Hallo zusammen,
beziehe seit März Bürgergeld und kann somit keinen Unterhalt bezahlen. Die Kindesmutter hat Antrag auf Gewährung nach UVG für beide Kinder gestellt. Im Schreiben vom Jugendamt erschließt sich mir alles soweit bis auf die Formulierung ....."Soweit noch kein Unterhaltsurteil oder ein sonstiger vollstreckbarer Unterhaltsschuldtitel zugunsten ihres Kindes vorliegt, muss ein solcher Titel gegebenenfalls gegen sie erwirkt werden. Falls Sie bereit sind, sich vollstreckbar zur Unterhaltszahlung für ihr Kind zu verpflichten, können Sie eine solche Unterhaltsverpflichtung kostenfrei vom Urkundsbeamten der Kreisverwaltung oder des für sie zuständigen Jugendamtes beurkunden lassen. Falls Sie es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen, entstehen Ihnen Kosten"
Sachlage:
Kinder, 17 und 15 Jahre alt, unehelich, Vaterschaft anerkannt, bisher den Unterhalt bezahlt. Kinder leben bei ihrer Mutter, bis vor Eintritt in die Pubertät waren die Kinder jedes Wochenende bei mir. Ihre sozialen Aktivitäten beziehen sich nun vornehmlich auf Gleichaltrige, beim Papa ist es Ihnen am Wochenende zu langweilig, beide haben Freund oder Freundin.
Ein Unterhaltsurteil oder vollstreckbarer Unterhaltsschuldtitel liegt bisher nicht vor.
Die Formulierung im Schreiben des Jugendamtes an mich "muss ein solcher Titel gegebenenfalls gegen Sie erwirkt werden" , damit bzw. mit der ganzen Formulierung komme ich nicht klar. Soll ich diese Unterhaltsverpflichtung beurkunden lassen? Wann kommt es zu einem kostenpflichtigen Verfahren?
Danke für alle Infos.
beziehe seit März Bürgergeld und kann somit keinen Unterhalt bezahlen. Die Kindesmutter hat Antrag auf Gewährung nach UVG für beide Kinder gestellt. Im Schreiben vom Jugendamt erschließt sich mir alles soweit bis auf die Formulierung ....."Soweit noch kein Unterhaltsurteil oder ein sonstiger vollstreckbarer Unterhaltsschuldtitel zugunsten ihres Kindes vorliegt, muss ein solcher Titel gegebenenfalls gegen sie erwirkt werden. Falls Sie bereit sind, sich vollstreckbar zur Unterhaltszahlung für ihr Kind zu verpflichten, können Sie eine solche Unterhaltsverpflichtung kostenfrei vom Urkundsbeamten der Kreisverwaltung oder des für sie zuständigen Jugendamtes beurkunden lassen. Falls Sie es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen, entstehen Ihnen Kosten"
Sachlage:
Kinder, 17 und 15 Jahre alt, unehelich, Vaterschaft anerkannt, bisher den Unterhalt bezahlt. Kinder leben bei ihrer Mutter, bis vor Eintritt in die Pubertät waren die Kinder jedes Wochenende bei mir. Ihre sozialen Aktivitäten beziehen sich nun vornehmlich auf Gleichaltrige, beim Papa ist es Ihnen am Wochenende zu langweilig, beide haben Freund oder Freundin.
Ein Unterhaltsurteil oder vollstreckbarer Unterhaltsschuldtitel liegt bisher nicht vor.
Die Formulierung im Schreiben des Jugendamtes an mich "muss ein solcher Titel gegebenenfalls gegen Sie erwirkt werden" , damit bzw. mit der ganzen Formulierung komme ich nicht klar. Soll ich diese Unterhaltsverpflichtung beurkunden lassen? Wann kommt es zu einem kostenpflichtigen Verfahren?
Danke für alle Infos.