Familienrechtsreform unter Buschmann (FDP)

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    • Nur ganz kurz, mir wird die "Diskussion" echt zu platt (ich geb Theo recht, es sieht er aus wie "Mütter gegen Väter" oder wie früher "Jungs gegen Mädels - nein, Mädels gegen Jungs" - das ist mir persönlich zu blöde und simplifizierend)

      TanjaW9 schrieb:

      Ich behaupte mal, es ging dem TO aber gar nicht in 1. Linie darum.

      Marten schrieb:

      doch, doch, es geht mir genau um diesen finanziellen Vorteil, den einem die DD Tabelle verschafft.
      TO heißt (oder zumindest ich meinte es so): Thread opener. Wenn eine Abkürzung nicht geläufig ist, einfach nachfragen. Vielleicht sollte ich lieber das nächste Mal TE (Themeneröffner) oder TS (Themenstarter) schreiben.
      So weit ich mich erinnere, war der Themenstarter hier @Kaleo und damit ist ein "doch doch darum ging es mir" fehl am Platze. Es sei denn, Du @Marten hast Dich hier -in diesem Forum nicht zulässig- mit 2 verschiedenen Nicknamen angemeldet.

      Marten schrieb:

      Das sind Beobachtungen und Massenphenomäne aus Berlin, meine Generation aber auch die meiner erwachsenen Kinder und dazwischen. Das kann bei Dir anders sein. Aber frag doch mal Deinen Ex.
      Ja, ich bin halt ne kleine naive Dorfpommeranze - da kann ich bei solch (angeblichen!) Massenphänomenen nicht mitreden, schon gar nicht, bei denen die in Deiner Kohorte vorkommen...
      Und was soll ich noch mal meinen Ex fragen?

      Ich stell mal frech eine andere Behauptung in den Raum, was die seit Jahrzehnten sinkende Geburtenquote (bei Akademikerinnen ganz besonders auffällig) angeht: da immer noch Frauen die Kinder zur Welt bringen und Kinderkriegen als Armutsrisiko Nr. 1 gilt, fragen sich insbesondere die 'besser gebildeten' Frauen, ob sie sich das leisten können oder wollen.
      Kann und will ja nicht jede von Mann und/oder Staat abhängig sein.
      Keine Ahnung, warum ich das eigentlich versuche zu erklären. Manche Bevölkerungsschichten suchen einfach die "Schuld" immer bei anderen.

      So long
      Tanja
    • so ihr lieben:
      Nur kurz zusammengefasst nochmal:

      Es soll hier um keinerlei Geschlechterproblematiken gehen. Natürlich ist nicht zu leugnen, dass Mütter eindeutig bevorteilt werden von Staat und Jugendämtern...Wann bekommt denn ein Mann die Kinder bei streitfällen? Das ist äußerst selten. Da muss entweder die Mutter nicht wollen oder sehr viel zusammen kommen.
      Im Gegensatz dazu ist es so, dass wenn die Mutter nicht will, dass der Vater Kontakt zu seinen Kindern hat, ihm dies unglaublich erschwert wird. Das wurde mir bei einem anwaltsgespräch und der Frage nach den Erfahrungen der anwältin bzgl der realtität in Fällen, in denen es größere Schwierigkeiten bzgl dem kindesumgang gibt, eröffnet.
      Der Satz lautete: "Wenn die Kindesmutter absolut nicvt will, kann es für den Vater unheimlich schwierig werden."
      Dieser Satz wurde mit anschließend von einem 2. Anwalt, dem Jugendamt selbst und einer Familienrichterin bestätigt.
      Ihre Aussage war dann sogar, ohne die genauen Details des falls zu kennen: "Wenn die Mutter es nicht möchte, ist es für sie relativ einfach, Umgänge trotz gerichtlich festgelegtem Umgangsbeschluss zu boykottieren. Regulation oder Handhabe von staatlicher Seite? Wenn überhaupt, nur nach vielen Gerichtsverfahren."

      Hier liegt einfach der Punkt. Die Gesetzeslage hängt schief....und das soll das Thema des Threads sein.
      Das es im Regelfall Männer betrifft ist der Gesetzeslage geschuldet, wodurch natürlich Anwälte alles für die Interessen des streitigen Betreuenden raus holt. Und dies sind in dem Fall naturgegeben meist Mütter.

      Würden die Gesetze nicht so sein, würden sie viel seltener in Versuchung kommen oder auch Anwälte ihnen nicht raten können in der Hinsicht. Wenn die Gesetze andersrum wären, würden Männer wahrscheinlich genauso handeln in vielen Fällen!
      ERGO: NICHT IRGENDEIN GESCHLECHT IST BÖSE, SONDERN DIE GESETZE SIND EINFACH GESAGT SCHEISSE.

      Und dabei handelt es sich u. a. um Punkte wie
      1. kein gemeinsames Sorgerecht nach Geburt
      2 einseitige finanzielle Tabellen ohne Beachtung des Einkommens des Betreuenden
      2. pariätätische Betreuungsmodell als Standard (andere Länder haben seit 17 Jahren Wechseömodell als Standard!

      Würde dies alles anderd sein, dann würde es viel weniger Auseinandersetzungen geben und nur in wirklich kindeswohlgefährdenten Fällen anders entschieden werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaleo ()

    • Hallo Kaleo,

      1. Kann man freiwillig vor der Geburt erklären genau wie die vaterschaftsanerkennung. Das betrifft aber "nur" nicht-verheiratete elternpaare. Bei verheirateten elternpaaren ist das automatisch so.
      2. Ab einem Ungleichgewicht von mindestens dem doppelten/dreifachen Einkommen des betreuenden Elternteils gegenüber dem zahlungspflichtigen Elternteils kann der betreuungselternteil ganz oder teilweise verpflichtet werden den barunterhalt zu übernehmen. Kindergeld und kindesunterhalt zählt dabei aber nicht als Einkommen.
      2. Paritätisches betreuungsmodell sb Geburt leben (müssen). Also nimmt ein Elternteil nur 2 Monate elternzeit stehen dem anderen auch nur 2 Monate zu. Keine Übertragungsmöglichkeit von kinderkranktagen von einem Elternteil auf den anderen. .

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      1. Ja das kann man erklären. Nun ist es jedoch so, dass auch dies wieder Gerichtsverfahren bedeutet, wenn der betreuuende Elternteil es nicht möchte.
      Bei Streitigkeiten bekommt das Aufenthaltsbrstimmungsrecht im Regelfall der betreuuende. Deswegen und auch Abgesehen davon bringt das sorgerecht nicht viel. Der Umgang trotz umgangsbeschluss kann dennoch einfach verhindert und erschwert werden. Hier fehlen den offiziellen Stellen einfach Möglichkeiten und handhabe etwas zu unternehmen. Der bezahlende Elternteil muss rennen und hat nur Stress und Sorgen. Dann wird evtl ein ordnungsgeld auferlegt. Womit wir das dann bezahlt? Mit Meinen nterhaltszahlungen. ;) wahrscheinlich ist der Teil dann eher noch punkt 4 = fehlende handhabe von Gericht und Jugendamt.

      2. Ab einem Ungleichgewicht von dem 3fachen....dem 3fachen! (Ohne unterhaltseinnahme und Abgabe gerechnet!) Ich bitte dich...

      3. Es geht nicht um die Elternzeit oder kranktage. Es geht um den Umstand, dass wenn ein Elternteil kein wechselmodell möchte und sich dagegen verweigert, es aufgrund fehlender Kommunikations und Kooperationsbereitdchaft nicvt stattfinden wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaleo ()

    • Das sind doch eindeutig Schieflage im System. Allein der Umstand dass es einen Gerichtsbeschluss gibt zu umgangszeiten und es easy ist diese zu boykottieren und keine rechtliche handhabe dagegen gibt außer der bezahlende rennt und rennt und rennt....lächerlich.
      Ganz davon abgesehen dass bei diesen Dingen viel Zeit verloren geht bevor was passiert. Findest du das alles normal bzw völlig io?
    • #kaleo
      Bei 3. Geht es mir um die Kontinuität. Bringen sich beide gleichviel während der Beziehung im die carearbeit ein, dann wird es viel schwieriger dass ein Elternteil das einfach so boykottiert nach einer Trennung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Die Beziehungs- und auch Trennungskonstrukte sind so manigfaltig, wie es keine 1: 1 identischen Krankheitsverläufe bei den Bürgern gibt. Und doch müssen die Regierungen (egal welcher Partei) Rahmenbedingungen schaffen, um größtmöglich eine einigermaßen Gerechtigkeit zu schaffen. Auch wenn dabei einige "hinten runter fallen". Auch ich ärgere mich über Maßnahmen, die ich ergreifen musste und dass man bei manchen Dingen auf verlorenem Posten kämpft. Dennoch ist man gut beraten manchmal auch etwas zu akzeptieren, was nicht zu ändern ist und sich um sein Leben und seine Gesundheit zu kümmern
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Moin Kaleo,

      Ein wenig verkommt es aber doch wieder in Richtung Mütterschelte, wenn Mann sich darüber beklagt, dass (manche) Mütter sich übermäßig(?) auf Artikel 6 (4) berufen.
      Naja, im "Krieg" um die Kinder sind scheinbar alle Mittel erlaubt.

      Lass mich mal kurz nachfragen: Du bist Isuv-Mitglied?

      Ansonsten: ja, das Familienrecht müsste dringend reformiert werden.
      Allein vom rummeckern ändert sich sicher nichts.
      Der Isuv sucht - meines Wissens - oft das Gespräch mit den Verantwortlichen. Leider werden andere Vereine/Verbände eher gehört (man muss sich dazu nur mal den Referentenentwurf und die Stellungnahmen zur Namensrechtsänderung anschauen).
      Wenn Du was mitändern willst, musst Du Dich - neben der Beitragszahlung - aktiv einbringen. Rede mit "Deinen" Politikern vor Ort, mit den Isuv-Kontaktstellenleitern, mit entsprechenden Ansprechpartnern in den Ministerien.
      Aber bitte sachlich und ohne Stammtischgerede oder Polemik.
      Die Gesetze hinken der Entwicklung im Familienrecht immer um ca. 20-30 Jahre hinterher.
      Mein Mann hatte seit ca. 2005 ein Wechselmodell - Unterhaltsrechtlich wurde das erst einige Jahre später vom BGH aufgearbeitet und bis es bei unserem Provinzgericht ankam, war das Kind schon nicht mehr im Wechselmodell.

      Das ist alles ärgerlich bis tief verletzend.
      Rückblickend sehen wir inzwischen vieles als vertane Lebenszeit.
      Manchmal wäre es besser gewesen, es so zu handhaben, wie Testmama schreibt: einfach die Dinge hin- und annehmen.
      Meinetwegen auch in dem Wissen, dass es unfair ist.
      Aber im Endeffekt entscheidet eben jeder selbst, für was, wie lange und um wrlchen Preis er kämpft...

      Gruß Tanja
    • Hallo Kaleo, hallo zusammen,

      nachdem ich hier schon eine Weile mitlese und da isuv und das Forum hier mir mal sehr hilfreich war, möchte ich gerne auch was zu dem Thema beisteuern.

      Bezüglich der Frage, wann sich was tut bezüglich Unterhalts- und Familienrecht, möchte ich gerne meine Einschätzung loswerden. Vor der Sommerpause wird sich wahrscheinlich nichts mehr tun. Im Koalitionsvertrag ist ja bereits eine Reform angekündigt. Der nächste Schritt ist m. E. die Kindergrundsicherung. Leider hakt es da bei der Ampel. Ich kann mir vorstellen, dass nach der Einführung der Kindergrundsicherung, auch eine Reform des Familienrechts (und damit auch Unterhalt und Umgang) erfolgt. Im Augenblick hat die Ampel aber wieder andere Baustellen. Bei der GroKo war es ja auch immer wieder verschoben worden.
      Am besten Deinen Bundestagsabgeordneten in Deinem Wahlkreis anschreiben, wann denn die Reform gemäß Koalitionsvertrag angeht. Zumindest entsteht dann etwas Druck.

      Steuerzahler

      Kaleo schrieb:



      Was sagt ihr dazu? Wird da was kommen? Zum Beispiel ein der Realität angepasstes Unterhaltsrecht sowie ein Umgansrecht, was klar geregelt ist oder wenigstens unkompliziert durchgesetzt werden kann.
      Aktuell ist es so, dass wenn der betreuende Elternteil nicht will, ein vom Gericht geregeltes Umgangsrecht lediglich auf Papier besteht. Davon können in Deutschland mehr als genügend Menschen ein Lied singen.
    • @Steuerzahler:Danke für die Info. Ich werde es wohl mal mit dem Abgeordneten versuchen, in der Hoffnung, dass sich irgendwann mal was tut.

      @Tanja und Testmama:
      Auch euch danke für die Kommentare. Ihr sagt beide etwas ähnliches aus. Im Endeffekt habt ihr ja recht. Vielleicht sollte man es manchmal einfach akzeptieren. Auch in dem Sinne, zu wissen dass es unfair ist. Der Punkt ist einfach dass das sehr schmerzhaft ist. In einem Land wie Deutschland ist es schwer hinzunehmen, dass der Staat solch Ungerechtigkeiten "gesetz" oder "Gleichberechtigung" nennt. Mittlerweile will ich auch nicht mehr. Es ist einfach sinnlos bei den herrschenden Gesetzen. Ich werde mich jetzt auch wieder um meine Gesundheit und mein Leben kümmern. Und dem Staat danken für nichts....und dafür, dass er die quote von jugendstraffälligen, minderjährigen drogenabhängigen und schulabbrechern weiter voran treibt (ist nachweislich bei alleinerziehenden um 75% erhöht. Egal welche soziale schicht.)
      Bzgl dem Thema mehr Engagement um Änderungen herbeizuführen....ich hab bei isuv angefragt...da passiert nicht viel. Und unsere kontaktsellenleitung...naja...
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