Unterhaltsberechnung JA - Wohnvorteil etc

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    • Unterhaltsberechnung JA - Wohnvorteil etc

      Hallo zusammen, nun hat es mich also auch erwischt & meine Ex hat eine Beistandschaft beauftragt, um eine neue Unterhaltsberechnung und Unterhaltstitel für meine Tochter (12) zu erzwingen. Und das obwohl ich regelmäßig nach DD zahle, selbständig anpasse und ihr oft auch entgegen kam. Ich möchte dem JA jetzt zuvor kommen und ihnen direkt eine entsprechende Berechnung unterbreiten. Ich bin neu verheiratet und habe ein weiteres Kind (0 Jahre). Meine Frau ist in Elternzeit und somit auch unterhaltsberechtigt. Wir haben ein Haus und dementsprechend auch eine Finanzierung am Laufen. Ich weiß ncht ob ich die Berechnung des Wohnvorteils richtig verstehe. Ich hätte jetzt anhand des Mietspiegels unseres Wohnortes folglich gerechnet 7,05 Euro x 160qm = 1128 Euro Wohnvorteil. Dem entgegen gesetzt sind 1600 Euro Tilgungsleistung inkl Zinsen. Kann ich also so rechnen:
      Einkommen 3400 Euro
      abzgl. 5% Pauschale 170 Euro
      abzgl. Fahrtkosten Arbeit 422 Euro
      abzgl. Unfall+Berufsunfähigkeitsvers. 87 Euro
      abzgl. Tilgung Kredit 1600 Euro
      zzgl. Wohnvorteil 1128 Euro
      entspricht einem bereinigten EK von 2249 Euro.

      Wäre Stufe 2 der DD, Herabstufung in Stufe 1 wegen 3 Unterhaltsberechtigten somit 463 Euro Unterhalt für meine 1. Tochter.
      Ein Mangelfall würde somit auch nicht eintreten da 2249 - 1370 Euro Selbstbehalt = 879 Euro. Beide Kinder können mit 463 Euro und 312 Euro bedient werden.
      Wäre das so korrekt? Auf was muss ich hier achten? Unsere Hausfinanzierung wurde bereits 2019/2020 unterschrieben. Muss ich nachweisen dass ich den Kredit alleine bediene oder wird Wohnvorteil und Kredit generell in voller Höhe berücksichtigt? Spielt meine Frau hier eine Rolle?

      Ich bin aktuell befristet in einer höheren Position und es kann sein dass ich ab März wieder weniger verdiene. Daher würde ich Unterhaltstitel usw. erstmal vermeiden wollen bevor der ganze Aufwand von neu los geht. Eine Berechnung aus den letzten 12 Monaten wäre somit auch Käse sollte ich wirklich wieder weniger verdienen.

      Den Fragebogen der Beistandschaft fülle ich nicht aus, wird nämlich auch direkt nach dem EK meiner Frau gefragt. Ich mache eine gesonderte Aufstellung. Bin ich verpflichtet die Lohnabrechnungen beizulegen oder reicht eine Aufstellung meinerseits? Auf der Steuererklärung schwärze ich die Daten meiner Frau.
      Bisher wurden nur die letzten 12 Lohnabrechnungen, Steuerbescheid, Vermögensaufstellung gefordert. Da kein Mangelfall gibts von mir auch keine Daten zum Vermögen.
      Erhält meine Ex Einsicht in die Unterlagen z.B. hinsichtlich Kredit oder bekommt sie nur die Berechnung vom Amt? Mir wird übel wenn ich daran denke, dass wir uns hinsichtlich der Schulden vor dieser Person nackig machen müssen.

      Vielen Dank für eure Tipps! Ich hoffe der Text ist nicht zu lang.
    • Hallo Wise,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Ich empfehle, dem Jugendamt (JA) keine Berechnung zu schicken.
      Du solltest den Fragebogen und - soweit unterhaltsrelevant - deine Einkünfte und Ausgaben dort eintragen und ihn zurückschicken.
      Im Wege der Beistandschaft wirdt du nicht so vorgehen können, wie du es dir vorstellst.
      Du musst sonst damit rechnen, dass der Unterhalt vom Gericht ermittelt wird. In diesem Verfahren besteht Anwaltszwang.
      Lass' doch das JA erst mal berechnen; danach kannst du dir deine weiteren Schritte überlegen.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo auch von mir Wise,

      Ich würde den Bogen des JA auch nicht ausfüllen.
      Aber eine eigene Aufstellung machen über die Einkünfte und Abzüge der letzten 12 Monate.
      Die Belege musst Du mitschicken.
      Und dann musst Du auch in die Leitlinien des OLG Deines Kindes schauen.
      Üblicherweise sind neben Fahrtkosten keine weiteren pauschalen Werbungskostenabzüge erlaubt.
      Desweiteren musst Du, wenn gefordert (wovon ich bei den Einkommensbögen des JA ausgehe) die Steuererstattung angeben und den Steuerbescheid beifügen.
      Lass das JA mal ruhig selbst rechnen und dann überprüfst Du die Berechnung.
      Vielleicht kannst Du so auch etwas Zeit bis März rausschinden.
      Und gib an, dass Du ein weiteres Kind hast und Deine Frau in Erziehungszeit ist. Wenn Sie allerdings als unterhaltsberechtigt gelten soll, kann es sein, dass das JA sehen will, dass das Elterngeld nicht für ihren eigenen Unterhalt reicht.
      Musst Du mal abwarten, was die dann noch so fordern.

      Und ja, dass JA kann und wird sicher alles an die Ex weiterleiten
      Grundsätzlich könnte die Ex ja von Dir auch ohne anwaltliche oder jugendamtliche Hilfe alle Angaben und Belege nach 1605 BGB fordern

      Gruß Tanja
    • Wise schrieb:

      Ich hätte jetzt anhand des Mietspiegels unseres Wohnortes folglich gerechnet 7,05 Euro x 160qm = 1128 Euro Wohnwertvorteil. Dem entgegen gesetzt sind 1600 Euro Tilgungsleistung inkl Zinsen.
      Moin Wise,

      seit einiger Zeit können neben Zinsen auch Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, aber nur bis zur Höhe des Wohnwerts. Unabhängig vom zuständigen Gericht empfehle dir dazu die Leitlinien des OLG Frankfurt Punkt 5. Wohnwert, weil die doch ziemlich verständlich formuliert sind und die aktuelle BGH-Rechtsprechung recht deutlich zum Ausdruck bringen. Die Leitlinien der OLGe in Süddeutschland sind an der Stelle m.E. viel zu "schwammig" formuliert. Außerdem empfehle ich die Kommentierung von Rechtslupe zum BGH-Beschluss XII ZB 233/21.