Hallo,
meine konkreten Fragen:
Wie sieht es mit einer Jugendamtsurkunde aus, kann das Jugendamt einfach den Mindestunterhalt in die Urkunde hineinschreiben obwohl nachweislich ein Mangelfall vorliegt?
Zu meinem Fall: Mit Beginn des Jahres 2023 und der Erhöhung von Unterhalt und Selbsbehalt der Düsseldorfer Tabelle hat der Ex-Partner bei dem die Kinder leben nun das Jugendamt eingeschaltet zwecks Beistandschaft. Seit März kann ich den Mindestunterhalt 1001 nicht mehr aufbringen, Der Selbstbehalt würde um 110 Euro unterschritten, wodurch ich die Zahlung in Absprache mit meinem Anwalt verringert habe.
Noch im selben Monat forderte mich das Jugendamt auf, das Gehalt darzulegen und erkannte an, dass meine Unterhaltsrechnungen korrekt seinen. Gleichwohl werde ich aufgefordert, ich um einen besser bezahlten Job zu bemühen (20-30 Bewerbungen im Monat werden erwartet) oder einen Nebenjob zu machen um die 110 Euro zu erwirtschaften. Dabei wird anerkannt, dass dieser Nebenjob aufgrund der bereits getätigten 40 Stundenwoche und langen Fahrtzeit nur an den Kinderfreien Wochenenden Samstag und Sonntag alle zwei Wochen möglich sind. Es wurde aber gedroht, dass man einen Nebenjob fikitv mit anrechne bei der Unterhaltszahlung.
Grund für dieses ganze Problem ist, dass die Miete und Nebenkosten extrem gestiegen sind und die 2 Zimmerwohnung, die ich für die 3 Kinder vorhalte (auch für die Hälfte der Ferien) extrem gestiegen ist und über den in der DD genannten 550 Euro Warmmiete liegt.
Nun soll ich in der heutigen Zeit und nach bald 20 jahren Firmenzugehörigkeit meine Arbeitsstelle aufgeben (erhöhter Kündigungsschutz durch Sonderstellung, Homeoffice und flexibler Arbeitszeit die gut mit den Umgangszeiten vereinbar ist) aufgeben, um wo anders ggfs. einen befristeten Vertrag anzunehmen.
irgendwie passt dies nicht ganz zusammen.
ich bin nun am überlegen, ob ich in ein 1 Zimmerappartement ziehe (was auch problematisch ist wegen Kaution, Umzugskosten etc) oder in der Wohnung bleibe und auf die 110 Euro einfach verzichte und den Mindestunterhalt wie im Januar / Februar wieder zahle. Dann denke ich mir jedoch, dass nächstes Jahr die nächste Erhöhung der DD ansteht, zum einen reguläre Erhöhung, zum anderen weil die Kinder in die nächste Altersstufe kommen.
Ein Nebenjob würde mir der Arbeitgeber nur genehmigen, wenn branchenfremd und nachweislich max. 8 Stunden die Woche sowie dokumentierte Ruhezeit von min. 11 Stunden. Außerdem darf ich die 10 Stunden nicht überschreiten. Ein Job unter der Woche fällt damit nahezu flach, da ich unter der Woche flexibel eingesetzt werden kann und nicht selten ich zu Überstunden verpflichtet werde wodurch für diesen Tag dann ein Nebenjob nicht mehr möglich wäre.
Ich tue mich momentan sehr schwer, überhaupt einen Nebenjob zu finden, der sich mit meinem Hauptjob vereinbaren lässt. Übrigens Gehaltserhöhung gab es erst und die nächsten Verhandlungen gibt es Mitte 2024.
Grüße franzk
meine konkreten Fragen:
Wie sieht es mit einer Jugendamtsurkunde aus, kann das Jugendamt einfach den Mindestunterhalt in die Urkunde hineinschreiben obwohl nachweislich ein Mangelfall vorliegt?
Zu meinem Fall: Mit Beginn des Jahres 2023 und der Erhöhung von Unterhalt und Selbsbehalt der Düsseldorfer Tabelle hat der Ex-Partner bei dem die Kinder leben nun das Jugendamt eingeschaltet zwecks Beistandschaft. Seit März kann ich den Mindestunterhalt 1001 nicht mehr aufbringen, Der Selbstbehalt würde um 110 Euro unterschritten, wodurch ich die Zahlung in Absprache mit meinem Anwalt verringert habe.
Noch im selben Monat forderte mich das Jugendamt auf, das Gehalt darzulegen und erkannte an, dass meine Unterhaltsrechnungen korrekt seinen. Gleichwohl werde ich aufgefordert, ich um einen besser bezahlten Job zu bemühen (20-30 Bewerbungen im Monat werden erwartet) oder einen Nebenjob zu machen um die 110 Euro zu erwirtschaften. Dabei wird anerkannt, dass dieser Nebenjob aufgrund der bereits getätigten 40 Stundenwoche und langen Fahrtzeit nur an den Kinderfreien Wochenenden Samstag und Sonntag alle zwei Wochen möglich sind. Es wurde aber gedroht, dass man einen Nebenjob fikitv mit anrechne bei der Unterhaltszahlung.
Grund für dieses ganze Problem ist, dass die Miete und Nebenkosten extrem gestiegen sind und die 2 Zimmerwohnung, die ich für die 3 Kinder vorhalte (auch für die Hälfte der Ferien) extrem gestiegen ist und über den in der DD genannten 550 Euro Warmmiete liegt.
Nun soll ich in der heutigen Zeit und nach bald 20 jahren Firmenzugehörigkeit meine Arbeitsstelle aufgeben (erhöhter Kündigungsschutz durch Sonderstellung, Homeoffice und flexibler Arbeitszeit die gut mit den Umgangszeiten vereinbar ist) aufgeben, um wo anders ggfs. einen befristeten Vertrag anzunehmen.
irgendwie passt dies nicht ganz zusammen.
ich bin nun am überlegen, ob ich in ein 1 Zimmerappartement ziehe (was auch problematisch ist wegen Kaution, Umzugskosten etc) oder in der Wohnung bleibe und auf die 110 Euro einfach verzichte und den Mindestunterhalt wie im Januar / Februar wieder zahle. Dann denke ich mir jedoch, dass nächstes Jahr die nächste Erhöhung der DD ansteht, zum einen reguläre Erhöhung, zum anderen weil die Kinder in die nächste Altersstufe kommen.
Ein Nebenjob würde mir der Arbeitgeber nur genehmigen, wenn branchenfremd und nachweislich max. 8 Stunden die Woche sowie dokumentierte Ruhezeit von min. 11 Stunden. Außerdem darf ich die 10 Stunden nicht überschreiten. Ein Job unter der Woche fällt damit nahezu flach, da ich unter der Woche flexibel eingesetzt werden kann und nicht selten ich zu Überstunden verpflichtet werde wodurch für diesen Tag dann ein Nebenjob nicht mehr möglich wäre.
Ich tue mich momentan sehr schwer, überhaupt einen Nebenjob zu finden, der sich mit meinem Hauptjob vereinbaren lässt. Übrigens Gehaltserhöhung gab es erst und die nächsten Verhandlungen gibt es Mitte 2024.
Grüße franzk