Antrag auf Auskunft nach 1686 benötige Unterstützung

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    • Antrag auf Auskunft nach 1686 benötige Unterstützung

      Hallo,

      ich habe einen Antrag nach §1686 bei Gericht eingereicht um zukünftig regelmässig Auskünfte zu meinen Kindern zu erhalten von der Kindesmutter. ( im Anhang )

      Jetzt habe ich ein Antwortschreiben vom Gericht erhalten, mit Stellungnahme der Mutter. ( auch im Anhang )
      Persönliche Daten entfernt.
      Dem Schreiben nach, ist die Auskunftserteilung fraglich...

      Habt ihr vielleicht Ideen wie ich darauf antworten könnte ? Um das Verfahren safe durchzubekommen ?

      Die Ausführungen der Mutter stimmen halt nur in geringem Umfang.
      - ich wurde zu keinen Terminen eingeladen, noch habe ich Informationen von Ärzten bekommen ( Auf Nachfrage hiess es ich solle mich an die Mutter wenden, sie sind nicht dafür zuständig zu vermitteln etc. )
      Kontakt zur kleinerern Tochter besteht, aber nur sporadisch, letzter richtiger Kontakt vor knapp 2 Monaten, Schulwechsel hat meine Tochter mich informiert ja, aber es ist sicherlich nicht ihre Aufgabe soetwas mit 11 Jahren zu vermitteln

      Von Fotos könnte ich absehen, wenn sowas problematisch ist

      Interessen meiner Kinder sind mir nicht bekannt, einmal online gespielt vor ca 4Monaten mit meiner kleineren

      Meine größere 16j, möchte Keinen Kontakt.

      Hoffe auf eure Unterstützung :)
      Dateien
    • Hallo Nuffue,

      Dann erwiderst Du sachlich genau das, was Du hier mitteilst.
      Zum Punkt "Verwendung von Geldgeschenken" - darauf hast Du keinerlei Anspruch. Das betrifft nämlich nicht die persönlichen, sondern die finanziellen Verhältnisse.
      Und so wenig, wie es Dir frei steht, über die Verwendung des Unterhalts Auskunft zu erhalten, so wenig wirst Du über die finanziellen Belange Auskunft bekommen (wenn ein Sparkonto besteht, hast Du wegen des gemeinsamen Sorgerechts Anspruch auf Auskunft über das Guthaben bei der Bank).
      Vierteljährliche Auskünfte wirst Du sowieso nicht bekommen, auf die 2 Fotos jährlich(!) der großen Tochter solltest Du bestehen und den Rechtspfleger darauf hinweisen, dass das Kind Dir ja keine professionellen Fotos schicken muss, sondern Du auch mit scharfen Selfies auf denen das Kind vollständig im Porträt zu erkennen ist, zufrieden wärst.
      Du solltest signalisieren, dass Du die Dinge haben möchtest, weil Du am Entwicklungsstand interessiert bist und nicht, weil sie Dir "nun mal zustehen".
      Dann solltest Du auch belegen können, dass Du keine Auskunft von den Ärzten trotz Nachfrage bekommst (hast Du Mails von Dir mit Bitte um Gesprächstermine z.B. ?)
      Und dann führst Du auch an, dass Du zu keinem Termin geladen wurdest und schlägst vor, dass man den behandelnden Arzt in der Tagesklinik anfragt.
      Vorher informierst Du Dich möglichst, wie der heißt- damit Du dem Rechtspfleger schon gleich den richtigen Ansprechpartner benennen kannst.
      Auch zum Zeugnis kannst Du anführen (sofern Du Deine kleine Tochter wirklich gefragt hast), dass Du auf freundliche Nachfrage nichts bekamst und das Kind nicht weiter in Loyslitätskonflikte stürzen willst.
      Bei der Schule selbst hast Du es sicher vorher auch schon versucht?
      Dann in die Antwort des Gerichts auch das mit Datum (des Versuchs und ggf. Nachweis), den entsprechenden Ansprechpartner und dem Ergebnis reinpacken.
      Für die meisten Schulen sind das Standardablehnungen und für die kundigen Rechtspfleger eigentlich Standardverfahren.
      Du hast Deinen Auskunftsantrag aber auch überfrachtet und musst nun noch mal erklären und belegen, dass Dir trotz gemeinsamen Sorgerecht und Kontakt zur Kleinen notwendige Angaben nicht vorliegen/bekannt sind.
      U.a. auch, dass eine Familienhilfe Dir bisher nicht bekannt ist und die vermutlich eher eingerichtet wird/wurde wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (bist Du Dir sicher, dass es da ein Gerichtsverfahren gibt? Du müsstest dann ggf. als Beteiligter (Vater) zugezogen werden?

      Gruß Tanja

      P.S. Wenn der Rechtspfleger ablehnt, kannst Du in Erinnerung (glaube ich) gehen.
      Bei Nichtabhilfe wird das dann dem Richter vorgelegt.
    • Hallo Tanja,
      danke für deine Ausführungen.
      Ich schaue mir das in Ruhe an und versuche was daraus zu machen. Ich ging tatsächlich davon aus das das sauber durchläuft ;(
      Naja gibt aber auch schlimmeres :rolleyes:

      Ja wegen Kindeswohlgef. gibt es ein Verfahren, das wurde von der Richterin im Sorgerechtsverfahren eröffnet. Steht auch so im Beschluss, und Jugendamt ist auch involviert bzw. weiß davon.
    • Nuffue schrieb:

      Ich ging tatsächlich davon aus das das sauber durchläuft ;(

      Naja gibt aber auch schlimmeres :rolleyes:
      Hallo Nuffue,

      "sauber" heißt für Dich in dem Zusammenhang, dass keiner bei irgendwem nachfragt und der Rechtspfleger das durchwinkt?
      Und wieso warst Du dieser Annahme?

      Wenn es tatsächlich ein Verfahren nach 1666 gibt, müsste Dir doch das Aktenzeichen bekannt sein?
      Wieso fragst Du da nicht mal nach, wenn Du es nicht weißt?

      Gruß Tanja
    • Antrag wurde in gänze abgelehnt.
      Ein Teil der Begründung bezüglich meiner älteren Tochter ist etwas konfus, wenn ich das richtig verstehe bezieht der Rechtspfleger sich in der Begründung auf einen Volljährigen und kein gemeinsames Sorgerecht.

      Lohnt sich die Beschwerde für den Teil ? ( Die Kinder mussten beim Rechtspfleger vorstellig werden, hatte ich von meiner kleinen erfahren die mir "erbost" schrieb, das sie deswegen nicht zu Schule konnte...
      Dateien
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    • Hallo Nuffue,

      scheinbar hat Deine Antwort den Rechtspfleger nicht überzeugt.
      Ich hatte meine Bedenken zu Deinem Antrag und der Überfrachtung bereits oben zum Ausdruck gebracht.
      Ob es sich lohnt, weiter zu "kämpfen"? Das kannst nur Du entscheiden, solltest aber mal jemand Außenstehenden fragen, was nach dessen Eindruck Dein Ziel sei.

      Ansonsten kann ich - nach Lesen des Anhangs und dem genannten Beschluss - Deiner Einschätzung nicht folgen, dass der Rechtspfleger abgelehnt hat wegen Volljährigkeit und nicht gemeinsamen Sorgerecht.

      Er hat sich wegen der Meinung, dass Fotos in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Kindes fallen, auf den Beschluss des KG bezogen.
      Ich teile diese Meinung nicht und würde mich auf einen Beschluss des OLG Bambergs (13.04.2022 – 7 UF 52/22) beziehen.
      Du kannst ja, wenn Du sicher bist, weiter machen zu wollen, noch in der Rechtsprechung zum 1686 BGB nachlesen, ob Du weitere zutreffende (wenn auch abschlägige) Beschlüsse findest, z.B. OLG Düsseldorf vom 21.12.21, II-3 WF 64/21...

      Und dann - innerhalb der in der Ablehung genannten Frist - entscheiden.

      Gruß Tanja

      P.S. hatte ich nicht erwähnt, dass die Kids selbstverständlich (!) angehört werden MÜSSEN?