Hallo allerseits,
nachdem ich seit ca. 2 Jahren mitlese ist nun leider doch der Zeitpunkt gekommen hier Mitglied zu werden
Konkret betrifft meine Frage die neue Berechnung des Mehrbedarfes (Kosten für Kita) für meine 6 jährige Tochter, die ich nun von der Anwältin der KM erhalten habe. (ich selbst hatte bisher keinen Anwalt, da die Berechnungen immer nachvollziehbar waren).
Schema bisher (2021 und 2022): jeweils berechnet für mich und die KM
Nettoeinkommen bereinigt
- angem. Eigenbedarf
- Kindesunterhalt
= Rest KV bzw KM
Rest KV + Rest KM = Gesamt Rest (Grundlage um Haftungsanteil zu berechnen)
Haftungsanteil KV: Rest KV/Gesamt Rest
Haftungsanteil KM: Rest KM/Gesamt Rest
Die Aufteilung war bisher ca 50% zu 50%
Durch die Erhöhung der Zahlbeträge in der DT ab 2023 bin ich logischerweise auf Basis o.g. Berechnungsschema davon ausgegangen, dass sich mein Haftungsanteil verringert.
Nun habe ich die Berechnung der Anwältin der KM erhalten, die nun zunächst den Gesamtbedarf des Kindes aus den beiden Einkommen von KM und KV ausrechnet.
Für die KM wird dann ein Differenzbedarf aus dem Gesamtbedarf ausgerechnet den sie durch die Betreuung leistet und dieser entsprechend ihrem Nettoeinkommen abgezogen. Somit ist ihr Haftungsanteil viel geringer als meiner (neu: KV 70%, KM: 30%) obwohl ich seit 2023 deutlich mehr Kindesunterhalt bezahlen muss (würde ich o.g. Schema das bisher verwendet wurde zugrunde legen, wäre der Haftungsanteil genau gegenteilig, KV: 30% und KM: 70%). Referenziert wird hier auf das BGH Urteil XII ZR 34/00 v. 09.01.2002 (BGH FamRZ 2002, 815).
Meine Recherche hat ergeben, dass sich dieses allerdings auf volljährige Kinder bezieht.
Gültigkeit haben für mich die Süddeutschen Leitlinien (OLG Karlsruhe).
Kann bzw darf diese Methode so angewandt werden oder ist es nur ein Versuch der Anwältin bzw der KM mehr Geld zu erhalten?
Herzlichen Dank.
LG Micha
nachdem ich seit ca. 2 Jahren mitlese ist nun leider doch der Zeitpunkt gekommen hier Mitglied zu werden

Konkret betrifft meine Frage die neue Berechnung des Mehrbedarfes (Kosten für Kita) für meine 6 jährige Tochter, die ich nun von der Anwältin der KM erhalten habe. (ich selbst hatte bisher keinen Anwalt, da die Berechnungen immer nachvollziehbar waren).
Schema bisher (2021 und 2022): jeweils berechnet für mich und die KM
Nettoeinkommen bereinigt
- angem. Eigenbedarf
- Kindesunterhalt
= Rest KV bzw KM
Rest KV + Rest KM = Gesamt Rest (Grundlage um Haftungsanteil zu berechnen)
Haftungsanteil KV: Rest KV/Gesamt Rest
Haftungsanteil KM: Rest KM/Gesamt Rest
Die Aufteilung war bisher ca 50% zu 50%
Durch die Erhöhung der Zahlbeträge in der DT ab 2023 bin ich logischerweise auf Basis o.g. Berechnungsschema davon ausgegangen, dass sich mein Haftungsanteil verringert.
Nun habe ich die Berechnung der Anwältin der KM erhalten, die nun zunächst den Gesamtbedarf des Kindes aus den beiden Einkommen von KM und KV ausrechnet.
Für die KM wird dann ein Differenzbedarf aus dem Gesamtbedarf ausgerechnet den sie durch die Betreuung leistet und dieser entsprechend ihrem Nettoeinkommen abgezogen. Somit ist ihr Haftungsanteil viel geringer als meiner (neu: KV 70%, KM: 30%) obwohl ich seit 2023 deutlich mehr Kindesunterhalt bezahlen muss (würde ich o.g. Schema das bisher verwendet wurde zugrunde legen, wäre der Haftungsanteil genau gegenteilig, KV: 30% und KM: 70%). Referenziert wird hier auf das BGH Urteil XII ZR 34/00 v. 09.01.2002 (BGH FamRZ 2002, 815).
Meine Recherche hat ergeben, dass sich dieses allerdings auf volljährige Kinder bezieht.
Gültigkeit haben für mich die Süddeutschen Leitlinien (OLG Karlsruhe).
Kann bzw darf diese Methode so angewandt werden oder ist es nur ein Versuch der Anwältin bzw der KM mehr Geld zu erhalten?
Herzlichen Dank.
LG Micha