Unterhaltpflicht für Volljährige Tochter

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    • Unterhaltpflicht für Volljährige Tochter

      Hallo liebe Gemeinde,

      ich habe mir sehr viele Beiträge, bezüglich Unterhaltspflichten/Zahlungen/Rechten u. Pflichten, hier durchgelesen. Leider konnte ich hier aber keine ganz zufriedenstellende Antwort, für meine persönliche Situation, entnehmen.

      Meine Situation kurz zusammengefasst: (es ist kompliziert)
      Ich habe eine Tochter, welche seit Dezember 22 volljährig ist (18 Jahre), ich habe keinerlei Kontakt zu Ihr. Sie macht (lt. Aussage der Mutter) eine Vorausbildung welche nicht vergütet wird um anschließend im August 23 eine Ausbildung zu Beginnen.
      Die Tochter wohnt wohl noch zu Hause, bei ihrer Mutter.
      Unterhaltszahlungen meinerseits wurden über die letzten Jahre regelmäßig und pünktlich gezahlt.
      Zur Kindesmutter bestand über die letzten Jahre ebenfalls kein Kontakt, da mir aber Ihre Mail Adresse bekannt ist, habe ich diese Anfang Januar per Mail kontaktiert aufgrund dessen das sich die Unterhalts Situation ja mit erreichen der Volljährigkeit des Kindes ändert.

      Aktuell bin ich selbst verheiratet, lebe mit meiner Frau und 3 Kindern in einem Haushalt wobei 2 Kinder nicht meine leiblichen sind.

      Ich habe in dieser mail höflich und sachlich die Situation geschildert, meine Intention war lediglich die weiteren Zahlungen des Unterhaltes, welche ja ausschließlich an das Kind gehen u. nicht mehr an die Mutter, zu klären. Ich wollte lediglich ein Schreiben unserer Tochter, in welcher diese bestätigt das die Zahlungen weiterhin auf das Konto der Kindesmutter gezahlt werden sollen. In diesem Fall bin nämlich ich in der Beweis Schuld u. wollte dies nur geklärt haben das ich rechtlich "sauber" bin. Die Vergangenheit hat mich da einiges gelehrt.
      Von Januar bis einschließlich März habe ich den Unterhalt dennoch (ungeklärt) auf das Konto der Kindesmutter gezahlt.
      Die Situation ist aktuell etwas eskaliert.

      Heute habe ich eine Mail von der Kindesmutter bekommen, in diesem informiert Sie mich das Sie mit dem Jugendamt telefoniert hätte, das der Unterhalt neu berechnet werden müsste und es ist ein Formular angehängt, ein Ermittlungs Bogen des Jugendamtes welches ich ausfüllen soll u. an das Jugendamt senden soll.

      Mir selbst ist die Situation bewusst, selbstverständlich soll meine Tochter, wenn Ihr Unterhalt zusteht, diesen bekommen unabhängig von der Höhe. Mir ist auch klar das beide Elternteile dem Kind gegenüber Unterhaltsverpflichtet sind und sich prinzipiell dieser aus beiden netto Einkommen ergibt.

      Jetzt meine Frage/n dazu:

      Darf die Kindesmutter, angeblich im Auftrag des Jugendamtes, mir irgendwelche Ermittlungsbögen schicken, welche ich verpflichtet bin auszufüllen um dies direkt an das Jugendamt zu senden?
      Nimmt das Jugendamt eine Neuberechnung des Unterhaltes vor? Ich dächte mal gelesen zu haben, der Anspruch des Unterhaltes geht auf das Kind über sobald diese die Volljährigkeit erreicht und weder ich noch die Kindesmutter hat irgendwelche Ansprüche darauf, auch können/dürfen beide Elternteile dies Ansprüche gar nicht geltend machen?

      Ich bin mir jetzt nicht sicher wie ich mich korrekt verhalte. Mir geht es hierbei hauptsächlich um eine rechtliche Absicherung meiner Person was zukünftige Zahlungen angeht, auch möchte ich keinesfalls (wenn nicht notwendig) der Kindesmutter irgendwelche persönlichen Informationen preis geben. Ich bin da leider sehr vorbelastet, mit Anzeigen, Drohungen, Bußgeldern, Pfändungen usw.

      Für Eure Hilfe bzw. Tipps und Informationen wäre ich Euch sehr dankbar.
    • Eigentlich müsste deine Tochter dir den Bogen schicken.
      Aber da du auskunftsverpflichtet bist, würde ich darum kein Tra-ra machen.
      Du musst den Bogen allerdings nicht ausfüllen, sondern musst nur über deine sämtlichen Einkünfte informieren, mit Belegen, also Gehaltsnachweis der letzten 12 Monate und Steuerbescheid. Falls vorhanden noch Einkünfte aus Kapital und Vermietung. Des weiteren Auskünfte über deine anderen Kinder bzgl. Unterhalt.

      Ja, das JA nimmt eine Neuberechnung vor. Allerdings ist diese oft fehlerhaft, du musst sie also nachrechnen.
      Dazu benötigst du zwingend die Gehaltsnachweise und den Steuerbescheid der Mutter. Diese musst du von der Tochter anfordern, alternativ via JA.
      Das JA hat nur beratende Funktion dem Kind gegenüber und kann keine Ansprüche durchsetzen.

      Ich würde die erforderlichen Angaben an das JA schicken und gleichzeitig um Übersendung der gleichen Unterlagen der Mutter bitten.
      Zahlen würde ich Unterhalt erst, wenn du diese Unterlagen hast und der Betrag feststeht.

      Dass deine Tochter der Mutter deine Unterlagen zeigt, kannst du nicht verhindern.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • hallo,

      vor allem würde ich darum bitten, dass die Tochter ihre Bedürftigkeit nachweist. Was sie also derzeit tut und wie es ab Sommer aussehen wird. Und welchen Schulabschluss sie erreicht hat.

      Denn je nach dem ist sie nicht mehr privilegiert und steht damit hinter dem gemeinsamen Kind von dir und deiner Frau sowie auch deiner Frau im letzten Rang.
      Ich würde auch das Jugendamt informieren, dass dir keine Adresse noch Kontonummer des Kindes bekannt ist.
      Deshalb wirst du ab April keinen Unterhalt mehr überweisen, da du nicht weißt wohin. Denn bis heute liegt dir nichts vor und auch keine schriftliche Information der Tochter, dass du weiterhin auf das Konto der Mutter überweisen sollst.

      Hinweis: ab Volljährigkeit ist das volle Kindergeld in Anrechnung zu bringen. Und die Mutter ist ab 18 auch unterhaltspflichtig.

      besteht ein Titel?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke Euch schonmal für das rasche Feedback.

      Wie schon beschrieben ist es etwas kompliziert, bisher ist meine Tochter noch gar nicht mit mir in Kontakt getreten u. andersherum auch nicht, da mir keinerlei Daten von Ihr bekannt sind. Jeglicher Kontakt besteht nur mit der Kindesmutter und auch hier nur per mail. Ich muss natürlich grundsätzlich davon ausgehen, das meine Tochter nur die eine Seite der Wahrheit kennt u. daher vermutlich aktuell selbst auch kein Interesse zeigt.

      Ich habe soeben selbst mit dem Jugendamt gesprochen, lustigerweise wusste die Bearbeiterin sofort um welche Konstellation es sich handelte.

      Da die Unterhaltsberechnung jetzt durch das Jugendamt vorgenommen wird, kann/darf ich, genau wie die Kindesmutter, gar keine Unterlagen anfordern. Sondern beide Elternteile müssen an das Jugendamt berichten. Wenn dem so ist wäre das für mich auch voll OK.

      Das mit der Bedürftigkeit nachweisen, ja darum ging es mir natürlich auch. Erzählen kann mir die Kindesmutter viel, stimmen muss davon allerdings nicht immer alles. Aber auch hier sagte mir die Bearbeiterin vom Jugendamt, müssen alle Unterlagen an das Jugendamt gehen, für die Berechnung des Unterhaltes. Allerdings bleibt bei mir das Gefühlt, das ich ja gar nicht weiß ob und welche Unterlagen da von anderer Seite eingereicht werden.

      Ein Unterhaltstitel besteht, soweit ich weiß. Allerdings geht dieser ja auf die gemeinsame Tochter über?

      LG
    • Renekton schrieb:

      Da die Unterhaltsberechnung jetzt durch das Jugendamt vorgenommen wird, kann/darf ich, genau wie die Kindesmutter, gar keine Unterlagen anfordern. Sondern beide Elternteile müssen an das Jugendamt berichten.
      Das ist falsch.
      Die Tochter muss dir gegenüber Auskunft über Bedürftigkeit (Ausbildung) und die Einkünfte der Kindesmutter erteilen. Sonst kannst du ja gar nicht die Richtigkeit der Berechnungen überprüfen.
      Lass dich vom JA nicht unterbuttern!
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Euklid schrieb:

      Das ist falsch.
      Die Tochter muss dir gegenüber Auskunft über Bedürftigkeit (Ausbildung) und die Einkünfte der Kindesmutter erteilen. Sonst kannst du ja gar nicht die Richtigkeit der Berechnungen überprüfen.
      Lass dich vom JA nicht unterbuttern!
      Interessant. So hat es die Mitarbeiterin vom Jugendamt aber nicht gesagt.
      Also mir leuchtet ein, wenn das Kind beim Jugendamt eine Neuberechnung verlangt, das dies dann auch durch das Jugendamt durchgeführt wird und demzufolge dieses ja auch die benötigten Unterlagen, Nachweise u. ähnliches benötigt.
      Aber ja, ich hätte natürlich schon gern gewusst auf welcher Grundlage ein Berechnung dann erfolgt ist.
      Oder kann ich diese Informationen, ich bekomme ja dann sicher eine Unterhaltsberechnung, aus dieser entnehmen.

      Die Kindesmutter weigert sich nämlich mir diese Unterlagen vorab zur Verfügung zu stellen, weder den aktuellen Werdegang unseres Kindes noch ihren eigenen (was Einkommen, Ausbildung u. ähnliches angeht) und verweist darauf, das dies ja jetzt das Jugendamt übernimmt.
    • Das JA hat ab 18 Jahren nur noch eine beratende Funktion. Es kann nichts durchsetzen, sondern sie können die Tochter nur in der Berechnung unterstützen. Dazu fordern sie die Unterlagen an, das ist auch ok so.
      Das JA steht dabei aber auf Seiten des Kindes. Du bist sozusagen deren "Gegner". Zwecks Chancengleichheit muss deine Tochter, oder ersatzweise das JA, dir die Unterlagen der Mutter zur Verfügung stellen, damit du als Gegner die gleichen Möglichkeiten zur Berechnung hast.
      Wenn sich die Tochter/JA weigern, diese Unterlagen bereitzustellen, brauchst du keinen Unterhalt zu zahlen. Das wird dir auch jedes Gericht bestätigen. Du könntest ja auch einen Anwalt beauftragen, den Unterhalt zu berechnen. Dieser wird genauso diese Unterlagen anfordern.

      Du musst allerdings gegen den Titel vorgehen. Dieser muss herausgegeben werden. Damit kenne ich mich allerdings nicht aus. Das muss jemand anders erklären.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Renekton,

      Du bist ganz schön spät dran ;) .
      Man sollte ca 3, besser 6 Monate vor Volljährigkeit mit der Vorbereitung der sich ab 18 ändernden Situation beginnen.
      Erst Recht, wenn man seit vielen Jahren gar nichts mehr vom Kind weiß.
      Wir haben ca. 1 Jahr vorher begonnen und da sich sowohl KM als auch ab Volljährigkeit Kind komplett verweigert haben, die Abänderung gerichtlich betreiben müssen.
      1 3/4 Jahre nach Volljährigkeit war mein Mann dann endlich den Titel los.

      Nun mal der Reihe nach.
      Ansprechpartner ist, bis Dir etwas Schriftliches vom JA vorliegt, ausschließlich das Kind!
      Hast Du keine Adresse vom Kind?
      Oder von der Mutter?
      Dann würde ich eine Anfrage an das entsprechende Einwohnermeldeamt (oder wie das Ding heißt), starten.
      Geburtsdatum und letzten Dir bekannten Wohnort angeben, natürlich den Namen, Gebühr bezahlen, Auskunft erhalten.

      Kind (nachweislich!) anschreiben und auf die geänderte Situation ab Dezember hinweisen.
      Desweiteren vom Kind den Nachweis der Bedürftigkeit und die Auskünfte über jegliches Einkommen und Vermögen von Kind und Mutter verlangen.
      Ich vermute, die KM wird sich weiter verweigern, Kind auch.
      Da Du sicherlich nicht fit genug in rechtlicher Hinsicht bist, wirst Du auch die BGH-Darlehenslösung nicht rechtssicher anbieten können. Da gibt es einiges zu beachten, weswegen wir doch rechtzeitig einen Anwalt mit ins Boot geholt haben.
      Wenn Dir nämlich nicht ansatzweise bekannt ist, ob und was die Mutter arbeitet, kannst Du auch schlecht abschätzen, ob sich das Theater lohnt und Du nicht am Ende ohnehin den gesamten Bedarf decken musst.
      Auf jeden Fall solltest Du überlegen, wie lange Du die ggf. unberechtigte Unterhaltszahlungen noch leisten willst.
      Wenn sich das Kind nicht in Ausbildung befindet, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt.
      Schon aus diesem Grund solltest Du Dich schleunigst um diese Angelegenheit kümmern.
      Zu viel gezahlten Unterhalt wirst Du nämlich vermutlich nicht zurück fordern können (das ist schon mit der BGH-Darlehenslösung und einem guten Anwalt sehr schwer).
      Zur Anrechnung des vollen Kindergelds haben auch die anderen hier schon was gesagt.
      Und stell Dich darauf ein, dass das JA die Unterlagen der Mutter nicht rausreichen wird (wenn diese es "verbietet") - das ist zwar nicht rechtens, aber es gibt gerade im mütterlastigen JA sehr viele Bearbeiter, die das einfach so machen. Eine Handhabe dagegen hast Du nicht...

      Gruß Tanja
    • Hallo @Renekton,
      ausgehend von dieser Nachricht (fett):

      Renekton schrieb:

      Ich bin da leider sehr vorbelastet, mit Anzeigen, Drohungen, Bußgeldern, Pfändungen usw.
      scheint ein Unterhaltstitel zu existieren... Bleibt die spannende Frage, ob dieser unbefristet ist...??
      Dieser Unterhaltstitel muß vom Tisch, ansonsten könnte auch nach aktueller Situation noch gepfändet werden.
      Hier solltest Du umgehend mit der Tochter Kontakt aufnehmen. Auch eventuell aktuelle Unterhaltsangelegenheiten nur noch(!) mit der Tochter besprechen.

      Du schreibst weiter:

      Renekton schrieb:

      Heute habe ich eine Mail von der Kindesmutter bekommen, in diesem informiert Sie mich das Sie mit dem Jugendamt telefoniert hätte, das der Unterhalt neu berechnet werden müsste und es ist ein Formular angehängt, ein Ermittlungs Bogen des Jugendamtes welches ich ausfüllen soll u. an das Jugendamt senden soll.

      Renekton schrieb:

      Ich habe soeben selbst mit dem Jugendamt gesprochen, lustigerweise wusste die Bearbeiterin sofort um welche Konstellation es sich handelte.
      Da die Unterhaltsberechnung jetzt durch das Jugendamt vorgenommen wird, kann/darf ich, genau wie die Kindesmutter, gar keine Unterlagen anfordern. Sondern beide Elternteile müssen an das Jugendamt berichten.
      Lag dem Schreiben der KM eine Vollmacht der Tochter vor? Hat das JA einen Auftrag bzw. eine Vollmacht der Tochter (von der Du ebenfalls Kenntnis hast)?

      Wenn dies alles nicht der Fall ist würde ich beide (KM und JA) anschreiben und erklären, dass die Angelegenheit hier zunächst beendet ist, da sie (KM und JA) augenscheinlich/ offensichtlich (wegen fehlender Vollmacht) nicht zuständig sind.

      PS: Womit hat denn die KM die beim JA in Auftrag gegebene Neuberechnung begründet? Gibt es in dem Schreiben irgendweinen Hinweis darüber, was die Tochter derzeit macht?

      Was bleibt ist die anempfohlene Vorgehensweise von @TanjaW9...
      Wobei ich einschränkend erwähnen möchte: da Du nicht weist, was Deinen Tochter derzeit macht könnte (u.U.) auch ein berufsvorbereitendendes Praktikum/ FsJ oä. der Tochter als unterhaltsbeanspruchende Zeit anerkannt werden...

      Also: schleunigst mit der Tochter brieflichen(!) Kontakt aufnehmen - entweder über per Einschreiben mit Rückschein oder (noch besser) per Gerichtsvollzieher.
      Der Tochter die neue Situation erklären (Volljährigkeit und beide ET sind barunterhaltspflichtig), abfragen, was sie derzeit macht und hier um entsprechende Belege bitten. Eventuell kannst Du der Tochter auch ein pers. Gespräch anbieten.
      Für den Fall, das die Tochter berechtigterweise Unterhalt beansprucht, mußt Du die Einkommenssituation - der KM (aber auch von der Tochter) - auschließlich von der Tochter (beleghaft) einfordern.
      Im selben Schreiben um Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Unterhaltstitels bitten, damit aus diesem nicht mehr vollstreckt weden kann. Wird der Unterhalstitel nicht herausgegeben bleibt nur noch (ggf. gerichtliche) Abänderung.
      Gleichzeitig kannst Du die Tochter auch fragen, auf welches Konto (eventuelle) Unterhaltszahlungen zukünftig überwiesen werden sollen.
      Bei Allem was Du hier machst, ist ausschließlich Deine Tochter Dein Ansprechpartner!!
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      bei berufsvorbereitenden Kursen/Ausbildungen gibt es u.U. Berufsausbildungsbeihilfe oder andere Gelder, die anzurechnen wären auf den Bedarf. Das muss dann ggf. nach Kenntnis auch alles noch angefordert werden (inkl. der beleghaften Nachweise).
      Bei FSJ u.ä. kommt es dennoch immer auf die beabsichtigte weitere Ausbildung an.
      In unserem Fall war das "Taschengeld" beim FSJ so hoch, dass das Kind seinen Bedarf nach dem zusammengerechnetem EK der Eltern vollständig selbst decken konnte (natürlich unter Berücksichtigung des vollen Kindergeldes).

      Gruß Tanja

      P.S. Eine Vollmacht der Mutter von der Tochter würde ich nicht gelten lassen. Das hatten wir hier doch schon mal im Forum....
    • Hallo Leute,

      vielen Dank zunächst das sich doch sehr viele an dieser Unterhaltung beteiligen, in manchen Dingen hat das geholfen (zumindest wissenstechnisch), in anderen qualmt mir gerade der Kopf, ich muss zugeben das ich mit dieser Situation leicht etwas überfordert bin.

      Ihr hab alle in den meisten Dingen Recht und mir ist auch die Situation bewusst in welcher ich mich befinden.
      Gestartet hat die Aktuelle Situation lediglich damit das ich die Kindesmutter per Mail angeschrieben habe und diese gebeten habe mir über unsere gemeinsame Tochter eine Bestätigung zu holen WOHIN der Unterhalt aktuell u. zukünftig zu zahlen ist. Diese einfach Frage wurde bisher ignoriert u. nicht beantwortet bzw. verarbeitet. Aus dieser Situation heraus ist nun die neue Situation entstanden das die KM mich angeschrieben hat mit der Bitte ein Ermittlungsbogen auszufüllen u. an das Jugendamt zu senden.

      Ich habe keinerlei Kontakt zu meiner Tochter, zumal man davon ausgehen muss das diese Vorbelastet ist (sie kennt wohl grundsätzlich die Situation) und mit Sicherheit auch beeinflusst ist und wird. Dazu kommt das diese Situation seit eben gut 17 Jahren so ist, Sie kennt nur die Seite der KM und es macht den Anschein das Sie auch kein Interesse hat, sich die andere Seite anzuhören. Ich bin jetzt nicht unbedingt stolz auf diese Situation, ändern kann ich diese aber aktuell eben nicht. Dazu kommt ich bin verheiratet, wir haben 3 Kinder im Haushalt... Diese Familiensituation möchte ich schützen soweit es eben geht.

      Mir geht es auch grundsätzlich nicht darum ob oder wie lange oder in welcher Höhe ich noch verpflichtet bin Unterhalt zu zahlen, wenn Sie den Anspruch darauf hat soll Sie diesen bekommen. ABER ich will selbstverständlich nachvollziehen können wie eine Berechnung zustande kommt und auf welcher Grundlage. Diese Informationen gibt mir weder die KM noch das Jugendamt. Ich habe nur aktuell die Info das unsere Tochter ein berufsvorbereitendes Jahr macht um anschließend eine Ausbildung zu beginnen. Belege hierfür liegen mir nicht vor, genauso nicht wie Gehaltsnachweise der KM.

      Wenn es denn, von wem auch immer, eine neue Unterhaltsberechnung gibt, kann man in dieser nachvollziehen wie diese berechnet wurde? Oder steht da nur ein Unterhaltsbetrag drauf?

      Auch ein Unterhaltstitel besteht aktuell noch, ein dynamischer unbefristeter, dieser geht ja auf die Tochter über, korrekt? Hier muss ich mich noch genauer informieren, wie dieser abgeändert bzw. annuliert werden kann.
    • Hallo Renekton,

      ganz unabhängig davon, was warum wie bis zur Volljährigkeit der Tochter war: ab Volljährigkeit ist das Kind ganz allein für die Geltendmachung seines Unterhaltes zuständig (unabhängig von der Vorgeschichte und dem Wissen davon).
      Die Mutter ist nicht mehr berechtigt, das Kind zu vertreten.
      Ich würde - wie oben bereits angeführt - eine für die Mutter erteilte Vollmacht der Tochter nicht gelten lassen (ob ich das müsste, wenn die Mutter selbst Anwältin wäre und von der Tochter das Mandat übernähme, kann ich Dir gar nicht sagen - wir sind ja hier keine Juristen sondern Laien die ihr Wissen weiter geben).
      Die Tochter kann bis 21 noch zur Beratung zum Jugendamt gehen. Das JA kann aber keine eigenen Rechtshandlungen mehr vornehmen, wobei es durchaus die Unterlagen von den Eltern anfordern und eine Unterhaltsberechnung vornehmen kann.
      Da das JA erfahrungsgemäß "einseitig" berät und ggf. die Unterlagen (von Mutter und Tochter) auch nicht rausreicht, frage ich mich, wie Du eine ggf. erfolgte Berechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen willst - ohne die grundlegenden Unterlagen vorliegen zu haben?
      Ich kann Dir noch nicht mal sagen, ob das JA die Berechnung, vor allen Dingen die Ermittlung Deiner Quote, ordentlich darstellt.

      Nach den vielen Beiträgen hier im Forum gibt es vielfach Probleme mit der Ermittlung des Volljährigenunterhalts, wenn das JA seine Finger im Spiel hat. Sei es, dass Abzüge nicht anerkannt oder die neue Familie (Ehefrau, gemeinsames Kind) nicht berücksichtigt werden.
      Oder dass das Kind noch als privilegiertes berücksichtigt wird, obwohl es sich nicht mehr in allgemeiner Schulausbildung befindet.

      Deswegen noch mal: Schreibe das Kind nachweislich an ( wenn Dir noch nichts Schriftliches vom JA selbst vorliegt - die Mutter solltest Du diesbezüglich erst mal ignorieren) und fordere es auf, Dir nach 1605 BGB mitzuteilen, was es gerade tut und wie es danach weitergehen soll. Darüber soll es entsprechende Nachweise vorlegen (Schulbestätigung, ggf. Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe). Desweiteren forderst Du es auf, Dir sein Einkommen (der letzten 12 Monate) und Vermögen (z. B. Stichtag 28.2.2023) in einer tabellarischen Aufstellung mitzuteilen und zu belegen (!).
      Das gleiche soll es von der Mutter beifügen (Aufstellung EK von 12 Monaten + Vermögen auf Stichtag zzgl. der entsprechenden Belege).

      Ohne das ganze Zeugs kannst Du keinen Unterhalt berechnen oder eine Berechnung eines anderen auch nicht überprüfen.
      Bei uns hatte z.B. die KM trotz konkreter Aufforderung den Steuerbescheid nicht rausgereicht.
      Im gerichtlichen Verfahren hatte ihr Anwalt erklärt, in dem entsprechenden Auskunftszeitraum sei kein Steuerbescheid ergangen. Danach war aber gar nicht gefragt gewesen, sondern nach dem Steuerbescheid von 2019.
      Durch die entsprechende Verpflichtung zur Vorlage und dann erfolgter Umlage erhöhte sich das monatliche EK der KM um ca. 150 Euro.

      Du kannst jedenfalls nicht davon ausgehen, dass das JA alles richtig macht (und berechnet), weil es eine Behörde ist...

      Gruß Tanja
    • Hallo @TanjaW9,
      das hier

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo Kakadu,

      bei berufsvorbereitenden Kursen/Ausbildungen gibt es u.U. Berufsausbildungsbeihilfe oder andere Gelder, die anzurechnen wären auf den Bedarf. Das muss dann ggf. nach Kenntnis auch alles noch angefordert werden (inkl. der beleghaften Nachweise).
      ist mir schon klar, vielleicht habe ich mit dem Satz hier:

      Kakadu59 schrieb:

      Der Tochter die neue Situation erklären (Volljährigkeit und beide ET sind barunterhaltspflichtig), abfragen, was sie derzeit macht und hier um entsprechende Belege bitten. Eventuell kannst Du der Tochter auch ein pers. Gespräch anbieten.

      Für den Fall, das die Tochter berechtigterweise Unterhalt beansprucht, mußt Du die Einkommenssituation - der KM (aber auch von der Tochter) - auschließlich von der Tochter (beleghaft) einfordern.
      das nicht deutlich genug herausgearbeitet. Insofern Danke für den konkreten bezugnehmenden Hinweis...

      @Renekton
      Das hier:

      Renekton schrieb:

      Ich habe keinerlei Kontakt zu meiner Tochter, zumal man davon ausgehen muss das diese Vorbelastet ist (sie kennt wohl grundsätzlich die Situation) und mit Sicherheit auch beeinflusst ist und wird. Dazu kommt das diese Situation seit eben gut 17 Jahren so ist, Sie kennt nur die Seite der KM und es macht den Anschein das Sie auch kein Interesse hat, sich die andere Seite anzuhören. Ich bin jetzt nicht unbedingt stolz auf diese Situation, ändern kann ich diese aber aktuell eben nicht. Dazu kommt ich bin verheiratet, wir haben 3 Kinder im Haushalt... Diese Familiensituation möchte ich schützen soweit es eben geht.
      klingt (liest) sich so wie "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß..."

      Was Deiner vollj. weiß oder nicht ist zunächst schiere Spekulation (auch wenn ich Dir - auf Grund eigener Erfahrung - recht geben würde).
      Dinge die in der Vergangenheit liegen, kannst Du selbstredend nicht ändern (allenfalls gegenwärtig und zukünftig richtigstellen und korrigieren).

      Fett Blau
      : woran machts Du das fest (also welche Belege hast Du dafür)?
      Und: was hätte denn Deine vollj. Tochter für einen Grund auf Dich zuzkommen, wenn Sie doch von Dir ebensowenig Interesse erfährt?

      Fett Rot: Diesen Satz verstehe ich nicht. Welcher Art Schutz schwurbelt Dir da gerade im Kopf herum? Welche Gefahr stellt denn Deine vollj. Tochter (für Deine "Neue" Familie) dar, dass Du sie (die Familie-/nsituation) vor ihr (Deiner vollj. Tochter) schützen mußt? Wäre es so schlimm, wenn das gemeinsame Kind mit der neuen Frau seine Halbschwester kennenlernt (kennenlernen würde)?

      Renekton schrieb:

      Wenn es denn, von wem auch immer, eine neue Unterhaltsberechnung gibt, kann man in dieser nachvollziehen wie diese berechnet wurde? Oder steht da nur ein Unterhaltsbetrag drauf?
      Das wirst Du erfahren, wenn die Unterhaltsberechnung da ist...
      Wir können hier alle nicht Kaffeesatzlesen...
      Im Übrigen ist/ wäre - wie auch immer die Berechnung aussieht diese nicht in Stein gemeißelt: Du kannst sie - den Weg des geringsten Widerstands nehmend - einfach akzeptieren oder aber die Dinge hinterfragen bzw. so angehen, wie Dir hier von mehreren Seiten anempfohlen wurde...


      Renekton schrieb:

      Auch ein Unterhaltstitel besteht aktuell noch, ein dynamischer unbefristeter, dieser geht ja auf die Tochter über, korrekt? Hier muss ich mich noch genauer informieren, wie dieser abgeändert bzw. annuliert werden kann.
      Dazu hatte ich Dir bereits ettwas geschrieben:
      1.) Die Tochter anschreiben und um Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung bitten (hier hast Du ja schon treffend selbst festgestellt/ erkannt, dass der Titel auf die Tochter übergeht/ übergegangen ist)
      2.) Alternativ die Tochter bitten/ auffordern schriftlich zu erklären zukünftig nicht aus dem Titel vollstrecken zu wollen
      3. Eine Abänderung des Titels erwirken.
      Zu Pkt. 1 und 2: Die Tochter ist (blöderweise) nicht dazu verpflichtet)
      Zu Pkt 3: Wenn es dumm läuft, und die Angelegenheit vor Gericht landet, hast Du erneut einen (ggf. reduzierten) unbefristetenTitel in Form eines Gerichtsbeschlusses an der Backe...

      PS eine "Annulierung kennt das BGB oder Fam.FG. nicht
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Was Deiner vollj. weiß oder nicht ist zunächst schiere Spekulation
      Soll natürlich heißen: Was Deine vollj. Tochter weiß, oder nicht weiß ist zunächst schiere Spekulation... [...] ;)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Fett Rot: Diesen Satz verstehe ich nicht. Welcher Art Schutz schwurbelt Dir da gerade im Kopf herum? Welche Gefahr stellt denn Deine vollj. Tochter (für Deine "Neue" Familie) dar, dass Du sie (die Familie-/nsituation) vor ihr (Deiner vollj. Tochter) schützen mußt? Wäre es so schlimm, wenn das gemeinsame Kind mit der neuen Frau seine Halbschwester kennenlernt (kennenlernen würde)?

      Hallo Kakadu,

      Auch wenn ichs heute mit dem Zitieren nicht so hab...
      Das von Dir im Ursprungsbeitrag rot makierte verstehe ich - als Mutter und Zweitfamilienoberhaupt ;) - nun ausgerechnet sehr gut.
      Du glaubst ja gar nicht, wie so ein einseitig manipuliertes Kind Unfrieden stiften kann.
      Ich hätte mir gewünscht, mein Mann hätte mich vor den "Machenschaften und Lügen" der Ex und des Kindes (die Pubertät ist schon mit eigenen Kindern nicht immer eitel Sonnenschein... :P ) schützen können.
      Ging/geht aber nun mal nicht.
      Und schon gar nicht, wenn es ums lieb gewordene "kostenlose" monatliche Entgelt in Form des Unterhalts geht.
      Bei uns ging es so weit, dass das volljährige Kind mein Einkommen wissen wollte, obwohl Mami im eigenen Haus mit gut situiertem LG wohnte...

      Achja, schön, dass wir den Titel los sind...

      Gruß Tanja