Scheidungsantrag und VKH Antrag

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    • Hallo Seele,

      man ist auch nach Trennung vom Ehegatten noch zur (später auch nachehelichen) Solidarität verpflichtet.
      Deswegen muss ggf. der weniger Verdienende einer Zusammenveranlagung zustimmen.
      Da die Erklärungen 2022 noch gar nicht abgegeben werden müssen, habt ihr noch Zeit, mittels Elster oder anderer Steuerprogramme auszuprobieren, was für Euch steuerlich günstiger ist und das dann zu wählen.
      Auf jeden Fall solltet ihr Euch da abstimmen und möglichst einig sein.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      abstimmen und einig sein wird etwas schwierig.
      Sie ist die weniger Verdienende.
      Ich würde gerne die Steuererklärung erledigen und brauche Ihre Zustimmung nicht, weil ich einzeln machen würde. Ich möchte es nur nicht einseitig entscheiden, wenn ich das nicht darf.

      Viele Grüße
      Seele
    • Hallo Seele,

      leider ist die Zustimmung nicht nur davon abhängig, dass sie weniger verdient.
      Wenn ihr, wie viele Ehegatten, Steuerklasse III/V gewählt habt, ist bei Deiner Ex weniger Steuern einbehalten worden (als bei IV/IV).
      Dies könntebei einer Einzelveranlagung zu einer Nachzahlung führen.
      Deswegen nochmal mein Rat: setzt Euch zusammen und berechnet das mit a) Zusammenveranlagung und b) Einzelveranlagung. Und schaut, was insgesamt günstiger ist.
      Der dann besser gestellte sollte das irgendwie ausgleichen.

      Nirgends sonst hat man - bei Einvernehmen - so gute Gestaltungsmöglichkeiten.
      Mein Ex und ich haben dies erfolgreich so gemacht.

      Gruß Tanja
    • Hallo Seele,

      wie alt ist das Kind?
      Fordere die Ex auf, Dir nach 1686 BGB die notwendigen Angaben zu erteilen. Auch das Zeugnis.
      Vorab kannst Du aber bei gemeinsamen Sorgerecht einfach in der Schule anfragen, ob sie Dir eine Kopie zur Verfügung stellen.
      (Ab Sekundarstufe sollte das auch das Kind schon einfach als Kopie zum Umgang mitbringen können. Will eure Schule nicht die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten?)

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      Grundschule, gemeinsames Sorgerecht.
      Schule verweist auf die Mutter: ist ja rechtlich ok. Genau auf 1686 habe ich die Ex hingewiesen: keine Reaktion. Scheinbar reicht der Schule nur eine Unterschrift - ich habe nichts von der Schule gehört und habe das Zeugnis nie gesehen. Eine Unterschrift ist nach meinen Recherchen auch ausreichend.
      So ist das.

      Viele Grüße
      Seele
    • Hallo Seele,

      ich weiß ja nicht, wie Euer JA diesbezüglich eingestellt ist - vielleicht lohnt sich da Rat holen?
      Mein Mann hat dann eine Antrag bei Gericht gestellt. Das bei uns extrem mütterlastige JA hat in seiner Stellungnahme 1:1 die Meinung des ( bei uns ja entfremdeten) Kindes wiedergegeben und dafür plädiert, dass dem Vater keine Auskünfte erteilt werden.
      Der Antrag nach 1686 kann ohne Anwalt beim Gericht gestellt werden und wird vom Rechtspfleger beschieden.
      Bei uns hat sich schließlich die KM - nach Anhörung (und Belehrung des Kindes!) zur Auskunft verpflichtet. Kind war aber auch schon älter.

      Kann Dein Kind Dir nicht verbal sein Zeugnis mitteilen? Oder traust Du Dich nicht, es zu fragen (wenn Umgang besteht, sollte das doch eigentlich das normalste der Welt sein, dass man sich auch über die Schule austauscht?)?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      „extrem mütterlastig, Entfremdung“, genau.
      Der Film „Weil du mir gehörst“(in der ARD Mediathek bis 13.03. verfügbar) ist keine Fiktion oder Einzelfall, sondern gelebte Realität. Sowas passiert auch, wenn die Trennung von der Frau ausgegangen ist und der Mann keine neue Partnerin hat. Ähnlich erlebe ich es und kann mein Kind deswegen nicht fragen. Bei den wenigen Telefonaten wird jedes Wort „überwacht“. Ich weiß, dass man den Umgang einklagen kann und dann wird ein teueres Gutachten erstellt usw. Bis dahin kann es sein, dass das Kind sagt, es möchte nicht zum Vater (durch die KM manipuliert, Loyalitätskonflikt usw. siehe auch den Film). Und selbst ein Beschluss, dass das Kind alle 14 Tage ein WE beim Vater bleibt, heißt noch nicht, dass dies auch wirklich passiert. Man braucht sich nur mal die Handlung des Filmes bei Wikipedia durchlesen… Und vor allem das Kind leidet darunter - und der Vater auch. Es geht dem so handelnden Elternteil also nicht um das Kind, sondern nur um Macht, dem anderen zu schaden usw.. Sehr traurig, aber wahr. Das mal dazu.

      Ich möchte einfach die Scheidung schnell und einvernehmlich, wie sie (ihre Anwältin) es ja beantragt hat. Deswegen möchte ich jetzt nicht vor Gericht gehen und dann doch eine streitige Scheidung haben. Ich muss auch auf meine Gesundheit achten - es bringt auch den Kindern nichts, wenn ich (weiter) krank bin/am Ende bin. Nach der Scheidung kann man weiter sehen, was sinnvoll wäre.

      Viele Grüße
      Seele
    • Hallo Seele,

      ich musste mein Ek auch nicht extra für die Scheidung nachweisen. Das Gericht hat ja meist schon Kenntnisse über die Einkunftsverhältnisse der Ehegatten durch ggf. Antrag auf Versorgungsausgleich (haben wir ausgeschlossen) und Zugewinngeltendmachung. Soweit ich mich erinnere, werden irgendwie die Einkünfte der letzten 3 Monate genommen...der Familie, also auch Sonderzahlungen wie Pflegegeld, was einer erhält.
      Aber da möchte ich mich gerade nicht zu sehr festlegen; meine Scheidung ist schon einige Jahre her.
      Ich glaube auch, das hat meine Anwältin dem Gericht damals schon alles mitgeteilt - die kriegen ihre Vergütung ja auch nach dem Verfahrenswert (da spielt übrigens ggf. noch Vermögen rein - z.B. Wohneigentum nach Abzug von Freibeträgen)...

      Gruß Tanja