Wichtig: Vater-Kind-Kur/Umgangsrecht

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    • Wichtig: Vater-Kind-Kur/Umgangsrecht

      Liebe Mitglieder, liebe Mütter und Väter,

      als ganz neues ISUV-Mitglied wende ich mich, in einer für mich verzweifelten und aussichtslosen Situation, mit folgendem, wichtigem Anliegen an Euch:

      Seit 12 Monaten kämpfe ich als Vater von meinen zwei kleinen Töchtern (4 und 5,5 Jahre alt), mit denen ich eine sehr enge Beziehung habe, darum, mit Ihnen eine medizinisch indizierte Vater-Kind-Kur nach §24 SGB V wahrzunehmen, die mir seit dem 17.05.2022 von der Krankenkasse bewilligt worden ist. Da meine Noch-Ehefrau, von der ich seit letzten Mai getrennt lebe, und mit der ich das gemeinsame Sorgerecht für die zwei Mädchen habe, die Zustimmung für die Kur verweigerte, blieb mir im August letzten Jahres, kurz vor dem damals geplanten Kurzeitraums, nur die Möglichkeit eines Eilantrags, der aber vom Amtsgericht abgelehnt wurde, mit der Begründung "fehlende Eilbedürftigkeit" und die Kurmaßnahme wäre eine "Abänderung der Umgangsregelung". Kur Versuch 1 durch Eilantrag gescheitert!
      Da ich aufgrund dieses Unrechts sehr litt, und die Kinder mir durch die Umgangsregelung (später dazu mehr) ohnehin schon sehr fehlten, bekam ich im September eine schwere Gesichtsgürtelrose, unter deren Nachwirkungen ich nach wie vor leide.

      Im Dezember letzten Jahres, nachdem ich einen neuen Kurtermin auf Norderney vom 06.06-27.06 2023 von der Einrichtung zugesagt bekam, bat ich erneut über meinen Anwalt um die Zustimmung der Kur. Nach vielen Schreiben hin und her, erklärte meine Frau im März 2023, daß sie der Kur nur zustimme, wenn sie während des Kurzeitraums jedes Wochenende vor Ort auf Norderney die Kinder bekäme und jeden zweiten Tag anrufen kann. Neben dem Besuchsverbot der Einrichtung selber bzw. der Empfehlung auch außerhalb des Geländes keinen Besuch zu empfangen, versteht es sich von selbst, daß auch ich gegen die überzogenen Besuchs-und Kontaktforderungen war, da sie den Sinn und Zweck der Vater-Kind-Kur nur untergraben und torpedieren würden, nur unnötig Sehnsüchte und Unruhe bei den Kindern geschürt werden (aus genau dem selben Grund hat meine Frau nach meinem Auszug mir verboten anzurufen, um die Kinder zu sprechen, woran ich mich bis heute halte), die Routine und die Ziele der Kur gefährdet werden, mal abgesehen davon, daß die Kinder nur der gleichen Konfliktlage zwischen meiner Frau und mir und den gleichen Loyalitätskonflikten ausgesetzt sein würden, wie im Alltag zuhause. Das wollte ich den Kindern, mit Blick auf Ihr Wohl, ersparen. Mit ein paar Anrufen in jeder Woche wäre ich einverstanden gewesen, aber nicht mit den umfangreichen Besuchsforderungen, gerade an den Wochenenden, an denen ich keine Anwendungen haben würde, und ich mit den Kindern uneingeschränkt Zeit verbringen wollte, um Freizeitangebote der Einrichtung vor Ort wahrzunehmen.
      Da die Einigung ausblieb, stellte ich wieder einen Eilantrag, da natürlich mein Arbeitgeber und die Einrichtung selber auch Planungssicherheit benötigen.
      Erneut wurde, obwohl es eine andere Richterin war, mein Eilantrag abgelehnt, mit der fast Wort für Wort (copy and paste) identischen Begründung: "Fehlende Eilbedürftigkeit" plus "Abänderung der Umgangsregelung". Eine formalistische, kaltherzige Begründung, da die Kur für mich nur eine logische Konsequenz der bestehenden Umgangsregelung darstellt, und diese ja nach der Kur wieder automatisch in Kraft tritt.
      Eine spätere Mail an meine Frau, in der ich ihr anbot, wenn sie meiner "ungestörten" Kur zustimmen würde, in zwei Zeiträumen 24 Urlaubstage mit den Kindern zu bekommen, auch während der Kitaschließzeit, und ich auf eigene Umgänge verzichten würde, blieb unbeantwortet.
      Es kam zur mündlichen Verhandlung letzten Mittwoch. Beim Versuch sich zu einigen, zog dann meine Frau urplötzlich ihre Besuchs-Kontaktforderungen zurück, und verweigerte mir die grundsätzliche Zustimmung der Kur, da mir ja "nicht zu trauen wäre", dass die Besuche vor Ort stattfinden würden und ich mich ohnehin nicht an die Vereinbarungen des Vergleichs halten würde, was sie sogar eidesstattlich versicherte, wie ich später las, was aber alles infame, unbegründete Lügen sind.
      Da die Richterin die Besuche meiner Frau für das Wohl der Kinder als unabdingbar hielt, platzte dadurch mein Antrag zur Kur erneut und ließ mich völlig verstört zurück. Kur Versuch 2 durch Eilantrag gescheitert!
      Neben der falschen eisesstattlichen Versicherung meiner Frau, hatte die RAin meiner Frau, wie im Umgangsverfahren im letzten Sommer, als ich um Das Wechselmodell kämpfte, erneut einen Tag vor der Verhandlung, einen völlig denunzierenden Schriftsatz noch bei Gericht eingereicht, der mich als Vater und Mensch in einem absichtlich völlig falschen Licht zeichnen sollte, der aber die Richterin nachhaltig beeinflusste, wie im Umgangsverfahren. Auch hier bekam ich den Schriftsatz erst nach der Verhandlung zu lesen, ohne vorher eine Möglichkeit der mündlichen oder schriftlichen Erwiderung zu haben.

      Nun beginnt die Kur am 06.06.2023 und ich weiß nicht, was ich machen soll. Eine Beschwerde beim OLG ist bei einem Eilantrag nicht möglich.
      Hat jemand von Euch eine Idee, was ich jetzt noch machen kann?
      Kennt jemand einen TOP Familienanwalt im Raum Celle, der mir nicht nur bei der Kur, sondern auch in Sachen Umgangserweiterung (Ziel Wechselmodell) helfen kann?
      Ich wäre über jede Hilfe sehr dankbar!!!!!!

      Zur Erklärung: Vor meinem Auszug im Mai machte meine Frau mir den "Vorschlag", daß ich die Kinder nur noch an jedem zweiten Wochenende zu sehen bekomme, aber gab im gleichen Atemzug scheinheiligerweise an, daß sie weiß, daß unsere Kinder Mama und Papa bräuchten.
      Ich lehnte ihren Vorschlag natürlich ab und wünschte das Wechselmodell, da wir in der Zeit unseres ehelichen Zusammenlebens mit den Kindern eine paritätische Betreuung der Kinder lebten (ich war beim ersten Kind in Elternzeit gegangen, was meinen Rauswurf beim Theater bedeutete, und ich dann zunächst ein Jahr arbeitslos war bzw. später selbstständig tätig wurde, aber dementsprechend viel zu Hause war). Ich schalte dann kurz vor dem geplanten Auszug das Jugendamt ein, aber der "Vorschlag", besser, die Maßgabe meiner Frau (jedes 2. Wochenende Umgang) wurde als Grundlage für die kommende Umgangsregelung genommen, lediglich mit einem Nachmittag von 4,5 Stunden mit den Kindern in der jeder Woche "garniert". Man beschloss, daß es sich nur um eine Übergangsregelung für den Monat Mai handelt. Der Juni kam und bei der nächsten Gesprächsrunde beim Jugendamt ließ meine Frau endgültig ihre Maske fallen, und schlug vor, daß die momentane Umgangsregelung bestehen bleiben sollte, und schalte zeitgleich die Unterhaltsvorschusskasse ein, und setzte mich als Kindergeldempfänger bei der Familienkasse ab, da die Kinder ja immer noch bei ihr gemeldet waren, und ich ja ausgezogen war. Da meine Frau weiter blockierte, zog ich vor Gericht, um für ein Wechselmodell zu kämpfen. Einen Tag vor der Verhandlung reichte die RAin meiner Frau eine lügenbehaftete Schmähschrift über mich ein, die mich als Vater und Mensch mit einem Kübel Mist überzog, und ich erst nach der Verhandlung zu lesen bekam. Die gleiche Richterin, die nun auch gegen die Kur entschied, kannte aber den Inhalt, und fegte nach 10 Minuten das Wechselmodell vom Tisch, ohne das ich ein Wort sagen konnte. Der Rest ist Geschichte. Es endete im Vergleich, da meine Frau sogar eine Umgangsreduzierung beantragte hatte, und aus Angst, die Kinder noch weniger zu sehen, stimmte ich aus Verzweiflung und Angst dem Vergleich zu, daß ich bis auf Weiteres die Kinder nur jedes zweite Wochenende und in der jeder Woche nur für 4,5 Stunden sehe. Vor meinem Auszug hatte ich sie jeden Tag gesehen und immer betreut, und jeden zweiten Abend, seit ihrer Geburt, ins Bett gebracht. Das brach dann alles weg, und seit 10 Monaten lebe ich völlig ohnmächtig in einem einzigen Albtraum, weil mir meine Kinder fehlen, die ich sehr liebe...

      Euer Felix
    • hallo,

      dein Fehler war einem Vergleich der umgangsregelung zuzustimmen. Ein Urteil hätte begründet werden müssen und hätte problemlos in der nächsten Instanz geprüft werden können.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      Danke für Deinen Beitrag.

      ja, ich muss Dir leider Recht geben. Es war damals ein sehr großer Fehler. Mein eigene Angst, die Unerfahrenheit und die Verzweiflung noch weniger Umgang zu haben (Gegenantrag meiner Frau), als auch mein damaliger Anwalt, der mich in den Vergleich förmlich reinquatschte, führten zu dieser falschen Entscheidung. Mein damaliger Anwalt winkte auch damals den denunzierenden Schriftsatz, der einen Tag vor der Verhandlung von der Gegenseite eingereicht wurde, einfach so durch, ohne ihn mir vorher gezeigt zu haben, der nachhaltig auch die Richterin beeinflusst hatte, da sie ja sofort das Wechselmodell vom Tisch fegte. Unterm Strich kam vieles zusammen, daß ich damals den entscheidenden Fehler machte dem Vergleich zuzustimmen. In der nächsten Instanz hätte ich vermutlich mehr Chancen gehabt bzw. vieles der falschen Behauptungen ausräumen können. Damit muss ich nun schon 10 Monaten leben.
      Nun hat die RAin meiner Frau bei der mündl. Verhandlung bzgl. der Vater-Kind- Kur wieder die gleiche Masche angewandt, und mein neuer Anwalt hat auch nicht reagiert. Wieder konnte ich erst nach der Verhandlung ein Schriftstück lesen, was unmittelbar Einfluss auf den Ausgang der Entscheidung hatte.
      Ich komme mir durch das Deja-Vu wie in einem schlechten Film vor...
      Felix
    • Hallo Sophie,

      Deine Frage irritiert mich etwas. Väter können doch hierzulande wie Mütter eine Kur mit ihren Kindern machen, völlig unabhängig bei wem sie leben oder wie die Umgangsregelung aussieht, und in Deiner Frage gibst Du Dir eigentlich schon die Antwort selbst, auch bezogen auf meine Situation.
      Gerade weil die Kinder überwiegend bei der Mutter leben, und ich sie nur spärlich durch die Umgangsregelung sehe, möchte ich die Vater-Kind-Kur machen, um natürlich die "belastete" Vater-Kind-Beziehung zusätzlich zu fördern und zu stärken, weil sie unter der Umgangsregelung genauso leiden wie ich als Vater...Das liegt doch auf der Hand.

      Felix
    • hallo,

      entschuldige meine Frage, aber ich dachte, dass man nur eine Eltern-Kind-Kur bekommt, wenn das Elternteil erholungsbedürftig ist und die Kids nicht vom anderen Elternteil betreut werden können.
      Wieder etwas gelernt,
      Danke,

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • I am Sam schrieb:

      Väter können doch hierzulande wie Mütter eine Kur mit ihren Kindern machen, völlig unabhängig bei wem sie leben oder wie die Umgangsregelung aussieht,
      Hallo Sam,

      wir hier sind nicht Deine Gegner. Du hast von Anfang an eine verkehrte Strategie gefahren und wir sollen Dir jetzt irgendwie raten, was Du besser machen kannst?

      Bei einer Eltern-Kind-Kur muss zunächst mal die Zustimmung beider Sorgeberechtigten vorliegen, dann klappt es auch mit einer Kur - egal, welche Form der Betreuung man mal gewählt hat.
      Deine Ex erteilt die Zustimmung nicht, also musst Du entweder von Deinem Wunsch Abstand nehmen oder aber weiter ergebnisoffen kämpfen.
      Ich denke eher, dass Du Dich da in etwas verrennst.
      Das ganze Brimborium, was Du da bei Deinen beiden Eilanträgen veranstaltet hast, rausgeschmissenes Geld und vertane Zeit.

      Wenn Du ISUV-Mitglied bist, solltest Du morgen erstmal den Kontaktanwalt Deiner Region anrufen und versuchen, ein Strategiegespräch zu bekommen.
      Meiner Meinung nach hätte nach der ersten Ablehnung des Antrages ein Antrag auf Zustimmung der KM zur Vater-Kind-Kur gestellt werden sollen. Und dazu hätte es halt eine Beratung und einer vorheriger Strategie mit einem Anwalt bedurft.

      Ansonsten nur noch kurz: Ich weiß (aus eigener Erfahrung), dass man gern glaubt, dass sich Richter und/oder Anwälte gegen einen "verschwören". Aber ernsthaft? Du glaubst, dass ein Richter einen Schriftsatz, der einen Tag vor der Verhandlung rein kommt, liest und darauf seinen Beschluss stützt?

      Mein Rat an alle trennungswilligen Eltern mit Kids: frühzeitige Beratung und Coaching/Mediation.

      Gruß Tanja
    • AnnaSophie schrieb:

      hallo,

      entschuldige meine Frage, aber ich dachte, dass man nur eine Eltern-Kind-Kur bekommt, wenn das Elternteil erholungsbedürftig ist und die Kids nicht vom anderen Elternteil betreut werden können.
      Wieder etwas gelernt,
      Danke,

      sophie
      Hallo Sophie,
      ja, das stimmt auch was Du sagst, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten/Voraussetzungen für eine Mutter/Vater-Kind-Kur:
      1. Wenn Ein Elternteil erholungsbedürftig bzw. eine medizinische Indikation vorliegt, und die Kinder als reine Begleitpersonen mitkommen, weil sie anderweitig nicht betreut werden können...
      2. Wenn die Kinder selbst "Patienten" sind (psychosomatisch, Hauterkrankungen, etc.).
      3. Wenn, wie in meinem Fall, aus einem "belasteten Eltern-Kind" Verhältnis eine Kur vonnöten ist...Das kann resultieren aus dem eigenen stressigen Alltag, Trennung, Beruf, Umgangsregelung etc.)..

      Lg
    • TanjaW9 schrieb:

      I am Sam schrieb:

      Väter können doch hierzulande wie Mütter eine Kur mit ihren Kindern machen, völlig unabhängig bei wem sie leben oder wie die Umgangsregelung aussieht,
      Hallo Sam,
      wir hier sind nicht Deine Gegner. Du hast von Anfang an eine verkehrte Strategie gefahren und wir sollen Dir jetzt irgendwie raten, was Du besser machen kannst?

      Bei einer Eltern-Kind-Kur muss zunächst mal die Zustimmung beider Sorgeberechtigten vorliegen, dann klappt es auch mit einer Kur - egal, welche Form der Betreuung man mal gewählt hat.
      Deine Ex erteilt die Zustimmung nicht, also musst Du entweder von Deinem Wunsch Abstand nehmen oder aber weiter ergebnisoffen kämpfen.
      Ich denke eher, dass Du Dich da in etwas verrennst.
      Das ganze Brimborium, was Du da bei Deinen beiden Eilanträgen veranstaltet hast, rausgeschmissenes Geld und vertane Zeit.

      Wenn Du ISUV-Mitglied bist, solltest Du morgen erstmal den Kontaktanwalt Deiner Region anrufen und versuchen, ein Strategiegespräch zu bekommen.
      Meiner Meinung nach hätte nach der ersten Ablehnung des Antrages ein Antrag auf Zustimmung der KM zur Vater-Kind-Kur gestellt werden sollen. Und dazu hätte es halt eine Beratung und einer vorheriger Strategie mit einem Anwalt bedurft.

      Ansonsten nur noch kurz: Ich weiß (aus eigener Erfahrung), dass man gern glaubt, dass sich Richter und/oder Anwälte gegen einen "verschwören". Aber ernsthaft? Du glaubst, dass ein Richter einen Schriftsatz, der einen Tag vor der Verhandlung rein kommt, liest und darauf seinen Beschluss stützt?

      Mein Rat an alle trennungswilligen Eltern mit Kids: frühzeitige Beratung und Coaching/Mediation.

      Gruß Tanja
      Hallo Tanja,

      danke für Deine ausführliche Nachricht.
      Warum Du lapidar schreibst, dass "ihr"( wieso eigentlich "IHR"?) nicht meine Gegner seid, erschließt sich mir nicht, weil ich nichts dergleichen gedacht oder gesagt habe.
      Ich habe als neues ISUV Mitglied auch nicht das Gefühl hier Gegner zu finden, geschweige denn, diese suchen zu wollen, und bis dato auch über meinen Kontaktanwalt bei ISUV nur positive Erfahrungen gemacht, der mir auch schon viele Tipps und strategische Ratschläge gegeben hat, und ich hatte zu guter Letzt bisher auch nur den schriftlichen Kontakt mit Sophie gehabt in Bezug auf meinen längeren Text über meine Situation. Ich war nur aus den besagten Gründen über Sophies Frage irritiert, weil Sie sich ja mehr oder weniger schon selbst die Antwort gab...Egal.
      Was den eigentlichen Inhalt Deiner Rückmeldung und Deiner anderen z.T. vorschnellen Bewertungen anbetrifft:
      Vorweg: Ich war und bin für Kommunikation und Kooperation auf Elternebene, gerade zum Wohl der Kinder. Meine Frau lehnt das ab. Sie wollte und will die Kinder nur für sich. Fertig ist die Gartenlaube.
      1. Mediation und gemeinsame Gespräche bei der Erziehungsberatungsstelle, die ich gerne mit ihr(weiter) geführt hätte, wurden von Seiten meiner Frau abgebrochen, auch aufgrund der Meinungsverschiedenheiten (u.a. wollte ich für unsere Kinder, weil wir in der Zeit des Zusammenlebens eine paritätische Betreuung der Kinder lebten, das Wechselmodell, sie nicht). Sie wollte den Klassiker "nur jedes zweite Wochenende. Ich schaltete das Jugendamt ein und dort einigten wir uns dann auf eine vorläufige Elternvereinbarung für den Monat Mai, was den Umgang anbetrifft. (Jedes zweite Wochenende plus ein Nachmittag in jeder Woche). Ich willigte zähneknirschend ein und zog aus. Dann blockierte meine Frau vollends, und sie beabsichtigte aus der bisherigen Übergangslösung eine Dauerlösung machen. Da sie jegliche gemeinsame Gespräche (bis heute) ablehnte, zog ich vor Gericht. Der Rest ist Geschichte.
      2. Ja, das wußte ich von Anfang an, daß die Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten für eine Kur vorliegen muss, und die Zustimmung meiner Noch-Ehefrau lag ja auch ursprünglich schriftlich vor, also vor meinem Auszug (Vater-Kind-Kur wurde am 17.05.2022 letzten Jahres genehmigt, weil aber noch kein konkreter Termin vorlag, wurde die Kur nicht im damaligen Umgangsvergleich vom 29.06.2022 berücksichtigt). Dann wurde im schönen August, weil ich auf einigen Wartelisten stand, spontan ein Platz frei in einer Einrichtung am Meer. Ein Glücksfall. Leider berührte zufälligerweise der Kurzeitraum die Woche, in der meine Frau ihre Ferienwoche mit den Kindern hatte, während der Kitaschließzeit, die im Vergleich geregelt war. Ich schrieb sie persönlich an, daß sie uns während der Kur besuchen könne und sie im Anschluss der Kur die Ferienwoche nachholen könne. Sie weigerte sich, daher stellte ich den Eilantrag, der dann abgelehnt wurde, einen Tag vor Kurbeginn, wegen "fehlender Eilbedürftigkeit" und "Abänderung" der "Umgangsregelung", obwohl ja diese nach einer Kur wieder ganz normal Bestand haben würde. Soviel zum Thema, daß sich Richter aus formalistischen Gründen nicht gegen einen "verschwören". Ich sehe das etwas anders als Du, auch aus meinen Erfahrungen heraus mit der Richterin und der Anwältin meiner Frau, die mittlerweile ein eingespieltes Team sind. (Siehe meinen geschilderten Ablauf der mündlichen Verhandlung von letzter Woche, nach meinem zweiten Eilantrag). Die gleiche Richterin, die auch mein Umgangsverfahren leitete, berief sich zuletzt erneut auf den Schriftsatz, der kurz vorher eingereicht wurde, und machte diesen zum Gegenstand der Verhandlung, der sie merklich beeinflusst hatte. Ich bekam das Schriftstück als auch die falsche Eidesstattliche Versicherung meiner Frau (sie hatte falsche Angaben über mich und eine meiner Mails an sie gemacht) erst nach der Verhandlung zu lesen.
      3. Über meinen Anwalt versuchte ich dann Ende Dezember 2022 die Zustimmung meiner Frau für den neuen Kurtermin auf Norderney im Juni 2023 zu erwirken. Nach vielen Schreiben Hin und Her zwischen den RA (gemeinsame, persönliche Gespräche lehnt meine Frau ab, es wurden nur Einzelgespräche über die Erziehungsberatungsstelle geführt), gab meine Frau dann Mitte März zu verstehen, daß sie nur zustimme, wenn sie jedes Wochenende vor Ort die Kinder bekommt und sie jeden zweiten Abend anrufen kann, eine Haltung von der sie nicht einen mm abwich. Ihr war und ist völlig bewusst, dass die Kinder mit mir eine tolle Zeit auf Norderney haben würden, und sie mit diesen Besuchs-und Kontaktforderungen die besagte Kurmaßnahme zwischen den Kindern und mir völlig untergräbt und stört, und nur unnötig Loyalitätskonflikte und Sehnsüchte bei den Kindern geweckt werden. (Aus den gleichen Gründen verbietet sie mir im Alltag die Kinder anzurufen, oder erlaubt mir seit meinem Auszug nicht eine zusätzliche Minute mit den Kindern, nicht mal an Feiertagen/Urlaubstagen). Die Einrichtung selber hat ein Besuchsverbot und empfehlt auch grundsätzlich auch abseits des Geländes keine Besuche zu empfangen, da sie aus Erfahrung wissen, daß bei Konfliktbehafteten Familien nur Unruhe reinkommen würde, gerade bei den Kindern.
      Da ich die Kur schützen wollte und auch meine Kinder vor Stress und Spannungen, die sie genügend bei den Übergaben und der starken Beeinflussung meiner Frau erleben, reichte ich notgedrungen wieder einen Eilantrag ein, weil meine Frau keinen Kompromiss wollte und auch keiner "ungestörten" Kur zustimmen wollte.
      Der Eilantrag wurde wieder aus den gleichen Gründen abgelehnt.
      In der mündlichen Verhandlungen erlebte ich, wie erwähnt das Gleiche, wie im Umgangsverfahren. Das "Urteil" stand vor der Verhandlung fest.

      Abschließend kann ich sagen...ja, mag sein, daß die Taktik mit den Eilanträgen falsch war und ist, aber welche andere Möglichkeit habe ich den, wenn der andere/die andere völlig blockiert und destruktiv ist, und jegliche Gespräche ablehnt. Soll ich dadurch automatisch auf eigene Rechte und Wünsche verzichten, gerade wenn ich davon überzeugt bin, daß die Kinder und ich von einer gemeinsamen Kur profitieren würden?
      Und ja, mag sein, daß ich mich in etwas verrenne, aber ich möchte eigentlich nur eine Vater-Kind-Kur machen mit meinen zwei kleinen Töchtern, die mich sehr lieben und ich sie, und wir uns kaum noch zu sehen bekommen. Ich hätte nie gedacht, daß ich schon seit knapp einem Jahr für so eine Kur in deutschen Gerichten kämpfen muss, und es mir nicht gewährt wird.
      Und ja, ich war und bin immer derjenige, der offen ist für Mediation/Paarberatung/Coaching/Erziehungsberatungsstelle (habe den KIB Kurs absolviert).
      Es müssen halt beide wollen.

      Dennoch danke für Deine Rückmeldung, und ich sehe Dich ebenfalls nicht als Gegnerin.

      Mit besten Grüßen
      Felix (Sam)
    • Hallo Sam,

      vieles von dem, was Du hier (wiederholt - es wird dadurch für Dich nicht besser und für mich nicht einleuchtender - ich habe das schon nach Deinem Eingangsposting verstanden) schreibst, ist vielen hier aus eigener - oftmals leidvollen - Erfahrung bekannt. Sonst wären sie ja nicht hier.

      Dennoch - hier nur aus Sicht einer neuen Ehefrau an der Seite eines Mannes, der Ähnliches durch hat - der Tipp: verleg Dich nicht aufs Kämpfen. Du verlierst nur weiter.
      Und natürlich kenn ich das Gefühl "vor Gericht und auf hoher See" aus "Mit-Erfahrung". Über 10 Jahre Gerichtsstreitigkeiten mit der "verhaltensoriginellen" Ex meines Mannes (und nach Volljährigkeit auch mit dem unwilligen Kind).
      Wir warens am Ende müde und haben uns (und das Kind) dem Schicksal überlassen.
      Immerhin haben wir noch weitere Kinder (ich aus erster Ehe und eines gemeinsam mit meinem Mann).
      Mir ist auch klar, dass beide Elternteile "wollen müssen".
      Dazu kann man aber niemanden (gerichtlich) zwingen.
      Ich rate Dir nochmal zu einem Coaching (wenn Mediation nicht geht, dann eben Einzelberatung) - damit Du lernst, besser mit der Situation umzugehen.
      Sonst wirst Du nichts für Deine Töchter erreichen können und bist am Ende komplett "zerstört".

      Wenn Du die Mutter nicht zu ihren Bedingungen an der Kur beteiligen kannst, dann lass die Kur.
      Übrigens: auch ich hatte (mit meinem Wechselmodellkind) eine Mutter-Kind-Kur, bei der der sorgeberechtigte Vater natürlich zustimmen musste, da es ja auch seine Umgangs- bzw. Betreuungszeit beeinflusste. (Unsere Kureinrichtung verbot Besuche nicht, im Gegenteil - die Verwandten konnten nach Anmeldung und bei vorhandenen Kapazitäten sowie Entrichtung eines kleines Obolusses sogar am Wochenende übernachten/mit essen...)
      Wenn man nicht zu Kompromissen bereit ist, geht Wechselmodell eh nicht...

      Es bliebe Dir nur noch ein gerichtlich ausgetragener Streit ggf. mit Gutachten, ob die Kur dem Wohl der Kinder dient und deswegen eine Änderung des Umgangsvergleiches - ohnehin schwierig, Vergleiche abzuändern - notwendig ist. Wären wieder 2 Verfahren...
      Dadurch werden die Mädels ggf. noch mehr in den Loyalitätskonflikt getrieben.

      Mein Mann sagt - nach einigen Jahren Abstand, dass er mit dem Wissen von heute, schon viel eher aufhören würde, an Dingen "festzuhalten" und um jeden Preis zu kämpfen.

      Gruß Tanja

      P.S. kannst Du bitte künftig auf Vollzitat verzichten und nur das Wesentliche zitieren?
    • Ich kann nur sagen, dass meine Ex einfach ohne Zustimmung gefahren ist. 8 Wochen weg war, auch nicht gesagt hat, wo geschweige denn irgendeine Kontaktmöglichkeit angeboten hat. Das Gericht hat das nicht interessiert. Da wurde auch nichts nachgeholt mit verlängerten Wochenenden für die Kinder und mich.
      Ich kann -zwar aus einer anderen Grundhaltung als der Platzhirsch hier - nur raten, wenn Du nicht ein Dir sehr wohlgesonnenes Gericht hast. dass Du aufgibst. Verabschiede Dich von dem Gedanken irgendetwas gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Deine Verzweiflung überträgt sich auf Deine Zeit mit den Kindern und die haben es mit solcher Mutter schon schwer genug.
      Komplett unbefriedigend und jedem Gedanken an ein Kindeswohl spottend, aber so ist das Frauen…äh….Familienrecht in seiner Anwendung in Deutschland.
      Augen auf bei der Partnerwahl und mit wem man Kinder zeugt
    • Danke für Deine ehrliche Rückmeldung, die nachvollziehbaren Ratschläge, und den reinen Wein, den Du mir einschenkst, den ich aber gut annehmen kann.

      Das ist echt unglaublich, was Dir in Deiner Situation widerfahren ist, was mir nicht weniger leid tut...Hast Du kein Sorgerecht gehabt, oder warum durfte Deine Ex das einfach so ohne weiteres machen...ich meine, wir reden hier von 8 Wochen.

      Ja, seit 10 Monaten kämpfe ich nun um meine zwei Töchter, die ich vorher immer paritätisch betreut habe. Ich tue alles um sie vor dem tobenden Kampf zu schützen, und mit ihnen eine schöne Zeit zu haben, in den wenigen Umgängen, die ich mit ihnen mittlerweile habe...
      Dennoch hätte ich nie damit gerechnet, daß zwei Mal ein Gericht eine medizinisch-indizierte Vater-Kind-Kur im Sommer am Meer verbietet...als würde ich mit meinen Mädchen vor der von Piraten verseuchten, somalischen Küste fischen gehen wollen. Da in eine Akzeptanz zu gehen, im Sinne von "aufgeben", gestaltet sich gerade noch als schwierig...weil wenn das nicht mal mehr möglich sein soll, dann Gute Nacht...
    • Auf das Sorgerecht ist geschi***** . Ja, wir teilen uns das Sorgerecht. Das hat aber keinen Einfluss, auf irgendetwas. Man ist der Unterschriftenonkel und das wird noch als Riesenbelastung hingestellt. Meine Ex hat es mit dieser Begründung versucht, das Sorgerecht alleine zugesprochen zu bekommen. Das ging der Richterin dann doch zu weit, obwohl sie "volles Verständnis für die belastende Situation meiner Ex hatte!". Wohlgemerkt, hatte sie die Ehe beendet. Keine Gewalt oder ähnliches.
      Egal. Du kannst Jahre Deines Lebens gegen diese Ungerechtigkeit kämpfen und vielleicht auch irgendwann kleine Erfolge erzielen. Du bist dann finanziell und emotional am Ende, Deine Kinder werden Dich als den Störenfried wahrnehmen und sie werden seitens der Mutter die Informationen bekommen, die sie aus ihrer Sicht bekommen "müssen". Du wirst einen Kampf für die gerechte Sache führen und viele Väter werden Dir danken. Du selbst wirst dabei verlieren.
      Lass los! So oder so läufst Du Gefahr, dass Deine Kinder sich "gegen Dich" entscheiden. Nimm das nicht wörtlich. Sie bleiben bei Dir. Sie schützen sich, so gut es geht. Von außen betrachtet wird es so aussehen und Deine Ex wird ihren Triumph feiern. Daraus kann dann mit viel Glück die Chance entstehen, dass Deine Kinder die Erlaubnis erhalten mehr Kontakt zu Dir zu haben und sie VIELLEICHT nutzen. Die Kinder werden sich überwiegend auf die Seite schlagen, von der sie meinen abhängig zu sein, den meisten Druck erhalten und auch glauben, den Elternteil stützen zu müssen. Sie sind überwiegend bei der Mutter und diese übt massiven Druck auf sie aus. Selbst wenn der unwahrscheinliche - aber mögliche - Fall eintritt, dass Deine Kinder oder eines den Kampf gegen die Mutter für Dich aufnimmt wird es in dem Konflikt therapiebedürftig aufgerieben werden.
      Kümmere Dich um Dich. Sei stark. Sei verlässlich. Schreibe nicht jeden Tag, aber auch nicht nur einmal im Jahr Nachrichten. Sorge einmal für eine detaillierte - und ich meine wirklich detaillierte- Umgangsregelung. Schau, was Deine Ex an Kontakt freiwillig zusätzlich zulässt -wahrscheinlich nichts. Begebe Dich ggü. den Kindern nicht auf die Vorwurfsebene, sondern vergebe ihnen gedanklich für den Schmerz, den sie Dir ohne Absicht durch ihr Verhalten, mit dem sie sich selber schützen wollen, zufügen.
      Hole Dir professionelle Hilfe auf diesem Weg! Je schneller, desto besser.
      Ich akzeptiere diese dahinter stehenden Dogmen, Ideologien, Heuchelei, Verlogenheit, Mechanismen und Abläufe in diesem Familienrechtssystem nicht, aber ich versuche mit ihnen zu leben, in dem Wissen, dass ich es nicht ändern kann, ohne einen Kollateralschaden zu hinterlassen. Ich habe auch nicht die finanziellen Mittel dazu, nachdem ich meine Ex und meine Kinder versorgt habe. So ist es gewollt und so wird es bleiben, bis wir Männer aufhören im entscheidenden Moment mit unserem Wurmfortsatz zu denken und uns vorher über alle Konsequenzen für den Fall, dass es schlecht ausgeht, im Klaren sind. Wir haben es hier mit einer klassischen Täter-Opfer-Umkehr durch "verhaltensoriginelle" Elternteile mit meist einer oder mehreren psychischen Grunderkrankungen zu tun, die seit Jahrzehnten gut einstudiert und erprobt funktioniert. Mein Glückwunsch an alle Paare, die eine Trennung im Gedenken an gemeinsame schöne Zeiten ehrlich und fair hinbekommen und das Wohl der Kinder nicht aus dem Blick verlieren. Die gibt es und sie sind die Mehrheit, aber die ist wie immer still. Wir sehen nur die Problemfälle.
      Letzte Anmerkung. Das ist aus meiner Sicht kein geschlechterspezifisches Problem. Jedoch leben wir einem Zeitabschnitt, in dem manche Frauen es verstanden haben, sich aufgrund ihres Geschlechtes und den Drangsalierungen der vergangenen Jahrzehnte ihrer Gesnossinen, als Opfer darzustellen und von unseren Institutionen darin bestärkt und geschützt werden. Vor fünfzig Jahren haben viele Männer Frauen noch geschlagen, psychisch misshandelt und körperlichen Kontakt erzwungen. Da waren sicher auch nicht wenige psychisch gestörte Männer dabei. Das war zu damaliger Zeit relativ normal und wurde auch von den Institutionen gedeckt und unterstützt. Nun verschieben sich die Machtpositionen und "verhaltensoriginelle" Frauen ziehen ihren Vorteil daraus. Jeder so wie er kann.
      Auch wenn meine Anmerkungen vielleicht einen anderen Eindruck vermitteln. Ich mag viele Frauen weiterhin und habe vor vielen Alleinerziehenden großen Respekt, die den Spagat schaffen, ohne Vater über die Maßen mit den Kindern zu drangsalieren. Ich verachte mehr das System, dass es den wenigen "verhaltensoriginellen" Frauen ermöglicht im Familienrecht ihre Interessen rücksichtslos durchzusetzen.
      Amen
    • Hallo Bigpuster,

      auch wenn ich mich über Deine "Platzhirsch"-Bemerkung amüsiert habe (ich bin definitiv weiblich ^^ ), stimme ich Dir in vielem zu.
      Zum einem in: Augen auf bei der Partnerwahl zum anderen in dem Punkt, dass hier im Forum sicher nicht die doch überwiegende Anzahl der "normal-Streitenden" vertreten sind oder waren.
      Auch vor Gericht landen nicht 50% der Familien als Konfliktfälle.
      Dass die Gerichte dennoch über immer mehr Arbeit und immer ausufernde Kämpfe zwischen den Eltern klagen, hat sicher seine Ursache in diesem System.
      Eine globale Lösung für dieses Problem kenne ich nicht. Der Richter (a.D.) Rudolph hat es mit dem Cochemer Modell versucht, inzwischen in Ruhestand setzt er sich wohl wieder (?) als Anwalt für die Interessen des Kindes ein.
      Fraglich ist hier immer, was sind die wirklichen Interessen des Kindes und wer maßt sich an, diese tatsächlich und realitätsbasiert zu ermitteln?
      Darum ist eine riesige "Helferindustrie" entstanden, die mit dem vermeintlichen Wohl des Kindes Jahr um Jahr riesige Einnahmen generiert.
      Den Kindern ist in den seltensten Fällen tatsächlich geholfen, die müssen sich ja oft auf die Seite eines Elternteils schlagen (und werden teilweise durch Gericht und/oder Verfahrensbeistand traumatisiert bzw. in ihrem Vertrauen zusätzlich erschüttert).
      Wenn ich mir so mein jüngstes Pubertier anschaue, weiß ich, wie schädlich das wäre, könnte es nicht zwischen seinen (verheirateten und zusammen lebenden) Elternteilen je nach Bedürfnis hin und her wechseln.
      Trotzdem bringt es - in meinen Augen - nichts, hier die Problemlage geschlechtsbezogen zu suchen.
      Verhaltensoriginelle Menschen gibt es unter beiden Geschlechtern.

      Ich bin jedenfalls froh, erst im Herbst wieder von dem - ebenso verhaltensoriginell gewordenem - Kind meines Mannes was zu lesen. Wenn der Bafög-Antrag auszufüllen ist...

      Gruß Tanja
    • Guten Abend lieber Bigpuster,

      da ich zuletzt "ermahnt" wurde (siehe Kommentar weiter oben) auf Vollzitate zu verzichten, und angehalten werde nur das Wesentliche zu zitieren, was mir bei Deinem ausführlichen, hilfreichen Beitrag echt schwer fiel, habe ich mich dazu entschieden nur Dein "Amen" zu zitieren, woraus Du aber keine falschen Rückschlüsse ziehen sollst. ;)
      Nein, Spaß beiseite, ich möchte Dir auf diesem Wege für Deine schonungslose Ehrlichkeit, Offenheit und Direktheit herzlich danken, die gut tut, auch wenn ich mich, trotz meiner 42 Lebensjahre, noch gerade im Auge des Sturms befinde und noch nicht wirklich begreife, was seit 10 Monaten passiert, und wie sehr auch meine Mädchen darunter leiden...Ja, ich muss vieles, was Du schreibst auch erstmal weiter sacken lassen. Auf jeden Fall danke ich Dir sehr für Deinen Blick auf die Dinge, und kann vieles nur unterstreichen, da ich das wovon Du sprichst, trotz meiner Ohnmacht, genauso erlebe.
    • I am Sam schrieb:



      Ja, seit 10 Monaten kämpfe ich nun um meine zwei Töchter, die ich vorher immer paritätisch betreut habe.
      Damit ist das Schicksal klar: Was vor der Trennung ist interessiert nur, wenn es die Mutti betrifft. Ansonsten bleibst Du jetzt bei den zwei Wochenenden pro Monat und dem Nachmittag.

      Genieße es! Kleidung kaputt am WE: Egal, Problem der Mutter. Erziehung: Problem der Mutter. Künftig Hausaufgaben: Problem der Mutter.

      Die will es so. Dein Job ist es, für Abwechslung im Alltag der Kinder zu sorgen und für sie am WE da zu sein. Alle Ängste, Sorgen, Nöte müssen sie sich aufsparen und sind nicht so wichtig.
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