Hallo zusammen,
ich brauche mal dringend einen Rat, weil das, was mir hier widerfährt, an Ungerechtigkeit nicht zu überbieten ist.
Zu meinem Problem:
Ich bin seit 2013 geschieden, 3 Kinder sind aus der Ehe entstanden, die Ex hat kurz nach der Scheidung wieder geheiratet, ihren Chef,
einen sehr wohlhabenden Arzt. Nur noch ein Kind lebt bei der Mutter, 20 Jahre alt, in Ausbildung, seit ca. 2 Jahren bin ich alle Unterhalts-
verpflichtungen los.
Jetzt ist da aber noch die 24-jährige Tochter mit psychischen Problemen, die letztes Jahr, eben wegen diesen gesundheitlichen Problemen,
ihre Lehre abgebrochen hat. Das war nicht der erste Abbruch, schon kurz vor dem Abitur hatte sie damals alles hingeschmissen, war lange
stationär in Behandlung und danach im "Betreuten Wohnen" untergebracht. Seit letzten September lebt sie in einer WG und hat eine schulische
Ausbildung begonnen, in der sie natürlich kein Geld verdient, sondern Geld "bringen" muss.
Meine Tochter hat Bafög beantragt, dieser wurde jedoch abgelehnt. Das Amt informierte mich über die Ablehnung mit dem Hinweis, dass ich ganz
alleine jetzt den Anspruch in Höhe von € 632,-- übernehmen muss. Meine Ex-Frau muss nichts bezahlen, weil sie ja nur € 700,-- durch ihren Halbtags-
job verdient. Meine Ex-Frau arbeitet als Sekretärin bei ihrem Mann, aufgrund der Vermögensverhältnisse muss sie nicht Vollzeit zum Arbeiten gehen,
in anderen Unterhaltsverfahren wurde ihr jedoch ein fiktives Einkommen angerechnet, gerade wegen diesen Verhältnissen bzw. dem mietfreien
Wohnen, sogar mit Putzfrau!?!?
Das Amt ging durch meine Ablehnung in Vorausleistung, mit Schreiben von letzter Woche erhielt ich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von rund € 4.500,--,
zudem soll ich ab 01.04.23 monatlich € 632,-- an das Land Ba-Wü. bezahlen, ohne jegliche Erklärung bzw. Darstellung, wie es zu diesem Betrag kommt.
Habe daraufhin in der Rechtsabteilung beim Bafög-Amt in Stuttgart angerufen und gefragt was das alles soll, meine Ex-Frau könnte doch auch was über-
nehmen, so wie es bisher auch immer war für die volljährigen Kinder. Und zudem wäre es mehr als vorteilhaft, wenn mir nicht nur ein Betrag unter die
Nase gehalten wird, ich möchte gerne wissen wie sich dieser Betrag zusammensetzt, welche rechtliche Grundlage dahintersteckt usw...
Antwort der guten Frau: Ihre arme Ex-Frau verdient nur € 700,-- im Monat, sie wesentlich mehr, im Bafög-Recht interessiert es nicht wie ihre Ex lebt oder
ob sie wieder geheiratet hat, es interessiert lediglich das Einkommen im Bemessungszeitraum, das wäre nicht gleich anzusehen wie im Unterhaltsrecht.
Das kann doch nicht wahr sein sagte ich zu der Dame! Doch, das Gesetz sagt es so! Ich kann gerne dagegen klagen, aber die Chancen dass meine Ex auch
was übernehmen muss, die sind gleich Null. Dann kam noch ein weiterer Hammer, ich hätte besser nie mein Einkommen angeben sollen und besser ablehnen,
dann wäre alles gleich in eine andere Richtung gegangen usw., ich denke ich höre nicht richtig!
Es gibt einen Beschluss vom OLG Stuttgart aus dem Jahre 2018, da arbeitete meine Ex schon halbtags, aber die Richter dort rechneten ihr ein fiktives Einkommen
an in Höhe von € 2.000,--. Und das interessiert jetzt niemanden mehr bei der Berechnung der Anteile vom Bafög?! Das kann und darf nicht sein!
Und noch was von Bedeutung: Das Kindergeld erhält immer noch meine Ex-Frau, obwohl meine Tochter quasi ihren eigenen Haushalt hat
Ich habe zu meiner Tochter seit Jahren keinen Kontakt mehr, noch weniger zu meiner Ex. Über die Lebensumstände meiner 24-jährigen Tochter erfahre ich nur
von den Geschwistern...Danke liebe Mama!
Kennt sich hier jemand aus? Habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt. Ich bin ja bereit zu zahlen, so ist das Gesetz, aber den vollen Betrag, nein, das
geht gar nicht!
ich brauche mal dringend einen Rat, weil das, was mir hier widerfährt, an Ungerechtigkeit nicht zu überbieten ist.
Zu meinem Problem:
Ich bin seit 2013 geschieden, 3 Kinder sind aus der Ehe entstanden, die Ex hat kurz nach der Scheidung wieder geheiratet, ihren Chef,
einen sehr wohlhabenden Arzt. Nur noch ein Kind lebt bei der Mutter, 20 Jahre alt, in Ausbildung, seit ca. 2 Jahren bin ich alle Unterhalts-
verpflichtungen los.
Jetzt ist da aber noch die 24-jährige Tochter mit psychischen Problemen, die letztes Jahr, eben wegen diesen gesundheitlichen Problemen,
ihre Lehre abgebrochen hat. Das war nicht der erste Abbruch, schon kurz vor dem Abitur hatte sie damals alles hingeschmissen, war lange
stationär in Behandlung und danach im "Betreuten Wohnen" untergebracht. Seit letzten September lebt sie in einer WG und hat eine schulische
Ausbildung begonnen, in der sie natürlich kein Geld verdient, sondern Geld "bringen" muss.
Meine Tochter hat Bafög beantragt, dieser wurde jedoch abgelehnt. Das Amt informierte mich über die Ablehnung mit dem Hinweis, dass ich ganz
alleine jetzt den Anspruch in Höhe von € 632,-- übernehmen muss. Meine Ex-Frau muss nichts bezahlen, weil sie ja nur € 700,-- durch ihren Halbtags-
job verdient. Meine Ex-Frau arbeitet als Sekretärin bei ihrem Mann, aufgrund der Vermögensverhältnisse muss sie nicht Vollzeit zum Arbeiten gehen,
in anderen Unterhaltsverfahren wurde ihr jedoch ein fiktives Einkommen angerechnet, gerade wegen diesen Verhältnissen bzw. dem mietfreien
Wohnen, sogar mit Putzfrau!?!?
Das Amt ging durch meine Ablehnung in Vorausleistung, mit Schreiben von letzter Woche erhielt ich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von rund € 4.500,--,
zudem soll ich ab 01.04.23 monatlich € 632,-- an das Land Ba-Wü. bezahlen, ohne jegliche Erklärung bzw. Darstellung, wie es zu diesem Betrag kommt.
Habe daraufhin in der Rechtsabteilung beim Bafög-Amt in Stuttgart angerufen und gefragt was das alles soll, meine Ex-Frau könnte doch auch was über-
nehmen, so wie es bisher auch immer war für die volljährigen Kinder. Und zudem wäre es mehr als vorteilhaft, wenn mir nicht nur ein Betrag unter die
Nase gehalten wird, ich möchte gerne wissen wie sich dieser Betrag zusammensetzt, welche rechtliche Grundlage dahintersteckt usw...
Antwort der guten Frau: Ihre arme Ex-Frau verdient nur € 700,-- im Monat, sie wesentlich mehr, im Bafög-Recht interessiert es nicht wie ihre Ex lebt oder
ob sie wieder geheiratet hat, es interessiert lediglich das Einkommen im Bemessungszeitraum, das wäre nicht gleich anzusehen wie im Unterhaltsrecht.
Das kann doch nicht wahr sein sagte ich zu der Dame! Doch, das Gesetz sagt es so! Ich kann gerne dagegen klagen, aber die Chancen dass meine Ex auch
was übernehmen muss, die sind gleich Null. Dann kam noch ein weiterer Hammer, ich hätte besser nie mein Einkommen angeben sollen und besser ablehnen,
dann wäre alles gleich in eine andere Richtung gegangen usw., ich denke ich höre nicht richtig!
Es gibt einen Beschluss vom OLG Stuttgart aus dem Jahre 2018, da arbeitete meine Ex schon halbtags, aber die Richter dort rechneten ihr ein fiktives Einkommen
an in Höhe von € 2.000,--. Und das interessiert jetzt niemanden mehr bei der Berechnung der Anteile vom Bafög?! Das kann und darf nicht sein!
Und noch was von Bedeutung: Das Kindergeld erhält immer noch meine Ex-Frau, obwohl meine Tochter quasi ihren eigenen Haushalt hat
Ich habe zu meiner Tochter seit Jahren keinen Kontakt mehr, noch weniger zu meiner Ex. Über die Lebensumstände meiner 24-jährigen Tochter erfahre ich nur
von den Geschwistern...Danke liebe Mama!
Kennt sich hier jemand aus? Habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt. Ich bin ja bereit zu zahlen, so ist das Gesetz, aber den vollen Betrag, nein, das
geht gar nicht!