Hallo,
ich wollte mal nachhaken, weil ich das nicht gefunden habe.
Auskunftspflicht nach 1605BGB.
Gibt es da eine Reihenfolge? Muss der vermeintlich (!) Unterhaltspflichtige Auskunft erteilen, wenn die Bedürftigkeit nicht nachgewiesen ist und erhebliche Zweifel an der Bedürftigkeit bestehen? Sonst könnte ja jeder Verwandte in gerader Linie unabhängig vom Alter von dem anderen Auskunft über sein Einkommen erhalten.
Frage also: kann ohne Nachweis der Bedürftigkeit die Auskunft verweigert werden?
vielen Dank
ich wollte mal nachhaken, weil ich das nicht gefunden habe.
Auskunftspflicht nach 1605BGB.
Gibt es da eine Reihenfolge? Muss der vermeintlich (!) Unterhaltspflichtige Auskunft erteilen, wenn die Bedürftigkeit nicht nachgewiesen ist und erhebliche Zweifel an der Bedürftigkeit bestehen? Sonst könnte ja jeder Verwandte in gerader Linie unabhängig vom Alter von dem anderen Auskunft über sein Einkommen erhalten.
Frage also: kann ohne Nachweis der Bedürftigkeit die Auskunft verweigert werden?
vielen Dank