Hallo,
zum Zugewinnausgleich gelten "Hochzeitstag" und "Zustelltag der Scheidung" als Stichtage. Aber welche Zeit genau ?
Selbst an einem Tag können noch Transaktionen auf der Bank stattgefunden haben. Also konkret Hochzeitstag der 00:01 Uhr und Zustelltag der Scheidung 23:59 Uhr, oder wie ?
Danke.
VG
Marko
zum Zugewinnausgleich gelten "Hochzeitstag" und "Zustelltag der Scheidung" als Stichtage. Aber welche Zeit genau ?
Selbst an einem Tag können noch Transaktionen auf der Bank stattgefunden haben. Also konkret Hochzeitstag der 00:01 Uhr und Zustelltag der Scheidung 23:59 Uhr, oder wie ?
Danke.
VG
Marko