Betreuung

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    • Ich habe eine frage ich habe meine Schwerst Behinderte Sohn seit er baby war betreut, ich bin geschieden und er geht jeder 2 wochende zum Vater für ein tag.
      er ist jetzt volljahrige heworden und ich und seine vater haben beide die betreung beantragt Ich habe jetzt angst das meine sohn gegen seine wille beim vater leben muss falls er die betreuung kriegt.
    • Erst einmal herzlich Willkommen im Forum leelee,
      das mit der Betreung ist nicht so einfach. Konntest Du Dich bisher mit dem Vater ohne große Probleme einigen, dann würde ich sagen teilt euch die Betreung. Da Du aber jetzt schon die Befürchtung hast, das Dein Ex einfach bestimmen will das euer Sohn gegen seinen Willen zum Vater ziehen soll, würde ich vorschlagen, das die Betreung für den Aufenthalt allein auf Dich geht. Euer Sohn wird auch auf dem Betreungsgericht angehört und kann selber sagen wer sein Betreuer werden soll. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann bestimmt das Gericht ( und das ist die meistens schlechtest Wahl, einen Berufsbetreuer für eueren Sohn, wobei ich nichts schlechtes über diesen Berufszweig sagen will, sondern nur in der Vergangenheit und Gegenwart feststellen musste das diese chronisch überlastet waren und sind.) Vielleicht können andere hier im Forum dazu noch mehr sagen.

      LG Hugoleser
    • danke Hugo
      Leider sind wir Verstritten und haben das Jugendamt und alles mogliche mit dabei gehabt bis endlich ein ruhe eingekehrt hat,leider at die Frau von ihm immer rein gemischt. er arbeitet voll zeit und die frau auch aber zuhause so sie kann auf ihm aufpassen.
      So es ist nicht einfach und meine sohn kann sich schlecht aussern aber er sagt wenn gefragt er will bei mamma bleiben. und er will immer zuhause wenn er bei der vater ist das hat auch der vater damals zum jugendamt gesagt sogar.
    • Hallo leelee,
      der Richter des Betreungsgerichtes ist verpflichtet den Jungen anzuhören. Gegebenenfalls kommt er auch zu euch nach Hause. Wenn jetzt schon alles hochstrittig zwischen euch ist, würde ich vorschlagen das Du die alleinige Betreung beantragst und Dein Ex nur als Betreuer eingetragen wird für den Fall ( was Gott verhüten möge) das Dir etwas passiert.
    • Hallo,
      zunächst mal @Hugoleser: das Leben ist (für alle) endlich und auch im alltäglichen Normalfall ist es gut, einen Ersatzbetreuer zu haben.
      Wie schnell ist zB. ein Hauptbetreuer - und sei es die KM (oder der KV) - zB. wegen Krankheit außerstande, bei einem schwerstbehinderten Menschen die Betreuung zu gewährleisten...
      @leelee,
      wie hast Du denn bisher die Betreung gewährleistet? Wer hilft Dir dabei? Hast Du Hilfe vom z.B.. medizinischen Dienst, Caritas oder ähnliche Institutionen?
      Ist das Kind zB. in einer therapeutischen Einrichtungsstätte, wo es entspechend seiner Behinderung geförder wird?
      Wie muß man sich die Schwerstbehinderung Eures Kindes vorstellen: geistige Behinderung und/ oder körperliche Behinderung?
      Vielleicht magst Du ja etwas darüber schreiben...(Du mußt allerdings nicht)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • ich habe die betreung selbst gemacht und arbeite 40% bei die lebenshilfe er ist motorisch fit aber gestig nicht was ist schade ich will nur das es ihm gut geht und nicht in eine einrichtung kommt, bis er das will. das ust mir so wichtig da vater kanns geld behalte wenn er das will haupsachlich das man ihm hört.
    • Hallo und herzlich willkommen auch von mir im Forum leelee,

      wenn Du bei der Lebenshilfe arbeitest, dann bitte doch erstmal die Elternberatung der Lebenshiilfe (oder eine ähnliche Stelle bei Euch) um Aufklärung/Schulung zum Thema rechtliche Betreuung ab Volljährigkeit. Da hat sich ja auch zu Beginn 2023 einiges geändert.
      Sollte ich das falsch verstanden haben und Du gar nicht dort arbeiten, kannst Du die Lebenshilfe natürlich auch so anfragen.

      Die gerichtliche Vorgehensweise hat Dir Hugoleser ja schon mitgeteilt.
      Wann wird das Kind denn 18 und hast Du schon den Antrag beim Betreuungsgericht eingereicht?
      Woher weißt Du denn, das der Vater das (auch schon) getan hat bzw. noch tun will?

      Gruß Tanja
    • ich habe die neue reform bei uns schon gelesen aber ich habe trotzdem angst und
      mein sohn ist gerade 18 geworden und war beim gesprech mit der betreungs gericht und die haben mir gesagt das er ein antrag gemacht hat jetzt geht es zum landratsamt denn warscheinlich wird entschieden.