Scheidungsantrag und VKH Antrag

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    • TanjaW9 schrieb:

      @Testmama wie ist es mit den Urheberrechten? Und steht in den Dateieigenschaften nichts, was Rückschlüsse auf Personen zulässt?
      "Sie können die Tabelle kostenlos für private und berufliche Zwecke nutzen. Bei einer Veröffentlichung/Verlinkung im Internet geben Sie bitte die Adresse dieser Webseite und meinen Namen an"

      Das steht über das Urheberrecht geschrieben. Reicht es, wenn ich es mit Name des Verfassers einstelle?
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo,

      ist es eigentlich gängig bzw. "normal" in unserer Situation (kein Vermögen, keine Schulden), dass die Scheidung ohne Anträge auf Ehegattenunterhalt, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Verteilung der Haushaltsgegenstände und Regelung der Ehewohnung eingereicht wird? Das ist kostengünstiger für beide, klar. Oder steckt irgendein Trick/eine Strategie dahinter? Kann ich am eigentlichen Scheidungstermin noch "überrumpelt" werden und stehe dann ohne Anwalt blöd da?
      Kann jemand dazu etwas sagen?

      Viele Grüße
      Seele
    • Seele schrieb:

      Kann ich am eigentlichen Scheidungstermin noch "überrumpelt" werden und stehe dann ohne Anwalt blöd da?
      Theoretisch ja, aber das Risiko ist überschaubar.

      1. Ehewohnungs- und Haushaltssachen sind geregelt?
      2. Kindesunterhalt ist geregelt hab ich gelesen. Ist das tituliert?
      3. Für nachehelichen Unterhalt scheint kein Raum zu sein.
      4. Zugewinn?
      5. Streitigkeiten hinsichtlich Sorge- und/oder Umgangsrecht?


      Und ja, schon mal selbst einen PKH-/VKH-Rechner bemüht? Möglicherweise bekommen beide Eheleute ihre Anwälte über ratenfreie VKH!
    • Hallo Clint,

      vielen Dank für deine Antwort.


      zu 1. soweit ja, außer das Familienauto (ca. 3000€ Wert).

      zu 2. ist per JA Urkunde tituliert

      zu 3. ja genau, nach Zahlung von Kindesunterhalt bleibt weniger als 1510€ über

      zu 4. ihre Anwältin hat das nicht beantragt, es gibt nicht wirklich etwas auszugleichen, ich bin damit einverstanden

      zu 5. Sorgerecht nicht, Umgang etwas schwierig - ich möchte das aber jetzt nicht angehen, erstmal die Scheidung vollziehen und dann kann ich immer noch mit ihr sprechen und ggf. Jugendamt usw. einbeziehen.


      Laut PKH-Rechner könnte ich in Raten zurück zahlen, ist aber ganz knapp. Könnte also auch sein, dass ich überhaupt keine PKH bekomme.

      Viele Grüße
      Seele
    • Moin Seele,

      wenn deine Frau von den obigen Folgesachen noch was gerichtlich im Scheidungsverbund geklärt haben möchte, muss sie das gemäß § 137 FamFG spätestens zwei Wochen vor dem Scheidungstermin anhängig machen (Eingang Gericht). Es kann m.E. aber sein, dass du das erst im Scheidungstermin erhältst. Bekanntlich kannst du dann ohne Anwalt keine eigenen Anträge stellen. Ausnahme: In der Not könntest du die Abtrennung der Folgesache(n) allein beantragen, nur um Zeit zu gewinnen für einen Anwalt. Für den Antrag auf Abtrennung besteht gemäß § 114 FamFG kein Anwaltszwang. Wenn der Richter allerdings gegen die Abtrennung entscheidet hast du nur noch zwei Möglichkeiten: den nächstbesten Anwalt auf dem Gerichtsflur einfangen oder dich deinem Schicksal hingeben. ;)

      Ich selbst bin aus dem eigentlichen Scheidungsthema schon lange raus. Vielleicht hat hier noch ein aktueller "Scheidungsprofi" gute Tipps.

      PS: Link folgt...
    • Hallo Clint,

      Wir hatten ja auch nur einen Anwalt.
      Eigene Anträge darf der nicht-anwaltlich Vertretene zwar nicht stellen.
      Ich würde vermutlich, wenn mir in so einer Konstellation vom Richter erst beim Scheidungstermin irgendwelche Schriftsätze der Gegenseite überreicht werden, entweder "frech" Terminsverlegung beantragen oder aber in Anbetracht der 'merkwürdigen Verhandlungsführung' einfach den Raum verlassen.
      Man muss schon bei seiner eigenen Scheidung anwesend sein...

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      ich habe vom Amtsgericht Post bekommen: Anlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Anlagen sind nochmal Antrag auf Ehescheidung, Vollmacht RA, Heiratsurkunde und Geburtsurkunden Kinder. Und ein grünes Blatt wo steht, dass diese Dokumente elektronisch über Anwaltspostfach beim Amtsgericht eingegangen sind.
      Also werde ich immer informiert, wenn ihre Anwältin Dokumente an das Gericht sendet?
      Wann werde ich informiert, ob meine beantragte VKH genehmigt wurde?

      Viele Grüße
      Seele
    • Hallo Seele,

      Die Entscheidung über die VKH erhältst Du, wenn der Richter/Rechtspfleger Deinen Antrag abschließend prüfen konnte. Manchmal dauert es nur ein paar Tage (wenn alle Angaben und Unterlagen vollständig, lückenlos, schön vorbereitet, durchnummeriert und schlüssig begründet waren) Manchmal sind Rückfragen oder Nachforderungen nötig. Kann auch mal ein paar Wochen dauern.
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Hallo Seele,

      normalerweise bekommst Du (oder Dein Rechtsvertreter) immer eine Ausfertigung der anwaltlich eingereichten Schriftsätze.
      Es kann aber auch immer etwas dauern - ja nach Arbeitsbelastung.

      Wegen der VKH: manchmal entscheidet der Richter erst im Termin darüber.
      Mein Mann hat sich immer damit beholfen, dass er 2 Wochen vor Termin (nochmals) um Bewilligung (per Fax) bat und mitteilte, dass er sonst nicht zum Termin erscheinen könne (das waren aber auch immer anwaltspflichtige Verfahren).
      Ruf doch einfach mal in der zuständigen Geschäftsstelle an und frage nach.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      ich habe mich über die Steuererklärung für 2022 informiert: man kann sie zusammen veranlagt machen oder einzeln. Wobei ein Noch-Ehepartner zusammen veranlagt verlangen kann. Allerdings ist bei mir vrmtl. eine Nachzahlung wegen KG zu erwarten. Denn durch KG Bezug erhöht sich der Progressionsvorbehalt. Also würde ihr eine Zusammenveranlagung wohl keinen Vorteil bringen.
      Soll ich sie vorher fragen, bevor ich meine Steuererklärung einzeln mache? Damit ich hinterher keinen „Ärger“ bekomme?

      Viele Grüße
      Seele