Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mir sehr viele Beiträge, bezüglich Unterhaltspflichten/Zahlungen/Rechten u. Pflichten, hier durchgelesen. Leider konnte ich hier aber keine ganz zufriedenstellende Antwort, für meine persönliche Situation, entnehmen.
Meine Situation kurz zusammengefasst: (es ist kompliziert)
Ich habe eine Tochter, welche seit Dezember 22 volljährig ist (18 Jahre), ich habe keinerlei Kontakt zu Ihr. Sie macht (lt. Aussage der Mutter) eine Vorausbildung welche nicht vergütet wird um anschließend im August 23 eine Ausbildung zu Beginnen.
Die Tochter wohnt wohl noch zu Hause, bei ihrer Mutter.
Unterhaltszahlungen meinerseits wurden über die letzten Jahre regelmäßig und pünktlich gezahlt.
Zur Kindesmutter bestand über die letzten Jahre ebenfalls kein Kontakt, da mir aber Ihre Mail Adresse bekannt ist, habe ich diese Anfang Januar per Mail kontaktiert aufgrund dessen das sich die Unterhalts Situation ja mit erreichen der Volljährigkeit des Kindes ändert.
Aktuell bin ich selbst verheiratet, lebe mit meiner Frau und 3 Kindern in einem Haushalt wobei 2 Kinder nicht meine leiblichen sind.
Ich habe in dieser mail höflich und sachlich die Situation geschildert, meine Intention war lediglich die weiteren Zahlungen des Unterhaltes, welche ja ausschließlich an das Kind gehen u. nicht mehr an die Mutter, zu klären. Ich wollte lediglich ein Schreiben unserer Tochter, in welcher diese bestätigt das die Zahlungen weiterhin auf das Konto der Kindesmutter gezahlt werden sollen. In diesem Fall bin nämlich ich in der Beweis Schuld u. wollte dies nur geklärt haben das ich rechtlich "sauber" bin. Die Vergangenheit hat mich da einiges gelehrt.
Von Januar bis einschließlich März habe ich den Unterhalt dennoch (ungeklärt) auf das Konto der Kindesmutter gezahlt.
Die Situation ist aktuell etwas eskaliert.
Heute habe ich eine Mail von der Kindesmutter bekommen, in diesem informiert Sie mich das Sie mit dem Jugendamt telefoniert hätte, das der Unterhalt neu berechnet werden müsste und es ist ein Formular angehängt, ein Ermittlungs Bogen des Jugendamtes welches ich ausfüllen soll u. an das Jugendamt senden soll.
Mir selbst ist die Situation bewusst, selbstverständlich soll meine Tochter, wenn Ihr Unterhalt zusteht, diesen bekommen unabhängig von der Höhe. Mir ist auch klar das beide Elternteile dem Kind gegenüber Unterhaltsverpflichtet sind und sich prinzipiell dieser aus beiden netto Einkommen ergibt.
Jetzt meine Frage/n dazu:
Darf die Kindesmutter, angeblich im Auftrag des Jugendamtes, mir irgendwelche Ermittlungsbögen schicken, welche ich verpflichtet bin auszufüllen um dies direkt an das Jugendamt zu senden?
Nimmt das Jugendamt eine Neuberechnung des Unterhaltes vor? Ich dächte mal gelesen zu haben, der Anspruch des Unterhaltes geht auf das Kind über sobald diese die Volljährigkeit erreicht und weder ich noch die Kindesmutter hat irgendwelche Ansprüche darauf, auch können/dürfen beide Elternteile dies Ansprüche gar nicht geltend machen?
Ich bin mir jetzt nicht sicher wie ich mich korrekt verhalte. Mir geht es hierbei hauptsächlich um eine rechtliche Absicherung meiner Person was zukünftige Zahlungen angeht, auch möchte ich keinesfalls (wenn nicht notwendig) der Kindesmutter irgendwelche persönlichen Informationen preis geben. Ich bin da leider sehr vorbelastet, mit Anzeigen, Drohungen, Bußgeldern, Pfändungen usw.
Für Eure Hilfe bzw. Tipps und Informationen wäre ich Euch sehr dankbar.
ich habe mir sehr viele Beiträge, bezüglich Unterhaltspflichten/Zahlungen/Rechten u. Pflichten, hier durchgelesen. Leider konnte ich hier aber keine ganz zufriedenstellende Antwort, für meine persönliche Situation, entnehmen.
Meine Situation kurz zusammengefasst: (es ist kompliziert)
Ich habe eine Tochter, welche seit Dezember 22 volljährig ist (18 Jahre), ich habe keinerlei Kontakt zu Ihr. Sie macht (lt. Aussage der Mutter) eine Vorausbildung welche nicht vergütet wird um anschließend im August 23 eine Ausbildung zu Beginnen.
Die Tochter wohnt wohl noch zu Hause, bei ihrer Mutter.
Unterhaltszahlungen meinerseits wurden über die letzten Jahre regelmäßig und pünktlich gezahlt.
Zur Kindesmutter bestand über die letzten Jahre ebenfalls kein Kontakt, da mir aber Ihre Mail Adresse bekannt ist, habe ich diese Anfang Januar per Mail kontaktiert aufgrund dessen das sich die Unterhalts Situation ja mit erreichen der Volljährigkeit des Kindes ändert.
Aktuell bin ich selbst verheiratet, lebe mit meiner Frau und 3 Kindern in einem Haushalt wobei 2 Kinder nicht meine leiblichen sind.
Ich habe in dieser mail höflich und sachlich die Situation geschildert, meine Intention war lediglich die weiteren Zahlungen des Unterhaltes, welche ja ausschließlich an das Kind gehen u. nicht mehr an die Mutter, zu klären. Ich wollte lediglich ein Schreiben unserer Tochter, in welcher diese bestätigt das die Zahlungen weiterhin auf das Konto der Kindesmutter gezahlt werden sollen. In diesem Fall bin nämlich ich in der Beweis Schuld u. wollte dies nur geklärt haben das ich rechtlich "sauber" bin. Die Vergangenheit hat mich da einiges gelehrt.
Von Januar bis einschließlich März habe ich den Unterhalt dennoch (ungeklärt) auf das Konto der Kindesmutter gezahlt.
Die Situation ist aktuell etwas eskaliert.
Heute habe ich eine Mail von der Kindesmutter bekommen, in diesem informiert Sie mich das Sie mit dem Jugendamt telefoniert hätte, das der Unterhalt neu berechnet werden müsste und es ist ein Formular angehängt, ein Ermittlungs Bogen des Jugendamtes welches ich ausfüllen soll u. an das Jugendamt senden soll.
Mir selbst ist die Situation bewusst, selbstverständlich soll meine Tochter, wenn Ihr Unterhalt zusteht, diesen bekommen unabhängig von der Höhe. Mir ist auch klar das beide Elternteile dem Kind gegenüber Unterhaltsverpflichtet sind und sich prinzipiell dieser aus beiden netto Einkommen ergibt.
Jetzt meine Frage/n dazu:
Darf die Kindesmutter, angeblich im Auftrag des Jugendamtes, mir irgendwelche Ermittlungsbögen schicken, welche ich verpflichtet bin auszufüllen um dies direkt an das Jugendamt zu senden?
Nimmt das Jugendamt eine Neuberechnung des Unterhaltes vor? Ich dächte mal gelesen zu haben, der Anspruch des Unterhaltes geht auf das Kind über sobald diese die Volljährigkeit erreicht und weder ich noch die Kindesmutter hat irgendwelche Ansprüche darauf, auch können/dürfen beide Elternteile dies Ansprüche gar nicht geltend machen?
Ich bin mir jetzt nicht sicher wie ich mich korrekt verhalte. Mir geht es hierbei hauptsächlich um eine rechtliche Absicherung meiner Person was zukünftige Zahlungen angeht, auch möchte ich keinesfalls (wenn nicht notwendig) der Kindesmutter irgendwelche persönlichen Informationen preis geben. Ich bin da leider sehr vorbelastet, mit Anzeigen, Drohungen, Bußgeldern, Pfändungen usw.
Für Eure Hilfe bzw. Tipps und Informationen wäre ich Euch sehr dankbar.