Kein Kindergeldbezug durch betreuenden Elternteil trotz finanziell angespannter Lage

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    • Kein Kindergeldbezug durch betreuenden Elternteil trotz finanziell angespannter Lage

      Hallo zusammen, ich brauche mal Euren Rat.

      Unser gemeinsamer Sohn lebt auf eigenen komplett beim Kindsvater, meinem Exmann. Der KV ist arbeitslos und bezieht Sozialleistungen nach SGB II. Ich zahle Kindesunterhalt für unseren Sohn entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Soweit erkennbar ist, fließt der Kindesunterhalt nicht wirklich unserem Sohn zu, er erhält von KV nur das allernötigste zum Leben.

      Der KV ist hochverschuldet. Unter anderem schuldet er mir einen hohen vierstelligen Geldbetrag, laut seiner Aussage sind ihm auch kleinste Raten für die Rückzahlung nicht möglich, da er nicht leistungsfähig ist.

      Der KV kümmert sich weder um seine eigenen finanziellen Belange noch um die unseres Sohnes. Er steckt systematisch den Kopf in den Sand und verweigert in finanzieller Hinsicht jegliche Kooperation und Kommunikation. Ich gehe davon aus, dass es sich für ihn nicht lohnt, irgendwelche Anstrengungen zur Verbesserung seiner finanziellen Situation zu unternehmen, da er wahrscheinlich jedes Mehreinkommen an seine Gläubiger abtreten müsste.

      Der Kindergeldbezug war im Zuge unserer Scheidung und den damit verbundenen Umzügen ausgesetzt worden. Da unser Sohn bei meinem Exmann lebt, bin ich nicht berechtigt, das Kindergeld zu beantragen. Nun habe ich den Verdacht, dass der KV den erforderlichen Antrag entweder nicht gestellt hat oder der aus formalen Gründen abgelehnt worden ist, und er gar kein Kindergeld bezieht.

      Von der Familienkasse erhalte ich keine Auskunft aus Datenschutzgründen. Den KV frage ich nicht, da er einen eher alternativen Wahrheitsbegriff hat und ich von ihm keine Antwort erhalten werde, die mir weiterhilft. Mir ist es daher wichtig, dazu einen Nachweis von objektiver, dritter Seite zu erhalten.

      Nun wüsste ich gerne:

      * gibt es irgendeine Verpflichtung für den betreuuenden Elternteil, das Kindergeld zu beziehen im Sinne des Kindeswohls, zumindest bei einer derart angespannten finanziellen Gesamtsituation?
      * kann ich die Auskunft über den Kindergeldbezug einklagen vor dem Familiengericht als Sorgeberechtigte und Unterhaltsschuldnerin für unseren Sohn?
      * hätte eine Strafanzeige oder eine Anzeige beim Jobcenter Chancen auf Erfolg, der er fahrlässig seine eigene finanzielle Situation und die unseres Sohnes zusätzlich belastet?

      Irgendwelche Ideen? Bisher schlüpft mein Exmann durch alle Schlupflöcher im Sozial- Miet- und Unterhaltsrecht und macht sich auf Kosten anderer - meiner, unserer Kinder und des Sozialsystems - ein entspanntes Leben.

      Viele Grüße
      Susanne
    • Guten Morgen evasue,
      erst einmal Herzlich Willkommen hier im Forum. Bezüglich des Kndergeldes kann ich Dir sagen das der KV es mit ziemlicher Sicherheit bekommt. Er ist nämlich dadurch das er Bürgergeld bezieht gezwungen dieses zu beantragen. Da das Kind bei ihm lebt wird eine Bedarfsgemeinschaft festgestellt und so gerechnet. Bedarf Bürgergeld KV und Bedarf Bürgergeld Kind zuzüglich die Kosten der Unterkunft für KV und Kind. Hiervon wird beim Bedarf des Kindes das Kindergeld und der von Dir gezahlte Unterhalt abgezogen. Wenn der gezahlte Unterhalt und das Kindergeld höher sind als der Bedarf des Kindes einschließlich der KDU wird der Teil des Kindergeldes der übrig ist ( als Beispiel mal angenommen es sind 70 € des Kindergeldeas übrig) beim Bedarf des KV angerechnet und wird dort abgezogen.Bezüglich des Kindergeldes , habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Wenn ja würde ich mich darauf berufen und mitteilen das sie Dir aufgrund dessen Auskunft geben müssen. Beim Job Center und Gericht hast Du meiner Meinung nach geringe Chancen,aber ich würde es trotz dem schriftlich sowohl bei der Kindergeldkasse und dem Jobcenter versuchen Auskunft zu erhalten mit dem Hinweis auf das Sorgerecht.

      LG Hugoleser
    • Guten Morgen Hugoleser,

      auch von mir ein herzliches Willkommen in die Runde :) Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe gestern noch ziemlich lange weiter recherchiert, und tatsächlich bin auf auf etwas gestoßen, was mir bei der Familienkasse weiterhelfen könnte. Ja, ich bin sorgeberechtigt, aber vor allem bin ich wohl (nachrangig) berechtigt hinsichtlich des Kindergeldbezugs und habe wohl damit tatsächlich ein Auskunftsanspruch. Ich werde damit auf die Famliienkasse zugehen und die Auskunft schriftlich beantragen. Werde hier dann posten, was dabei herausgekommen ist.

      LG Susanne
    • Hallo evasue,

      auch von mir noch ein herzliches Willkommen im Forum,

      Zur Kindergeldsache: selbstverständlich hast Du ein Anrecht auf Auskunft von der Kindergeldkasse.
      Das musst Du auch nirgends einklagen, das hat vor Jahren schon der BFH entschieden.
      Wenn Du die steuerliche Identifikationsnummer Deines Kindes kennst, ist das sogar noch viel leichter.
      Aber auch ohne müsste es gehen.
      Du schreibst die zuständige Familienkasse an (die hat sich vermutlich durch die Scheidung nicht geändert, sofern der Ex nicht umgezogen ist) und beantragst eine Bescheinigung nach 68 (3) EstG.

      Was die finanziellen Angelegenheiten des Sohnes anbelangt (wie alt ist dieser?), gibt es natürlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Übertragung der Sorge dafür bei Gericht zu stellen.
      Dies ist aber meist nicht nur mit einigen Kosten verbunden, sondern der Ausgang ist - wenn z.B. andere die Lage nicht so einschätzen und der Vater z.B. auch noch keine Insolvenz zu laufen hat, sehr ungewiss.

      Mir ist z.B. auch noch nicht klar, warum Dich interessiert, ob der Vater tatsächlich das Kindergeld bezieht. Du bist zwar theoretisch Berechtigte, aber praktisch wird keiner einem diesbezüglichen Kindergeldantrag von Dir stattgeben - das Kind ist nicht in Deiner Obhut/nicht mit Hauptwohnsitz bei Dir gemeldet...

      Gruß Tanja
    • Es geht hier wahrscheinlich auch um die „Gerechtigkeit“, die es so (leider) nicht gibt.
      Ich als Vater zahle auch Kindesunterhalt laut DDT und dazu bekommt die KM noch 500€ Kindergeld: was mit diesem „ganzen Geld“ passiert, ob es wirklich den Kindern zu Gute kommt usw. weiß ich natürlich nicht. Aber das haben wir als Unterhaltspflichtige auch nicht zu „kontrollieren/wissen“. Dazu kommt noch die „Verstrickung“ durch die Schulden, die er bei dir (evasue) hat. Das macht die ganze Situation emotional noch schwieriger. Gibt es etwas Schriftliches zu den Schulden zwischen euch?
      Wie Hugoleser schreibt, bezieht der KV sehr wahrscheinlich das Kindergeld. Und daran lässt sich wohl auch kaum etwas ändern…
      Ein guter, aber schwer umsetzbarer Tipp ist, sich auf sein eigenes Leben zu konzentrieren - also auf sich selbst zu schauen. Und was man nicht ändern kann, abzuhaken. Alles andere so gut wie möglich tun.

      Viele Grüße
      Seele
    • Hallo Seele,

      das hast Du gut benannt.
      Es kommt, denke ich, auch noch mal auf das Alter des Kindes an wenn evasue etwas für ihren Sohn ändern möchte.
      Vermutlich kann sie ab so ca. 12 Jahren des Sohnes ohnehin nicht mehr viel bewirken.
      Wenn sich ein Kind im "Kennen" der tatsächlichen Lebensumstände für die (das) finanziell schwierige Lage(r) entscheidet, dann ist das m.M.n. so hinzunehmen.
      Oder wie der BGH das gerne mal beschrieb mit: die Kinder teilen das sozio-ökonomische Schicksal der Eltern.

      Mir ist klar, dass sich Vieles sehr ungerecht anfühlt.
      Ich führe hier ja nun eine "Zweit"familie - mit Kindern aus meiner 1. Ehe und einem gemeinsamen Kind. Mein Mann hat ebenfalls noch ein - entfremdetes- Kind aus erster Ehe.
      Viele Dinge liegen nicht in unserer Hand.
      Und wenn wir uns auf das konzentrieren, was in unserer Hand liegt, (er)sparen wir (uns) Vieles...

      Die Kindergeldbezugsbescheinigung brauchten wir auch für den AG meines Mannes. KM und später volljähriges Kind wollten auch nichts rausrücken. Bei uns hat ab 18 auch noch das Finanzamt verrückt gespielt, da ab 18 ja auch dort nachzuweisen wäre, dass Kind in Ausbildung ist...
      Es könnte alles so einfach sein...

      Mit meiner Erfahrung (auch in gerichtlicher Hinsicht) würde ich evasue genau das raten, was in Deinem letzten Absatz steht...

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      vielen Dank für Eure Antworten und für Euer Interesse. TanjaW9, ja, was Du schreibst, bestätigt auch mein Verständnis, dass ich Anspruch auf diese Auskunft habe. Brief an die Familienkasse ist jetzt aufgesetzt und geht morgen an die Familienkasse raus. Ich melde mich in den kommenden Tagen noch einmal uns erläutere genauer, warum ich hier Klarheit haben möchte und warum ich vermute, dass das Kindergeld im Moment nicht bezogen wird und daher verfällt. Und ich werde berichten, was herausgekommen ist.

      LG Susanne
    • Hallo evasue,

      mir ist noch immer nicht so ganz klar, weswegen Du das unbedingt wissen musst.
      Wenn für den Sohn Sozislleistungen gezahlt werden, haben die Träger neben der Aufforderung an den Vater, das Kindergeld zu beantragen, auch die Möglichkeit die Zahlung nach 74 Satz 4 Estg zu fordern (Abzweigung).

      Wenn die Kindergeldkassse korrekt arbeitet, sollte sie aufgrund des Antrages nur bescheinigen:
      • für welches Kind
      • für welches Jahr
      • in welcher Höhe.
      Anzugeben wären auch die Beträge, die wegen Abzweigung oder Aufrechnung (75 EstG) nicht an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurden.

      Bei uns hat man damals (das war kurz nach dem BFH-Urteil v. 27.2.2014 - III R 40/13) noch überflüssigerweise die KM raufgeschrieben.
      In der Regel kennt man den anderen (oftmals vorrangig) Berechtigten ja wohl.

      Ein Teil des Kindergeldes wird vom Unterhalt abgezogen, so dass Du nur noch den Zahlbetrag zu leisten hast.
      Wenn eine Behörde von Dir Kindergeldantrag verlangt, verweist Du sie auf den Vater, da er der vorrangig Berechtigte ist oder eben auf die Möglichkeit der Abzweigung.
      Ich würde mir den Stress mit so einem überflüssigen Quark wie einer Kindergeldbeantragung für ein nicht bei mir lebendes Kind auf keinen Fall antun.
      Ab 18 ist man voll in der Haftung und darf dann später ggf. Rückzahlungen leisten (weil Kind z.B. Ausbildung abgebrochen hat ohne was zu sagen), obwohl man das KG vollständig weiter geleitet hat.

      Aber okay, Du wirst Deine Gründe haben und uns die ja vielleicht mitteilen.

      Gruß Tanja

      P.S. Mal sehen, wie fix die Kindergeldstelle bei Dir ist...
    • Hallo zusammen,

      ich bin Euch total dankbar für die Anteilnahme und Ratschläge. Habe nicht viel Zeit, aber zumindest kurz möchte ich den Hintergrund umreißen:

      * Es mag sein, dass mein Ex theoretisch verpflichtet wäre, das Kindergeld zu beantragen, allerdings wäre er sozial- und familienrechtlich noch zu ganz anderen Dingen verpflichtet, um die er sich nicht kümmert und die ich nicht durchgesetzt bekomme. Das Jugendamt hält sich nicht für zuständig, die Familienrichterin hält sich aus allem raus und macht nach meinem Dafürhalten ihren Job nicht, das Jobcenter beschränkt sich darauf, mich zur Kasse zu bitten.

      * Beim Kindesunterhalt ist der Kindergeldbezug durch meinen Ex berücksichtigt, für mich hätte es also keine direkten finanziellen Auswirkungen, ob er nun tatsächlich das Kindergeld bezieht oder nicht - lediglich zunächst für meinen Ex und unseren Sohn - sowie für unsere Tochter, die im Wechselmodell lebt.

      * Und auch wenn es unglaubwürdig erscheint mag, dass mein Ex freiwillig auf das Kindergeld verzichtet - ich halte das für möglich, und nach einer Bemerkung des Mitarbeiters der Familienkasse, mit dem ich gesprochen habe, sogar für wahrscheinlich. Mein Exmann kümmert sich leider um nichts und hat durch sein Phlegma in der Vergangenheit schon finanzielle Schäden in 5-stelliger Höhe generiert.

      Warum möchte ich wissen, ob er das Kindergeld tatsächlich bezieht? Also erstmal: ja, ich stimme Dir zu, Tanja, dass ich hier keine unnötigen Kämpfe ausfechten sollte und mich lieber auf mein eigenes Leben konzentrieren sollte. Nachdem ich 3 Jahre ermüdende Gerichsstreitigkeiten hinter mir habe, tue ich das. Aber in diesem Punkte möchte ich gerne Klarheit haben, wenn das mit akzeptablem Aufwand machbar ist, denn:

      * zum einen geht es tatsächlich um die Schulden, die mein Ex bei mir hat - es gibt einen vorgerichtlichen Vergleich, in dem er die anerkennt aber gleichzeitig meint, er wäre nicht leistungsfáhig, auch nur kleinste Raten davon abzuzahlen. Ich leite jetzt ein Mahnverfahren ein, und möchte hier im Vorfeld bereits Nachweise schaffen für seine mangelnde Kooperation, um für das mit hoher Wahrscheinlichkeit folgende Gerichtsverfahren gerüstet zu sein.

      * zum anderen geht es tatsächlich darum, Argumente zu sammeln, um ggf. doch beim Familiengericht die finanzielle Sorge (oder wie immer das heißt) zu beantragen für unsere beiden Kinder. Ob ich das tatsächlich versuche - mir ist klar, dass die Chancen nicht besonders gut stehen - weiss ich noch nicht, aber wenn ich nicht vorher Nachweise sammle dafür, dass er sich ausgesprochen verantwortungslos unseren Kindern gegenüber zeigt, brauche ich das gar nicht erst in Erwägung zu ziehen.

      * dann geht es um die Kinder - es ist ja einfach Geld, was unseren Kindern fehlt, und das finde ich nicht in Ordnung. Die Kinder haben einen Anspruch darauf, die beste Versorgung zu bekommen, die möglich ist, und dazu gehören nun mal auch ausreichende finanzielle Mittel - und die sind zumindest beim Vater nicht gegeben.

      * und last but not least - sorry, aber ich möchte hier einfach Gewissheit haben, ob mein Ex hier seine Verpflichtung nachgeht. Ich kann aufgrund der Unterhaltspflicht keine ausreichende Altersvorsorge aufbauen - da möchte ich gerne wissen, ob auf der anderen Seite 200 EUR pro Monat zum Fenster hinausgeworfen werden. Auch wenn ich damit nichts anderes mache, als mich bei meinen Freundinnen auszukotzten - aber auch das hilft ja im Zweifelsfalle schon. Sonst werde ich mich immer fragen, ob oder ob nicht ...

      Mein Sohn ist fast 14, meine Tochter 10. Es ist Anfang 2019 durch das Famliengericht ein Wechselmodell angeordnet worden. Mein Sohn hat Mitte 2020 spontan entschieden, dass er komplett beim Vater leben möchte, mit der Begründung, der wäre netter. Netter heißt: weniger Hausaufgaben, mehr Computerspiele, mehr Youtube ...

      Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden! Ganz lieben Dank Euch :)

      LG Susanne