Freibetrag bei Kind mit Behinderung

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    • Freibetrag bei Kind mit Behinderung

      Guten Tag,

      Ich bin geschieden und habe erneut geheiratet vor 2 Jahren. Wir haben einen Sohn mit 16 Monaten.

      Ich habe einen Sohn aus erster Ehe, der nun mittlerweile 9 Jahre alt ist. Bei ihm wirde ADHS und Autismus diagnostiziert. Er hat 50%GdB und Merkmummer H.
      Ich zahle den vollen Unterhalt (ohne Titel/vom Anwalt berechnet) und mein Sohn ist auch jedes zweite Wochenende bei uns sowie in den Ferien immer wieder mal 1-2 Wochen.

      Die KM meinte nun, dass ihr 100% des Behindertenfreibetrages zustehen laut ihrer Steuerberaterin und wir uns anders einigen können wenn sie das möchte.

      Soweit ich weiß stehen mir aber 50% zu.

      Was stimmt nun?
    • Hallo Lynscho,
      erst einmal herzlich willkommen hier im Forum.
      Die Steuerberaterin Deiner Ex ist im Irrtum, laut Urteil des Bundesfinanzgerichtes ist der Behindertenfreibetrag zwingend hälftig aufzuteilen. Das Aktenzeichen ist:
      III/ R 1/11.
      Es stammt aus dem Jahr 2012 und ganz am Ende steht der Bezug zu getrennt lebenden Eltern
      LG Hugoleser
    • Hallo und herzlich willkommen auch im Forum von mir Lynscho,

      also, Deine Ex oder deren Steuerberaterin geht scheinbar auf "Dummfang"
      Der Behindertenpauschbetrag (und bei Merkzeichen H sind das inzwischen 7.200 Euro Freibetrag pro Jahr - ) ist gemäß § 33b (5) Satz 2 grundsätzlich auf die Eltern zur Hälfte aufzuteilen (das mit dem übertragenen Kinderfreibetrag ist da auch für mich neu, muss mal nachschauen, wann das rein kam).
      Auf gemeinsame Wahl geht sogar die Aufteilung, dass der Unterhaltspflichtige den zu 100% in Anspruch nimmt. Dieser Betrag ist einer der wenigen, den man - nach Trennung und Einigkeit vorausgesetzt - so abziehen kann, wie es für die Eltern am günstigsten ist.

      @Hugoleser der Pauschbetrag für Kinder ist seit vielen Jahren anders abzugsfähig - da kannst Du auch kein Urteil aus 2012 (?) anführen.

      Anders verhält es sich wohl mit dem Pflegepauschbetrag.
      Aber irgendwie kommt mir die Frage auch bekannt vor, ich glaube aber, sie wurde damals tatsächlich wegen ADHS und des Pflegepauschbetrags gestellt.

      Gruß Tanja
    • Hallo Hugoleser,

      der Pflegepauschbetrag beträgt nicht 7.200.
      Das ist der (höchste) Behindertenpauschbetrag, welcher ab 2022 verdoppelt wurde.
      Daneben können Pflegende sich noch den Pflegepauschbetrag (33 b (6) "teilen" wenn die Pflege geteilt wird.

      Das alles unabhängig vom ggf. bezogenen Pflegegeld.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: In dem Urteil geht es auch nur um den Behindertenpauschbetrag für ein gemeinsames Kind im Jahr der Trennung - wegen 26 EstG.
      Nicht um generelle Abzugsfähigkeit bei (anderen) Eltern(teilen).