Unterhaltsklage vereinfachtes Verfahren

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    • Unterhaltsklage vereinfachtes Verfahren

      Guten Tag Gemeinde!
      Heute habe ich 5 Briefe vom zuständigen Amtsgericht erhalten. Für jedes Kind einen. Meine Gattin hat eine Unterhaltsklage im vereinfachten Verfahren erhoben.
      Zu den Fakten.
      ich zahle für 5 Kinder 1165,- Unterhalt und mir bleiben dann 1650 Euro. Der derzeitige ang. Selbstbehalt. Auf den habe ich mich fast durchgängig seit der Trennung berufen. Ich zahle also durchgängig nicht den Mindestunterhalt.
      Ber. Einkommen Gattin ohne Erwerbstätigkeit : mit Wohnvorteil und ohne Kindergeld, weil das nicht als Einkommen gilt, und ohne meine Unterhaltszahlungen für die Kinder bei 5.500,- und seit 12/22 bei 6100,- durch Umschuldung/ neues Darlehen für kleine Resthypothek.
      Ich habe Trennungsunterhalt mit Oktober 21 gefordert, der durch stetige Auskunftsverweigerung nicht berechnet werden kann. In diesem Zusammenhang wäre der Bedarf der Kinder mit über 1000,- festgesetzt worden und meine Gattin kann sich die Differenz aus dem Bedarf und meinen Zahlungen von ihrem Einkommen abziehen, womit ein Unterhaltsanspruch um die 300-500 Euro für mich geblieben wäre. Damit wäre der Mindestunterhalt der Kinder mehr als gedeckt.
      Das vereinfachte Verfahren ist ja ein ziemlicher Vorschlaghammer und absurd im Anbetracht der Situation, wie ich meine.
      1. ist es mehr als offensichtlich, dass der Mindestunterhalt mit Leichtigkeit aus dem Einkommen der Gattin als weiterer leistungsfähiger Verwandter geleistet werden kann und weiterhin eine erhebliche Einkommensdifferenz besteht. Ich müßte 2023 um die 2100,- zahlen. 940,- übernimmt meine Gattin, um den Mindestunterhalt zu gewährleisten und damit bleiben ihr noch 5.200,- eigenes Einkommen.
      2. könnte man auch mir ein wenig mehr zugestehen, weil ich an 110 Tagen für Umgangskosten aufkomme und Wohnraum vorhalten muss. Dabei ist der Selbstbehaltssatz für eine Person berechnet.
      3. Würde sie nicht seit 10/21 eine Berechnung des Trennungsunterhaltes verhindern, würde den Kindern ein Bedarf von über 1000 Euro angerechnet werden und das Thema Mindestunterhalt wäre nicht existent.
      Meinungen und Hilfe….bitte!