Unterhalt Studenten ab 25 Jahre

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    • Unterhalt Studenten ab 25 Jahre

      Hallo Forum,

      Mein Sohn (wurde diesen Monat 25) studiert noch.
      Hat demnächst seine Bachelor Prüfungen (bzw. derzeit).
      => ich habe aber keine Infos zum Studienverlauf oder zu den Ergebnissen bekommen.

      Ein Unterhalts-Titel ist vorhanden (mit einer Berechnung aus 2014, und ohne Einkommen meiner ExFrau)
      Der Sohn zieht nun wohl zur ExFrau um (bisher wohnte er in unsere alten Ehe-Wohnung in dem Haus das ich meiner ExFrau überlassen hatte)
      => Das Haus (mit den 2 Wohnungen) sollte wohl verkauft werden...ist es aber bisher noch nicht (sodass hier "Wohnwert" angerechnet werden kann)

      Unterlagen zu seinem Studienverlauf und zum Einkommen seiner Mutter hat er nie (trotz Aufforderung durch RA) vorgelegt.
      Sein Praktikum während des Studiums (6 Monate) war, laut seiner Aussage, unbezahlt (war ja bei seiner Mutti im Büro)
      Die ExFrau arbeitet inzwischen auch...wohnt umsonst bei ihrem neuen Freund...und hat die Arbeit auf halbtags reduziert.

      Ich tendiere dazu ihm nun auch die Mitteilung zustellen zu lassen, dass ich davon ausgehe, das er nun mit der Ausbildung fertig ist und den Unterhalt einstellen werde.
      => und er den Titel zurückgeben soll
      Bzw. das er die Nachweise erbringen muss, dass er weiter studiert (+ Abschlusszeugnisse des ersten Studienganges)
      Die Regelstudien-Zeit wäre auch 7 Semester gewesen...da fragt sich auch was er die ganze Zeit gemacht hat...

      Der Master-Studiengang ist mit 3 Semestern vorgesehen, davon 1 Praxissemester.
      Da das Ziel die Steuerberaterprüfung ist, muss er bis dahin zusätzlich noch 18 Monate Praxis nachweisen.
      (d.h. entweder die ganze Zeit während dem Studium "jobben" oder danach Vollzeit)

      Somit wäre er entweder nach 24 Monaten fertig = Steuerberater (aber würde bis dahin keinen Unterhalt mehr bekommen, da er ja selbst was verdient)
      oder er braucht noch 36 Monate wovon dann 2 Jahre bezahlte Tätigkeit wären. (wenn er sich nicht nochmal ein "unbezahltes" Praktikum sucht).

      So oder So würde ich wohl noch für maximal 12 Monate Unterhalt zahlen müssen (ausser er findet eine "Lücke"...oder verlängert das Studium ...)

      Bei einer echten Neuberechnung würde natürlich das Gehalt und der Wohnwert der ExFrau mit einbezogen werden...sodass ich trotz höherer Unterhalts-Stufe weniger bezahlen müsste.
      In der bisherigen Berechnung ist das Kindergeld beim Zahlbetrag abgezogen....da das ja wegfällt gilt es abzuwarten, ob er nun mehr fordert....(dann müsst er den Titel ändern lassen...was zu einer Neuberechnung führt)

      Die ExFrau "droht" auch damit das Haus zu verkaufen.. dann würde ihr Wohnwert wegfallen...und Sie stellt auch in den Raum nicht mehr zu arbeiten.....(und sich vom Freund "aushalten" zu lassen).
      Die Frage ist dann hier in wie weit der Verkaufserlös in die Leistungsfähigkeit einbezogen wird...

      Grüße
      Geldverlust
    • @Geldverlust,

      Geldverlust schrieb:

      In der bisherigen Berechnung ist das Kindergeld beim Zahlbetrag abgezogen....da das ja wegfällt gilt es abzuwarten, ob er nun mehr fordert....(dann müsst er den Titel ändern lassen...was zu einer Neuberechnung führt)
      Zumindest hier kann ich Dir sagen, dass mit Wegfall des KG und Fortbestehen der Unterhaltspflicht der Unterhalt für den Studierenden steuerlich absetzbar ist...


      Zum Rest habe ich zumindest die Frage (weil es sich bischen schwer liest):

      Geldverlust schrieb:

      Die Regelstudien-Zeit wäre auch 7 Semester gewesen...da fragt sich auch was er die ganze Zeit gemacht hat..
      Wann hat der Studiosis angefangen zu studieren?
      Hast Du so gar keine Unterlagen? Woran wurde denn seinerzeit Deine Unterhaltspflicht festgemacht - gab es da keine Immatrikulationsbescheinigung?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Euklid,
      das Haus gehört inzwischen meiner ExFrau.
      (dafür hat Sie auf ihren Unterhalt verzichtet....und ein größerer Teil hatte ihr schon gehört)

      Bafög hat er keines beantragt...
      a.) weil er ja genug Unterhalt bekommt..
      b.) weil er (bzw. die Mutter denkt ja für ihn..) gedacht hat die Eltern verdienen sowieso zuviel...und er bekommt keines..(aber einen Antrag hat er m.W. nie gestellt)
      c.) auch meine Berechnungen zeigen, das er keines bekommen würde....jedoch sollte er ja den Nachweis führen , dass er es beantragt hat (..alles getan hat um mich zu entlasten!)


      Hallo Kakadu,

      ich glaube ich hatte mal eine Immatrikulations-Bescheinigung bekommen...ganz am Anfang des Studiums..
      D.h. ich muss mal nachsehen wann er angefangen hat...eigentlich ja nach dem Abi (das er nach der Realschule gemacht hat)....also spätestens mit 20.
      aber da kam ja auch Corona dazwischen (obwohl man ja Online Unterreicht hatte...)
      er hat wohl (mindestens) eine Prüfung wiederholt, weil ihm die Noten nicht gut genug waren...

      Das mit der Absetzbarkeit des Unterhalts als Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen habe ich schon registriert...Danke
      => das hilft mir etwas

      Der Unterhalts-Titel ist aus 2014...hier zahle ich den Unterhalt + PKV.
      Das wurde damals von einem "überaus talentierten" Richter so festgelegt. (auf Basis der damaligen Einkommensverhältnisse)

      Als er 18 wurde habe ich mal angeregt den Unterhalt zu ändern (und die Mutter zur Barunterhaltspflicht heranzuziehen).
      Aber trotz Anwalt wurden hier die Unterlagen von seiner Seite aus nie vollständig geliefert.
      Bzw. das Spiel auf Zeit wurde ausreichend gespielt (durch die mütterliche Seite).
      Der Titel der Mutter wurde dann auf ihn umgeschrieben (in der damaligen Höhe = 682 €/mtl.)
      Die KM hat ja "gedroht" nicht mehr zu arbeiten....sodass mir in diesem Fall die Neuberechnung nicht geholfen hätte...
      ..außer mit Anwalts und Gerichtskosten ....die Einsparung wieder zu verbrennen...

      Grüße

      Geldverlust
    • Hallo Geldverlust,

      von "Drohungen" der Ex (zum Hausverkauf) würde ich mich nicht sonderlich beeindrucken lassen. Es dauert schon auch eine Weile, bis das verkauft wäre und bis dahin hat sie nun mal einen Wohnvorteil (wenn die Finanzierung nicht denselben übersteigt).
      Nein, aus Vermögen ist - in der Regel - erst mal kein Unterhalt zu leisten.

      Dann fällt mir noch ein: ist beim Steuerberater die Durchfallquote nicht ähnlich hoch, wie die von den Juristen? Oder sogar höher? Und dann wird den Studierenden ja auch aufgrund der Corona-Situation in den letzten 2 Jahren auch eine etwas längere Studienzeit zugestanden.

      Ich weiß, dass das alles nervig ist, dennoch solltest Du versuchen, den Rest auch noch ordentlich durchzustehen.
      Im übrigen, wenn der Student nun wieder zur Mutter zieht, ist sein Bedarf nicht mehr mit dem eines Studierenden mit eigener Wohnung anzusetzen, so dass eh neu zu berechnen wäre.
      Du solltest also nachweislich den Sohn anschreiben und um Darlegung der Ausbildungssituation, des Einkommens und Vermögens der Mutter, sowie des Sohnes selbst auffordern.
      Alternativ kannst Du anbieten, dass er den Titel herausreicht.

      Gruß Tanja
    • Hallo Forum,

      kleines Update...
      vor kurzem hat sich mein Sohn gemeldet um zu berichten, dass er dieses Jahr (wohl im Herbst) sein Studium beendet (mit dem Bachelor)

      Am Sonntag wollte er dann bei mir vorbei kommen (um mich mal wieder zu besuchen...nachdem einige Jahre kein direkter Kontakt vorhanden war...weil ich es "gewagt" habe die Höhe des Unterhaltes in Frage zu stellen..).

      Dazu gibt es dann 2 Vermutungen:

      1.) Er ist inzwischen etwas reifer und bereut sein Verhalten....(bzw. erkennt das die KM ihn gesteuert hat) => was aber nicht Thema des Gesprächs am Sonntag war...
      2.) Er hat erkannt, dass er seinen Master nur beginnen kann, wenn er einen Job nachweist => und er somit keinen Unterhalt mehr bekommt (weil er ja berufsbegleitend arbeitet und dann eigenes Einkommen hat). Die mögliche Taktik wäre nun, das ich freiwillig hier noch 2 Jahre weiter bezahle, wenn er sich wieder mit mir "gutstellt" ....


      Grüße

      Geldverlust