Bafög für Tochter 24 Jahre alt in Erstausbildung

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  • Maccie schrieb:

    Hallo Ice,

    ich kann deinen Frust verstehen, aber rate dir, dich nicht so daran hochzuziehen. Schadet nur der Gesundheit. Zumal du ja gar nicht weißt, was möglicherweise zwischen deiner Ex und ihrem neuen Mann für Absprachen in ihrem Leben getroffen wurde und was sie für ihr Aushalten alles "leisten" muss. Möglicherweise wärest du froh, dass du diese "Leistungen" nicht erbringen musst, selbst, wenn du dafür den Schlüssel für den AMG bekommst (der mit Sicherheit auch jederzeit wieder entzogen werden kann).

    Ich habe ja selbst keinen Kontakt mehr zu meinen Töchtern, bin aber der Meinung, dass es ihnen bis auf den mittlerweise psychischen Defekt resultierend aus dem PAS gut geht. Bei dir ist das anders. Wenn deine Tochter sogar in der Geschlossenen war, damit nicht nur mutmaßlich krank sondern diagnostiziert, ist das kein Grund wieder Kontakt aufzubauen?
    Ich möchte mir nicht anmaßen, über deine Situation zu entscheiden, auch ich habe mich zurückgezogen und schreibe zwar immer seltener, aber dennoch Briefe, die natürlich unbeantwortet bleiben. Wenn ich aber rausfinden würde, dass meine Tochter in die Psychatrie eingewiesen würde, würde ich alles stehen und liegen lassen und dort aufkreuzen.

    viele Grüße
    Hallo Maccie,

    kopfnickend und mit einem Grinsen im Gesicht habe ich den ersten Absatz von Dir gelesen. Es ist tatsächlich so, dass meine Ex sich diesem Arzt völlig unterworfen hat und ich kenne 2 Frauen die sich vor Jahren mal mit diesem Mann einließen und das muss der pure Horror gewesen sein. Naja, ich könnte
    ein Buch darüber schreiben über all das was ich mit dem Mann mitgemacht habe. Meine Ex hat einmal eine Vollmacht vom Anwalt unterschrieben, danach hatte er das Zepter in die Hand genommen und wir haben gestritten dass sich die Balken gebogen haben. Er hat das alles auf dem Rücken der Kinder ausgetragen! Du wirst Dich fragen, warum habe ich mit dem gestritten und nicht mit der Ex?! Viele glauben, dass er meine Ex nur geheiratet hat, weil sie 3 minderjährige Kinder mitgebracht hat, eine schwache Persönlichkeit hat...und ich ganz ordentlich verdiene. Sowas ist für einen völlig kranken Narzissten das Paradies, hier kann man streiten, hier kann man fordern und prozessieren...und das hat er mit Erfolg gemacht. Und meine Ex schaute nur zu, ihr war es egal wie es den Kindern dabei ergeht.
    Bin jetzt vom Thema abgekommen...sorry!

    Habe meine Tochter das letzte Mal 2017 gesehen, im Gerichtssaal. Sie wohnt Luftlinie keine 500m von mir entfernt. Vor ein paar Tagen wurde sie 25 Jahre alt, lebt in einer Mädels-WG, ihr Gesundheitszustand ist sehr schwankend, alle Informationen bekomme ich von der älteren Schwester, die auch nicht wirklich an sie rankommt.

    Jetzt muss ich mich bremsen, ist ein sehr emotionales Thema
  • Hugoleser schrieb:

    Hallo Icebreaker,
    ich habe gerade mal den § 2 Abs. 2 Nr.2 Bafög nach gegoogelt. Ich kopiere das jetzt mal hier ein. Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
    1.von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 632 Euro,
    daher die geforderten 632 €, aber es steht nichts dort drin das das Kindergeld nicht angerechnet werden muss. Daher würde ich erst mal agumentieren, das von der Summe das volle Kindergeld ab zu ziehen ist. LG Hugoleser
    Moin!

    Das Kindergeld interessiert das Bafög-Amt nicht. Fakt ist, meine Tochter wohnt in einer WG, also quasi mit eigenem Haushalt, das KG kassiert lt. Amt weiterhin die Kindsmutter. Warum meine Tochter das nicht einfordert, keine Ahnung, es besteht kein Kontakt mehr.
  • fras12 schrieb:

    Moin Icebreaker58,

    ja ich lese hier noch weiter mit und habe selbst auch noch / wieder mit den BAföG-Ämtern zu tun, nachzulesen in meinem letzten Thema.

    Ich würde diese Entscheidung des Gerichts akzeptieren. Die Mutter ist doch für das erwachsene Kind nicht mehr gesteigert unterhaltspflichtig, muss also nicht ihre volle Arbeitskraft einsetzen, um Unterhalt zahlen zu können. Und wenn sie so wenig verdient, ist es halt so. Wenn beide Eltern dies täten, müsste das Kind nebenbei arbeiten gehen.

    Für mich habe ich mal eine Berechnung angestellt: wenn ich nur die Hälfte meiner Arbeitszeit gearbeitet hätte, wäre ich zu 0,-EUR unterhaltspflichtig gewesen.
    Der Haken an der Sache war, dass ich nicht wusste, ob ich später wieder auf Vollzeit wechseln kann und ich hätte es mir schlicht auch nicht leisten können...

    Ich warte inzwischen mit anwaltlicher Unterstützung auf die Klage des (Auslands-) BAföG-Amtes Thüringen. Dieses braucht eine richterliche Entscheidung, um die Akte schließen zu können.
    Und das habe ich zu ertragen, leider. Aber da der Auslandsaufenthalt meines Kindes im Studium nur zu 3 Monaten verpflichtend war und die eigene Uni hierfür 6 Monate ein Stipendium gezahlt hat, bin ich sehr optimistisch, wenig von der Forderung übernehmen zu müssen.

    Gruß, fras12
    Hallo fras12,

    hört sich sehr viel optimistischer an als bei mir...

    Schon krass die Gesetze hier in diesem glorreichen Deutschland. Wie hier Steuergelder verschwendet werden, nicht mehr normal! Und wenn dann mal, ich drücke mich vorsichtig aus, ein hier geborenes Kind/junger Erwachsener eine schulische Ausbildung machen möchte, die natürlich Geld kostet, dann holt der Vater Staat sein Geld wieder von den Eltern zurück. Sag das mal einem der 2015 oder später zum Teil illegal über die Grenzen kam....lassen wir das Thema!

    Wenn ich nur dran denke, ich hätte damals mit 25 Jahren Geld von meinem Vater gefordert, bin mir ganz sicher, dass ich jetzt nicht mehr sitzen würde.

    Bin maßlos enttäuscht, das werde ich in diesem Leben nicht mehr verkraften
  • Icebreaker58 schrieb:

    Hugoleser schrieb:

    Hallo Icebreaker,
    ich habe gerade mal den § 2 Abs. 2 Nr.2 Bafög nach gegoogelt. Ich kopiere das jetzt mal hier ein. Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
    1.von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 632 Euro,
    daher die geforderten 632 €, aber es steht nichts dort drin das das Kindergeld nicht angerechnet werden muss. Daher würde ich erst mal agumentieren, das von der Summe das volle Kindergeld ab zu ziehen ist. LG Hugoleser
    Moin!
    Das Kindergeld interessiert das Bafög-Amt nicht. Fakt ist, meine Tochter wohnt in einer WG, also quasi mit eigenem Haushalt, das KG kassiert lt. Amt weiterhin die Kindsmutter. Warum meine Tochter das nicht einfordert, keine Ahnung, es besteht kein Kontakt mehr.
    Ja, richtig.

    Aber wir sind nicht nach BAföG- Richtlinien und §§ unterhaltspflichtig, sondern nach dem BGB.

    Und da wird bei Volljährigen das Kindergeld voll angerechnet. Egal, ob die Tochter es von ihrer Mutter einfordert oder nicht.
    Und das scheint wohl das Einzige zu sein, was das Gericht gerechnet hat.

    Gruß, fras12
  • fras12 schrieb:

    Icebreaker58 schrieb:

    Hugoleser schrieb:

    Hallo Icebreaker,
    ich habe gerade mal den § 2 Abs. 2 Nr.2 Bafög nach gegoogelt. Ich kopiere das jetzt mal hier ein. Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
    1.von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 632 Euro,
    daher die geforderten 632 €, aber es steht nichts dort drin das das Kindergeld nicht angerechnet werden muss. Daher würde ich erst mal agumentieren, das von der Summe das volle Kindergeld ab zu ziehen ist. LG Hugoleser
    Moin!Das Kindergeld interessiert das Bafög-Amt nicht. Fakt ist, meine Tochter wohnt in einer WG, also quasi mit eigenem Haushalt, das KG kassiert lt. Amt weiterhin die Kindsmutter. Warum meine Tochter das nicht einfordert, keine Ahnung, es besteht kein Kontakt mehr.
    Ja, richtig.
    Aber wir sind nicht nach BAföG- Richtlinien und §§ unterhaltspflichtig, sondern nach dem BGB.

    Und da wird bei Volljährigen das Kindergeld voll angerechnet. Egal, ob die Tochter es von ihrer Mutter einfordert oder nicht.
    Und das scheint wohl das Einzige zu sein, was das Gericht gerechnet hat.

    Gruß, fras12
    Okay fras12,

    das habe ich auch verstanden. Aber eine Frage ist noch offen!

    Die € 400,--, die ich jetzt nach 2 Jahren Unterhaltszahlpause wieder anteilig tragen muss.

    Siehst Du hier absolut keine Chance den hälftigen Betrag von meiner Ex-Frau einzufordern? Sie hat bisher doch immer 50% mittragen müssen.
    Mir geht das nicht runter, tut mir leid
  • Hallo,

    nein, ich sehe keine Chance. Die Mutter ist nicht mehr "gesteigert erwerbsobliegend" (heisst das so?).

    Sie ist nicht verpflichtet mehr zu tun, um mehr Einkommen zu erzielen.
    Es wird genommen, was sie tatsächlich verdient.

    Dort weiter kämpfen würde bedeuten, gegen Windmühlen zu kämpfen.
    Es kosten Kraft, Zeit und Geld... bei fraglichem Ergebnis.

    Gruß, fras12
  • Icebreaker58 schrieb:

    Und wenn dann mal, ich drücke mich vorsichtig aus, ein hier geborenes Kind/junger Erwachsener eine schulische Ausbildung machen möchte, die natürlich Geld kostet, dann holt der Vater Staat sein Geld wieder von den Eltern zurück.
    Ja, die Eltern sind für eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf gem. 1610(2) BGB verantwortlich. Im Übrigen stimmt das nicht in dieser von Dir dargestellten Stammtischpolemik.
    Die Freibeträge beim Bafög belassen Dir einen angemessenen SB und im Gegensatz zum Unterhaltsrecht nach BGB spielt etwaiges Vermögen keine Rolle.
    Desweiteren zahlt man z.B. auch nichts, wenn das Kind im zweiten Bildungsweg einen höheren Abschluss nachholt.

    Was mich aber extrem stört und wo ich erwarte, dass Du künftig Deinen "Alltagsrassismus" im Zaum hältst, ist das hier:

    Icebreaker58 schrieb:

    Sag das mal einem der 2015 oder später zum Teil illegal über die Grenzen kam....lassen wir das Thema!

    Dann noch das:

    Icebreaker58 schrieb:

    Wenn ich nur dran denke, ich hätte damals mit 25 Jahren Geld von meinem Vater gefordert, bin mir ganz sicher, dass ich jetzt nicht mehr sitzen würde.
    Sondern?

    Und last but not least: ab 25 gibt es kein Kindergeld mehr. Also auch keine Abrechnung.
    Desweiteren hätte ich - da scheinbar eine psych. Erkrankung vorliegt - erst mal anfragen lassen, ob das Kind vielleicht (vorher) Grundsicherung bezog oder aber Eingliederungshilfe.
    Scheinbar bist Du nicht auf Lösungs- sondern Schuldsuche und da muss die Ex herhalten, die sich in Deinen Augen einem reichen aber machtgeilen Mann unterworfen hat. Womit Du nun absolut keinen Frieden schließen magst.

    Hier haben Dir schon 2 - von mir sehr geachtete - Väter durch die Blume zu verstehen gegeben, dass Du Dich lieber mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben solltest.
    Mein Tipp an Dich: für den Rest (Verarbeitung der Verletzung) such Dir bitte vor Ort professionelle "Lebens"Hilfe.

    So long
    Tanja
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