Liebe Mitglieder, liebe Mütter und Väter,
als ganz neues ISUV-Mitglied wende ich mich, in einer für mich verzweifelten und aussichtslosen Situation, mit folgendem, wichtigem Anliegen an Euch:
Seit 12 Monaten kämpfe ich als Vater von meinen zwei kleinen Töchtern (4 und 5,5 Jahre alt), mit denen ich eine sehr enge Beziehung habe, darum, mit Ihnen eine medizinisch indizierte Vater-Kind-Kur nach §24 SGB V wahrzunehmen, die mir seit dem 17.05.2022 von der Krankenkasse bewilligt worden ist. Da meine Noch-Ehefrau, von der ich seit letzten Mai getrennt lebe, und mit der ich das gemeinsame Sorgerecht für die zwei Mädchen habe, die Zustimmung für die Kur verweigerte, blieb mir im August letzten Jahres, kurz vor dem damals geplanten Kurzeitraums, nur die Möglichkeit eines Eilantrags, der aber vom Amtsgericht abgelehnt wurde, mit der Begründung "fehlende Eilbedürftigkeit" und die Kurmaßnahme wäre eine "Abänderung der Umgangsregelung". Kur Versuch 1 durch Eilantrag gescheitert!
Da ich aufgrund dieses Unrechts sehr litt, und die Kinder mir durch die Umgangsregelung (später dazu mehr) ohnehin schon sehr fehlten, bekam ich im September eine schwere Gesichtsgürtelrose, unter deren Nachwirkungen ich nach wie vor leide.
Im Dezember letzten Jahres, nachdem ich einen neuen Kurtermin auf Norderney vom 06.06-27.06 2023 von der Einrichtung zugesagt bekam, bat ich erneut über meinen Anwalt um die Zustimmung der Kur. Nach vielen Schreiben hin und her, erklärte meine Frau im März 2023, daß sie der Kur nur zustimme, wenn sie während des Kurzeitraums jedes Wochenende vor Ort auf Norderney die Kinder bekäme und jeden zweiten Tag anrufen kann. Neben dem Besuchsverbot der Einrichtung selber bzw. der Empfehlung auch außerhalb des Geländes keinen Besuch zu empfangen, versteht es sich von selbst, daß auch ich gegen die überzogenen Besuchs-und Kontaktforderungen war, da sie den Sinn und Zweck der Vater-Kind-Kur nur untergraben und torpedieren würden, nur unnötig Sehnsüchte und Unruhe bei den Kindern geschürt werden (aus genau dem selben Grund hat meine Frau nach meinem Auszug mir verboten anzurufen, um die Kinder zu sprechen, woran ich mich bis heute halte), die Routine und die Ziele der Kur gefährdet werden, mal abgesehen davon, daß die Kinder nur der gleichen Konfliktlage zwischen meiner Frau und mir und den gleichen Loyalitätskonflikten ausgesetzt sein würden, wie im Alltag zuhause. Das wollte ich den Kindern, mit Blick auf Ihr Wohl, ersparen. Mit ein paar Anrufen in jeder Woche wäre ich einverstanden gewesen, aber nicht mit den umfangreichen Besuchsforderungen, gerade an den Wochenenden, an denen ich keine Anwendungen haben würde, und ich mit den Kindern uneingeschränkt Zeit verbringen wollte, um Freizeitangebote der Einrichtung vor Ort wahrzunehmen.
Da die Einigung ausblieb, stellte ich wieder einen Eilantrag, da natürlich mein Arbeitgeber und die Einrichtung selber auch Planungssicherheit benötigen.
Erneut wurde, obwohl es eine andere Richterin war, mein Eilantrag abgelehnt, mit der fast Wort für Wort (copy and paste) identischen Begründung: "Fehlende Eilbedürftigkeit" plus "Abänderung der Umgangsregelung". Eine formalistische, kaltherzige Begründung, da die Kur für mich nur eine logische Konsequenz der bestehenden Umgangsregelung darstellt, und diese ja nach der Kur wieder automatisch in Kraft tritt.
Eine spätere Mail an meine Frau, in der ich ihr anbot, wenn sie meiner "ungestörten" Kur zustimmen würde, in zwei Zeiträumen 24 Urlaubstage mit den Kindern zu bekommen, auch während der Kitaschließzeit, und ich auf eigene Umgänge verzichten würde, blieb unbeantwortet.
Es kam zur mündlichen Verhandlung letzten Mittwoch. Beim Versuch sich zu einigen, zog dann meine Frau urplötzlich ihre Besuchs-Kontaktforderungen zurück, und verweigerte mir die grundsätzliche Zustimmung der Kur, da mir ja "nicht zu trauen wäre", dass die Besuche vor Ort stattfinden würden und ich mich ohnehin nicht an die Vereinbarungen des Vergleichs halten würde, was sie sogar eidesstattlich versicherte, wie ich später las, was aber alles infame, unbegründete Lügen sind.
Da die Richterin die Besuche meiner Frau für das Wohl der Kinder als unabdingbar hielt, platzte dadurch mein Antrag zur Kur erneut und ließ mich völlig verstört zurück. Kur Versuch 2 durch Eilantrag gescheitert!
Neben der falschen eisesstattlichen Versicherung meiner Frau, hatte die RAin meiner Frau, wie im Umgangsverfahren im letzten Sommer, als ich um Das Wechselmodell kämpfte, erneut einen Tag vor der Verhandlung, einen völlig denunzierenden Schriftsatz noch bei Gericht eingereicht, der mich als Vater und Mensch in einem absichtlich völlig falschen Licht zeichnen sollte, der aber die Richterin nachhaltig beeinflusste, wie im Umgangsverfahren. Auch hier bekam ich den Schriftsatz erst nach der Verhandlung zu lesen, ohne vorher eine Möglichkeit der mündlichen oder schriftlichen Erwiderung zu haben.
Nun beginnt die Kur am 06.06.2023 und ich weiß nicht, was ich machen soll. Eine Beschwerde beim OLG ist bei einem Eilantrag nicht möglich.
Hat jemand von Euch eine Idee, was ich jetzt noch machen kann?
Kennt jemand einen TOP Familienanwalt im Raum Celle, der mir nicht nur bei der Kur, sondern auch in Sachen Umgangserweiterung (Ziel Wechselmodell) helfen kann?
Ich wäre über jede Hilfe sehr dankbar!!!!!!
Zur Erklärung: Vor meinem Auszug im Mai machte meine Frau mir den "Vorschlag", daß ich die Kinder nur noch an jedem zweiten Wochenende zu sehen bekomme, aber gab im gleichen Atemzug scheinheiligerweise an, daß sie weiß, daß unsere Kinder Mama und Papa bräuchten.
Ich lehnte ihren Vorschlag natürlich ab und wünschte das Wechselmodell, da wir in der Zeit unseres ehelichen Zusammenlebens mit den Kindern eine paritätische Betreuung der Kinder lebten (ich war beim ersten Kind in Elternzeit gegangen, was meinen Rauswurf beim Theater bedeutete, und ich dann zunächst ein Jahr arbeitslos war bzw. später selbstständig tätig wurde, aber dementsprechend viel zu Hause war). Ich schalte dann kurz vor dem geplanten Auszug das Jugendamt ein, aber der "Vorschlag", besser, die Maßgabe meiner Frau (jedes 2. Wochenende Umgang) wurde als Grundlage für die kommende Umgangsregelung genommen, lediglich mit einem Nachmittag von 4,5 Stunden mit den Kindern in der jeder Woche "garniert". Man beschloss, daß es sich nur um eine Übergangsregelung für den Monat Mai handelt. Der Juni kam und bei der nächsten Gesprächsrunde beim Jugendamt ließ meine Frau endgültig ihre Maske fallen, und schlug vor, daß die momentane Umgangsregelung bestehen bleiben sollte, und schalte zeitgleich die Unterhaltsvorschusskasse ein, und setzte mich als Kindergeldempfänger bei der Familienkasse ab, da die Kinder ja immer noch bei ihr gemeldet waren, und ich ja ausgezogen war. Da meine Frau weiter blockierte, zog ich vor Gericht, um für ein Wechselmodell zu kämpfen. Einen Tag vor der Verhandlung reichte die RAin meiner Frau eine lügenbehaftete Schmähschrift über mich ein, die mich als Vater und Mensch mit einem Kübel Mist überzog, und ich erst nach der Verhandlung zu lesen bekam. Die gleiche Richterin, die nun auch gegen die Kur entschied, kannte aber den Inhalt, und fegte nach 10 Minuten das Wechselmodell vom Tisch, ohne das ich ein Wort sagen konnte. Der Rest ist Geschichte. Es endete im Vergleich, da meine Frau sogar eine Umgangsreduzierung beantragte hatte, und aus Angst, die Kinder noch weniger zu sehen, stimmte ich aus Verzweiflung und Angst dem Vergleich zu, daß ich bis auf Weiteres die Kinder nur jedes zweite Wochenende und in der jeder Woche nur für 4,5 Stunden sehe. Vor meinem Auszug hatte ich sie jeden Tag gesehen und immer betreut, und jeden zweiten Abend, seit ihrer Geburt, ins Bett gebracht. Das brach dann alles weg, und seit 10 Monaten lebe ich völlig ohnmächtig in einem einzigen Albtraum, weil mir meine Kinder fehlen, die ich sehr liebe...
Euer Felix
als ganz neues ISUV-Mitglied wende ich mich, in einer für mich verzweifelten und aussichtslosen Situation, mit folgendem, wichtigem Anliegen an Euch:
Seit 12 Monaten kämpfe ich als Vater von meinen zwei kleinen Töchtern (4 und 5,5 Jahre alt), mit denen ich eine sehr enge Beziehung habe, darum, mit Ihnen eine medizinisch indizierte Vater-Kind-Kur nach §24 SGB V wahrzunehmen, die mir seit dem 17.05.2022 von der Krankenkasse bewilligt worden ist. Da meine Noch-Ehefrau, von der ich seit letzten Mai getrennt lebe, und mit der ich das gemeinsame Sorgerecht für die zwei Mädchen habe, die Zustimmung für die Kur verweigerte, blieb mir im August letzten Jahres, kurz vor dem damals geplanten Kurzeitraums, nur die Möglichkeit eines Eilantrags, der aber vom Amtsgericht abgelehnt wurde, mit der Begründung "fehlende Eilbedürftigkeit" und die Kurmaßnahme wäre eine "Abänderung der Umgangsregelung". Kur Versuch 1 durch Eilantrag gescheitert!
Da ich aufgrund dieses Unrechts sehr litt, und die Kinder mir durch die Umgangsregelung (später dazu mehr) ohnehin schon sehr fehlten, bekam ich im September eine schwere Gesichtsgürtelrose, unter deren Nachwirkungen ich nach wie vor leide.
Im Dezember letzten Jahres, nachdem ich einen neuen Kurtermin auf Norderney vom 06.06-27.06 2023 von der Einrichtung zugesagt bekam, bat ich erneut über meinen Anwalt um die Zustimmung der Kur. Nach vielen Schreiben hin und her, erklärte meine Frau im März 2023, daß sie der Kur nur zustimme, wenn sie während des Kurzeitraums jedes Wochenende vor Ort auf Norderney die Kinder bekäme und jeden zweiten Tag anrufen kann. Neben dem Besuchsverbot der Einrichtung selber bzw. der Empfehlung auch außerhalb des Geländes keinen Besuch zu empfangen, versteht es sich von selbst, daß auch ich gegen die überzogenen Besuchs-und Kontaktforderungen war, da sie den Sinn und Zweck der Vater-Kind-Kur nur untergraben und torpedieren würden, nur unnötig Sehnsüchte und Unruhe bei den Kindern geschürt werden (aus genau dem selben Grund hat meine Frau nach meinem Auszug mir verboten anzurufen, um die Kinder zu sprechen, woran ich mich bis heute halte), die Routine und die Ziele der Kur gefährdet werden, mal abgesehen davon, daß die Kinder nur der gleichen Konfliktlage zwischen meiner Frau und mir und den gleichen Loyalitätskonflikten ausgesetzt sein würden, wie im Alltag zuhause. Das wollte ich den Kindern, mit Blick auf Ihr Wohl, ersparen. Mit ein paar Anrufen in jeder Woche wäre ich einverstanden gewesen, aber nicht mit den umfangreichen Besuchsforderungen, gerade an den Wochenenden, an denen ich keine Anwendungen haben würde, und ich mit den Kindern uneingeschränkt Zeit verbringen wollte, um Freizeitangebote der Einrichtung vor Ort wahrzunehmen.
Da die Einigung ausblieb, stellte ich wieder einen Eilantrag, da natürlich mein Arbeitgeber und die Einrichtung selber auch Planungssicherheit benötigen.
Erneut wurde, obwohl es eine andere Richterin war, mein Eilantrag abgelehnt, mit der fast Wort für Wort (copy and paste) identischen Begründung: "Fehlende Eilbedürftigkeit" plus "Abänderung der Umgangsregelung". Eine formalistische, kaltherzige Begründung, da die Kur für mich nur eine logische Konsequenz der bestehenden Umgangsregelung darstellt, und diese ja nach der Kur wieder automatisch in Kraft tritt.
Eine spätere Mail an meine Frau, in der ich ihr anbot, wenn sie meiner "ungestörten" Kur zustimmen würde, in zwei Zeiträumen 24 Urlaubstage mit den Kindern zu bekommen, auch während der Kitaschließzeit, und ich auf eigene Umgänge verzichten würde, blieb unbeantwortet.
Es kam zur mündlichen Verhandlung letzten Mittwoch. Beim Versuch sich zu einigen, zog dann meine Frau urplötzlich ihre Besuchs-Kontaktforderungen zurück, und verweigerte mir die grundsätzliche Zustimmung der Kur, da mir ja "nicht zu trauen wäre", dass die Besuche vor Ort stattfinden würden und ich mich ohnehin nicht an die Vereinbarungen des Vergleichs halten würde, was sie sogar eidesstattlich versicherte, wie ich später las, was aber alles infame, unbegründete Lügen sind.
Da die Richterin die Besuche meiner Frau für das Wohl der Kinder als unabdingbar hielt, platzte dadurch mein Antrag zur Kur erneut und ließ mich völlig verstört zurück. Kur Versuch 2 durch Eilantrag gescheitert!
Neben der falschen eisesstattlichen Versicherung meiner Frau, hatte die RAin meiner Frau, wie im Umgangsverfahren im letzten Sommer, als ich um Das Wechselmodell kämpfte, erneut einen Tag vor der Verhandlung, einen völlig denunzierenden Schriftsatz noch bei Gericht eingereicht, der mich als Vater und Mensch in einem absichtlich völlig falschen Licht zeichnen sollte, der aber die Richterin nachhaltig beeinflusste, wie im Umgangsverfahren. Auch hier bekam ich den Schriftsatz erst nach der Verhandlung zu lesen, ohne vorher eine Möglichkeit der mündlichen oder schriftlichen Erwiderung zu haben.
Nun beginnt die Kur am 06.06.2023 und ich weiß nicht, was ich machen soll. Eine Beschwerde beim OLG ist bei einem Eilantrag nicht möglich.
Hat jemand von Euch eine Idee, was ich jetzt noch machen kann?
Kennt jemand einen TOP Familienanwalt im Raum Celle, der mir nicht nur bei der Kur, sondern auch in Sachen Umgangserweiterung (Ziel Wechselmodell) helfen kann?
Ich wäre über jede Hilfe sehr dankbar!!!!!!
Zur Erklärung: Vor meinem Auszug im Mai machte meine Frau mir den "Vorschlag", daß ich die Kinder nur noch an jedem zweiten Wochenende zu sehen bekomme, aber gab im gleichen Atemzug scheinheiligerweise an, daß sie weiß, daß unsere Kinder Mama und Papa bräuchten.
Ich lehnte ihren Vorschlag natürlich ab und wünschte das Wechselmodell, da wir in der Zeit unseres ehelichen Zusammenlebens mit den Kindern eine paritätische Betreuung der Kinder lebten (ich war beim ersten Kind in Elternzeit gegangen, was meinen Rauswurf beim Theater bedeutete, und ich dann zunächst ein Jahr arbeitslos war bzw. später selbstständig tätig wurde, aber dementsprechend viel zu Hause war). Ich schalte dann kurz vor dem geplanten Auszug das Jugendamt ein, aber der "Vorschlag", besser, die Maßgabe meiner Frau (jedes 2. Wochenende Umgang) wurde als Grundlage für die kommende Umgangsregelung genommen, lediglich mit einem Nachmittag von 4,5 Stunden mit den Kindern in der jeder Woche "garniert". Man beschloss, daß es sich nur um eine Übergangsregelung für den Monat Mai handelt. Der Juni kam und bei der nächsten Gesprächsrunde beim Jugendamt ließ meine Frau endgültig ihre Maske fallen, und schlug vor, daß die momentane Umgangsregelung bestehen bleiben sollte, und schalte zeitgleich die Unterhaltsvorschusskasse ein, und setzte mich als Kindergeldempfänger bei der Familienkasse ab, da die Kinder ja immer noch bei ihr gemeldet waren, und ich ja ausgezogen war. Da meine Frau weiter blockierte, zog ich vor Gericht, um für ein Wechselmodell zu kämpfen. Einen Tag vor der Verhandlung reichte die RAin meiner Frau eine lügenbehaftete Schmähschrift über mich ein, die mich als Vater und Mensch mit einem Kübel Mist überzog, und ich erst nach der Verhandlung zu lesen bekam. Die gleiche Richterin, die nun auch gegen die Kur entschied, kannte aber den Inhalt, und fegte nach 10 Minuten das Wechselmodell vom Tisch, ohne das ich ein Wort sagen konnte. Der Rest ist Geschichte. Es endete im Vergleich, da meine Frau sogar eine Umgangsreduzierung beantragte hatte, und aus Angst, die Kinder noch weniger zu sehen, stimmte ich aus Verzweiflung und Angst dem Vergleich zu, daß ich bis auf Weiteres die Kinder nur jedes zweite Wochenende und in der jeder Woche nur für 4,5 Stunden sehe. Vor meinem Auszug hatte ich sie jeden Tag gesehen und immer betreut, und jeden zweiten Abend, seit ihrer Geburt, ins Bett gebracht. Das brach dann alles weg, und seit 10 Monaten lebe ich völlig ohnmächtig in einem einzigen Albtraum, weil mir meine Kinder fehlen, die ich sehr liebe...
Euer Felix