Umgang in der Ferienzeit

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    • Umgang in der Ferienzeit

      Hi,

      ich hab mal eine Frage. Bin schon ein paar Jahre getrennt von der KM und unser Kind ist 10 Jahre alt und besucht somit noch die Schule. Nun heisst es ja immer dass ich das Kind in den Ferien zu 50% nehmen soll/muss. Das lässt sich nur leider mit meiner Arbeit bzw. meinem Arbeitgeber gar nicht vereinbaren. Gerichtlich ist bei uns da nichts ausgemacht worden und es gibt bisher auch keine Probleme. Das Kind ist in den Ferien so oft bei mir, wie es mir möglich ist. Meist sind das 4 Wochen im Jahr.

      Nun wurde eine Bekannte vor einigen Wochen ebenfalls geschieden. Dort hat das Gericht entschieden dass der KV die Kinder (4/6) in der Ferienzeit 50% nehmen muss. Sollte er das nicht machen könnte sie vor Gericht ziehen und er muss zwischen 20.000 und 30.000 Euro zahlen oder 6 Monate in Haft. So wurde es mir kommuniziert. Damit das geschieht, muss Sie natürlich erst vor Gericht gehen.
      Ebenso bekommt sie neben dem Kindesunterhalt monatliche eine geringe Summe im zweistelligen Bereich um die Kinder jedes zweite Wochenende zum KV zu bringen, da dieser kein Auto auf sich gemeldet hat. Seine Freundin hat aber eins.

      Ist sowas normal?

      Ich habe bisher wie gesagt keinerlei Problem mit meiner Exfrau, finde so ein Urteil aber schon sehr "heftig". Ein fünfstelliger Betrag ist ja nicht ganz ohne. Und ich weiß der KV hat diesen Betrag sicher nicht, da er aktuell noch in der Privatinsolvenz ist.

      Soweit ich das damals online gelesen habe, sind die Chancen nicht sehr hoch als KM wirklich die 50% einzuklagen, oder habe ich da falsch gelesen.
      Das soll nun nicht heissen dass ich unser Kind nicht nehmen möchte und habe es ja auch oft in den Ferien. Nur dieser Betrag schreckt schon ab.
    • Hallo Michimich,
      bekanntlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Den kennst vermutlich weder du genau (nur vom "Hörensagen"), und noch weniger wir. Zumindest sind bei deiner Schilderung bzw. bei der dir mitgeteilten Schilderung offenbar aus dem Zusammenhang gerissen worden. Ich gehe so weit und meine, so wie dir die
      sache geschildert wwurde stimmt sie nicht.
      Du musst dir in deiner Angelegenheit keine unnötigen Sorgen machen.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Also ich kenne die Personen, um die es da geht schon wirklich sehr gut und habe dieses Urteil auch von der KM erzählt bekommen.
      Habs natürlich nicht schriftlich gesehen, aber sie hat auch keinen Grund mich anzulügen.
      Natürlich möchte ich hier wenig privates preisgeben. Es soll ja nicht nachvollziehbar sein um wen es geht. Im Internet weiß man ja nie wer mitliest :)

      Ich meine mich damals bei meiner Scheidung ein wenig eingelesen zu haben. Soweit ich mich erinnern kann, habe ich meist gelesen dass die Chancen für so eine Klage (50% Aufenthalt in den Ferien beim KV) nicht sehr hoch sind. Nun sehe ich in diesem Urteil genau das Gegenteil. Das hat mich schon sehr erstaunt.
    • Hallo Michimich,

      ich hatte geschrieben: "...bekanntlich kommt es immer auf den Einzelfall an...".

      Genau das schreibst du jetzt als vorletzten Satz, und so ist es auch, wenn die Fälle unterschiedlich sind oder wenn die Richterin/der Richter es anders sieht.


      Gruß


      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Michimich,

      ich finde es seltsam, dass wir hier Einzelfallentscheidungen, die Dir nicht mal tatsächlich in Gänze bekannt sind, diskutieren oder kommentieren sollen.

      Michimich schrieb:

      Nun wurde eine Bekannte vor einigen Wochen ebenfalls geschieden. Dort hat das Gericht entschieden dass der KV die Kinder (4/6) in der Ferienzeit 50% nehmen muss. Sollte er das nicht machen könnte sie vor Gericht ziehen und er muss zwischen 20.000 und 30.000 Euro zahlen oder 6 Monate in Haft. So wurde es mir kommuniziert.
      Mh. Und wenn ich Dir kommuniziere, dass Dir die Bekannte doch mal den Beschluss (Vergleich?) in Kopie überlassen und Du den hier einstellen sollst (nach Anonymisierung)...?

      Michimich schrieb:

      Damit das geschieht, muss Sie natürlich erst vor Gericht gehen.
      Ebenso bekommt sie neben dem Kindesunterhalt monatliche eine geringe Summe im zweistelligen Bereich um die Kinder jedes zweite Wochenende zum KV zu bringen, da dieser kein Auto auf sich gemeldet hat. Seine Freundin hat aber eins.
      Aha. Auch vom Hörensagen? Aufgrund welcher Grundlage bekommt sie diesen Betrag und von wem?

      Michimich schrieb:

      Ist sowas normal?
      Ohne dass hier detaillierte Unterlagen zu eingestellt werden, kann niemand sagen, ob es "normal" ist, wenn sich Deine Bekannte und der Vater der Kinder auf irgendwas eingelassen (geeinigt) haben.

      Michimich schrieb:

      Also ich kenne die Personen, um die es da geht schon wirklich sehr gut und habe dieses Urteil auch von der KM erzählt bekommen.
      Habs natürlich nicht schriftlich gesehen, aber sie hat auch keinen Grund mich anzulügen.
      Mir fielen da bestimmt einige Gründe ein, warum jemand "lügt".
      Der harmloseste wäre: Die Person hat den Beschluss nicht (richtig) verstanden oder zieht falsche Schlüsse aus dem Niedergeschriebenen.
      Ist auch schon hier im Forum mehr als einmal vorgekommen, wenn man meint, ein bestimmter Beschluss sei doch nun gerade für einen einschlägig (und der eigene oder gegnerische Anwalt, oder aber der Richter finden das nun gar nicht)....

      Michimich schrieb:

      Ich finde nur den Betrag schon sehr hoch angesetzt. Es ist ein fester Betrag zwischen 20.000 und 30.000 Euro.
      Wir sind ja hier nicht auf dem Basar. Du kannst den Betrag selbst nachlesen: 89 FamFG.
      Es ist eine Androhung von Ordnungsmitteln, beim Verstoß gegen bestimmte Punkte im Beschluss. Und im 89 FamFg steht indirekt bis zu 25.000 Euro.

      Schon aufgrund der ungenauen Angabe durch die Bekannte (zwischen 20 und 30 Tsd.) gehe ich davon aus, dass sie die Androhung nicht richtig verstanden hat.
      Wenn der Vater der Kinder keine Schuld an der Verletzung des Umgangsbeschlusses hat, wird der Antrag auf Festsetzung auch abgelehnt. Desweiteren werden bei der Festsetzung von Ordnungsmitteln (auf Antrag einer Partei) sicher auch immer die persönlichen finanziellen Verhältnisse berücksichtigt.

      Übrigens wird von Gerichten durchaus auch beiden Elternteilen mal ein Ordnungsmittel angedroht, wenn es beantragt wird - oder auch, wenn das Gericht den Eindruck bekommt, die Eltern würden sich nicht an ihre (gegenseitigen) Pflichten halten.

      Michimich schrieb:

      Würde er die Kinder 1-2 Tage weniger als die 50% nehmen und verklagt werden, wär das ja absolut wahnsinnig.
      Finde das steht in keiner Relation.
      Das kannst Du gern finden.
      Lass Dir erst den Beschluss (in Gänze) zeigen und achte vor allen Dingen darauf, was der Tenor ist und wie und gegen wen das Ordnungsgeld angedroht ist.

      Bis dahin halte bitte den Ball flach und glaub nicht alles, was andere so erzählen...

      Gruß Tanja
    • Also nur um hier Klarheit zu schaffen… ich wollte hier möglichst wenig privat preisgeben, da man eben nicht weiß wer in diesem Forum so angemeldet ist.

      Die „Bekannte“, auch bekannt als meine Schwägerin hat mir genau 25.000€ genannt.

      Aber vielleicht meinte sie damit wirklich die „bis zu 25.000€“.

      Ich bekomme das sicher auch schriftlich. Da es erst letzte Woche war, wird das noch dauern. Denke nun aber auch dass da so einiges missverstanden wurde.