Nachehelicher Unterhalt trotz Obliegenheitsverletzung des Unterhaltsberechtigten.

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    • Nachehelicher Unterhalt trotz Obliegenheitsverletzung des Unterhaltsberechtigten.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      nach einer Trennung 2014 und unendlichen Schriftsätzen wurde mir im Juni 2023 das Urteil vom OLG Bremen zugestellt. Es ist erschreckend wie weit das Urteil von der aktuellen Gesetzgebung und Urteilen anderer OLG's und des BGH abweicht.

      Zur Sache:

      1996 Eheschließung, zwei Kinder 1997 und 2002. Meine Frau war fortan in Teilzeit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber der Sparkasse tätig. 2009 kündigte sie ihren seit 28 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis eigenständig.

      2014 Trennung, 2015 nahm meine Ex wieder einen Job in ihrem Beruf in Teilzeit an, eine Bemühung, nach dem ersten Trennungsjahr eine vollschichtige Anstellung zu bekommen erfolgte nicht. 2018, kurz vor der abgestimmten Einreichung der Scheidung wurde ihr gekündigt. Fortan war sie krank/ arbeitslos zuhause, ohne Bemühung wieder einen Anstellung zu erlangen.

      Nach dem Auslaufen vom ALG1 (2021) hat sie eine Anstellung bei einem Personaldienstleister zum Mindestlohn angenommen. Trotz von mir nachgewiesen offener Anstellungsmöglichkeiten, welche ich zur Gerichtsakte gereicht habe, hat sie sich nicht um einen angemessen Job bemüht und forderte nachehelichen Unterhalt, wegen ehebedingter Nachteile.

      Aus meiner Sicht handelt es sich eindeutig um eine selbst herbeigeführte Bedürftigkeit. Eine Bedürftigkeit wurde noch nicht einmal nachgewiesen. 2020 wurde unser Eigenheim verkauft und sie hat 100.000€ erhalten.

      2021 hat meine Ex eine Erbschaft von über 200.000€ erhalten. Im Juni 2021 wurden wir geschieden.

      Bei dem Urteil vom OLG Bremen wurde keine unterhaltsmildernde Sachverhalte anerkannt und auf die in der Vergangenheit begangenen Obliegenheitsverletzungen nicht einmal eingegangen. Nach Ansicht des Gerichts sei ihr Jetzt, mit 60, nicht mehr zuzumuten sich um einen Job zu kümmern.

      Es wurde nur ein fiktiver Wohnvorteil aus der Erbschaft berechnet, weil meine Ex angegeben hat, dass sie über den Kauf einer Eigentumswohnung nachdenke.

      Aufgrund der langen Ehezeit von 21 Jahren wurde der Unterhalt auf 6,5 Jahre begrenzt und dann leicht reduziert, auf die Differenz von Ihrem jetzigen Einkommen zum fiktiven Einkommen, welches sie bekommen hätte, wenn keine Ehe bestanden hätte. Der letzte Anspruch besteht lt. Urteil unbefristet! Entgegen des Urteils vom BGH, dass durch den Versorgungsausgleich mit Renteneintritt der Unterhalt nicht mehr gerechtfertigt sei und trotz der langen Trennungszeit von 2014 bis 2021 in der ich Trennungsunterhalt gezahlt habe.
      Meine Einwände, während des Gerichtsverfahrens wurde ignoriert und mit Kommentaren wie: "seien sie doch froh, dass ihre Exfrau überhaupt arbeite", beantwortet. Ein Befangenheitsantrag wurde abgelehnt, weil dieser nicht sofort erfolgt ist, sondern durch meinen Anwalt innerhalb von 7 Tagen eingereicht wurde, aus Sicht des Gerichts zu spät. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hatte keinen Erfolg und die Anhörungsrüge wurde noch nicht einmal beantwortet. Leider hat eine Verfassungsbeschwerde auch nur sehr geringe Aussichten auf Erfolg.

      Frage: Ist das die heutige Rechtsprechung? Die Scheidungsreform von 2008 wollte so etwas eindeutig verhindern und es sollte die Eigenverantwortung deutlich mehr Gewicht haben. Leider kann gegen solch eine Gerichtswillkür nichts unternommen werden, da dem Familiengericht zugestanden wird, dass solche Urteile nicht überprüft werden.

      Gibt es noch Möglichkeiten?

      Ich bin sehr verzweifelt, weil man keine Chance auf Recht bekommt und zum Zahlen verdonnert wird. Es war offensichtlich, dass sich die Anwältin meiner Ex und das Gericht sehr gut kannten, zumal diese Anwältin im OLG Bremen als Referendarsleiterin tätig war.

      Mein Anwalt hat in der Zwischenzeit das Handtuch geworfen, da ihn so etwas in seiner ganzen Laufbahn noch nicht passiert sei. Ein Anwalt aus Bremen hat nach vorhergehender Zusage diese wieder zurückgezogen, weil er ja noch weiter in Bremen arbeiten müsse.
    • Versorger schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      nach einer Trennung 2014

      ...
      Im Juni 2021 wurden wir geschieden.
      Warum dauerte das so lange?

      Aufgrund der langen Ehezeit von 21 Jahren wurde der Unterhalt auf 6,5
      Jahre begrenzt und dann leicht reduziert, auf die Differenz von Ihrem
      jetzigen Einkommen zum fiktiven Einkommen, welches sie bekommen hätte,
      wenn keine Ehe bestanden hätte. Der letzte Anspruch besteht lt. Urteil
      unbefristet!
      Auf 6,5 Jahre befristet und was genau ist unbefristet?

      Vom Gefühl her halte ich die 6,5 Jahre für ok.
      Ich frage mich, was GENAU ist jetzt dein Problem?
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo,

      6,5 Jahre wären schon ok. Ich habe allerdings schon seit 2014 Trennungsunterhalt bezahlt und nach den 6,5 Jahren nachehelichen Unterhalt geht es , leicht reduziert, unbefristet weiter....womit ist das zu begründen? Bis zur Rente von der Unterhaltsberechtigten sind es schon 21 Jahre Unterhaltszahlung.
      Und dann unbefristet weiter? Womit soll so etwas zu begründen sein? 6,5 Jahre wären ein Traum....