Hallo in die Runde und gesundes neues Jahr meinerseits,
a) was bedeutet wenn im Amtsgericht/Beschluss steht:
>Rechtsbehelfsbelehrung:
>Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Auf Antrag ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen und aufgrund dieser erneut zu entscheiden.
b) Wenn man den Antrag stellt, ist die Neu-entscheidung auf Amts-gericht-ebene oder auf Landes-gericht-ebene ?
c) Handelt es sich mit dem Antrag um die Beschwerde (welche Frist nach Beschluss gilt dafür) ?
d) Kennt jemand einen Fall/Urteil, bei dem 6 Monate nach Auszug (des Kinds-Vater), man gerichtlich trotzdem in die Ex-Wohnung zurück durfte ?
Hintergrund:
Thema ist Aufhebung der Wohnungszuweisung wegen handelns in verbotener Eigenmacht nach §858 Abs.1 durch Kindsmutter (innerhalb 6 Monatsfrist).
Danke.
MarkoS
a) was bedeutet wenn im Amtsgericht/Beschluss steht:
>Rechtsbehelfsbelehrung:
>Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Auf Antrag ist eine mündliche Verhandlung durchzuführen und aufgrund dieser erneut zu entscheiden.
b) Wenn man den Antrag stellt, ist die Neu-entscheidung auf Amts-gericht-ebene oder auf Landes-gericht-ebene ?
c) Handelt es sich mit dem Antrag um die Beschwerde (welche Frist nach Beschluss gilt dafür) ?
d) Kennt jemand einen Fall/Urteil, bei dem 6 Monate nach Auszug (des Kinds-Vater), man gerichtlich trotzdem in die Ex-Wohnung zurück durfte ?
Hintergrund:
Thema ist Aufhebung der Wohnungszuweisung wegen handelns in verbotener Eigenmacht nach §858 Abs.1 durch Kindsmutter (innerhalb 6 Monatsfrist).
Danke.
MarkoS