Vollährigen Unterhalt, Einkünfte des volljährigen Kind

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  • ... wenn er in ein Studium eingeschrieben ist, musst die zahlen ... der Trost ist, wenn er nur bummelt, zahlt er drauf .. und du musst maximal 6 semester bezahlen... wenn er ordentlich studiert, werden's mind 10 ... ich wünsche Eu letzteres
    ...und geniess Dein Leben, den Sommer... die zeit wird nicht einfacher werden ... und das Leben immer kürzer
  • chorinho schrieb:

    ... wenn er in ein Studium eingeschrieben ist, musst die zahlen ... der Trost ist, wenn er nur bummelt, zahlt er drauf .. und du musst maximal 6 semester bezahlen... wenn er ordentlich studiert, werden's mind 10 ... ich wünsche Eu letzteres
    ...und geniess Dein Leben, den Sommer... die zeit wird nicht einfacher werden ... und das Leben immer kürzer
    Besten Dank! Auf meinem Grab wird mal stehen: "Er hat sich bemüht". ;)
    Nein, ganz so schlimm ist es (noch) nicht. Wenn ich hier so andere Schicksale lese, hat mich das Karma noch recht gut behandelt.
  • Kleines Update:
    Auf drängen der KM hat mein Sohn es jetzt doch irgendwie geschafft sich noch einschreiben zu können. Trotz NC. Er hat mir die Studien-Bescheinigung vorgelegt (den säumigen Unterhalt für Juli und August nachgefordert) und gemeint er wolle jetzt erst mal zwei Semester hier vor Ort studieren und weiter bei der KM wohnen und danach ausziehen und sich dann anderweitig orientieren und sich die Credits für die Klausuren im neuen Studium (Jura) anrechnen lassen. Schön, wenn das so laufen würde.
    In dem Zusammenhang eine Frage: Er hat ja quasi schon eingeräumt, dass er zwei Bummel-Semester machen will, nur um damit von mir Unterhalt zu bekommen. Und ich nehme mal an die beiden Semester muss ich auch voll bezahlen, egal, ob er jetzt Klausuren mitschreibt oder nicht, da er ja nach zwei Semesterm sowieso wechseln will. Beginnt dann die Regel-Zeit von vorn zu laufen oder hat er dann schon zwei Semester "vergeudet", die auf die Regelstudienzeit angerechnet werden?
  • hallo,

    er kann sich binnen drei Semestern umorientieren. Das ist unschädlich für den Unterhaltsanspruch.
    Aber vorrangig muss er Bafög beantragen. Kindergeld und Bafög werden voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

    gibt es einen unterhaltstitel? Wenn nein würde ich Junior fragen, warum er jetzt Unterhalt für die Vergangenheit fordert, wenn er dich bislang nicht in seine Planung eingebunden hat. Und jetztndchon quasi mitzuteilen. Dass er das Studium als Platzhalter plaet würde ja bedeuten, dass er dass eh nicht abschließen will.

    wie er sich das vorstellt, und welche der Module für den eigentlichen Studiengang angerechnet werden würden. Manchmal ist es jetzt fast gar nichts. Was will er denn derzeit studieren.

    sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • AnnaSophie schrieb:

    hallo,

    er kann sich binnen drei Semestern umorientieren. Das ist unschädlich für den Unterhaltsanspruch.
    Aber vorrangig muss er Bafög beantragen. Kindergeld und Bafög werden voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

    gibt es einen unterhaltstitel? Wenn nein würde ich Junior fragen, warum er jetzt Unterhalt für die Vergangenheit fordert, wenn er dich bislang nicht in seine Planung eingebunden hat. Und jetztndchon quasi mitzuteilen. Dass er das Studium als Platzhalter plaet würde ja bedeuten, dass er dass eh nicht abschließen will.

    wie er sich das vorstellt, und welche der Module für den eigentlichen Studiengang angerechnet werden würden. Manchmal ist es jetzt fast gar nichts. Was will er denn derzeit studieren.

    sophie
    Hallo AnnaSophie,

    das mit dem BaföG hab ich schon durchgespielt. Da gibts online so einen Rechner und da kam raus, das er keines bekommt bei dem Einkommen von der KM und mir. Es gibt keinen Titel mehr. Der lief bereits aus. als er 18 wurde. Für Juli hat er mir seine Schulbescheinigung präsentiert, die geht bis 31.07. und während der Zeit hat er sich wohl hier and der HS eingeschrieben für Wirtschaft. Eigentlich will er aber Jura machen, nur das geht hier nicht, da hat er sich die Uni in Bayreuth rausgesucht.
    Ja. da er zwischen den beiden Semestern (also in der Ferien) plant nach Thailand in einen Dojo zu gehen, gehe ich mal stark davon aus, das die beiden Semester nur als Platzhalter gedacht sind, um sein Grundeinkommen zu regeln. Nebenbei geht er ja jobben in der lokalen Gastro und verdient da wohl auch seine 520 plus gut Trinkgeld (wie er mir erzählte sind das gut mal 80-100 EUR pro Tag). Das Geld will er für seinen Thailand Urlaub sparen. Das sieht halt nicht danach aus, als ob er jetzt das Studium wirklich ernst nimmt.

    Geospot
  • Hallo Geospot,

    Ich sage es ungern, aber für mich deutest Du in die Aussagen Deines Sohnes viel zu viel rein.
    1. Hat es keinerlei Auswirkungen, was er in den Ferien plant zu tun.
    2. Ob der Nebenjob, den er nicht verpflichtet ist, auszuüben und jederzeit aufgeben kann, von einem Gericht überhaupt auf den Bedarf angerechnet würde, steht in den Sternen.
    3. Ob er nun 2 Jahre Wirtschaft studiert oder was anderes - er hat das Recht, auf eine Orientierungsphasd bzw. einen Studienwechsel.
    Zumal ich mir vorstellen könnte, dass ggf. eine Anrechnung stattfindet. Gibt ja sogar Wirtschaftsjuristen.

    Du versuchst in meinen Augen krampfhaft, die Unterhaltspflicht zu negieren.
    Egal, was der Sohn tut, Du hegst Zweifel an seinen Ausbildungsabsichten.
    Verbessern wird sich das Verhältnis so sicher nicht.
    Aber das ist nur (m)eine unmaßgebliche Meinung.

    Gruß Tanja
  • TanjaW9 schrieb:


    Du versuchst in meinen Augen krampfhaft, die Unterhaltspflicht zu negieren.
    Egal, was der Sohn tut, Du hegst Zweifel an seinen Ausbildungsabsichten.
    Verbessern wird sich das Verhältnis so sicher nicht.
    Aber das ist nur (m)eine unmaßgebliche Meinung.

    Gruß Tanja
    Hallo TanjaW9,

    ich kann mich nicht erinnern nach deiner Meinung gefragt zu haben, aber trotzdem vielen Dank für deine tiefenpsychologische Analyse.
    Ich behaupte mal, meinen Sohn etwas zu kennen und somit ist mein Zweifel durchaus berechtigt.

    Gruß
    Geospot
  • Hallo Geospot,

    da nicht für.
    Ich kann mich übrigens nicht erinnern, dass ich um Deine Zustimmung zu meinen schriftlichen Meinungsäußerungen bitten müsste.
    Und auch nicht daran, dass Du nicht in der Lage wärst, eigene Beiträge zu erstellen, sondern den eines anderen für Dein Thema benutzt.

    Aber an eines kann ich mich erinnern: warst Du nicht derjenige, der seinen Sohn von der Mutter wegholte, weil die seinen Computer aus dem Zimmer geworfen hatte und Du dachtest, Du könntest einen Pubertierenden besser und ruhiger handeln?

    Jedenfalls kann das Thema von chorinho dann wohl zu. Du kannst ja ein neues eröffnen.

    Gruß zurück
    Tanja