Hallo!
Es geht um die Auseinandersetzung um das gemeinsame Haus. Ex-Frau wohnt mit Kindern in dem Haus. Sie verzögert die Scheidung, wo sie kann. Nutzungsentschädigung will sie auch nicht zahlen und streitet zur Verzögerung und Verbesserung ihrer Position um jeden m2 und Mietpreis pro qm. Gerichtlich vergehen Monat um Monat mit Tippelschritten in Form von angedrohten Zwangsgeldern - die dann doch nicht durchgesetzt werden- und hahnebüschenden Ausreden, warum Fristen mal wieder um Monate nicht eingehalten wurden. Es findet keine sinnvolle Kommunikation zwischen den Eheleuten statt und selbst auf schriftliche Zusagen/ Absprachen ist kein Verlass. Es wird gelogen und betrogen, wo es zum eigenen Vorteil geht. Leider begünstigt das Familienrecht den Dreisten.
eigentlich war meine Absicht das Haus erst mit Vollljährigkeit des letzten Kindes mit Rücksicht auf die Interessen der Kinder zu verkaufen. Das dauert noch 11 Jahre. Dafür sollte meine Ex mich von allen Instandhaltungskosten freistellen. Das will will sie nicht. Meinen Miteigentumsanteil will sie mir nicht auszahlen, obwohl die finanziellen Mittel locker verfügbar wären( auch nicht mit Abschlägen, um eine Einigung zu erzielen). Einen Verkauf will sie auch nicht. Die letzten zwei Jahre Trennungsauseinandersetzung lassen mir die Fantasie fehlen, wie das gemeinsame Eigentum konfliktfrei betrieben werden soll und ich habe keine List auf diese Art der Auseinandersetzung. Eine Garantie das Haus überhaupt verkaufen zu können, habe ich bei dem Verhalten der Ex nie…..es sei denn irgendwann will sie es selber. Ich bin also weiter auf Jahre ihren wechselnden Vorstellungen ausgesetzt und muss darauf warten, wann sie selbst den Wunsch hat zu verkaufen. Da ich für mehrere Kinder Unterhaltspflichtigen bin, ist mein Miteigentum alles, was mir nach 27 Jahren Berufstätigkeit geblieben ist.
Grundsätzlich habe ich mich mit dem Gedanken abgefunden, in einer Teilungsversteigerung einen geringeren Betrag, als auf dem freien Markt zu erhalten. Dafür die letzte Gemeinsamkeit mit der Ex loszuwerden. Aber selbst hier bietet das Recht ihr genügend Blockierungspotential mit jahrelangem Stress und Kosten. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie es darauf anlegt, um dann selbst zu bieten und meinen Teil günstiger zu bekommen.
Das werde ich aber auch als Miteigentümer haben, denn sie traktiert mich regelmäßig mit Instandsetzungswünschen, an denen ich mich zu beteiligen habe. Was ich erstens finanziell gar nicht kann, zweitens eine Kommunikation außer ihren Schreiben, was ich ihrer Meinung nach zu tun habe, nicht stattfindet und drittens ich aus oben genannten Gründen kein Interesse an der Immobilie und deren Nutzung habe.
Was habe ich für Möglichkeiten mit so einer Persönlichkeit eine Lösung zu finden? Wie sieht es bei den Instandsetzungen aus? Kann ich mich bei der Genehmigung/ Beteiligung genauso stur stellen, wie sie?! Womit kann ich sie zu einer Einigung motivieren, weil sie die Lust auf die Auseinandersetzung verliert?! Muss ich niötigen Instandhaltungsmaßnahmen zustimmen? Ich habe nur den Selbstbehaltssatz und kann Reparaturen in mehreren tausend Euro Höhe schlicht nicht zahlen. Kann ich trotzdem dazu gezwungen werden? Ich muss so naiv fragen, denn ich musste bisher erkennen, dass im Familienrecht vieles gegen den nicht betreuenden Elternteil möglich ist, während der andere Elternteil auf einer Wattewolke herumgetragen wird.
Leider muss ich sagen, dass ihre Taktik im bisherigen Verfahren voll aufgeht und sie in ihrer Blockadehaltung massiv gestärkt wurde.
Danke
Es geht um die Auseinandersetzung um das gemeinsame Haus. Ex-Frau wohnt mit Kindern in dem Haus. Sie verzögert die Scheidung, wo sie kann. Nutzungsentschädigung will sie auch nicht zahlen und streitet zur Verzögerung und Verbesserung ihrer Position um jeden m2 und Mietpreis pro qm. Gerichtlich vergehen Monat um Monat mit Tippelschritten in Form von angedrohten Zwangsgeldern - die dann doch nicht durchgesetzt werden- und hahnebüschenden Ausreden, warum Fristen mal wieder um Monate nicht eingehalten wurden. Es findet keine sinnvolle Kommunikation zwischen den Eheleuten statt und selbst auf schriftliche Zusagen/ Absprachen ist kein Verlass. Es wird gelogen und betrogen, wo es zum eigenen Vorteil geht. Leider begünstigt das Familienrecht den Dreisten.
eigentlich war meine Absicht das Haus erst mit Vollljährigkeit des letzten Kindes mit Rücksicht auf die Interessen der Kinder zu verkaufen. Das dauert noch 11 Jahre. Dafür sollte meine Ex mich von allen Instandhaltungskosten freistellen. Das will will sie nicht. Meinen Miteigentumsanteil will sie mir nicht auszahlen, obwohl die finanziellen Mittel locker verfügbar wären( auch nicht mit Abschlägen, um eine Einigung zu erzielen). Einen Verkauf will sie auch nicht. Die letzten zwei Jahre Trennungsauseinandersetzung lassen mir die Fantasie fehlen, wie das gemeinsame Eigentum konfliktfrei betrieben werden soll und ich habe keine List auf diese Art der Auseinandersetzung. Eine Garantie das Haus überhaupt verkaufen zu können, habe ich bei dem Verhalten der Ex nie…..es sei denn irgendwann will sie es selber. Ich bin also weiter auf Jahre ihren wechselnden Vorstellungen ausgesetzt und muss darauf warten, wann sie selbst den Wunsch hat zu verkaufen. Da ich für mehrere Kinder Unterhaltspflichtigen bin, ist mein Miteigentum alles, was mir nach 27 Jahren Berufstätigkeit geblieben ist.
Grundsätzlich habe ich mich mit dem Gedanken abgefunden, in einer Teilungsversteigerung einen geringeren Betrag, als auf dem freien Markt zu erhalten. Dafür die letzte Gemeinsamkeit mit der Ex loszuwerden. Aber selbst hier bietet das Recht ihr genügend Blockierungspotential mit jahrelangem Stress und Kosten. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie es darauf anlegt, um dann selbst zu bieten und meinen Teil günstiger zu bekommen.
Das werde ich aber auch als Miteigentümer haben, denn sie traktiert mich regelmäßig mit Instandsetzungswünschen, an denen ich mich zu beteiligen habe. Was ich erstens finanziell gar nicht kann, zweitens eine Kommunikation außer ihren Schreiben, was ich ihrer Meinung nach zu tun habe, nicht stattfindet und drittens ich aus oben genannten Gründen kein Interesse an der Immobilie und deren Nutzung habe.
Was habe ich für Möglichkeiten mit so einer Persönlichkeit eine Lösung zu finden? Wie sieht es bei den Instandsetzungen aus? Kann ich mich bei der Genehmigung/ Beteiligung genauso stur stellen, wie sie?! Womit kann ich sie zu einer Einigung motivieren, weil sie die Lust auf die Auseinandersetzung verliert?! Muss ich niötigen Instandhaltungsmaßnahmen zustimmen? Ich habe nur den Selbstbehaltssatz und kann Reparaturen in mehreren tausend Euro Höhe schlicht nicht zahlen. Kann ich trotzdem dazu gezwungen werden? Ich muss so naiv fragen, denn ich musste bisher erkennen, dass im Familienrecht vieles gegen den nicht betreuenden Elternteil möglich ist, während der andere Elternteil auf einer Wattewolke herumgetragen wird.
Leider muss ich sagen, dass ihre Taktik im bisherigen Verfahren voll aufgeht und sie in ihrer Blockadehaltung massiv gestärkt wurde.
Danke