Grüß Euch,
meine Tochter studiert seit WS22/23.
Das JA hat ihren Unterhalt berechnet- Okt 22.
Berücksichtigt wurden die Einkünfte von Mutter und Vater.
Mittlerweile weiss ich, dass meine Tochter auch schon seit Herbst 22 regelmäßig arbeitet - auf Minijob-Basis.
Mir hat sie dies nicht mitgeteilt.
Könnte ich von (520€ minus 100€)/2 ausrechnen, welcher Anteil ihrer Einkünfte vom Unterhalt abgezogen werden kann.
Und über meinen %Anteil am Unterhalt ausrechen, welchen Betrag ich abziehen könnte?
Diesen dann künftig abziehen (Titel gibt es keinen)
Was hat es für Folgen für sei, dass sie mir gegenüber schon mind 1/2Jahr ihre eigenen Einkünfte verschweigt?
Könnte ich rückwirkend wegen Falschauskünften ggf Geld zurückfordern?
Kann ich bei der Dame vom JA nachfragen,ob meine Tochter nebenbei arbeitet?
Danke und herzliche Grüße
Herbert
meine Tochter studiert seit WS22/23.
Das JA hat ihren Unterhalt berechnet- Okt 22.
Berücksichtigt wurden die Einkünfte von Mutter und Vater.
Mittlerweile weiss ich, dass meine Tochter auch schon seit Herbst 22 regelmäßig arbeitet - auf Minijob-Basis.
Mir hat sie dies nicht mitgeteilt.
Könnte ich von (520€ minus 100€)/2 ausrechnen, welcher Anteil ihrer Einkünfte vom Unterhalt abgezogen werden kann.
Und über meinen %Anteil am Unterhalt ausrechen, welchen Betrag ich abziehen könnte?
Diesen dann künftig abziehen (Titel gibt es keinen)
Was hat es für Folgen für sei, dass sie mir gegenüber schon mind 1/2Jahr ihre eigenen Einkünfte verschweigt?
Könnte ich rückwirkend wegen Falschauskünften ggf Geld zurückfordern?
Kann ich bei der Dame vom JA nachfragen,ob meine Tochter nebenbei arbeitet?
Danke und herzliche Grüße
Herbert