Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe heute vom Amtsgericht ein Scheidungsantrag und VKH Antrag durch die RA meiner Ex Frau bekommen. Trennungsjahr ist vorbei und ich bin mit der Scheidung einverstanden. Fragebogen zum Versorgungsausgleich ist dabei; Anträge zu Scheidungsfolgen sollen derzeit nicht gestellt werden, schreibt ihre RA. Wir haben zwei Kinder 6 und 8 Jahre alt. Ich habe dazu Fragen:
1. auf einem Infoblatt des Gerichts über ein Scheidungsverfahren steht: „An sich müssen die Eheleute ein Scheidungsverfahren selbst bezahlen. Wenn aber einer der Ehegatten nicht genügend Einkommen hat, ist der andere Ehepartner wegen der unter Eheleuten bestehenden Unterhaltspflicht gemäß § 1360a BGB verpflichtet, die gesamten Kosten des Verfahrens zu bezahlen, es sei denn auch er hat nicht genügend Einkommen.“
Ich muss also ggf. die gesamten Kosten tragen?
2. Das Gericht schreibt, ich soll zu VKH Antrag und Scheidungsantrag Stellung nehmen. Was habe ich damit zu tun, dass meine Ex VKH beantragt? Ich verdiene „durchschnittlich“, aber durch Zahlung des KU zweimal 377€ bleibt mir nicht so viel übrig.
Viele Grüße
Seele
ich habe heute vom Amtsgericht ein Scheidungsantrag und VKH Antrag durch die RA meiner Ex Frau bekommen. Trennungsjahr ist vorbei und ich bin mit der Scheidung einverstanden. Fragebogen zum Versorgungsausgleich ist dabei; Anträge zu Scheidungsfolgen sollen derzeit nicht gestellt werden, schreibt ihre RA. Wir haben zwei Kinder 6 und 8 Jahre alt. Ich habe dazu Fragen:
1. auf einem Infoblatt des Gerichts über ein Scheidungsverfahren steht: „An sich müssen die Eheleute ein Scheidungsverfahren selbst bezahlen. Wenn aber einer der Ehegatten nicht genügend Einkommen hat, ist der andere Ehepartner wegen der unter Eheleuten bestehenden Unterhaltspflicht gemäß § 1360a BGB verpflichtet, die gesamten Kosten des Verfahrens zu bezahlen, es sei denn auch er hat nicht genügend Einkommen.“
Ich muss also ggf. die gesamten Kosten tragen?
2. Das Gericht schreibt, ich soll zu VKH Antrag und Scheidungsantrag Stellung nehmen. Was habe ich damit zu tun, dass meine Ex VKH beantragt? Ich verdiene „durchschnittlich“, aber durch Zahlung des KU zweimal 377€ bleibt mir nicht so viel übrig.
Viele Grüße
Seele