Hallo Forum,
Mein Sohn (wurde diesen Monat 25) studiert noch.
Hat demnächst seine Bachelor Prüfungen (bzw. derzeit).
=> ich habe aber keine Infos zum Studienverlauf oder zu den Ergebnissen bekommen.
Ein Unterhalts-Titel ist vorhanden (mit einer Berechnung aus 2014, und ohne Einkommen meiner ExFrau)
Der Sohn zieht nun wohl zur ExFrau um (bisher wohnte er in unsere alten Ehe-Wohnung in dem Haus das ich meiner ExFrau überlassen hatte)
=> Das Haus (mit den 2 Wohnungen) sollte wohl verkauft werden...ist es aber bisher noch nicht (sodass hier "Wohnwert" angerechnet werden kann)
Unterlagen zu seinem Studienverlauf und zum Einkommen seiner Mutter hat er nie (trotz Aufforderung durch RA) vorgelegt.
Sein Praktikum während des Studiums (6 Monate) war, laut seiner Aussage, unbezahlt (war ja bei seiner Mutti im Büro)
Die ExFrau arbeitet inzwischen auch...wohnt umsonst bei ihrem neuen Freund...und hat die Arbeit auf halbtags reduziert.
Ich tendiere dazu ihm nun auch die Mitteilung zustellen zu lassen, dass ich davon ausgehe, das er nun mit der Ausbildung fertig ist und den Unterhalt einstellen werde.
=> und er den Titel zurückgeben soll
Bzw. das er die Nachweise erbringen muss, dass er weiter studiert (+ Abschlusszeugnisse des ersten Studienganges)
Die Regelstudien-Zeit wäre auch 7 Semester gewesen...da fragt sich auch was er die ganze Zeit gemacht hat...
Der Master-Studiengang ist mit 3 Semestern vorgesehen, davon 1 Praxissemester.
Da das Ziel die Steuerberaterprüfung ist, muss er bis dahin zusätzlich noch 18 Monate Praxis nachweisen.
(d.h. entweder die ganze Zeit während dem Studium "jobben" oder danach Vollzeit)
Somit wäre er entweder nach 24 Monaten fertig = Steuerberater (aber würde bis dahin keinen Unterhalt mehr bekommen, da er ja selbst was verdient)
oder er braucht noch 36 Monate wovon dann 2 Jahre bezahlte Tätigkeit wären. (wenn er sich nicht nochmal ein "unbezahltes" Praktikum sucht).
So oder So würde ich wohl noch für maximal 12 Monate Unterhalt zahlen müssen (ausser er findet eine "Lücke"...oder verlängert das Studium ...)
Bei einer echten Neuberechnung würde natürlich das Gehalt und der Wohnwert der ExFrau mit einbezogen werden...sodass ich trotz höherer Unterhalts-Stufe weniger bezahlen müsste.
In der bisherigen Berechnung ist das Kindergeld beim Zahlbetrag abgezogen....da das ja wegfällt gilt es abzuwarten, ob er nun mehr fordert....(dann müsst er den Titel ändern lassen...was zu einer Neuberechnung führt)
Die ExFrau "droht" auch damit das Haus zu verkaufen.. dann würde ihr Wohnwert wegfallen...und Sie stellt auch in den Raum nicht mehr zu arbeiten.....(und sich vom Freund "aushalten" zu lassen).
Die Frage ist dann hier in wie weit der Verkaufserlös in die Leistungsfähigkeit einbezogen wird...
Grüße
Geldverlust
Mein Sohn (wurde diesen Monat 25) studiert noch.
Hat demnächst seine Bachelor Prüfungen (bzw. derzeit).
=> ich habe aber keine Infos zum Studienverlauf oder zu den Ergebnissen bekommen.
Ein Unterhalts-Titel ist vorhanden (mit einer Berechnung aus 2014, und ohne Einkommen meiner ExFrau)
Der Sohn zieht nun wohl zur ExFrau um (bisher wohnte er in unsere alten Ehe-Wohnung in dem Haus das ich meiner ExFrau überlassen hatte)
=> Das Haus (mit den 2 Wohnungen) sollte wohl verkauft werden...ist es aber bisher noch nicht (sodass hier "Wohnwert" angerechnet werden kann)
Unterlagen zu seinem Studienverlauf und zum Einkommen seiner Mutter hat er nie (trotz Aufforderung durch RA) vorgelegt.
Sein Praktikum während des Studiums (6 Monate) war, laut seiner Aussage, unbezahlt (war ja bei seiner Mutti im Büro)
Die ExFrau arbeitet inzwischen auch...wohnt umsonst bei ihrem neuen Freund...und hat die Arbeit auf halbtags reduziert.
Ich tendiere dazu ihm nun auch die Mitteilung zustellen zu lassen, dass ich davon ausgehe, das er nun mit der Ausbildung fertig ist und den Unterhalt einstellen werde.
=> und er den Titel zurückgeben soll
Bzw. das er die Nachweise erbringen muss, dass er weiter studiert (+ Abschlusszeugnisse des ersten Studienganges)
Die Regelstudien-Zeit wäre auch 7 Semester gewesen...da fragt sich auch was er die ganze Zeit gemacht hat...
Der Master-Studiengang ist mit 3 Semestern vorgesehen, davon 1 Praxissemester.
Da das Ziel die Steuerberaterprüfung ist, muss er bis dahin zusätzlich noch 18 Monate Praxis nachweisen.
(d.h. entweder die ganze Zeit während dem Studium "jobben" oder danach Vollzeit)
Somit wäre er entweder nach 24 Monaten fertig = Steuerberater (aber würde bis dahin keinen Unterhalt mehr bekommen, da er ja selbst was verdient)
oder er braucht noch 36 Monate wovon dann 2 Jahre bezahlte Tätigkeit wären. (wenn er sich nicht nochmal ein "unbezahltes" Praktikum sucht).
So oder So würde ich wohl noch für maximal 12 Monate Unterhalt zahlen müssen (ausser er findet eine "Lücke"...oder verlängert das Studium ...)
Bei einer echten Neuberechnung würde natürlich das Gehalt und der Wohnwert der ExFrau mit einbezogen werden...sodass ich trotz höherer Unterhalts-Stufe weniger bezahlen müsste.
In der bisherigen Berechnung ist das Kindergeld beim Zahlbetrag abgezogen....da das ja wegfällt gilt es abzuwarten, ob er nun mehr fordert....(dann müsst er den Titel ändern lassen...was zu einer Neuberechnung führt)
Die ExFrau "droht" auch damit das Haus zu verkaufen.. dann würde ihr Wohnwert wegfallen...und Sie stellt auch in den Raum nicht mehr zu arbeiten.....(und sich vom Freund "aushalten" zu lassen).
Die Frage ist dann hier in wie weit der Verkaufserlös in die Leistungsfähigkeit einbezogen wird...
Grüße
Geldverlust