Streit um die Sommerferien trotz Urteil

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    • Streit um die Sommerferien trotz Urteil

      Hallo,

      seit einigen Jahren haben wir ein gerichtliches Urteil zum Umgang.
      Leider ging es nicht mehr ohne, da KV dachte, er kann kommen und gehen wie er will. Ständig gab es Theater.

      Um Ruhe reinzubringen, wurde der Umgang einschließlich Ferien und Feiertagen schriftlich fixiert, alle Ferien hälftig.

      Im Urteil steht:
      "Wenn dem Ferienkontakt ein Umgangswochenende vorausgeht, findet die Abholung am Freitag um 18 Uhr statt"

      KV wohnt etwas weiter weg, es wäre quatsch, das Kind dann sonntags 18 Uhr zurück zu bringen, um es dann montags wieder abzuholen.

      "Wenn das nicht der Fall ist, soll das Kind montags um 11:00 Uhr abgeholt werden"

      Sommerferien NRW:
      Donnerstag 22.6. bis 4.8.

      Kind ist die zweite Hälfte der Ferien beim Vater.

      KV hat mir nun wieder seinen Anwalt auf den Hals gehetzt, da er eine sehr interessante Vorstellung des Beginns seiner Ferienhälfte hat und ich damit nicht einverstanden bin.

      Am wievielten Juli ist eurer Meinung nach Abholung?

      Gespannte Grüße
    • Hallo 123,

      dann ist wohl der Beschluss nicht eindeutig.
      Wenn Du es so haben möchtest, wie ich mir ausmale (nämlich 17.7.), ist keine hälftige Teilung der Ferien vorgenommen.
      Egal, ob man das letzte Ferienwochenende (5. und 6.8.) dazu nimmt oder nicht.
      So hätte nämlich ET 1 25 Tage Urlaub mit dem Kind (den 17. habe ich nicht mehr mitgezählt) und ET 2 19 Tage (bis 4.8.) bzw. 21 Tage (bis 6.8.).
      Hälftig ist da doch was anderes.

      Gruß Tanja

      Apropos: ich kann bei meinem Kind auch kommen wann ich will. Zum Glück ist das weder für mein Kind, noch für mein Ex ein Problem... :rolleyes:
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