Hallo miteinander,
folgender Fall:
Tochter (21) lebte bis vor kurzem noch mit ihrem Kind (4) in ihrer eigenen Wohnung und bezog Bürgergeld. Jetzt lebt das Kind beim Vater (23). Die Eltern waren nicht verheiratet.
Die 21-jährige ist nun wieder zurück zu ihrer eigenen Mutter gezogen. Die 21-jährige hat weder Ausbildung noch Arbeit. Unter welchen Voraussetzungen kann sie Kindergeld bekommen?
Die Mutter hat noch zwei weitere Kinder im Haushalt (19 & 16). Diese beiden Kinder bekommen Kindergeld (250€+250€). Zusätzlich bekommt das 16-jährige Kind Unterhaltsvorschuss (338€). Die Mutter verdient 2600€ netto.
Hat die 21-jährige, die jetzt wieder bei ihrer Mutter und ihren beiden Geschwistern lebt, weiter einen Anspruch auf Bürgergeld?
Oder ist jetzt die Mutter wieder unterhaltspflichtig? Was ist mit dem Stichwort Bedarfsgemeinschaft? Der Vater der 21-jährigen ist Bürgergeldbezieher.
Vielen Dank und viele Grüße!
Bullseye
folgender Fall:
Tochter (21) lebte bis vor kurzem noch mit ihrem Kind (4) in ihrer eigenen Wohnung und bezog Bürgergeld. Jetzt lebt das Kind beim Vater (23). Die Eltern waren nicht verheiratet.
Die 21-jährige ist nun wieder zurück zu ihrer eigenen Mutter gezogen. Die 21-jährige hat weder Ausbildung noch Arbeit. Unter welchen Voraussetzungen kann sie Kindergeld bekommen?
Die Mutter hat noch zwei weitere Kinder im Haushalt (19 & 16). Diese beiden Kinder bekommen Kindergeld (250€+250€). Zusätzlich bekommt das 16-jährige Kind Unterhaltsvorschuss (338€). Die Mutter verdient 2600€ netto.
Hat die 21-jährige, die jetzt wieder bei ihrer Mutter und ihren beiden Geschwistern lebt, weiter einen Anspruch auf Bürgergeld?
Oder ist jetzt die Mutter wieder unterhaltspflichtig? Was ist mit dem Stichwort Bedarfsgemeinschaft? Der Vater der 21-jährigen ist Bürgergeldbezieher.
Vielen Dank und viele Grüße!
Bullseye