Hallo,
wenn der Gerichtskosten-vorschuss zu hoch war den ich bezahlt habe (Kostenfestsetzungsbeschluß fällt geringer aus in Scheidungsakte),
bekomme ich den Überbezahlten-Betrag automatisch vom Gericht oder muß ich wirkich den Überbezahlten-Betrag bei der Ex einholen (Gerichtsaussage) ?
Konkretes Beispiel:
Kostenvorschluss: 800 €
Kostenfestsetzung bei mir (50/100) 500€ (somit überbezahlt 300 €).
In der Gerichts-Rechnung steht bei dem Betrag von 300 € "Diese Zahlungen werden bei anderen Verfahrensbeteiligten verrechnet": was bedeutet das ?
Gerichts-Sachbearbeiter sagt, ich müsse die 300 € bei der Ex einfordern, notfalls zwangsvollstrecken.
Stimmt das ?
Ich hätte Erstattung direkt von Gerichtskasse erwartet.
Danke.
VG
Marko
wenn der Gerichtskosten-vorschuss zu hoch war den ich bezahlt habe (Kostenfestsetzungsbeschluß fällt geringer aus in Scheidungsakte),
bekomme ich den Überbezahlten-Betrag automatisch vom Gericht oder muß ich wirkich den Überbezahlten-Betrag bei der Ex einholen (Gerichtsaussage) ?
Konkretes Beispiel:
Kostenvorschluss: 800 €
Kostenfestsetzung bei mir (50/100) 500€ (somit überbezahlt 300 €).
In der Gerichts-Rechnung steht bei dem Betrag von 300 € "Diese Zahlungen werden bei anderen Verfahrensbeteiligten verrechnet": was bedeutet das ?
Gerichts-Sachbearbeiter sagt, ich müsse die 300 € bei der Ex einfordern, notfalls zwangsvollstrecken.
Stimmt das ?
Ich hätte Erstattung direkt von Gerichtskasse erwartet.
Danke.
VG
Marko