Vollährigen Unterhalt, Studium, Nachweis, Verzug

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    • Vollährigen Unterhalt, Studium, Nachweis, Verzug

      Grüß Euch,
      hab meiner Tochter und auch dem JA mehrmals geschrieben, dass ich gerne meinen Unterhaltsanteil zahle, vorausgesetzt ich habe/bekomme eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Informationen zur Ausbildung der Tochter
      Für das WS 2022/23 lag mir eine vor. Zum Ende des Semesters hab ich dann darauf hingewiesen (auch wieder mehrmals), dass ich Unterhalt über das Ende des WS nur bezahle, wenn ich eine Immatrikulationsbescheinigung für das SS 2023 bekomme. Weder das JA, noch die Tochter haben mir geantwortet und ich habe auch keine Bescheinigung, oder einen sonstigen Hinweis bekommen, dass meine Tochter weiterhin studiert. Damit habe ich seit 31.3 auch keinen Unterhalt mehr bezahlt.
      Wür mich ist die Situation klar unbd ich kann damit gut leben.
      Meine Frage ist nun:
      Kann meine Tochter rückwirkend Unterhalt einfordern, wenn ich keinerlei Informationen/Aufforderungen bekommen habe?
      Aus meiner Sicht muss (ob ich es ggf mache ist dann etwas anderes) ich zB für den Monat April nichts mehr zurücklegen...
      Danke Euch
      MFG
    • Hallo chorino,

      das Thema hatten wir doch schon mal hier (2. Absatz) angerissen?:

      TanjaW9 schrieb:

      Ja, natürlich kannst Du - Glücklicher ohne Titel - gefahrlos den Unterhalt zurückhalten, wenn zumindest die Imma-Bescheinigung nicht kommt.
      Wenn/da ja lt. Deiner Aussage kein Titel existiert, sollte also rückwirkend kein Unterhalt mehr verlangt werden können, siehe 1613 BGB.

      Gruß Tanja
    • Danke Tanja,

      Titel hatte ich nur die letzten Monate, bevor die Tochter 18 wurde. JA und Mutter merkten, dass ihre Strategie nicht aufgeht, ein Gericht für sie eher nachteilig wäre. Das JA hatte mir angeboten, meinen Vorschlag bezüglich geteilten Unterhalt anzunehmen und auf das Gericht zu verzichten. Ich hatte als Bedingung gesetzt, dass ich nur einen Titel unterschreibe, der bis zur Volljährigkeit gilt, dem vom JA auch zugestimmt wurde. Es war absolut sinnlos, da ich um endlich Ruhe zu haben, für die 2 Monate im Voraus alles bezahlt hatte.- na ja, der Titel war eine reine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für JA-SBs... Ich hab unterschrieben,wie man in Bayern sagt, damit endlich a Ruah is.
      Warum ich noch mal nachgefragt hatte
      Das JA und Tochter hatten mich im August letzten Jahres aufgefordert UH zu bezahlen und mich in Verzug gesetzt. Ich hatte dann bis zum Ende des Semesters bezahlt. Mit Beginn des neuen Semesters ist ja dann die Berechtigung erloschen, weil mir keine aktuell ggf gültige Bescheinigung, Information gegeben wurde.
      Was würde passieren, wenn mich die Tochter in Verzug setzen würde, ohne mir eine Berechtigung vorzulegen um sie mir dann in 3 Monaten doch zu schicken- müsst ich dann nachbezahlen?... oder erst ab dem Monat in dem mir der Verzug angehängt wird?
      Mir ist immer wichtig in etwa Klarheit zu haben, was ich muss und was freiwillig ist , mich vor Emo-Verwirrung zu beschatten zu lassen
      LG

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Namen entfernt

    • Hallo chorinho,

      rechtssicher kann Dir das hier eher keiner beantworten.
      Wenn Du ISUV-Mitglied bist, kannst Du die jährliche kostenlose Rechtsauskunft oder aber die vergünstigte Kurzrechtsberatung in Anspruch nehmen.

      Meiner Laien-Ansicht nach müsstest Du, würde Deine Tochter Dich jetzt auffordern (also in Verzug setzen), tatsächlich ab Mai nachzahlen. Auch wenn sie Dir die Nachweise erst im August zur Verfügung stellen würde.

      Gruß Tanja
    • Danke nochnmals für die Antwort.
      Wie schon gesagt, hät ich kein Problem die Tochter finanziell zu untertützen.
      Für mich ist die Situation wie sie aktuell ist, gut lebbar und klar.
      Mein Wunsch, dass sie ein eigenständiger Mensch wird ist gerade mehr in Erfüllung gegangen, als "vorgesehen".
      Als Alleinerziehender, zumal in 3 Lockdowns ist eine Abnabelung wichtig und vielleicht schmerzhafter als in einer traditionellen Familie.
      Ich bin mit mir im reinen und geniess zunehmend (bald 2 Jahre), nicht mehr Sorgepflichtiger zu sein, Zeit für mein Leben und Lieben zu haben, die Welt neu zu entdecken.
      Die Tochter ist in die Welt gegangen und wenn sie dies auch ohne mein Geld kann, ist das ja auch ein Kompliment, auch wenn es ab und an noch weh tut.
      Ich werd berichtigen, sollten sich Änderungen ergeben, wie die rechtl Situation im realen Leben tatsächlich gehandelt wird.
      HG