Kann Kindesmutter (oder Kind selbst) von Vater ohne Vaterschaftsanerkennung Unterhalt rückwirkend ab Geburt nachfordern?

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    • Kann Kindesmutter (oder Kind selbst) von Vater ohne Vaterschaftsanerkennung Unterhalt rückwirkend ab Geburt nachfordern?

      Hallo liebe ISUV-Foren-Mitglieder,

      ich habe leider mehrere Probleme, welche mir seit 1,5 Jahren das Leben sehr sehr schwer machen und welche ich versuche, möglichst kurz darzustellen.

      Am Ende geht es um folgende Frage:
      Kann die Kindesmutter (oder das Kind selbst) vom Kindesvater ohne Vaterschaftsanerkennung in x Jahren Unterhalt rückwirkend nachfordern?

      1. Meine aktuelle Situation

      Ich hatte eine kürzere, ca. 2 monatige Liaison mit einer Frau, bei der wir beide feststellen, dass es für eine Beziehung nicht passt und die Sache damit beendeten. ca. 3 Monate später kam eine Meldung, dass sie schwanger sei - von mir. Ich muss dazu sagen: Wir hatten verhütet! Wie es dennoch zu der Schwangerschaft kam, dazu habe ich meine eigenen Theorien... Nach 3 anschließenden Treffen Kontaktabbruch Kindesmutter (KM) und Block meiner Nummer - 5 Monate hilflos alles versucht inkl. Brief schreiben, Beratungsstellen und co. - solange Kind nicht da ist, kann man nichts machen. Anschließend Meldung KM per Whatsapp, dass das Kind geboren ist.
      Seitdem versuche ich alles, dass wir einen vernünftigen Weg finden, dass trotz Trennung unser Kind beide Elternteile in seinem Leben kann.
      Ich habe sie überreden können, dass wir zur Mediation gehen - 4x fand statt, beim 5ten Mal Abbruch ihrerseits, dass sie es nicht kann und mich nicht in ihrem Leben haben will.
      2 Monate Ruhezeit (habe mich viel informiert, beraten lassen etc in der Zeit wie weiter) -- dann wieder gemeldet, dass ich es nicht so stehen lassen KANN. Anschließend wieder getroffen und Vorschläge gemacht, wie wir zukunftsgerichtet schauen und denken, dass beide Eltern da sein können - zuerst ging es 2x sehr gut, dann beim 3ten war wieder alles falsch was ich sagte oder tat. Wiedr Kontaktabbruch. 2 Wochen später meine Bitte darüber zu reden - Antwort: Ohne Vaterschaft passiert hier gar nix mehr.

      Ich mache das ganze jetzt seit 1,5 Jahren mit...habe es mehrmals auf einem friedlichen Weg probiert. Und jedesmal endet es gleich. Das ganze tut mir sehr weh, es geht mir damit gesundheitlich nicht mehr gut...Ich überlege, ob ich es sein lasse. Ich muss auch irgendwann auf meine Gesundheit achten. Selbst wenn ich hier nun weitermache...Vaterschaftsanerkennung (nach Test)...gerichtlicher Weg bzgl. Umgänge etc....ich gehe stark davon aus, dass es sich nicht ändern wird. Sie wird mir weiterhin selbst bei festgelegtem Umgang nur Steine in den Weg legen, alles erschweren, vielleicht sogar das Kind manipulieren (selbst wenn sie wissen sollte, dass sie ihrem Kind damit massivst für das gesamte weitere Leben schadet).

      Was soll ich tun? Die familienrechtlichen Gesetze sind einfach absolut väterunfreundlich. Das ist einfach ein Fakt. Selbst mein Anwalt sagt, dass es schwer wird, wenn sie es wirklich nicht kann oder will.

      2. meine Frage:
      Wenn ich es lasse meiner Gesundheit willen gegenüber: Kann die Kindesmutter irgendwann kommen und sagen, dass ich der Kindesvater bin und Vaterschaft einklagen sowie Unterhalt von Geburt an rückwirkend einklagen?

      Laut § 1613 Absatz 2 Satz 2 heisst es u.a.: "Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen, für den Zeitraum in dem er aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war."
      Als rechtlicher Grund zählt lt. anderen Seiten zb die fehlende Vaterschaftsanerkennung. Nun ist es aber so, dass sie, (in der Zukunft gesprochen) jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, diesen einzuklagen. Sie wusste dass ich der Vater bin und sie hatte auch meinen Namen und Kontakt. Sie will nur einfach nicht, dass ich irgendwie an der Lebenswelt des Kindes oder ihrer teilnehme.
      Meiner Meinung nach ist das doch dann verwirkt oder? Durch die jahrelang fehlende Aufforderung zum Unterhalt musste ich nicht mehr damit rechnen, dass sie diesen doch wieder fordert.

      Was denkt ihr dazu?
      Falls jemand auch klare Aussagen dazu im Internet kennt oder sogar eine klare Aussage eines Anwaltes mir nennen kann, sehr gern immer her damit.

      Ich bin euch für eure Hilfe unendlich dankbar! ||
    • hallo,

      du hast also angeboten einen Vaterschaftstest zu machen und nach Beleg der Vaterschaft diese anzuerkennen?
      die Mutter hatte die ganze Zeit deine Kontaktdaten?
      dann war sie ja nicht gehindert dich aufzufordern Unterhalt zu zahlen, für sich und das Kind.
      Ich würde noch 1,5 Jahre warten. Denn ansonsten bist du ggf. Noch für betreuungsunterhalt verpflichtet. Der endet am 3. Geburtstag des Kindes.

      und hast du Unterlagen über all das? Also die Mediation?
      ich würde hier abwarten, einfach wenn sie kommt den Vaterschaftstest fordern.
      Ggf. Bist du nämlich nicht der Vater.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Kaleo,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Du schreibst von "unserem" Kind, andererseits hast du es offenbar bislang nicht geschafft, die Vaterschaft anzuerkennen.
      Warum hast du noch nicht in einen Vaterschaftstest eingewilligt?
      Ich lese aus deinem Beitrag nichts von Umgang mit "eurem" Kind.
      Du schreibst, es gehe dir nicht gut wegen der gesamten Situation. Du hast es aber selber in der Hand, Klarheit zu schaffen. Oder hast du Angst vor dem Testergebnis?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo AnnaSophie, hallo Villa,
      Zuerst vielen Dank für eure Rückmeldungen.

      Ich habe der Mutter geschrieben, dass ich Vaterschaftstest und für den Fall dass, die Anerkennung möchte. (sie hat das bis dahin nicht gewollt) Dann Zustimmung und Übergabe der Kontaktdatender Textstelle und bitte um Terminvereinbarung dort. An dem Tag, an dem ich ihr das gesagt habe (erstes Treffen 2 Monate nach unserer missglückten Mediation) ging das Treffen ganz gut, 2 Treffen später war die Aussage dass es ihr schwer fiel, sie sich um den Termin kümmert und erstmal keine Treffen mehr will.
      2 Wochen später: Nachfrage meinerseits ob wir treffen und über Lösung für Probleme letztes Mal reden können. Ihre lapidare Antwort: ohne vaterschaft passiert nichts mehr. Bzgl. der Vereinbarung des Testtermins keine Aussage.

      An AnnaSophie: bzgl der Mediation habe ich Notizen, aber werde bei der Stelle nochmal anfragen bzgl. Bestätigung. Der Punkt dass es nicht mein Kind ist glaube ich nicht. Ich schätze sie nicht so ein und es sieht aus wie ich.

      An Villa: Ich hatte Umgänge in dem Sinne, dass das Kind immer dabei war bei unseren ca. 10x sehen seit der Geburt. Beinahe jedes Mal war es schwierig mit KM und wirkliche Interaktion mit dem Kind kaum möglich.

      Insgesamt: Klarheit schaffen kann ich nat. mit dem Erzwingen des Tests.
      Der Punkt der es mir so schwer macht wie ich jetzt weiter verfahre: Wir stehen an der Stelle, dass alles mit ihr total schwierig ist.
      Ich frage mich wie sinnvoll das noch ist. Es geht mir damit nicht gut und ich gehe davon aus, dass sie mir Umgänge etc sehr schwer machen wird. Und dann zahl ich immer schön und kann mein Kind nicht sehen.
      Da es der Mutter dazu noch finanziell sehr gut geht (und das ist noch untertrieben) kann sie es finanziell locker selbst stemmen. Aber wenn KV-Anerkennung, dann will sie das volle Geld nach Düsseldorfer Tabelle. Es ist ihr egal, ob ich dann am Selbstbehalt nage.

      Vielleicht soviel zum Verständnis wieso ich frage :(
    • hallo,

      wenn es der Mutter finanziell sehr gut geht, kann es sein, dass die barunterhaltspflicht ganz oder teilweise auf sie übergeht. Wenn sie doppelt, besser noch dreifach Sockel verdient wie du, kann das sein.
      Deshalb noch 1,5 Jahre die Füße stillhalten.

      und ja, wenn sie jetzt schon keinen Kontakt zulässt, wird das schwierig zukünftig. Und nein, ein ähnliches Aussehen ist kein Anzeichen, dass es wirklich dein Kind ist. Bei einer 2monatigen Beziehung würde ich auch auf einem Vaterschaftstest bestehen. Wäre sie sich sicher, wäre das ja kein Problem diesem zuzustimmen und dann von dir auch noch den betreuungsunterhalt für dich selbst einzufordern. Denn auf den hat sie die ersten drei Jahre Anspruch. Dieser kann aber nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

      bitte hebe auch deine Bitten nach einem Vaterschaftstest und ihren Antworten auf. Dann kannst du nämlich belegen, dass du von Beginn an bereit warst die Vaterschaft anzuerkennen, nach einem positiven Testergebnis. Und sie diesem also hätte nur zustimmen müssen. Sie also an der Geltendmachung des kindesunterhaltes niemals gehindert war.





      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo @Kaleo,
      Falls Du Vater des Kindes sein solltes hast Du sowohl Rechte als auch Plichten.
      Eines dieser Pflichten ist, Barunterhalt für das Kind zu zahlen...
      Ob Du deshalb gleich am Selbstbehalt klebst, kann man jetz und hier - mangels Informationen - nicht einschätzen. Vielleicht hilft Dir ja ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle (mit lesen der Anhänge, (siehe unterhaltsrechtliche Leitlinien) damit Du wenigsten einen groben Überblick hast...
      Ansnsten kannst Du ja auch hier mal nachfragen, eventuell kann man da schon mal helfen und aufzeigen, wo die (finanzielle) Reise hingeht
      Bei den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien sind Jene zu beachten, die im Wohnumfeld des minderjährigen Kindes gelten

      Ansonsten sehe ich es wie mein(e) Vorredner...(#2 und #5 @AnnaSophie)
      Versuch nochmals ein (schriftliches) Angebot zum Vaterschaftstest zu machen... Hinterlasse in dem Schreiben verlässliche Kontaktdaten, damit es später nicht heißen kann, falsche Adresse, falsche Telefonnummer o.ä.)

      Achte beim Vaterschaftstest darauf, dass alles in Deiner Anwesenheit passiert(also keine Proben im Vorfeld oder Nachgang vertauscht werden können.

      Das Schreiben am Besten über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen
      Das hat 2 Vorteile: Der Gerichtsvollzieher stellt Dein Schreiben nachweislich UND mit Kenntnisnahme des Inhaltes zu. Du erhälst im Nachgang entsprechende Zustellnachweise die dann auch gerichtsfest sind. Einschreiben sind das nur sehr bedingt (erst recht, wenn der Empfänger behauptet, das das Einschreiben leer war).
      Wer zuständiger Gerichtsvollzieher ist, erfährst Du (zB.) am zuständigen Amtsgericht und ist jener, welcher im Dunstkreis des Empfängers (als KM) sein Tätigkeitsfeld hat.
      Aktuelle Kosten ca 18,- € (war bei mir vor ca 2 Monaten so).
      Die Vorgehnsweise mit dem Gerichtsvollzieher oder der Fachstelle im Gericht absprechen...


      PS: Achte beim Vaterschaftstest darauf, dass alles in Deiner Anwesenheit passiert(also keine Proben im Vorfeld oder NAchgang vertauscht werden können.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • @Kakadu59: was sind denn "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ...die im Wohnumfeld des minderjährigen Kindes gelten"? Ich dachte nur Düsseld.Tabelle zählt? Nach meinen Berechnungen komme ich an den Selbstbehalt, wenn sie auch auf Mehrbedarf wie Kitakosten drängt.
      Beim Vaterschaftstest ist es leider nicht verpflichtend, dass dieser in meiner Anwesenheit passiert. Aussage war, dass sie einen eigenen Termin will. :/

      Ich weiß halt nicht, wie sinnvoll dass alles noch ist nach den bisherigen Erfahrungen. Ich seh da nicht mehr viel Änderungpotenzial in ihrem Verhalten. Und wie gesagt am Selbstbehalt knappern u nur Ärger haben...ich weiss nicht. Auch wenn die Entscheidung dagegen mir ziemlich weh tun würde...

      @AnnaSophie:
      - Betreuungsunterhalt würde nach Kindergeld nichts mehr zu holen sein.
      - ich weiss leider nicht genau was sie verdient. Sie will nach der Elternzeit nur 30h arbeiten. Sie kann sicher nicht zu 40h gezwungen werden bzgl gegenseitige Berechnung Einkommen 2 u 3fach usw oder?
      - ne schriftl. Antwort von ihr gab es nach meiner Anfrage KV-TEST u -Anerkennung nicht. Lediglich mündlich.

      Habe auch schon Gerichtsurteile gelesen, bei denen Forderung n rückwirkender Unterhalt verwirkt war durch Unterlassen der Forderung bei KM. Sie hatte jederzeit die Möglichkeit durch die Kontsktdaten des Vaters. Galt auch bei nicht vorhandener KV-Anerkennung.

      Ich bin euch auf jeden Fall sehr dankbar für eure Hilfe und Meinungen. <3
    • Hllo,

      Kaleo schrieb:

      @Kakadu59: was sind denn "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ...die im Wohnumfeld des minderjährigen Kindes gelten"? Ich dachte nur Düsseld.Tabelle zählt?
      Wo wohnt denn das betroffene Kind?
      Meine Erklärung bezog sich darauf, dass es zB. sein kann, dass Du in Regensburg wohnst und das Kind mit KM in Köln...- dann kämen eben die Leitlinien des OLG Köln zur Anwendung...
      Wenn ihr in derselben Gegend wohnt wäre es halt egal....

      Einfach auf den Link von @Euklid draufklicken, Im geöffneten Fenster auf das grau unterlegte Feld Leitlinien 2023 klicken und dann kommen in alphabetischer Reihenfolge alle OLG (und deren Leitlienien) aufgelistet...jetzt nur noch das Passende raussuchen und durchlesen...
      Wo wohnt das Kind?

      Kaleo schrieb:

      Beim Vaterschaftstest ist es leider nicht verpflichtend, dass dieser in meiner Anwesenheit passiert. Aussage war, dass sie einen eigenen Termin will.
      Wie stellst Du Dir den Vaterschaftstest vor? Du gibst die Haarprobe oder den Speicheltest der KM und die tauscht ihn dann (weil Du ja bei der späteren Abgabe nicht dabei sein darfst) in der Zwischenzeit gegen einen anderen aus? <X
      Wer sagt (bestimmt) denn das, dass Du nicht dabei sein darfst?
      Wie stellt sich die KM einen Vaterschaftstest vor?


      Zu dem hier:

      Kaleo schrieb:

      Betreuungsunterhalt würde nach Kindergeld nichts mehr zu holen sein.
      wie meinst Du das? Betreuungsunterhalt(für die KM) und Kindergeld (fürs Kind) stehen nicht miteinander im Zusammenhang... ?(
      In den ersten 3 Lebensjahren des Kindes bräuchte die KM theoretisch nicht zu arbeiten und der KV müßte für die entgangenen Einkommensverluste der KM in dieser Zeit (soweit halt leistungsfähig) aufkommen. Darüberhinaus könnte(!!) weiterhin Betreungsunterhalt fällig werden, wenn "kindsbezogene Gründe" vorliegen (zB. eine entsprechende Behinderung), die eben einen weitere pers. Betreuung (durch die KM) notwendig werden lassen würden...


      Kaleo schrieb:

      Habe auch schon Gerichtsurteile gelesen, bei denen Forderung n rückwirkender Unterhalt verwirkt war durch Unterlassen der Forderung bei KM. Sie hatte jederzeit die Möglichkeit durch die Kontsktdaten des Vaters. Galt auch bei nicht vorhandener KV-Anerkennung.
      Genau das ist der hier diskutierte "springende Pkt"; im Ernstfall wärest Du in der Beweispflicht (Beweisnot), wenn hier nicht "gerichtsfeste Beweise/ Belege" vorliegen
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:



      Kaleo schrieb:

      Beim Vaterschaftstest ist es leider nicht verpflichtend, dass dieser in meiner Anwesenheit passiert. Aussage war, dass sie einen eigenen Termin will.
      Wie stellst Du Dir den Vaterschaftstest vor? Du gibst die Haarprobe oder den Speicheltest der KM und die tauscht ihn dann (weil Du ja bei der späteren Abgabe nicht dabei sein darfst) in der Zwischenzeit gegen einen anderen aus? <X Wer sagt (bestimmt) denn das, dass Du nicht dabei sein darfst?
      Wie stellt sich die KM einen Vaterschaftstest vor?
      Hallo Kakadu,

      Jetzt bin ich aber baff erstaunt. Wer darüber bestimmt, ob ein Dritter beim Vaterschaftstest dabei ist?
      Die, von denen die Proben zu der Zeit entnommen werden?
      Schon mal was von Persönlichkeitsrechten gehört?
      Da ein solcher, wenn er denn legal (!!!) gemacht wird, von zertifizierten Laboren gemacht wird, sind die "Entnehmenden" die notwendigen Zeugen.
      Glaubst Du ernsthaft an diese schlechten Märchen, dass die KM eine vom Laborassistenten genommene Probe (vom Kind oder von der Mutter) mal so locker austauschen kann?
      Etwas derartig Hahnebüchenes hab ich noch nicht gehört!
      Wohl aber den Fall, dass ein dem angegebenen Vater sehr sehr ähnlicher Verwandter mit dem Personalausweis zum Test erschien. Muss aber doch irgendwie aufgeflogen sein, sonst wüsste ich von dem Fall nicht.
      Ich würde immer den privat veranlassten Test im zertifizierten Testlabor (mit Zustimmung aller Beteiligten) aufgrund der deutlich geringeren Kosten dem gerichtlich angeordneten Abstammungsgutachten vorziehen.
      Kann bis zu dem 10fachen kosten...

      Und ansonsten: ich würde anstelle des TO auf Vaterschaftstest bestehen und mich bis dahin nicht weiter auf irgendwelche "Spielchen" einlassen.

      Gruß Tanja
    • Auch ich bin gerade baff...

      TanjaW9 schrieb:

      Jetzt bin ich aber baff erstaunt. Wer darüber bestimmt, ob ein Dritter beim Vaterschaftstest dabei ist?
      Kommt wohl darauf an, auf welchen Test sich die Parteien einigen?
      Schließlich gibt es ja auch Tests die genau dieselben Teststandads erfüllen, wie der von Dir Beschriebene, aber halt (nur) nicht gerichtsfest sind...
      Nennt sich "Abstammungsnachweis zu Hause" und beinhaltet einen Testkitt den man sich (ebenfalls von zertifizierten Labren) zuschicken lassen kann und der dann im "häuslichen Bereich" durchgeführt wird und danach an das Laor zurückgeschickt wird....

      Richtig angewendet bietet er im Grunde genau die gleiche Sicherheit (was das Testergebnis perse betrifft und was erstmal nicht den gerichtsfesten Bereich tangiert)
      Und das ist zumindest das, worauf ich mit meinem Beitrag #9 ausdrücken wolte

      Zu dem hier...

      TanjaW9 schrieb:

      Glaubst Du ernsthaft an diese schlechten Märchen, dass die KM eine vom Laborassistenten genommene Probe (vom Kind oder von der Mutter) mal so locker austauschen kann?
      wenn man Dein Zitat jetzt (mit der von mir durchgestrichenen Passage) liest würde ich das durchaus in den Bereich des Möglichen rücken... Aber vielleicht bin ich einfach nur (ein bisschen) paranoid..

      Das mit den Kosten hast Du ja selbst schon angesprochen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Jaja,

      ich würde mich - auch in Ansehung dieses Beschlusses des OLG Brandenburg vom 21.02.2022 - 10 WF 105/21 immer für die etwas kostengünstigere Variante (als Gerichtsverfahren mit Abstammungsgutachten) entscheiden.
      Inzwischen sind diese Tests so sehr Alltag, dass sie - in zertifizierten Laboren und ggf. gerichtsverwertbar - nicht mehr die Welt kosten.
      Da soll es eine Bandbreite zwischen 200-500 Euro geben.

      Aber die Väter meiner Kinder brauchten kein Gutachten, von daher: mal wieder viel Geld gespart.

      Ansonsten fällt mir auf, dass Du durch Durchstreichen oder - im anderen Thema - einzelne Sätze aus dem Zusammenhang reißend, hier Meinungen von mir quasi verdreht.
    • Hey ihr Lieben,
      Gibt doch gar nichts zu streiten. Es gibt halt verschiedene Meinungen.
      Ich habe ja schon ein offizielles, akkreditiertes Labor aus der Liste des ASD rausgesucht und dort ist es so, dass beide Elternteile (KM mit Kind) nicht verpflichtet werden, zum selben Termin zu kommen = sie kommt mit Kind, ich an einem anderen zeitnahen Termin. So würde das laufen. Kosten grob 450. Würde ich auch vorziehen als auferlegten Test.

      Euklid schrieb:

      Kaleo schrieb:

      was sind denn "Unterhaltsrechtlichen Leitsiehe:
      famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

      Das sind lokalen Auslegungshinweise zur DT.
      Würde das bedeuten dass jedes OLG ne andere Auslegungssitustion von Gesetzen hat? Das wäre ja ziemlich lächerlich.
      Zb: bzgl des Urteils vom OLG Saarbrücken zur Verwirkung von rückwirkend geforderten Unterhalt aufgrund Nichtmeldung KM über Jahre hinweg.....das würde dann in meinem Kreis nicht als Vorlage genutzt werden können?! Oh man in Dtl. funktioniert ja vieles gut....aber manche Punkte...wir haben 1 Gesetz und in den versch. Regionen wird es quasi unterschiedlich ausgelegt (falls ich das richtig verstehe)? Da soll ma noch einer durchblicken. ?(

      Aber danke für den Link und die Infos,, das schau ich mir an.

      @Kakadu: also bzgl dem Betreuungsunterhalt meine ich das so, dass nach Abzug des Kindergeldes ich fast am Selbstbehalt wäre, da aktuell nur 30h.
      2. Gerichtsfeste beweise bzgl rückwirkender Forderung Unterhalt habe ich leider nicht, allerdings hätte sie ja jederzeit die Möglichkeit gehabt mich als KV anzugeben u unterhalt zu fordern....oder auch unterhaltsvorschuss zu fordern beim asd. Durch das unterlassen ist war demnach ja scheinbar keine not. Habe genügend whatsapp-verläufe dazu dass wir in Kontakt standen sowie dass ich ja derjenige war der konstruktive Kommunikation zeigte.

      Danke euch! <3
    • Maccie schrieb:

      So ist das in Deutschland. Es hat sogar jeder Richter eine andere Auslegungssache. "Vor Gericht und auf hoher See....."
      @Kaleo,

      wie du siehst, ist @Maccie weder vor Gericht noch auf hoher See untergegangen. Auch ich hab überlebt, trotz einigen wenigen fiesen Richter/innen und einem Hurrikan. Als es vorbei war, fand ich mich auf einer herrlichen Südsee-Insel wieder. ;)

      Mach mal zunächst genau das, was @Kakadu59 in #6 vorgeschlagen hat, also den Gerichtsvollzieher mit dem freundlichen Angebot zu einem kostengünstigen privaten Vaterschaftstest auf die Reise zur Mutter schicken.
    • hmm seltsam dass so ne eigentlich klare sache so unterschiedlich ausgelegt wird.
      Naja die Frage ist halt wie es dann weite geht nach Anerkennung. Selbst mein Anwalt hat wie gesagt gemeint, dass er auch Fälle von Vätern hat, die es aufgegeben haben ihr Kind zu sehen nach einer Tortur des Kampfes, sorgen und ärger um ihr Recht Vater sein zu können und nur noch zahlen.
    • hallo,

      sobald die Vaterschaft festgestellt ist, kann über den Umgang gesprochen werden.
      Momentan bist du nicht der Vater.
      Damit hast du auch keine Rechte.

      wenn die Mutter dem Vaterschaftstest zugestimmt hat und dieser Aussagt, dass du der Vater bist, dann kann das mit dem Umgang geklärt werden.
      Die Frage ist nur, wenn die Mutter das jahrelang aussitzt und es dann irgendwann zum Test kommt, ob man ihr nicht erziehungsunfähigkeit vorwerfen kann, da sie dem Kind bewusst den Vater vorenthalten hat.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Clint schrieb:

      Mach mal zunächst genau das, was @Kakadu59 in #6 vorgeschlagen hat, also den Gerichtsvollzieher mit dem freundlichen Angebot zu einem kostengünstigen privaten Vaterschaftstest auf die Reise zur Mutter schicken.
      Hallo Clint,

      Kakadu hatte - so meine Lesart - sogar vorgeschlagen, dass man diesen "Billigheimer"-Test (ich glaube, ich habe da Angebote für 149 Euro gesehen) nimmt.
      Auf der von Dir verlinkten Empfehlung (News vom 10.5.22) des ISUV empfiehlt dieser aber genau das, was ich auch vorschlug - mit dem einzigen Unterschied: Zeuge kann auch Arzt (Haus oder Kinder) oder Apotheker sein.
      Also kein Selbsttest für Zuhause, bei dem man irgendwie Proben austauschen könnte.

      Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, wie die Mutter (?) denn die Dinge so austauschen können will, dass für sie das gewünschte Ergebnis raus kommt (es sei denn, sie möchte nicht, dass der TO der Vater ist, obwohl er es ist).
      Ansonsten könnte ich mir auch vorstellen, dass der TO gar nicht der Vater ist.
      Mein Bruder hat mir da mal vor Jahren 'ne Story erzählt...meine Güte, was es nicht alles gibt...

      @Kaleo möglicherweise wollte die Mutter dich zur Anerkennung der Vaterschaft (ohne Test) bekommen. Ich würde - bei der unklaren Sachlage - auf jeden Fall einen Test machen lassen, bevor ich anerkenne.

      Gruß Tanja
    • Danke für eure Antworten.

      Also insgesamt sag ich mal so...mit ihr auf umgänge nach einer Anerkennung zu einigen wird nicht klappen. Da sie ja alle 3 treffen wieder abbricht, bin ich mir sehr sicher, dass es zu nem Gerichtsentscheid kommen wird.

      Dann hätte ich eine Fixierung der umgänge. Das wird paar mal gut gehen. Dann sind wir wieder bei der Situation dass ich nur am rennen bin und betteln muss. Jugendamt usw machen nicht viel, da sie die mutter nicht zu gesprächen zwingen können wie ich im Netz gelesen habe...ergo wieder Gericht, kosten, Ärger.
      Ich seh nur Steine im Weg...und für das kidn ist dieses hin und her reißen auch nicht gut. Gerade in der Zukunft wenn es etwas mehr versteht.
      "Mama warum kann ich Papa nicht öfter/regelmäßig sehen" / "Papa, ich will dass wir uns öfter sehen." --- sie erzählt ne Story, ich werde nicht lügen und erzähl ne andere...das ist für das Kind völlig irritierend und psy. belastend.
      Das will ich nicht. Nicht für mein Kind und nicht ohne Ende Ärger, stress, gerichtskosten usw für mich.

      Also: wenn ich sie nochmal schriftlich vom gerichtsvollzieher auffordere...dann kommt genau das alles. Da bin ich mit sicher aufgrund meiner Erfahrungen mit dieser Person. Das lässt mich echt verzweifeln u ist gesundheitlich absolut..... ;( :cursing: X/

      Wie komm ich sicher daraus ohne rückwirkend zahlen zu müssen. Ich habe nur whatsapp-nachweise unserer Nachrichten sowie Bestätigung Mediation dass ICH da war. Datenschutz... sowie dass ich psy. Hilfe seit geraumer Zeit wegen der Situation habe...(keine Persönlichkeitsproböematik sondern nur aufgrund überforderung Situation - würde vor Gericht pos gewertet werden.)