Hausauseinandersetzung

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    • Hallo Bigpuster,

      ich weiß, jede wirre Kommunikation oder Forderung der Gegenseite lässt den Puls hochschnellen, aber merke dir bitte: was die Gegenseite behauptet, tut, fordert, das ist teilweise schlimmer als auf einem orientalischen Basar. Würdest du da, wenn einer ein Kilo Feigen für 500,- US$ anbietet dich so aufregen? Nein. Einfach lachen und weitergehen.

      Nutzungsentschädigung von vor 20 Jahren ist völliger Blödsinn, genauso wie Kind hat die Tastenkombination für einen SMS Entwurf entschlüsselt und dir die Nachricht geschickt.

      Bevor du dir deine Gesundheit ruinierst, weil du Zähneknirschen anfängst, unter Schlafmangel leidest, das Internet stundenlang durchforstest: such dir einen vernünftigen Anwalt und lass den die erste Verteidigung sein, bevor du ins Grübeln kommst, was deine Ex jetzt für Winkelzüge vor hat. Allein der Gesundheit wegen.

      Hast du schon etwas bezüglich der Teilungsversteigerung in die Wege geleitet? Nochmal als Tipp: was wäre wenn Analysen bringen nichts, gar nichts, nur verlorene Zeit. Was passiert wenn bringt nur einen Schluss, wenn man das "wenn" auch durchzieht. Also: Teilungsversteigerung beantragen und klagen, meinetwegen letztmaligen Versuch über eine außergerichtliche Einigung starten. Nur so wirst du Antworten finden. In einem Laienforum wird dich niemand erleuchten.

      Pass auf dich auf

      Maccie
    • Hallo Bigpuster,
      Ich habe die Teilungsversteigerung vor 14 Monaten beantragt, ähnliche Situation, nur das wir noch beide im Haus wohnen.
      Aktuell ist die Schätzung über das Gericht beauftragt worden. Versteigerung frühestens im Winter diesen Jahres, also nach 20 Monaten nach Antrag.
      Wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden!
      Rechtsmittel wurden bereits eingelegt, Kind wurde( obwohl es völlig Gesund ist und noch nie Probleme hatte) zum Psychologen geschleppt.Dieser hat eine Stellungnahme geschrieben das eine Gefährdung der Gesundheit des Kindes besteht, bla bla bla.....das ganze natürlich mit Kindeswohlgefährdung begründet um die Teilungsversteigerung zu verhindern. Da brauchst du aber keine Sorgen haben, da gibt es sehr Hohe Hürden.Hat alles nichts gebracht, außer natürlich das Zeit verloren wurde.
      Im letzten Januar wurde Drittwiderspruchsklage eingereicht um die Teilungsversteigerung zu verhindern. Die Versteigerung kann man erst rechtskräftig beantragen wenn man geschieden ist. Weil der Zugewinn bei der Scheidung noch nicht geregelt wurde, meinte Sie die Teilungsversteigerung müsste ausgesetzt werden, weil dieser noch nicht geregelt ist.Hat auch nicht geklappt, aber wieder Zeit gekostet.
      Wenn Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, kann sie wieder blockieren usw.
      Also Teilungsversteigerung beantragen und auf eine lange Zeit einstellen, die Teilungsversteigerung lässt sich letztendlich nicht verhindern, nur verzögern.
      LG
      Theo
    • Hallo Theo!
      Vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht. Ja, ich denke, dass wird bei mir ähnlich laufen. Obwohl Kinder immer mal wieder umziehen, wird das auch bei mir so kommen.
      Interessieren würde mich die Sache mit dem Zugewinn. Der 1365 soll ja den Zugewinn sichern. Einerseits blockiert meine Ex eine Berechnung durch Auskunftsverweigerung, andererseits werde ich etwas von ihr bekommen. Theoretisch könnte sie sich nicht auf einen Schutz nach 1365 berufen. Ob das wirklich so abgelehnt wird, weiß ich nicht. Warum ist sie bei Dir damit nicht durchgekommen?
      es ist ein Wahnsinn, wie lange das dauert
      Danke
    • Hallo Bigpuster, ich habe es so verstanden: So lange man nicht geschieden ist, kann man die Teilungsversteigerung nicht beantragen.Weil du dann ja über das Vermögen oder Teilvermögen des anderen mitentscheidest.
      Hat man sich Scheiden lassen ohne den Zugewinn geregelt zu haben, dann kann dein Gegenüber sich nicht mehr auf den 1365 berufen.So war es bei mir.Ich könnte das auch nochmal genau nachlesen. Ist die Scheidung im Verbund beantragt, musst du mit der Teilungsversteigerung warten bis alle Scheidungsfolgesachen gerichtlich geklärt sind und die Scheidung ausgesprochen ist.
      Wie ist es bei dir?
      Vielleicht könnte man aufgrund der Prozessverzögerungen und der Tatsache das dein ganzes Vermögen in der Immobilie steckt, das Gericht davon überzeugen die Scheidung ohne Zugewinnregelung auszusprechen, da hab ich aber wenig Ahnung kannst ja mal deinen Anwalt/Anwältin fragen.Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
      LG Theo
    • Hallo Theo!
      Ist ein Verbundverfahren. Scheidungsantrag ist 12/21 rausgegangen und zugestellt worden. Jedoch antwortete die Ex, dass sie die Ehe nicht als gescheitert ansieht…..sie hat mich mit Tricksereien aus dem Haus befördert….daraufhin hat meine Anwältin den Antrag ruhend gestellt, damit zunächst die anderen Dinge geklärt werden können ….Gilt jetzt 12/21 als Ende des Zugewinn, weil Antrag von mir gestellt und ihr zugestellt oder wegen der Ruhendstellung läuft das weiter?
      Mein Argument wäre, dass sie keine Ansprüche im Zugewinnverfahren gegen mich haben wird und somit nicht den Schutz aus 1365 braucht! Kann man so argumentieren? Da sie keine Auskünfte erteilt und das Gericht nur immer neue Fristen setzt, ohne das durchzusetzen, kann es keine belastbare Auskunft dazu geben….aber das kann ja nicht immer zu meinen Lasten gehen?! Meine liegen vor und zum Zeitpunkt der Zustellung Scheidungsantrag sind es bei mir knapp 5.000 Euro ohne Haus. Allein ihr neu gekaufter Pkw ist ein Vielfaches Wert.
    • Hallo Bigpuster,

      Bigpuster wrote:

      Gilt jetzt 12/21 als Ende des Zugewinn, weil Antrag von mir gestellt und ihr zugestellt oder wegen der Ruhendstellung läuft das weiter?
      Ich bin kein Anwalt, im ersten Moment hätte ich gesagt, das 12/21 als Ende Zugewinn gilt. Hab gerade bei Scheidung.de gelesen, das der ursprüngliche Scheidungsantrag als Stichtag für die Berechnung trotz zwischenzeitlichen Aussetzen des Verfahrens gültig ist. Das musst du deine Anwältin fragen. Ich verstehe nicht warum du/Ihr den Scheidungsantrag ruhend gestellt habt? Das macht man eigentlich nur wenn man vielleicht doch wieder zusammen kommen möchte und sich plötzlich nicht mehr sicher ist sich Scheiden zu lassen.

      Bigpuster wrote:

      damit zunächst die anderen Dinge geklärt werden können
      okay, um welche Dinge handelt es sich?

      Bigpuster wrote:

      Mein Argument wäre, dass sie keine Ansprüche im Zugewinnverfahren gegen mich haben wird und somit nicht den Schutz aus 1365 braucht!
      Das gleiche ist bei mir auch der Fall, sie will Zugewinn, ich sage, Ihr steht keiner zu. In dem Fall muss das Gericht entscheiden und du musst warten bis es soweit ist. Du kannst erst Versteigern wenn die Scheidung durch ist. Ansonsten greift 1365.

      Bigpuster wrote:

      Da sie keine Auskünfte erteilt und das Gericht nur immer neue Fristen setzt, ohne das durchzusetzen, kann es keine belastbare Auskunft dazu geben….aber das kann ja nicht immer zu meinen Lasten gehen?!
      Ist total ätzend, eine Hinhaltetaktik, ich hab das Glück das ich psychisch stabil genug war nicht auszuziehen, sonst hätte ich gar kein Druckmittel.

      Wie ist die Eigentumssituation?50/50?
      Bezahlt sie dir Nutzungsentschädigung?

      VG
      Theo