überobligatorisches Einkommen? Erhöhung Arbeitszeit

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    • überobligatorisches Einkommen? Erhöhung Arbeitszeit

      Hallo zusammen,

      und schon das nächste Thema, dieses Jahr geht ja gut los nachdem ich viele Jahre Ruhe hatte ;)

      Gestern hat mir mein Arbeitgeber das Angebot gemacht die wöchentlichen Arbeitsstunden zu erhöhen. Dies wirft nun Fragen auf bzgl. der Berechnung des Kindesunterhaltes.

      Bisher: tariflich festgelegt 37 Std. / Woche (Vollzeit)
      Zukünftig: Aufstockung auf 40 Std./Woche, bisherige Gehaltsgruppe bleibt gleich, also keine Höhergruppierung

      Ich zahle KU (2 Kinder) gem. DT 4. Einkommensgruppe. Die letzte Aufforderung der RA meiner Ex meine Gehaltsabrechnungen offenzulegen war im September 2022, woraufhin eine Neuberechnung stattfand.

      Es stellen sich folgende Fragen:

      Wird das höhere Gehalt durch die Stundenerhöhung bei der Berechnung von KU überhaupt berücksichtigt oder handelt es sich evtl. um überobligatorische Einkünfte? bzw. könnte das erhöhte Gehalt teilweise angerechnet werden?

      Lt. Tarifvertrag sind 37 Std./Woche Vollzeit, mit dieser Vollzeitbeschäftigung kann ich KU der 4. Einkommensgruppe gem. DT leisten (deutlich mehr als Mindestunterhalt 1. Stufe).

      Muss ich diese Einkommenssteigerung melden? Oder handelt es sich um eine „nicht erhebliche“ Steigerung, da sie unter 10% ist?

      Ich möchte gerne vermeiden, dass ich Ende 2024 Nachzahlungen leisten muss, wenn im September 2024 nach der 2 Jahresfrist die erneute Aufforderung kommt mein Gehalt offenzulegen. Dann zahle ich lieber direkt mehr und kann planen wie viel ich übrig habe zum leben anstatt für eine rückwirkende Nachforderung gezielt Rücklagen zu bilden.

      Vielen Dank vorab für eure erneute Hilfe.

      Micha
    • Hallo Micha,

      wenn der neue Unterhalt nicht im Rahmen eines Vergleiches festgelegt wurde, musst Du von Dir heraus Einkommensverbesserungen nicht mitteilen.
      Es handelt sich zwar nicht um überobligatorisches Einkommmen, dennoch kannst Du - solange die KM keinen Wind davon bekommt - der Neuberechnung (nach Aufforderung zur Einkommensoffenlegung) in 2 Jahren gelassen entgegen sehen.

      Ich persönlich würde mit der Arbeitszeit allerdings nicht hoch gehen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.

      Meinst du mit Vergleich einen gerichtlichen Vergleich?

      Nachdem ich der Aufforderung der RA nachgekommen bin meine Gehaltsabrechnungen zu senden habe ich dies gemacht und gleichzeitig aufgefordert, dass mir die Nachweise meiner Ex ebenfalls zusendet werden. Diese habe ich auch erhalten, zusammen mit der neuen Berechnung. In diesem Schreiben stand folgender Satz: "Ich habe Sie aufzufordern den berechneten Kindesunterhalt sowie die Nachforderung für den Monat September bis spätestens 01.10.2022 auf das Ihnen bekannte Konto meiner Mandantin zu überweisen. Bitte bestätigen Sie, dass Sie mit dieser außergerichtlichen Einigung einverstanden sind."

      Ich habe per eMail folgendes geantwortet: Ich bin mit der Berechnung vom 23.09.2022 einverstanden und überweise den neuen Kindesunterhalt zum 01.10.2022".

      Ich habe ja nur der Berechnung zugestimmt und keinem Vergleich, oder? ;)

      Nachtrag: bzgl. Unterhalt war bisher weder ein Gericht noch das JA eingeschalten. Die Abstimmungen liefen immer nur zw. der RA meiner Ex und mir.
      Das Angebot die Stunden zu erhöhen und diese bezahlt zu bekommen ist sehr verlockend, da ich bisher auch 40-42 Std/Woche arbeite (keine Bezahlung von Überstunden, dafür Stundenkonto).

      LG Micha

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael3 ()

    • Hallo Michael,

      Ich hatte hier irgendwo bereits ein Beschluss eines OLG eingefügt, der besagte, dass die tatsächlich bezogenen EK zugrunde zu legen seien. Auch, wenn es sich um überobligatorisches Einkommmen handelt.
      Vielleicht irre ich mich natürlich und es lag etwas ganz anderes zugrunde.
      Du könntest aber auch auf einen Richter stoßen, der in 40 bzw. 41 Stunden Wochenarbeitszeit keine überobligatorische Tätigkeit sieht. In vielen Berufen sind diese Wochenarbeitsstunden die Regel.
      Außerdem obliegt die Beurteilung, ob überobligatorisch in der Regel nicht den Unterhaltspflichtigen ;) .
      D.h., Du müsstest bei Einkommensanfrage ohnehin alles erklären und kannst Dich dann ggf. mit der Ex streiten.
      Übrigens, wenn die Ex Dich - weil sie von der Stundenerhöhung erfährt - vor Ablauf der 2 Jahre mit Angabe des Grundes (Stundenerhöhung) auffordert, wirst Du vermutlich auch schon Auskunft erteilen müssen.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: okay, es ging konkret um einen Nebenjob