Hallo zusammen, ich brauche mal Euren Rat.
Unser gemeinsamer Sohn lebt auf eigenen komplett beim Kindsvater, meinem Exmann. Der KV ist arbeitslos und bezieht Sozialleistungen nach SGB II. Ich zahle Kindesunterhalt für unseren Sohn entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Soweit erkennbar ist, fließt der Kindesunterhalt nicht wirklich unserem Sohn zu, er erhält von KV nur das allernötigste zum Leben.
Der KV ist hochverschuldet. Unter anderem schuldet er mir einen hohen vierstelligen Geldbetrag, laut seiner Aussage sind ihm auch kleinste Raten für die Rückzahlung nicht möglich, da er nicht leistungsfähig ist.
Der KV kümmert sich weder um seine eigenen finanziellen Belange noch um die unseres Sohnes. Er steckt systematisch den Kopf in den Sand und verweigert in finanzieller Hinsicht jegliche Kooperation und Kommunikation. Ich gehe davon aus, dass es sich für ihn nicht lohnt, irgendwelche Anstrengungen zur Verbesserung seiner finanziellen Situation zu unternehmen, da er wahrscheinlich jedes Mehreinkommen an seine Gläubiger abtreten müsste.
Der Kindergeldbezug war im Zuge unserer Scheidung und den damit verbundenen Umzügen ausgesetzt worden. Da unser Sohn bei meinem Exmann lebt, bin ich nicht berechtigt, das Kindergeld zu beantragen. Nun habe ich den Verdacht, dass der KV den erforderlichen Antrag entweder nicht gestellt hat oder der aus formalen Gründen abgelehnt worden ist, und er gar kein Kindergeld bezieht.
Von der Familienkasse erhalte ich keine Auskunft aus Datenschutzgründen. Den KV frage ich nicht, da er einen eher alternativen Wahrheitsbegriff hat und ich von ihm keine Antwort erhalten werde, die mir weiterhilft. Mir ist es daher wichtig, dazu einen Nachweis von objektiver, dritter Seite zu erhalten.
Nun wüsste ich gerne:
* gibt es irgendeine Verpflichtung für den betreuuenden Elternteil, das Kindergeld zu beziehen im Sinne des Kindeswohls, zumindest bei einer derart angespannten finanziellen Gesamtsituation?
* kann ich die Auskunft über den Kindergeldbezug einklagen vor dem Familiengericht als Sorgeberechtigte und Unterhaltsschuldnerin für unseren Sohn?
* hätte eine Strafanzeige oder eine Anzeige beim Jobcenter Chancen auf Erfolg, der er fahrlässig seine eigene finanzielle Situation und die unseres Sohnes zusätzlich belastet?
Irgendwelche Ideen? Bisher schlüpft mein Exmann durch alle Schlupflöcher im Sozial- Miet- und Unterhaltsrecht und macht sich auf Kosten anderer - meiner, unserer Kinder und des Sozialsystems - ein entspanntes Leben.
Viele Grüße
Susanne
Unser gemeinsamer Sohn lebt auf eigenen komplett beim Kindsvater, meinem Exmann. Der KV ist arbeitslos und bezieht Sozialleistungen nach SGB II. Ich zahle Kindesunterhalt für unseren Sohn entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Soweit erkennbar ist, fließt der Kindesunterhalt nicht wirklich unserem Sohn zu, er erhält von KV nur das allernötigste zum Leben.
Der KV ist hochverschuldet. Unter anderem schuldet er mir einen hohen vierstelligen Geldbetrag, laut seiner Aussage sind ihm auch kleinste Raten für die Rückzahlung nicht möglich, da er nicht leistungsfähig ist.
Der KV kümmert sich weder um seine eigenen finanziellen Belange noch um die unseres Sohnes. Er steckt systematisch den Kopf in den Sand und verweigert in finanzieller Hinsicht jegliche Kooperation und Kommunikation. Ich gehe davon aus, dass es sich für ihn nicht lohnt, irgendwelche Anstrengungen zur Verbesserung seiner finanziellen Situation zu unternehmen, da er wahrscheinlich jedes Mehreinkommen an seine Gläubiger abtreten müsste.
Der Kindergeldbezug war im Zuge unserer Scheidung und den damit verbundenen Umzügen ausgesetzt worden. Da unser Sohn bei meinem Exmann lebt, bin ich nicht berechtigt, das Kindergeld zu beantragen. Nun habe ich den Verdacht, dass der KV den erforderlichen Antrag entweder nicht gestellt hat oder der aus formalen Gründen abgelehnt worden ist, und er gar kein Kindergeld bezieht.
Von der Familienkasse erhalte ich keine Auskunft aus Datenschutzgründen. Den KV frage ich nicht, da er einen eher alternativen Wahrheitsbegriff hat und ich von ihm keine Antwort erhalten werde, die mir weiterhilft. Mir ist es daher wichtig, dazu einen Nachweis von objektiver, dritter Seite zu erhalten.
Nun wüsste ich gerne:
* gibt es irgendeine Verpflichtung für den betreuuenden Elternteil, das Kindergeld zu beziehen im Sinne des Kindeswohls, zumindest bei einer derart angespannten finanziellen Gesamtsituation?
* kann ich die Auskunft über den Kindergeldbezug einklagen vor dem Familiengericht als Sorgeberechtigte und Unterhaltsschuldnerin für unseren Sohn?
* hätte eine Strafanzeige oder eine Anzeige beim Jobcenter Chancen auf Erfolg, der er fahrlässig seine eigene finanzielle Situation und die unseres Sohnes zusätzlich belastet?
Irgendwelche Ideen? Bisher schlüpft mein Exmann durch alle Schlupflöcher im Sozial- Miet- und Unterhaltsrecht und macht sich auf Kosten anderer - meiner, unserer Kinder und des Sozialsystems - ein entspanntes Leben.
Viele Grüße
Susanne