Wie erfolgt die Erstattung der überbezahlter Scheidungsgerichtskosten (Eigener Vorschusses > Kostenfestsetzungsanteil) ?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Wie erfolgt die Erstattung der überbezahlter Scheidungsgerichtskosten (Eigener Vorschusses > Kostenfestsetzungsanteil) ?

      Hallo,

      wenn der Gerichtskosten-vorschuss zu hoch war den ich bezahlt habe (Kostenfestsetzungsbeschluß fällt geringer aus in Scheidungsakte),
      bekomme ich den Überbezahlten-Betrag automatisch vom Gericht oder muß ich wirkich den Überbezahlten-Betrag bei der Ex einholen (Gerichtsaussage) ?

      Konkretes Beispiel:
      Kostenvorschluss: 800 €
      Kostenfestsetzung bei mir (50/100) 500€ (somit überbezahlt 300 €).
      In der Gerichts-Rechnung steht bei dem Betrag von 300 € "Diese Zahlungen werden bei anderen Verfahrensbeteiligten verrechnet": was bedeutet das ?

      Gerichts-Sachbearbeiter sagt, ich müsse die 300 € bei der Ex einfordern, notfalls zwangsvollstrecken.
      Stimmt das ?
      Ich hätte Erstattung direkt von Gerichtskasse erwartet.

      Danke.

      VG
      Marko
    • Hallo Euklid,

      Ich glaube nicht, dass das Gericht einfach erstatten könnte.
      Wenn die Ex nämlich sowieso mittellos ist.
      Der TO ist in diesem Fall nicht nur Erstschuldner (siehe Haufe-Aufsatz) für 50%, sondern für die 2. 50% sogar als Zweitschuldner (Antragssteller).

      Ich habe mal (außergerichtlich- war rechtlich dazu nicht verpflichtet) die Gerichtskosten meines Ex übernommen. Ich hatte VKH bekommen und war halt der Auffassung, der Ex hätte keine Veranlassung für das (gezwungenermaßen nötige) Verfahren gegen ihn gegeben - so dass ich mit einer Kostenauferlegung an mich rechnete.
      Tja, falsch gerechnet...
      Da ich mich aber moralisch verpflichtet sah, hab ich die Kosten für den Ex überwiesen. War damals schon ziemlich viel Geld für mich, aber halt nur Geld...
      Heute hat sich das zig-fach ausgezahlt...

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo Marko,

      vielleicht kann @Testmama hier etwas Licht ins Dunkel bringen.
      Ich für meinen Teil würde dem Gerichts-SB erstmal Glauben schenken.
      Siehe Haufe zu den Grundsätzen des Kostenrechts.
      Grundsätzlich gilt bei Streitigkeiten vor dem Familiengericht zwar erst mal das FamFG, aber in einzelnen § dort wird ja auch auf die ZPO verwiesen, so z.B. beim 85 FamFg.

      Gruß Tanja
      Guten Morgen,

      ja, es ist wie in Haufe gesagt, als Vorschusspflichtiger kannst Du den überzahlten Betrag beim Gegner regressieren. Stichwort: Kostenfestsetzungsverfahren.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Benutzer online 1

      1 Besucher