Hallo an alle,
mich treibt das Thema volljährigen Unterhalt bei privilegierten Kindern bei gleichzeitiger Barunterhaltspflicht beider Elternteile um. Trotz vieler Beiträge zu diesem Thema kann ich mich einfach nicht damit Abfinden.
Folgende Situation:
Kind wird volljährig, geht noch zur Schule, ist also privilegiert. Ab 18 Jahren sind beide Elternteile nach Gesetzt Barunterhaltspflichtig. Betreuungsunterhalt entfällt.
Mit 18 wird der Unterhalt neu berechnet und nach Leistungsfähigkeit der Elternteile der Unterhalt gequotelt. Soweit habe ich es verstanden.
Wenn beide Elternteile dann voll arbeiten gehen und einer weniger Verdient, habe ich kein Problem!
Wenn aber ein Partner gar nicht arbeitet, oder nur geringfügig obwohl er/Sie Leistungsfähig ist, dann habe ich ein Problem! Das ganze vor dem Hintergrund betrachtet das er/Sie keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat, nicht krank ist oder sonstige Einschränkungen hat.
In diesem Fall landet der "potenziell Leistungsfähige Partner" unter dem Selbstbehalt und muss faktisch, trotz Leistungsfähigkeit sich nicht am Unterhalt des Kindes beteiligen! Das ist nicht hinnehmbar und hochgradig ungerecht. Es geht hier auch nicht um kleine Summen, wenn nach dem Abitur ein Studium folgt und noch viele Jahre Unterhalt geleistet werden muss kommen schnell hohe Summen zusammen.
Ich habe zwei Fragen:
1. Besteht ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, gibt es Musterurteile
2. Was passiert wenn keiner der Eltern Leistungsfähig ist, wer muss dann Aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit mehr arbeiten? Event. gibt es Urteile?
VG
Theo
mich treibt das Thema volljährigen Unterhalt bei privilegierten Kindern bei gleichzeitiger Barunterhaltspflicht beider Elternteile um. Trotz vieler Beiträge zu diesem Thema kann ich mich einfach nicht damit Abfinden.
Folgende Situation:
Kind wird volljährig, geht noch zur Schule, ist also privilegiert. Ab 18 Jahren sind beide Elternteile nach Gesetzt Barunterhaltspflichtig. Betreuungsunterhalt entfällt.
Mit 18 wird der Unterhalt neu berechnet und nach Leistungsfähigkeit der Elternteile der Unterhalt gequotelt. Soweit habe ich es verstanden.
Wenn beide Elternteile dann voll arbeiten gehen und einer weniger Verdient, habe ich kein Problem!
Wenn aber ein Partner gar nicht arbeitet, oder nur geringfügig obwohl er/Sie Leistungsfähig ist, dann habe ich ein Problem! Das ganze vor dem Hintergrund betrachtet das er/Sie keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat, nicht krank ist oder sonstige Einschränkungen hat.
In diesem Fall landet der "potenziell Leistungsfähige Partner" unter dem Selbstbehalt und muss faktisch, trotz Leistungsfähigkeit sich nicht am Unterhalt des Kindes beteiligen! Das ist nicht hinnehmbar und hochgradig ungerecht. Es geht hier auch nicht um kleine Summen, wenn nach dem Abitur ein Studium folgt und noch viele Jahre Unterhalt geleistet werden muss kommen schnell hohe Summen zusammen.
Ich habe zwei Fragen:
1. Besteht ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, gibt es Musterurteile
2. Was passiert wenn keiner der Eltern Leistungsfähig ist, wer muss dann Aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit mehr arbeiten? Event. gibt es Urteile?
VG
Theo