Unterhalt für volljährige nicht mehr priviligierte Kinder

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhalt für volljährige nicht mehr priviligierte Kinder

      Guten Tag,

      ich war bisher nur fleißiger Leser dieses Forums und habe schon viele wichtige Informationen gefunden.

      Jetzt habe ich eine Frage. Ich habe 2 Söhne, die beide im August 18 werden und dann auch nicht mehr privilegiert sind, da die allg. Schulausbildung bis dahin beendet sein wird.
      Plan ist wohl Studium, ich habe bisher ab noch keine detaillierten Pläne von Ihnen bekommen, der Kontakt gestaltet sich kompliziert, da sie jetzt mehrere 100km weit weg in
      Nord Dt. leben und meine Ex Frau auch immer einen Keil zwischen uns getrieben hat.

      Aktuell zahle ich Stufe 3 441€ pro Kind. Dazu besteht ein zeitlich unbeschränkter Titel aus einem gerichtlichen Vergleich.

      Da sich ja meine Freibeträge dann ab August drastisch ändern, muss ja der Unterhalt, spätestens ab diesem Zeitpunkt, neu berechnet werden.

      Von meiner Ex Frau wurde im Februar dieses Jahres über das JA Auskunft über meine Einkünfte verlangt. Ich habe diese Auskünfte natürlich umgehend abgegeben. Seit dem
      herrscht Funkstille. Vermutlich, weil das Ergebnis einer Neuberechnung nur noch Stufe 2 wäre. Kann ich vom ihr bzw. dem Jugendamt verlangen, dass die Berechnung
      an mich heraus gegeben wird? Damit ich ggf. weniger zahle? Macht das noch Sinn? Wegen den "paar" Euros möchte ich nicht rumstreiten, da ich den seit Januar Zuviel gezahlten
      Unterhalt sowie nicht zurückfordern kann.

      Wie verhält es sich ab August? Soll ich eine Neuberechnung fordern? Da spätestens ab Oktober wohl Studium angesagt ist, muss ja auch eine Forderung über einen ggf. höheren
      Unterhalt von Seiten der Kinder kommen. Soll ich das Abwarten?

      Wie verhält es sich mit dem Wohnvorteil? Ist mir dann weiterhin der objektive Wohnvorteil zuzurechnen, oder kommt dann nur noch der angemessene Wohnteil zum Zuge?
      Insbesonders dieses Thema würde mich sehr interessieren, da ja die Obliegenheit für Einkommenserziehlung nicht mehr so hoch ist wie bei minderjährigen Kindern.
      Ich wohne aktuell mit meiner LG und deren Kinder in meiner Eigentumswohnung. Ist das irgendwie anrechenbar?


      Danke schon mal :)
    • Hallo SoB,

      welche Freibeträge ändern sich? Wenn die Kinder studieren, sind sie immer noch auf deiner LStKarte.
      Soviel ich weiß ist das Jugendamt bezüglich Unterhalt nur für den Unterhaltsempfänger da, versuchen kannst du es ja. Aber an deiner Stelle würde ich es lieber selbst ausrechnen.

      Wenn du den Titel ändern willst, und die Kinder sich weigern, geht es nur über Abänderungsklage. Wenn du der Meinung bist, dass du eigentlich eine Stufe weniger zahlen müsstest, würden die Kinder ja nur tätig werden, wenn sie eine eigene Wohnung haben und damit nicht mehr nach den Stufen der DD-Tabelle geratet sind.
      Allerdings ist ja ab 18 sowieso der Unterhalt ratierlich zwischen deiner Ex und dir aufzuteilen. Wie sieht es denn da aus? Kommst du damit nicht auf wesentlich niedrigere Zahlbeträge? Dann würde ich mir schon Gedanken machen, ob man nicht die Abänderung verlangt.

      Was den Wohnvorteil betrifft, ist dieser schon in die Berechnung eingeflossen? So, wie ich es verstehe, zieht die Unterscheidung angemessen vs. objektiv nur für den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt, nicht für den Kindesunterhalt.

      Mein Vorschlag wäre:

      - eigene Berechnung vornehmen, wenn alle Parameter vorhanden sind (insbesondere Einkünfte der Ex), wenn nicht, dann frühzeitig anfordern.
      - Bedürftigkeit der Kinder frühzeitig abfragen, möglicherweise studieren sie doch nicht, oder haben dermaßen viele Wartesemester, dass diese überbrückt werden müssen, aber bitte nicht von deinem Geld

      Ich weiß jetzt nicht, wie gestört deine Kommunikation mit den Kindern ist, ich würde hier erst einmal das Gespräch mit ihnen suchen.

      Viel Erfolg
    • Hallo Maccie,

      danke erstmal für die schnelle Antwort.

      Ja ich weiß, dass das JA nur für den Empfänger da ist, aber wenn schon Unterlagen angefordert werden für eine neue Berechnung, dann sollte diese auch ausgeführt werden und bevor ich
      tätig werde wollte ich eigentlich die Berechnung abwartet und mich nur dagegen "wehren", wenn offensichtliche Fehler darin enthalten sind.

      Ich habe mich falsch ausgedrückt, ich meinte mit Freibeträge den Eigenbedarf. Im Unterhalt ist ja dann der angemessene Eigenbedarf (1650€) und nicht mehr notwendige Eigenbedarf (1370€)
      in der Berechnung anzusetzen. Bzgl. Wohnwert wird aktuell der objektive WW in der Berechnung angesetzt. Der angemessene WW wäre natürlich für mich deutlich günstiger.

      Ich habe mal gelesen, dass gegenüber volljährigen unprivilegierten Kindern nur der angemessene WW, wie beim Unterhalt gegenüber den eigenen Eltern, anzusetzen ist, da Obliegenheit mein
      "Vermögen" "gewinnbringend" zu nutzen nun deutlich reduziert ist im Vergleich zu minderjährigen bzw. privilegierten Kindern.

      Meine Ex Frau wird auf absehbare Zeit nichts zum Unterhalt beitragen können. Ihr bereinigtes Einkommen unterschreitet den Eigenbedarf.

      Ich habe mir das nochmal durch gedacht.. ich werde wohl oder übel zum Anwalt gehen müssen und von ihm mal den Unterhalt berechnen lassen und diese Berechnung dann den Kindern
      vorlegen. Ich hätte jetzt auch kein Problem, den Unterhalt einfach weiterlaufen zu lassen, aber spätestens wenn dann der eine zum Studieren auszieht will eh er mehr Kohle sehen, meine
      Ex wird ihn schon dazu aufstacheln.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum SoB,

      zu Deinen - teilweise auch von Maccie schon beantworteten - Fragen:

      Klar kannst Du das JA bitten, Dir die Berechnung zukommen zu lassen, tun muss es das nicht und einen Anspruch auf Herausgabe hast Du nicht.
      Wenn das JA tatsächlich einen niedrigeren Unterhaltssatz berechnet hat, muss es Dir den auch nicht zugestehen. Du kannst dann auch nicht einfach weniger zahlen (wenn höher tituliert ist), sondern brauchst die Zustimmung der KM (oder des JA bei Beistandschaft).

      Ob sich der Aufwand jetzt noch für 3 Monate lohnt, kann ich nicht sagen.
      Ab Volljährigkeit wäre ja, wie gesagt, auch die KM mit an Bord. Woher weißt Du denn, dass sie auch aktuell noch unter dem SB verdient? Ich würde schon jetzt die KM anschreiben und auf Offenlegung und beleghaften Nachweis der Einkünfte und des Vermögens der KM drängen.
      Da bist Du gut in der Zeit. Erfahrungsgemäß mauern die bis dahin "Unterhaltsverwalter" nämlich gern und reichen Unterlagen nicht raus.

      Ja, ab Volljährigkeit (nicht erst ab Wegfall der Privilegierung) wird der angemessene SB von derzeit 1650, bei dir vermutlich abzüglich 10 % (Zusammenleben mit leistungsfähigen Dritten->Kürzung um 10% wegen der Synergieeffekte), zum Ansatz.

      Wohnwert wird ganz normal angesetzt nach ortsüblicher Vergleichsmiete. Du kannst aber inzwischen auch die Tilgung abziehen, nicht nur den Zins.
      Für die mit Dir in Deinem Eigentum lebenden anderen Bewohner hast Du keine Abzugsmöglichkeiten. Du bist denen zu keinerlei Leistung verpflichtet.

      Wenn die Kinder studieren (wollen), solltest Du sie auch auffordern, Bafög zu beantragen. Gerade, wenn sie nicht mehr bei der KM wohnen werden, erhöht sich der BaFöG-Satz ja.
      Du musst auch nicht unbedingt zum Anwalt um Dein unterhaltspflichtiges EK zu berechnen, so lange da nicht irgendwelche Besonderheiten wie Einkünfte aus SA oder Gewerbe (3 Jahreszeitraum) oder Sachwertbezüge anzusetzen sind.
      Wenn Du das selbst berechnest, können die Kids auch ab 18 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr noch zur Beratung (und Berechnung) zum JA - d.h. die können Deine Berechnung kostenlos überprüfen lassen.
      Also, frisch ans Werk (Du kannst Dich doch mit der Berechnung an der damaligen Berechnung des JA orientieren?) oder wo liegt Dein Problem?

      Gruß Tanja