Hausauseinandersetzung

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    • Hausauseinandersetzung

      Hallo!
      Es geht um die Auseinandersetzung um das gemeinsame Haus. Ex-Frau wohnt mit Kindern in dem Haus. Sie verzögert die Scheidung, wo sie kann. Nutzungsentschädigung will sie auch nicht zahlen und streitet zur Verzögerung und Verbesserung ihrer Position um jeden m2 und Mietpreis pro qm. Gerichtlich vergehen Monat um Monat mit Tippelschritten in Form von angedrohten Zwangsgeldern - die dann doch nicht durchgesetzt werden- und hahnebüschenden Ausreden, warum Fristen mal wieder um Monate nicht eingehalten wurden. Es findet keine sinnvolle Kommunikation zwischen den Eheleuten statt und selbst auf schriftliche Zusagen/ Absprachen ist kein Verlass. Es wird gelogen und betrogen, wo es zum eigenen Vorteil geht. Leider begünstigt das Familienrecht den Dreisten.
      eigentlich war meine Absicht das Haus erst mit Vollljährigkeit des letzten Kindes mit Rücksicht auf die Interessen der Kinder zu verkaufen. Das dauert noch 11 Jahre. Dafür sollte meine Ex mich von allen Instandhaltungskosten freistellen. Das will will sie nicht. Meinen Miteigentumsanteil will sie mir nicht auszahlen, obwohl die finanziellen Mittel locker verfügbar wären( auch nicht mit Abschlägen, um eine Einigung zu erzielen). Einen Verkauf will sie auch nicht. Die letzten zwei Jahre Trennungsauseinandersetzung lassen mir die Fantasie fehlen, wie das gemeinsame Eigentum konfliktfrei betrieben werden soll und ich habe keine List auf diese Art der Auseinandersetzung. Eine Garantie das Haus überhaupt verkaufen zu können, habe ich bei dem Verhalten der Ex nie…..es sei denn irgendwann will sie es selber. Ich bin also weiter auf Jahre ihren wechselnden Vorstellungen ausgesetzt und muss darauf warten, wann sie selbst den Wunsch hat zu verkaufen. Da ich für mehrere Kinder Unterhaltspflichtigen bin, ist mein Miteigentum alles, was mir nach 27 Jahren Berufstätigkeit geblieben ist.
      Grundsätzlich habe ich mich mit dem Gedanken abgefunden, in einer Teilungsversteigerung einen geringeren Betrag, als auf dem freien Markt zu erhalten. Dafür die letzte Gemeinsamkeit mit der Ex loszuwerden. Aber selbst hier bietet das Recht ihr genügend Blockierungspotential mit jahrelangem Stress und Kosten. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie es darauf anlegt, um dann selbst zu bieten und meinen Teil günstiger zu bekommen.
      Das werde ich aber auch als Miteigentümer haben, denn sie traktiert mich regelmäßig mit Instandsetzungswünschen, an denen ich mich zu beteiligen habe. Was ich erstens finanziell gar nicht kann, zweitens eine Kommunikation außer ihren Schreiben, was ich ihrer Meinung nach zu tun habe, nicht stattfindet und drittens ich aus oben genannten Gründen kein Interesse an der Immobilie und deren Nutzung habe.
      Was habe ich für Möglichkeiten mit so einer Persönlichkeit eine Lösung zu finden? Wie sieht es bei den Instandsetzungen aus? Kann ich mich bei der Genehmigung/ Beteiligung genauso stur stellen, wie sie?! Womit kann ich sie zu einer Einigung motivieren, weil sie die Lust auf die Auseinandersetzung verliert?! Muss ich niötigen Instandhaltungsmaßnahmen zustimmen? Ich habe nur den Selbstbehaltssatz und kann Reparaturen in mehreren tausend Euro Höhe schlicht nicht zahlen. Kann ich trotzdem dazu gezwungen werden? Ich muss so naiv fragen, denn ich musste bisher erkennen, dass im Familienrecht vieles gegen den nicht betreuenden Elternteil möglich ist, während der andere Elternteil auf einer Wattewolke herumgetragen wird.
      Leider muss ich sagen, dass ihre Taktik im bisherigen Verfahren voll aufgeht und sie in ihrer Blockadehaltung massiv gestärkt wurde.
      Danke
    • Hallo Bigpuster,

      bei mir stellt sich die Situation ziemlich gleich dar.
      Hast Du die Teilungsversteigerung gestartet ? Meines Wissens kann durch Kinder der Versteigerungsungtermin bis zu 5 Jahre verzögert werden. Weißt Du wie es am Ende mit der Aufteilung des Erlöses steht, wenn die Aufteilung auch noch streitig ist ? Was ist also dann das empfehlbare Vorgehen ?
      Ich verstehe nicht wie so wenig hier im Forum zu den Fall steht, da es doch nicht so selten sein kann, dass Scheidung mit Kinder und gemeinsamer Immobilie stattfinden.
      Bist Du mit anwaltlicher Vertretung in die Teilungsversteigerung, wie steht deine Ex da ?

      VG
      Marko
    • hallo,

      Es gibt also keinen Mietvertrag?
      seid ihr schon geschieden? Du schreibst von exfrau? Wenn ja, wie lange?
      habt ihr den Zugewinn geregelt?
      falls ihr noch nicht geschieden seid kannst du im scheidungsverfahren den Zugewinn geltend machen. Dann muss eine Lösung für das Haus gefunden werden.
      Seid ihr noch nicht länger als 3 Jahre geschieden und wurde der Zugewinn nicht geregelt kann das auch noch erfolgen.

      was die Instandhaltungskosten angeht. Da würde ich prüfen, was alles zu Lasten eines Eigentümers geht. Alles andere immer ablehnen.
      Und erklären, dass, sobald du die angemessene nutzungsentschädigung für die Vergangenheit und auch zukünftig erhältst, die notwendigen Instandhaltungskosten natürlich nach eigentumsanteil geteilt werden. Allerdings nur, wenn im Vorfeld diese Dinge besprochen und drei Angebote vorgelegt werden, bevor die Arbeiten begonnen werden und eine gemeinsame Wahl des Handwerkers stattfindet und dieser einen ganz klaren, abgegrenzten Auftrag erhält. Und natürlich die Rechnung für deinen Anteil auf dich ausgestellt wird, damit du die Lohnkosten steuerlich geltend machen kannst.
      Was sind das denn für Instandhaltungsarbeiten?

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo. Ich hatte leider ein paar anstrengende Wochen.
      Also Scheidung läuft seit November 2020. ich spreche von der Ex, aber wir sind noch nicht geschieden. Sie erteilt schlicht keine Auskünfte zu Vermögen und Einkommen. Erst wenn das Gericht nach Monaten Zwangsmittel androht kommen unvollständige Angaben und das Spiel geht von vorne los. Ihre Anwältin spielt da voll mit, behauptet Post muss wohl verschwunden sein. Sie hätte sie abgeschickt. Die Richterin hat Mitleid mit einer Geschlechtsgenossin und sieht tatenlos zu.
      Keine Ahnung, wann da mal ein Ende in Sicht ist. Da meine Ex keine Auskünfte erteilt kann der Zugewinn und Trennungsunterhalt nicht berechnet werden. Das Gericht wollte aber gerne einen Streitwert festlegen und bat mich jetzt, ich solle mal schätzen!!! was ich erwarte und Anhand dessen den Streitwert festlegen. Man möchte schreien und alle schütteln.
      Zum Thema : ja, aufgrund der Kinder kann sie versuchen die Versteigerung zu verzögern. Ich versuche darzulegen, dass ich mehrere Angebote vorgelegt hatte, mit denen sie mit den Kindern im Haus bleiben kann. Das Geld hat sie locker. Aber wie immer, kam gar keine Antwort. Das könnte man berücksichtigen. Zumal auch Kinder in intakten Familien umziehen, ohne zu sterben.
      Anwaltlich werde ich mich nicht vertreten lassen. Ich habe im bisherigen Verfahren nur Stümperinnen kennenlernen dürfen, die ich für ihre schlechte Beratung auch noch bezahlen musste. Reicht mir.
      Erlös wird nach Abzug der Kosten und Verbindlichkeiten im Verhältnis der Eigentumsverhältnisse geteilt
    • @Annasophie: es gibt keinen Mietvertrag. Würde sie auch nicht unterschreiben. DHH im beiderseitigen Eigentum. Es ist null geregelt nach 2.5 Jahren! Keine Auskünfte, keine Auseinandersetzung. Der Wohnvorteil wird im Moment im Trennungsunterhalt für mich geltend gemacht…..aber da keine Auskünfte, warte ich auch hier auf eine gerichtliche Entscheidung. Sie hat anwaltlich mitteilen lassen, dass sie keinen Trennungsunterhalt zahlen wird, da ich sie stalke - ohne Beweise vorzulegen - und mit eidesstattlicher Versicherung einer Bekanntschaft behauptet, dass Ich geäußert hätte „ das sie mir finanziell die Hosen auszieht“. Hierin wird durch ihre Anwältin eine schwere Straftat gegen ihreMandantin gesehen.
      Reparaturen die eine Dringlichkeit haben, darf sie freihändig vergeben und ich muss mich hälftig daran beteiligen. Dazu gibt es eindeutige Gerichtsurteile. Bei nicht dringlichen Reparaturen werde ich wie von Dir skizziert vorgehen.
    • Donnerwetter @Bigpuster
      Bin ich also nicht der Einzige, der mit solch einer Partnerin zu tun hatte.

      Ich kann dich verstehen, dass du frustriert bist, ich war es auch. Ex hat erst im Haus gewohnt, das ich den Kindern zu Liebe gegen Abwohnen aufgegeben hätte, sie hat (leider nicht beweisbaren) Meineid geleistet, beim Zugewinnausgleich Sachen verschwiegen bzw. fremde Gelder falsch deklariert (hier habe ich auf Vereidigung verzichtet). Später dann das Haus quasi leergeräumt (Polizei hilft dir nullkommanull bei solchen familären "Diebstahldelikten"). Ich kann dich verstehen, wenn du sagst: den Dreisten gehört die Welt.

      Als Tipp kann ich dir nur geben:

      1. ziehe eine Teilungsversteigerung durch, und bitte, such dir einen guten Anwalt. Auch ich habe einmal gewechselt und auch ich bin der Meinung, mir viel angelesen zu haben, wenn du jemanden hast, mit dem du da gut kommunizieren kannst, dann ist es das Geld wert
      2. und noch wichtiger: schau, dass die Kinder nicht zum Kollateralschaden dieses Konfliktes werden. Und damit meine ich tatsächlich sogar, dass sie gut auf ein Eigenheim verzichten können, nicht aber auf ihren Papa. Meine Kinder wurden entfremdet gegenüber der kompletten Familie. Heute weiß ich noch nicht einmal, wo sie wohnen, alle Auskünfte laufen ins Leere, Ex ist umgezogen, Nummern gewechselt, hat sich nicht umgemeldet, Schule gibt keine Auskunft, Polizei?: siehe oben. Das macht mir gesundheitlich zu schaffen und selbst, wenn die Kinder es nicht merken, auch die werden einen Schlag weg haben für´s Leben. Achso: zahlen tue ich natürlich noch.

      Achte auf dich!
    • Wenn ich einen guten Anwalt kennen würde, gerne. Intelligent und eloquent genug sind die meisten, um ersteinmal Kompetenz vorzugaukeln.

      Es ist mir ein Rätsel, warum der Rechtsstaat vor solch dreisten Menschen den Schwanz einzieht, sie für ihr Verhalten belohnt und den anderen in letzter Konsequenz zu Vergleichen nötigt, in denen man übervorteilt wird, nur weil man irgendwann nicht mehr kann und nur noch ein Ende will.

      Bezüglich der Kinder habe ich mich komplett zurückgezogen. Wenn sie sich melden, bin ich da. Die gerichtlich festgelegten Umgänge nehme ich wahr. Das war es. Jetzt zetert die Ex, ich hätte kein Interesse. Die weiß auch nicht, was sie will.
      Das Familienrecht und die Beteiligten Personen wollen es so, dass sich ein Elternteil auflöst.

      Das einzige bei dem ich noch Schaum vor dem Mind kriege ist, wenn der Begriff Kindeswohl fällt. Es geht hier um alles, aber ganz sicher nicht um das Wohl der Kinder. Es geht um persönliche Ideologien, Interessen und die Durchsetzung dieser.


      Wieder eine Erfahrung im Leben.
    • Hello! Ich brauche mal Hilfe.
      Ich hatte vor drei Monaten meiner Ex mehrere Angebote zur Hausaufteilung per Einschreiben gesendet. Es gab auch eins, dass sie - wenn sie will- mit den Kindern im Haus bleibt, mir eine Nutzungsentschädigung zahlt UND mich von allen Kosten, die das Haus betreffen freistellt. Ich habe schlicht kein Geld, um Instandsetzungen hälftig mitzutragen. Ich setzte eine Frist nach der ich eine Teilzngsversteigerung einleiten werde.
      Es kam keine Antwort. Mit Fristablauf schrieb ich noch einmal per Einschreiben mit sehr kurzer Frist, dass ich im Falle des Schweigens nun tätig werde.
      Auch dieses Schreiben blieb unbeantwortet.
      Nun erhielt ich heute ein Schreiben mit diversen Instandsetzungsarbeiten, die sie beabsichtigt durchzuführen. Es wurden je Arbeit zwei Firmen benannt mit Summen, ohne jedoch konkrete Kostenvoranschläge. Das Schreiben ist vom 01.03.23 mit Frist für meine Antwort zum 15.03. . Einschreiben ist vom 06.05.
      Ich kann und will mich nicht finanziell daran beteiligen. Es geht um rund 40.000 Euro.
      Frage 1 : Bin ich aufgrund der bereits zum Zeitpunkt des Erhaltes abgelaufenen Frist, überhaupt an eine Frist gebunden?
      Frage 2: wenn ich mir Zeit lasse und sie interpretiert dies als Fristablauf und vergibt ohne meine Zustimmung Aufträge, muss ich mich daran beteiligen?
      Frage 3 : muss sie mir nicht konkrete Kostenvoranschläge zukommen lassen oder reicht es mir irgendwelche Summen mitzuteilen, die der Handwerker vor Ort geschätzt hat.
      frage 4: kann ich eigene Firmen um Kostenvoranschläge bitten und muss sie Zutritt zum Haus für die Firma gewähren?
      Frage 5 : Seit Trennung macht sie Abzüge für eine Instandhaltungspauschale geltend. Muss die nicht zuerst aufgebraucht werden? Wir besitzen das Haus seit 24 Jahren. Natürlich haben wir in Erwartung von Reparaturen, wie jeder vernünftige Hausbesitzer- Rücklagen gebildet, die auf ein auf ihren Namen laufendes GiroKonto gespart wurden. Kann ich auf das dort zum Zeitpunkt der Trennung befindliche Guthaben von rund 40.000 Euro- verweisen und erklären, dass Teile davon natürlich für Instandsetzungen gespart wurden?
      Auch Teilbeantwortungen helfen.
      dankeschön
    • Ist das wirklich so? Ich habe BGH Urteile gelesen, wo der Miteigentümer anteilig zum Eigentum mithaftet und wenn es substanzerhaltende Maßnahmen sind, kann bei Schweigen freihändig vergeben werden.
      Dazu kommt, dass z.b die Heizung auch in meinem Interesse ist. Da wäre die Frage des vorrangigen Einsatzes einer gebildeten Instandhaltungsrücklage interessant.
      Danke
    • Meiner Meinung nach solltest du erst einmal nachweislich deine Weigerung dokumentieren. Und das ganze nicht per Einschreiben, sondern mit Zeugen, die deine Willenserklärung ihr gegenüber sowie deren Empfang bestätigen.

      Frage: hast du die Teilungsversteigerung jetzt schon beantragt? Ansonsten ist das ja alles nur Bluff, was du betreibst.

      zu deiner Frage 4: du bist schon mehr als 6 Monate aus dem Haus raus? Dann braucht sie nichts und niemand mehr in die Wohnung zu lassen, selbst Interessenten einer Teilungsversteigerung nicht.
      zu deiner Frage 5: an deiner Stelle würde ich mal schauen, ob das Geld überhaupt noch da ist. Inwiefern habt ihr dokumentiert, dass das Geld als Instandhaltungsrücklage deklariert ist?

      Ich kann´s dir nur nochmal sagen: du versuchst anwaltliche Kompetenz und dein Nichtwissen durch Fragen in einem Laienforum zu heilen. Das wird schiefgehen.
    • Hallo.
      Es ist nicht explizit dokumentiert. Wer macht sowas auch?!
      Ich bin schon länger als 6 Monate raus.
      Teilungsversteigerung leite ich die Tage ein. Brauchte noch Grunbuchauszüge. Will ich eigentlich nicht, aber anders komme ich da nicht raus. Übernahme oder Verkauf wird abgelehnt. Andere Angebote wurden auch alle nicht beantwortet.
      Anwaltliche Kompetenz hätte ich gerne. Gibt es aber nicht an jeder Straßenecke. Deswegen schaue ich gerne nach Urteilen. Der Rest ist Meinung. Ja, auch Urteile sind Einzelfallentscheidungen und können anders ausfallen, aber die Begründungen geben ja Hinweise, wie das Recht tickt.
      Legen Hausbesitzer nicht üblicherweise Geld für Reparaturen zur Seite ohne es explizit zu vereinbaren? Wer macht das in intakter Beziehung?
      Warum muss das logische bewiesen werden, wenn hingegend haltlose Behauptungen immer des Gegenbeweises bedürfen?
      Danke für Deine Hinweise
    • mit dem Einschreiben ist wirklich so eine Sache. Es wurde schon behauptet, es war eine leere Sete enthalten. Mit Zeugen ist schwer, den sie verweigert jeden direkten Kontakt. Familientherapie- mit 3 verschiedenen Therapeuten- wurden alle ihrerseits abgebrochen und nur getrennt durchgeführt
      Ich vermute sie spekuliert das Haus selbst günstig zu ersteigern
      Der anwaltliche Rat ist, ihr das Haus zu lassen, um Ruhe zu haben.
    • Hallo Bigpuster,

      Du musst nicht mit Zeugen bei ihr vor der Tür stehen um Deinen mündlich geäußerten Willen zu dokumentieren.
      Wir haben das folgendermaßen gehandhabt: Zeugen im Bekanntenkreis gesucht und dem erklärt, worauf es ankommt.
      Schriftstück, einseitig bedruckt, ggf. zusammengetackert, so wie Notare gern Verträge zusammenheften, OHNE Briefummschlag!
      Das ganze hab ich dann angefangen zu filmen (natürlich mit Zustimmung vom Zeugen und meinem Mann) und gleichzeitig noch Datum angesagt und was der Grund für die "Zustellung" ist (also in etwa "Überschrift" oder Inhalt des Schriftstücks.
      Vor dem Zeugen die Schriftstücke immer so gefilmt, dass auch ein (behaupteter) Austausch nicht hätte stattfinden können.
      Der Zeuge und mein Mann haben die ganze Zeit drauf geachtet, dass das Schriftstück nicht eine Sekunde während des Einwurfvorgangs in den Briefkasten verdeckt war.
      Fertig. (Video schön aufheben und lieber 2 Minuten länger laufen lassen...)
      Ich weiß, dass wir bei diesem Vorgang beobachtet wurden- schon deswegen kam nie eine Behauptung, dass nix ankam oder leere Seiten drin waren.
      Geht natürlich nur, wenn man Zugang zum Briefkasten hat.
      Wenn das nicht der Fall ist, Variante über Gerichtsvollzieher wählen. Kostet zwar etwas mehr, aber auch der übergibt und bezeugt, was er zugestellt hat.

      Gruß Tanja

      Achso, nein. Ich habe kein Geld beiseite gelegt. Geht ja auch oft nicht, wenn man U-Pflichtiger ist.
      Bei Wohneigentumsgemeinschaften ist man aber von Gesetzes wegen verpflichtet. Da bildet der Verwalter die Instandthaltungsrücklage.
    • Hallo Euklid,

      ich glaube, es war eine Anwältin.
      Die hat möglicherweise die trügerische Hoffnung, dass sich Bigpuster mit der kostenlosen (?) Hingabe/Überlassung eines doch sicher ziemlich werthaltigen Wohnhauses die Gunst der Mutter erkauft und es damit mit den Kids wieder leichter wird.
      Das würde ich übrigens in keinem Fall unterschreiben.
      Allerdings wird es eine sehr nervige Auseinandersetzung, in die die Kinder auch - unwillentlich - einbezogen werden, wenn einer der Besitzer nicht will...
      Da hat dann zumindest der "mauernde" Elternteil nicht mehr die Kids im Blick (cooler - bundesweiter? - Kurs übrigens)

      @Bigpuster, mir fiel gestern noch was ein: versuch mal Deine Kolleginnen (oder weibliche Bekannte) nach einem Anwalt/Anwältin im Familienrecht zu fragen. Die persönlichen Empfehlungen sind immer die Besten und oftmals erfolgreichsten...

      Gruß Tanja
    • Zunächst einmal Danke und die Vermutung von Tanja trifft zu. Es besteht die irrige Hoffnung,dass sich dann auch der Umgang konfliktfreier gestaltet. Originalsatz war : „ Viele Männer geben den Frauen das Haus, damit Ruhe ist. Überlegen Sie sich das mal!‘
      Zum Glück bin ich mit den Umgangsfragen durch und sehe das viel lockerer. Ich bin nicht bereit bei unter null mit Ende vierzig anzufangen, während der andere im Geldspeicher badet. Ich werde die Teilungsversteigerung einleiten und hoffe, dass ich damit durchkomme. Scheidung ist nicht durch und viele Kinder. Da ist viel Potential, um das zu Verschleppen.
      Die Kinder sind gar nicht im Blick, deswegen reagiere ich höchst allergisch auf den Begriff Kindeswohl. Ich habe - weil ich auch möchte, dass die Kinder in ihrem Haus bleiben können- mehrere, wie ich finde großzügige Vorschläge unterbreitet. Die Antwort ist ein Schweigen bzw. die Äußerung der Rechtsbeiständin, dass ich bisher keine Vorschläge unterbreitet hätte und nur zwei leere Briefe bei ihrer Mandantin angekommen sind.

      Ich bin ein großer Fan von persönlichen Empfehlungen. Allerdings empfindet jeder gut anders. Ich hatte eine Empfehlung von einer Frau, die sich im Einvernehmen getrennt hatte und die Anwältin als sehr gut empfunden hat. Diese hatte dann leider einen nicht kleinen Anteil an den kommenden Problemen, weil sie sicher gut darin ist, Paare zu trennen, die eine schnelle Trennung ohne Konflikte wollen, aber wenig Erfahrung für andere Fälle. Auch eine Lehrstunde darin zu fragen, für welche Sachlagen jemand gut ist.

      Tanja schrieb:

      Achso, nein. Ich habe kein Geld beiseite gelegt. Geht ja auch oft nicht, wenn man U-Pflichtiger ist.
      Bei Wohneigentumsgemeinschaften ist man aber von Gesetzes wegen verpflichtet. Da bildet der Verwalter die Instandthaltungsrücklage.

      Das ist schon klar, dass das nicht jeder kann. Aber wenn es ein Konto mit 40.000 Euro zum Zeitpunkt der Trennung gibt, könnte man annehmen, dass ein Teil davon als Rücklage für Reparaturen gedacht gewesen ist, auch wenn es dazu keine schriftlichen Unterlagen gibt. Wenn man es kann legt man halt was zurück, weil man weiß, dass Reparaturen anfallen . Aber wahrscheinlich wird es am fehlenden eindeutigen Beweis mangeln. Man könnte aber auch die Gegenseite mal ausnahmsweise auffordern, ihre Vorträge zu beweisen. Nur so mal als ganz verrückte Idee.
    • Hello again!
      Nächste Frage zu 1365 BGB!
      Wir sind noch nicht geschieden und das wird wohl auch nich dauern. Der Wert der Immobilie wird irgendwo zwischen 400.000-500.000 liegen. Demnach kann meine Ehegattin ihre Zustimmung verweigern, wenn der Wert der Veräußerung mehr als 90% meines Vermögens ausmacht.
      Nehmen wir mal 500.000,- als Annahme. Die Hälfte sind 250.000. Darauf wird mein restliches Vermögen addiert. Ich müsste also mehr als 30.000 Vermögen vorweisen, damit ich mit dem Antrag auf Teilungsversteigerung unter dem Gesichtspunkt des 1365 BGB durchkomme? Gehe ich mit dem Geldkoffer zum Gericht?! Im Ernst, ich kann ja nicht gezwungen sein, dass auf einem Konto nachzuweisen?!
      Frage 2 dazu : Ich lese dazu im Absatz II, dass das Familiengericht diese Zustimmung ersetzen kann, wenn sie ohne ausreiochenden Grund verweigert wird. Der Sinn der Regelung im Absatz I soll ja unter anderem sein Zugewinnansprüche zu sichern. Also ich müsste sagen wir 50.000 Euro Zugewinnausgleich zahlen, was ich aufgrund meiner Haushälfte könnte. Verkaufe ich sie und verbrate das Geld im Puff, kann ich das nicht mehr. Ist das so richtig? Wenn ich aber keine Zugewinnansprüche zu erfüllen habe, weil zum Zeitpunkt der Trennung geringeres Vermögen, als meine Gattin, dann gibt es ja da nichts zu sichern? Wäre das ein Fall nach absatz II?
      Dankeschön

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    • Update :
      Per SMS meldete sich die Ex zwei Stunden vor Fristablauf. Reicht eine SMS eigentlich in Anbetracht der schwierigen Kommunikation, bei der man nie weiß, welcher Winkelzug wieder benutzt wird? Hier könnte man ja später behaupten, diese Nachricht nie selbst getippt zu haben. Handy hat keine Sperre, lag offen herum. Es war nur ein Entwurf und den muss ein Kind versehentlich abgeschickt haben.

      Eine Nutzungsentschädigung zum aktuellen Mietspiegel wird abgelehnt. Als Berechnungsgrundlage soll ein Altvertrag mit einer Miethöhe zum Zeitpunkt des Einzugs vor 20 Jahren herangezogen werden. Genauso ist es geschrieben...Ein Altvertrag
      Habt Ihr so etwas schon einmal gehört? Ich verstehe es nicht! Es gab nie einen Altvertrag. Wir haben das Haus gemeinsam gekauft. Es gab und gibt keinen Mietvertrag. Den Text hat meine Ex auch sicher nicht alleine getippt. Woher kommt dieser Ansatz bei einer Nutzungsentschädigung auf eine Miete zum Zeitpunkt des Einzuges vor 20 Jahren abzustellen? Ich habe mir wieder Stunden um die Ohren gehauen, um es zu begreifen....ich finde nichts.
      Unterstellt, dass das Unsinn ist...wie mache ich weiter? Abwarten, ob sie zahlt und falls nicht, klagen? Noch einmal eine Vermittlung starten? Beleg für die Aussage anfordern? So läuft es seit drei Jahren...es kommen ausschließlich Forderungen oder Aussagen, die jeder Grundlage entbehren.....Naja, mal abwarten. Vielleicht kann jemand Licht ins dunkle bringen.
      Danke