Hallo zusammen,
und schon das nächste Thema, dieses Jahr geht ja gut los nachdem ich viele Jahre Ruhe hatte
Gestern hat mir mein Arbeitgeber das Angebot gemacht die wöchentlichen Arbeitsstunden zu erhöhen. Dies wirft nun Fragen auf bzgl. der Berechnung des Kindesunterhaltes.
Bisher: tariflich festgelegt 37 Std. / Woche (Vollzeit)
Zukünftig: Aufstockung auf 40 Std./Woche, bisherige Gehaltsgruppe bleibt gleich, also keine Höhergruppierung
Ich zahle KU (2 Kinder) gem. DT 4. Einkommensgruppe. Die letzte Aufforderung der RA meiner Ex meine Gehaltsabrechnungen offenzulegen war im September 2022, woraufhin eine Neuberechnung stattfand.
Es stellen sich folgende Fragen:
Wird das höhere Gehalt durch die Stundenerhöhung bei der Berechnung von KU überhaupt berücksichtigt oder handelt es sich evtl. um überobligatorische Einkünfte? bzw. könnte das erhöhte Gehalt teilweise angerechnet werden?
Lt. Tarifvertrag sind 37 Std./Woche Vollzeit, mit dieser Vollzeitbeschäftigung kann ich KU der 4. Einkommensgruppe gem. DT leisten (deutlich mehr als Mindestunterhalt 1. Stufe).
Muss ich diese Einkommenssteigerung melden? Oder handelt es sich um eine „nicht erhebliche“ Steigerung, da sie unter 10% ist?
Ich möchte gerne vermeiden, dass ich Ende 2024 Nachzahlungen leisten muss, wenn im September 2024 nach der 2 Jahresfrist die erneute Aufforderung kommt mein Gehalt offenzulegen. Dann zahle ich lieber direkt mehr und kann planen wie viel ich übrig habe zum leben anstatt für eine rückwirkende Nachforderung gezielt Rücklagen zu bilden.
Vielen Dank vorab für eure erneute Hilfe.
Micha
und schon das nächste Thema, dieses Jahr geht ja gut los nachdem ich viele Jahre Ruhe hatte
Gestern hat mir mein Arbeitgeber das Angebot gemacht die wöchentlichen Arbeitsstunden zu erhöhen. Dies wirft nun Fragen auf bzgl. der Berechnung des Kindesunterhaltes.
Bisher: tariflich festgelegt 37 Std. / Woche (Vollzeit)
Zukünftig: Aufstockung auf 40 Std./Woche, bisherige Gehaltsgruppe bleibt gleich, also keine Höhergruppierung
Ich zahle KU (2 Kinder) gem. DT 4. Einkommensgruppe. Die letzte Aufforderung der RA meiner Ex meine Gehaltsabrechnungen offenzulegen war im September 2022, woraufhin eine Neuberechnung stattfand.
Es stellen sich folgende Fragen:
Wird das höhere Gehalt durch die Stundenerhöhung bei der Berechnung von KU überhaupt berücksichtigt oder handelt es sich evtl. um überobligatorische Einkünfte? bzw. könnte das erhöhte Gehalt teilweise angerechnet werden?
Lt. Tarifvertrag sind 37 Std./Woche Vollzeit, mit dieser Vollzeitbeschäftigung kann ich KU der 4. Einkommensgruppe gem. DT leisten (deutlich mehr als Mindestunterhalt 1. Stufe).
Muss ich diese Einkommenssteigerung melden? Oder handelt es sich um eine „nicht erhebliche“ Steigerung, da sie unter 10% ist?
Ich möchte gerne vermeiden, dass ich Ende 2024 Nachzahlungen leisten muss, wenn im September 2024 nach der 2 Jahresfrist die erneute Aufforderung kommt mein Gehalt offenzulegen. Dann zahle ich lieber direkt mehr und kann planen wie viel ich übrig habe zum leben anstatt für eine rückwirkende Nachforderung gezielt Rücklagen zu bilden.
Vielen Dank vorab für eure erneute Hilfe.
Micha