Minderung Kindesunterhalt durch hohe Wohnkosten - auf was achten?

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  • Minderung Kindesunterhalt durch hohe Wohnkosten - auf was achten?

    Guten Morgen,

    ich plane, in der nächsten Zeit umzuziehen. Ziel ist: Wohnung mit Kinderzimmer für jedes Kind, Zusammenziehen mit Partnerin. Trotz de facto-Wechselmodell hat das Gericht dafür gesorgt, dass ein minimales zeitliches Ungleichgewicht bestehen bleibt, damit Mama mich auch rechtmäßig schröpfen kann, ohne selbst etwas zu leisten. Das Geld wird auch regelmäßig eingetrieben. Meine einzige Chance, mich der Mühle ein Stück weit zu entziehen, ist, mich armzurechnen.

    Daher möchte ich bestmögliche Voraussetzungen schaffen, um die zukünftigen Wohnkosten bzgl. Kindesunterhalt ebenfalls in voller Höhe als abzugsfähig anerkannt zu bekommen. Die Miete wird ca. 2.500 € betragen und ist deutlich höher als die bisherige, in der sich die Kinder ein Zimmer teilen mussten. Auf was konkret sollte ich achten? Mir fällt hier lediglich ein: Der Mietvertrag sollte auf mich selbst lauten und die Miete sollte von mir allein gezahlt werden. Gibt es weitere Fallstricke, die ich auf dem Radar haben sollte?

    Vielen Dank schon einmal für eure Ideen!
  • Mir ist nicht klar, dass Wohnkosten bei Miete in irgendeiner Form generell abzugsfähig sind. Kosten eines anerkannten Arbeitszimmers können natürlich ratierlich in dem Fall einer Einkunftsart gegengerechnet werden.
    Anders sieht es aus, wenn du die Wohnung kaufst. Dann sind Zinsen und Tilgung bis zur Höhe des Wohnvorteils abzugsfähig. Auch eine Anrechnung an die Altersvorsorge ist möglich, wenn nicht schon anderweitig "verbraucht".
  • da bin ich überfragt.
    Allerdings gehe ich davon aus, dass andere Tippgeber mit den Angaben weniger anfangen können. 2.500,- Miete pro Monat und Selbstbehalt konkurrieren etwas. Ich gehe davon aus, dass du Gutverdiener bist und da kenne ich die Rechengröße Selbstbehalt lediglich bei der Verteilung des Volljährigenunterhaltes als maßgeblich.
  • als ich unterhaltspflichtig wurde, habe ich mich bei den Wohnkosten von 850,00 kalt auf 650,00 warm verkleinert, trotzdem wurde mir von der Gegenseite vorgeworfen, wie armselig ich sei, dass ich es nötig hätte, mich arm zu rechnen.

    Btw.
    soweit ich mitbekommen habe, wenn die Mietkosten höher sind als die Pauschalen und es nachweislich nicht möglich ist, die Kosten durch Umzug zu verringern, kann der Selbstbehalt um die Mehrkosten erhöht werden. Bei Umzug in eine größere, teurere Wohnung bei Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen, damit die Kinder während der Umgangszeit eigene Zimmer haben, sieht das die Rechtsprechung nicht so locker. (Bsp: OLG Schleswig-Holstein- 20.12.2013 - 15WF 414/13) Ich denke, da macht Dein Vorhaben nichts aus, den Mietvertrag oder die Mietzahlungen nur über Dich laufen zu lassen.
    Gruß
    Testmama

    Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
    dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
    dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
  • Hallo46Vater...,

    ich verstehe in Anbetracht Deiner anderen Beiträge Deine Intention.
    Allerdings schätze ich Deine Erfolgsaussichten einen höheren Wohnkostenanteil zu erreichen, als nicht vorhanden ein.
    Du hattest bei dem Unterhaltsstreit vor Gericht doch schon keinen Erfolg, Dich mit Deiner Sicht des Wechselmodells durchzusetzen.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde Dir nicht mal wegen der erhöhten Betreuung beim Unterhaltsbetrag "entgegen gekommen".
    Und dass Du mit Deiner Partnerin zusammen in eine neue teurere und größere Wohnung umziehen möchtest, wird dann sicherlich auch das Gericht zu werten haben.
    Nur weil der Vertrag ggf. auf Dich allein läuft, heißt es nicht, dass das Gericht der Parterin nicht auch einen Teil der Wohnkosten zurechnen wird.
    Wenn es nur um den Umgang der Kinder geht, wird Dir schon kein weiterer Wohnraum zugestanden. Du musst für das Unterhaltsrecht erst mal verbindlich feststellen lassen, dass Du zu einem erheblichen Teil die Kinder mitbetreust.
    Keine Ahnung, wie Du die Richterschaft dort, wo Deine Verhandlung stattfindet, überzeugen könntest.

    Es bleibt weiter schwierig bei Dir.

    Gruß Tanja
  • Hallo Tanja,

    nun, mir ist "entgegengekommen" worden - ich wurde um eine Stufe der Düsseldorfer Tabelle heruntergestuft. Was natürlich ein Witz ist. Ansonsten musste ich feststellen, dass AG und OLG absolut väterfeindlich eingestellt sind und mit hahnebüchenen Begründungen den wöchentlichen Wechsel verwehrt haben. Auch der Wille der Kinder war natürlich unbeachtlich, weil die in 3 Verfahren immer nur etwas wollten, was für Frau Mama weniger Geldsegen bedeutet hätte. Daher hat man sie mal schnell für zu jung erklärt, als dass sie die Konsequenzen ihrer Wünsche absehen könnten, und musste sie gegen ihren Willen vor den Gefahren des wöchentlichen Wechsels schützen.

    Der Wohnungswechsel wird sicherlich vom Gericht verwertet, und ich möchte mich in die bestmögliche Ausgangssituation bringen - gleichzeitig mache ich mir keine Illusionen darüber, dass diese Herrschaften alles rechtlich mögliche unternehmen werden, um das von mir Gewünschte zu verhindern. Von daher teile ich deine Erfolgsaussichten-Einschätzung. Es geht nur darum, AG und OLG so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen, und den Fall möglichst zum BGH zu bringen. Im übrigen ist der Wohnungswechsel nicht ganz freiwillig, es gibt Eigenbedarf...
  • Hallo46...,

    warum tust Du Dir (und Deinen Kindern) dieses weiteren Stress mit künftigen Abänderungsverfahren an?
    Du kannst in jede Wohnung ziehen, die Du Dir leisten kannst. Allerdings könntest Du - selbst in einem Wechselmodell - nicht erwarten, dass der Anteil an den Mietkosten, der auf Deine neue Partnerin entfällt, unterhaltsmindernd zu berücksichtigen wäre.
    Und so lange Du kein gerichtlich festgestelltes Wechselmodell hast (weil alle anderen etwas anderes behaupten), wirst Du auch die erhöhten Kosten für das Vorhalten von "zusätzlichen" Kinderzimmern dem Unterhalt nicht wirksam entgegen halten können.

    In einigen (vielen) Teilen Deutschlands ticken die Familienrechtsuhren anders (und gehen extrem nach).

    Spar Dir doch lieber die Anwalts- und Gerichtskosten und versuche zu sehen, dass Du das Glück hast, Deine Kinder oft zu sehen und sie zu begleiten.

    Gruß Tanja
  • Hallo Tanja,

    du hast Recht - Abänderungsverfahren wird es nicht mehr geben, bis die Kinder jeweils 14 sind und auch nur dann, wenn sie dann noch Lust auf den Zirkus haben. Ich kämpfe nur noch an der Unterhaltsfront und rechne damit, dass der zeitliche Minimalunterschied auch vom BGH genutzt wird, um mich zum Alleinzahler zu verurteilen.

    Machen wir das Thema an dieser Stelle mal zu - vielen Dank euch allen :)
  • Hallo 46Vater...,

    gibt es denn noch gar keinen rechtskräftigen Unterhaltsbeschluss? Ansonsten kommst Du da doch auch nur über Abänderung ran.

    Wunschgemäß mache ich hier dann erst mal zu; solltest Du noch etwas ergänzen oder später auf den aktuellen Stand bringen wollen, schreib mir eine kurze Nachricht und ich öffne hier wieder.

    Bis dahin: bleib gelassen, aber standhaft (es sind alles nur "Episoden" im Leben)

    Gruß Tanja