Prozesskosten für Zugewinnverfahren nach Scheidung

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    • Prozesskosten für Zugewinnverfahren nach Scheidung

      Guten Morgen,
      ich habe mal eine Frage zur Kostenaufteilung der Prozesskosten zwischen Antragssteller und Antragsgegner im abgetrennten Zugewinnverfahren nach Scheidung.

      -Scheidung ist seit über einem Jahr durch.
      -Zugewinn wurde vor zwei ca. Monaten Anhängig gemacht.
      -es werden 97.000€ Zugewinn gefordert.

      Aktuell sieht es so aus, das der Antragsgegner(ich), im Zugewinnverfahren, nichts zahlen muss.
      Laut einem Prozesskostenrechner im Netz betragen die Kosten für beide Anwälte inkl. Gerichtskosten bei einem Urteil in erster Instanz ca.

      -13.200-€

      (Wenn es weiter zum OLG geht kommen nochmal ca.15.000€ dazu!) Hilfe!

      Wer zahlt die Zeche? Meine Anwältin meint "normalerweise" der Verlierer?!

      Hat der Richter hier den Spielraum und die Macht, die Kostenentscheidung beiden hälftig aufzudrücken, oder gibt es gesetzliche Vorgaben die Ihn dazu zwingen die Kosten dem Verlierer aufzubrummen?
      Sollte er die Kosten beiden hälftig auferlegen, kann man dagegen vorgehen? Hat das Erfolgsaussichten?

      Ist meine Rechnung bzgl. der Prozesskosten annähernd Richtig?! Das ist ja Wahnsinn!

      LG
      Theo
    • Theo schrieb:

      -es werden 97.000€ Zugewinn gefordert.
      Stolze Summe. Hat wohl niemand VKH beantragt?

      Theo schrieb:

      Aktuell sieht es so aus, das der Antragsgegner(ich), im Zugewinnverfahren, nichts zahlen muss.
      Sicher? Warum?

      Theo schrieb:

      Wer zahlt die Zeche? Meine Anwältin meint "normalerweise" der Verlierer?!
      damit liegt sie nicht falsch

      Theo schrieb:

      Hat der Richter hier den Spielraum und die Macht, die Kostenentscheidung beiden hälftig aufzudrücken, oder gibt es gesetzliche Vorgaben die Ihn dazu zwingen die Kosten dem Verlierer aufzubrummen?
      Tja, das ist hierzulande ein weites Feld...

      Theo schrieb:

      Sollte er die Kosten beiden hälftig auferlegen, kann man dagegen vorgehen?
      bei Vergleichen eigentlich nicht, es sei denn man stimmt der Kostenteilung (oder wie auch immer das heißt) nicht zu (siehe BGH blablabla)

      Theo schrieb:

      Hat das Erfolgsaussichten?
      kommt drauf an

      Theo schrieb:

      Ist meine Rechnung bzgl. der Prozesskosten annähernd Richtig?! Das ist ja Wahnsinn!
      Darüber habe ich nie nachgedacht. Ich prozessiere nur hart, wenn ich mir ganz sicher bin. Ansonsten wähle ich einen anderen Weg.