Guten Tag,
ich war bisher nur fleißiger Leser dieses Forums und habe schon viele wichtige Informationen gefunden.
Jetzt habe ich eine Frage. Ich habe 2 Söhne, die beide im August 18 werden und dann auch nicht mehr privilegiert sind, da die allg. Schulausbildung bis dahin beendet sein wird.
Plan ist wohl Studium, ich habe bisher ab noch keine detaillierten Pläne von Ihnen bekommen, der Kontakt gestaltet sich kompliziert, da sie jetzt mehrere 100km weit weg in
Nord Dt. leben und meine Ex Frau auch immer einen Keil zwischen uns getrieben hat.
Aktuell zahle ich Stufe 3 441€ pro Kind. Dazu besteht ein zeitlich unbeschränkter Titel aus einem gerichtlichen Vergleich.
Da sich ja meine Freibeträge dann ab August drastisch ändern, muss ja der Unterhalt, spätestens ab diesem Zeitpunkt, neu berechnet werden.
Von meiner Ex Frau wurde im Februar dieses Jahres über das JA Auskunft über meine Einkünfte verlangt. Ich habe diese Auskünfte natürlich umgehend abgegeben. Seit dem
herrscht Funkstille. Vermutlich, weil das Ergebnis einer Neuberechnung nur noch Stufe 2 wäre. Kann ich vom ihr bzw. dem Jugendamt verlangen, dass die Berechnung
an mich heraus gegeben wird? Damit ich ggf. weniger zahle? Macht das noch Sinn? Wegen den "paar" Euros möchte ich nicht rumstreiten, da ich den seit Januar Zuviel gezahlten
Unterhalt sowie nicht zurückfordern kann.
Wie verhält es sich ab August? Soll ich eine Neuberechnung fordern? Da spätestens ab Oktober wohl Studium angesagt ist, muss ja auch eine Forderung über einen ggf. höheren
Unterhalt von Seiten der Kinder kommen. Soll ich das Abwarten?
Wie verhält es sich mit dem Wohnvorteil? Ist mir dann weiterhin der objektive Wohnvorteil zuzurechnen, oder kommt dann nur noch der angemessene Wohnteil zum Zuge?
Insbesonders dieses Thema würde mich sehr interessieren, da ja die Obliegenheit für Einkommenserziehlung nicht mehr so hoch ist wie bei minderjährigen Kindern.
Ich wohne aktuell mit meiner LG und deren Kinder in meiner Eigentumswohnung. Ist das irgendwie anrechenbar?
Danke schon mal
ich war bisher nur fleißiger Leser dieses Forums und habe schon viele wichtige Informationen gefunden.
Jetzt habe ich eine Frage. Ich habe 2 Söhne, die beide im August 18 werden und dann auch nicht mehr privilegiert sind, da die allg. Schulausbildung bis dahin beendet sein wird.
Plan ist wohl Studium, ich habe bisher ab noch keine detaillierten Pläne von Ihnen bekommen, der Kontakt gestaltet sich kompliziert, da sie jetzt mehrere 100km weit weg in
Nord Dt. leben und meine Ex Frau auch immer einen Keil zwischen uns getrieben hat.
Aktuell zahle ich Stufe 3 441€ pro Kind. Dazu besteht ein zeitlich unbeschränkter Titel aus einem gerichtlichen Vergleich.
Da sich ja meine Freibeträge dann ab August drastisch ändern, muss ja der Unterhalt, spätestens ab diesem Zeitpunkt, neu berechnet werden.
Von meiner Ex Frau wurde im Februar dieses Jahres über das JA Auskunft über meine Einkünfte verlangt. Ich habe diese Auskünfte natürlich umgehend abgegeben. Seit dem
herrscht Funkstille. Vermutlich, weil das Ergebnis einer Neuberechnung nur noch Stufe 2 wäre. Kann ich vom ihr bzw. dem Jugendamt verlangen, dass die Berechnung
an mich heraus gegeben wird? Damit ich ggf. weniger zahle? Macht das noch Sinn? Wegen den "paar" Euros möchte ich nicht rumstreiten, da ich den seit Januar Zuviel gezahlten
Unterhalt sowie nicht zurückfordern kann.
Wie verhält es sich ab August? Soll ich eine Neuberechnung fordern? Da spätestens ab Oktober wohl Studium angesagt ist, muss ja auch eine Forderung über einen ggf. höheren
Unterhalt von Seiten der Kinder kommen. Soll ich das Abwarten?
Wie verhält es sich mit dem Wohnvorteil? Ist mir dann weiterhin der objektive Wohnvorteil zuzurechnen, oder kommt dann nur noch der angemessene Wohnteil zum Zuge?
Insbesonders dieses Thema würde mich sehr interessieren, da ja die Obliegenheit für Einkommenserziehlung nicht mehr so hoch ist wie bei minderjährigen Kindern.
Ich wohne aktuell mit meiner LG und deren Kinder in meiner Eigentumswohnung. Ist das irgendwie anrechenbar?
Danke schon mal
