Unterhaltsneuberechnung 2023

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    • Hallo zusammen. Ich bin neu und leicht verzweifelt. Mein Freund hat einen Sohn aus vorhergehender Beziehung, 10 Jahre alt. Nun verlangt sie, per Anwalt und nicht wie abgesprochen über Neuberechnung vom Jugendamt, den erhöhten Unterhalt von 403€ (528€ minus halbes Kindergeld). Ich habe mir in dem Zuge, die alte Berechnung von 2019 vom Jugendamt angesehen und mit seinem jetzigen Durchschnittsnetto gerechnet und kam auf weniger. Nun waren wir beim Anwalt, dieser sprach von einer Kontrollrechnung, und bei dieser kam heraus, dass er 22€ noch unter dem Selbstbehalt von 1233€ (1370€ minus 10% da Eheähnliche Gemeinschaft) liegt. Wieso rechnet man denn beim Jugendamt anders? Ist die Berechnung vielleicht irgendwo festgelegt?

      Das nächste ist, dass der gegnerische Anwalt von einem fiktiven Wohnvorteil spricht, da er bzw. wir, bei seiner Oma im Haus wohnen, aber er zahlt keine direkte Miete, sondern nur anteilig die Nebenkosten. Ich weiß es gibt ein Urteil von 2009, das besagt wenn die Oma ihn Mietfrei wohnen lässt aufgrund das er Unterhalt zahlen muss, dann ist das ok.

      Kann ich denn als Ottonormalverbraucher dem Anwalt antworten und wenn ja wie? Ich weiß im Moment nicht weiter. Die 403€ im Monat sind für meinen Freund, er ist Maurer und verdient nich soooo viel, nen ganz schöner Hammer. Ich weiß es geht uns Kind, aber wieso rechnet es jeder anders. Kann mir vielleicht hier jemand helfen?
    • Zunächst mal finde ich es sehr gut, dass du dich darum kümmerst und versuchst, das zu verstehen!

      Das JA ist Anwalt des Kindes und rechnet oft "falsch" im Interesse des Kindes und/oder aus Unkenntnis.
      Das habe ich selbst immer wieder erlebt. Daher muss man das unbedingt überprüfen!

      Wohnvorteil kann mWn beim Wohnen bei Angehörigen nicht angerechnet werden.


      PS:
      Evtl. sollte ein Moderator dieses neue Thema abtrennen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Ich frage mich die ganze Zeit, ob die Berechnung nicht irgendwo festgelegt ist. Wenn ich mir einige Internetseiten anschaue, dann wird auch dort anders gerechnet als wie es der Anwalt gestern getan hat. Und, ich fand es frech von ihm, auf diesen Wohnvorteil nur mit einem "dann muss nen Mietvertrag mit der Oma gemacht werden" reagiert hat. Eine meiner Freundinnen hat mich schon darauf aufmerksam gemacht, dass es diesen Vorteil nicht gibt auch aufgrund eines Urteils aus 2009. Ich hatte gehofft, das dieser Anwalt neutraler ist. So wie es gelaufen ist, fühlten wir uns sehr im Regen stehen gelassen.
    • Unterhaltsneuberechnung 2023

      Hallo und herzlich willkommen im Forum im Forum Maui2K,

      bitte mach künftig für Deine (einzelnen) Fragen ein neues Thema auf. Danke.

      Zu Deinen Beitrag fällt mir einiges ein. u.a. einige Nachfragen:
      Ist der Unterhalt tituliert? Seit wann sind die Eltern getrennt?

      Dass die Ex zum Anwalt läuft, statt wie bisher auf die kostenlose Beratung/Berechnung des JA zu setzen, wird schon irgendwo seinen Grund haben. Und wenn es die Geldzeichen in den Augen sind ;) .
      Bist Du schon länger mit Deinem Freund zusammen oder hat das Zusammenziehen die Ex dazu getrieben, jetzt aber "andere Seiten aufziehen" zu wollen (sowas kenn ich von der 1. Frau meines Mannes nur zu gut - die Eifersucht treibt gern mal wilde Blüten...)
      Ach und noch eines: hat Dein Freund auch wirklich Bock auf die Auseinandersetzung um den Unterhalt oder schiebt er Dich vor? Da musst Du bitte unbedingt aufpassen, sonst reibst Du Dich auf und stehst hinterher als der Buhmann (oder die böse Stiefmutter) da.
      Wenn Dein Freund kein Bock, auf den ggf. über Jahre folgenden Stress hat, weil Mann nun nicht mehr macht, was die Ex will, dann sollte er es lieber gleich lassen.

      Umgang gibt es normal mit dem Kind? Und da steht auch nicht zu befürchten, dass die KM an der Umgangsschraube dreht, wenn sie nun nicht bekommt, was sie sich so erhofft?

      Was die Unterhaltsberechnung angeht: nein, die steht nicht irgendwo festgeschrieben. Einige Anwälte kaufen (teure) Berechnungsprogramme für ihre Kanzlei ein. Da haben sich einige Richter/Anwälte eine gute weitere (neben den Vorträgen und Fortbildungen) Einnahmequelle geschaffen.

      Bei Durchschnittsfällen ist das aber auch nicht schwer. Man nimmt das Einkommen von 12 Monaten inkl. Sonderzahlungen zzgl. etwaiger Einmahlzahlungen (Jubiläum, Corona-Prämie, EPP) abzuziehen wären dann noch die Sozialausgaben und die Steuern. Je nach Leitlinie des Wohnsitz des Kindes werden dann entweder pauschal bis zu 5% WK oder eben nur auf direkten Nachweis abgezogen: Hat Dein Freund zusätzliche Altersvorsorge, ist auch die bis zu 5% abziehbar.
      Durch 12 geteilt und Du hast, das Monatseinkommen.

      Über den Spruch von dem Anwalt, den ihr aufgesucht habt, brauchst Du Dich nicht aufregen. Was soll die denn sagen?
      Und nein, es stimmt nicht direkt, dass kostenfreies Wohnen nicht anzurechnen ist. Es gibt, wie immer, Ausnahmen.
      Eine wäre, wenn Oma das so wollen würde, dass bei ihrem Enkel das zu Einnahmen führt - ist ja eher unwarscheinlich.
      Eine andere wäre, wenn Dein Freund nicht schon so den Mindestunterhalt sicher stellen könnte.
      Aber dann würde auch zusätzliche Altersvorsorge und Werbungskosten nicht abzugsfähig.

      Du kannst Schon als Otto-Normalverbraucherin dem Anwalt antowrten. Der wird Dich nur nicht (wie mich auch) für voll nehmen.
      Außerdem muss Dein Freund da verstehen, was Du tust und er muss das Ding ja auch unterschreiben, Es ist sein Kind, seine Unterhaltspflicht.

      Einen Hinweis zum Schluss hätte ich noch: wenn man bei einem Anwalt ist, sollte man ruhig nachfragen, wenn man etwas nicht verstanden hat - wer soll einen denn das sonst erklären?

      Also, wenn Du dem Anwalt antworten möchtest, machst Du erst mal fein eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben und bestreitest (das Wort bitte so benutzen!), dass Dein Freund einen Wohnvorteil hat. Dies gibt es nur beim Wohnen im eigenen Wohneigentum.
      Und dann würde ich proaktiv vorschlagen - so noch nicht geschehen - dass ich den Mindestunterhalt titulieren lasse. Den Unterhalt für Januar hat Dein Freund in welcher Höhe überwiesen? Und zu welchem Tabellenbetrag wurde er vom JA (in 2019) eingeordnet?

      Ganz schön viel fürs Erste, versuch das mal sacken zu lassen.

      Gruß Tanja