch Folgendes:
      JÄ rechnen nicht zwingend zum Vorteil der UET's (Unterhaltszahlendes Elternteil). Deshalb die dringende Empfehlung, die Berechnung des JA (genau) überprüfen.
      Wie es aussieht wurden Dir zwar (fast) alle "geldwerten Vorteile" zum Einkommen hinzugerechnet (->Wohnvorteil) aber ich konnte nirgendwo herauslesen, dass berufsbedingte Aufwendungen (in der Regel 5% des Einkommens oder aber nachgewiesene Kosten) in Abzug gebracht wurden...
      Hier ist es hilfreich, sich die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG's etwas genauer anzuschauen. Bei minderjährigen Kindern ist regelmäßig jenes OLG zutändig, in dessen "Dunstkreis" die Kinder wohnen...
      Wenn Du magst, kannst Du die Berechnung ja hier mal (anonymisiert) einstellen und dann kann man mal drüberschauen.
      Wichtig ist in jedem Fall, vor unterschreiben eines Unterhaltstitel's die Berechnung etwas genauer anzuschauen... Stellt sich später heraus, dass Du Dich zu zu hohem Unterhalt verpflichtet hast, ist das kaum rückgängig zu machen und bis dato zuviel gezahlter Unterhalt ist eh weg (gilt als verbraucht).
      PS: gegenüber dem JA würde unbedingt(!!!) vermeiden, das Zusammenleben mit (D)einer neuen Partnerin ins Gespräch zu bringen, sonst könnten Dir hier noch Synergieeffekte angerechnet werden und Deine Freundin zahlt dann indirekt mit...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Moin,

      wie Kakadu59 schreibt, sollte auch die zweite Seite der Medaille überprüft werden.

      Ich könnte mir vorstellen, dass du auch etwas Altersvorsorge betreibst, indem du zB. Rücklagen für das Haus bildest (Bausparvertrag / Wertpapiersparplan...).
      Das kannst du dann von deinem Einkommen abziehen (bis 4% in der Regel, siehe Leitlinien).

      Gruß, fras12
    • Oh wow...das sind sehr interessante Infos, danke sehr :)

      Aber darf ich meine Partnerin denn einfach verschweigen? Die Formulare, die ich jetzt bekommen habe, enthalten eindeutige Felder, wo man weitere Personen im Haushalt angeben muss...?! Ich meine, kann mir das Verschweigen nicht irgendwo angelastet werden?

      Was Altersvorsorge betrifft muss ich leider sagen, dass da nichts ist. Ich hatte mal eine Fond-basierte Lebensversicherung, die sich...ja man kann es fast sagen...als Betrug entpuppte. Ich habe dabei den größten Teil meiner dortigen Einlagen verloren, ich kündigte sie, um wenigstens den Rest rauszuholen und nicht weiter einzuzahlen. Aber das ist eine andere Geschichte.

      Im weiteren Verlauf meines Lebens hatte ich leider nie genug Einkommen zur Verfügung, um nochmal was anzufangen, was nennenswert Sinn macht...

      VG, Maranello
    • Maranello schrieb:

      [...]Aber darf ich meine Partnerin denn einfach verschweigen? Die Formulare, die ich jetzt bekommen habe, enthalten eindeutige Felder, wo man weitere Personen im Haushalt angeben muss...?! [...]
      Sind besagte Formulare vom Jugendamt bezüglich der Unterhaltsberechnung(?)-
      wenn ja, dann kannst Du die getrost ignorieren. Du bist nicht verpflichtet das Formular zu verwenden.
      Für diesen Fall machst Du einfach eine eigene(!) vollständige Aufstellung zu Deinen(!) Einkünften der letzten 12 Monate lässt das dem JA zukommen...
      Abschließend erklärst Du, über keine weiteren Auskünfte zu verfügen.
      Dann wartest Du erstmal ab was da passiert...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Moin,

      wenn du das Formular verwendest, sollte die Frage nach der Partnerin beantwortet sein.

      Eine eigene Aufstellung zum Einkommen und den abzusetzenden Kosten umgeht diese Frage, ohne dass du falsche Angaben machst.

      Das Formular dient dem Jugendamt nur dazu, einfach die Daten zu erheben, die sie gern hätten.

      Es hilft dir nicht, nur der Kindesmutter.
      Und es ist nicht vorgeschrieben, die Formulare des Jugendamtes zu nutzen.

      Eine eigene, vollständige Auskunft zu deinen eigenen Einkünften reicht vollkommen.

      Gruß, fras12

      PS: meine ExFrau hat auch das Formular des Jugendamtes ausgefüllt, und dabei einmal Werbungskosten (wie bei der Steuererklärung = Fahrkosten zur Arbeit) angegeben und weiter untern im Feld "Fahrkosten zur Arbeit" eben noch einmal die Kilometer angegeben. Damit fing bei mir alles an. Das Jugendamt wollte das Einkommen meiner Frau 2x um die Fahrkosten bereinigen...!!! Soviel zu diesen Formularen und der Berechnung des Jugendamtes. Beispiele dazu hat hier bestimmt Jeder zu berichten.
    • Super, danke schön...

      Dann ist nur noch das Thema "Auskünfte zum Haus". Dazu ist in dem Schreiben ebenfalls eine Art Formular (aber nicht so "offiziell", nicht so typisch Amtsformular, ausgedruckt halt). Auch hier drin wird tatsächlich nach einem Lebenspartner gefragt...unglaublich.

      Sonst ist da nicht viel mehr als das Übliche. Quadratmeterzahl, ob Kredit noch läuft und Aufwendungen (Schornsteinfeger, Grundsteuer, Versicherungen)...
    • Moin, Maranello,

      für mich ist da kein Unterschied, egal für welchen Bereich die Formulare sind, und egal ob selbst kopiert u. gedruckt, oder Formblatt.

      Auch zum Haus kannst du deine Angaben vollständig, aber in einer eigenen Übersicht (ohne Formular) übermitteln.

      Das Jugendamt erhebt sonst Daten von dir, welche sie gegen dich verwenden/ verarbeiten.

      Formulare sind lediglich für die Datenerhebung da, sollen dem Amt die Arbeit erleichtern.
      Mehr nicht.

      Solltest du explizit nach Einkünften einer Partnerin gefragt werden, musst du Auskunft erteilen.
      Nur nicht ungefragt, weil im Formular ein Feld dafür bereitsteht.

      Gruß, fras12
    • fras12 schrieb:



      Solltest du explizit nach Einkünften einer Partnerin gefragt werden, musst du Auskunft erteilen.
      Hallo Fras,

      die Einkünfte eines Partners oder einer Partnerin gehen niemanden (!) etwas an im Unterhaltsrecht.
      Wenn man sich gegen eine Kürzung des Selbstbehaltes um die Synergieeffekte wehren will, muss man nachweisen, dass der Mitbewohner nicht selbst leistungsfähig ist. Wobei damit sicher gemeint ist, dass der seinen eigenen angemessenen SB nicht sicher stellen könnte.
      Ich würde als Ehefrau noch nicht mal die abgefragten Angaben machen, wenn das JA meinen Mann wieder mal besch... wollte.
      Auch bei einer anwaltlichen Anfrage würde ich versuchen abzuwägen, wie groß die Gefahr einer Auskunftsklage ist. Hier besteht allerdings eher die Gefahr, dass der Anwalt (so bei uns geschehen) einfach eine Mondschätzung des Einkommens des Ehegatten vornimmt und man so mit einfachem Bestreiten vor Gericht scheitert.
      Dennoch ist und bleibt es so, dass weder der neue Partner, noch der neue Ehegatte für das Kind oder die Kinder aus früherer Ehe/Beziehung unterhaltspflichtig ist/sind und damit das JA eher kein Recht auf Auskünfte gegen diese hat.

      Gruß Tanja