Hallo liebe Leute dies ist mein erster Beitrag hier.
Der Beitrag ist relativ lang aber ich möchte keine Details auslassen damit um Rückfragen zu reduzieren. Aber ich möchte im Vorraus schon um Entschuldigung bitten und bin um jeden dankbar der das durchliest und Tipps geben kann. Es ist auf jeden eine sehr komplexe Frage.
Ich bin etwas fertig mit den Nerven weil die letzten Monate die Hölle waren.
Ich zahle 110% Unterhalt an meine 2 Kinder plus circa 650€ Betreuungsunterhalt an meine Exfreundin.
Das hat damals das Jugendamt berechnet und ich habe es nachrechnen lassen und es stimmt eigentlich ziemlich genau. Der Unterhalt ist aussergerichtlich tituliert wurden. Der Betreuungsunterhalt ist befristet tituliert.
Ich habe mein Auto verkauft um meine Unterhaltsschulden begleichen zu können.
Ich bin jetzt über 12 Monate mit der Bahn 75km zur Arbeit fahren was die absolute Hölle war. Ich ab kaum meine Kinder gesehen da die Entfernung über 350Km beträgt. Und so kann es einfach nicht weiter gehen.
Ich verdiene eigentlich ein leicht überdurchschnittliches Nettoeinkommen. Und konnte früher monatlich locker nen 1000er zur Seite legen. Jetzt vielleicht so 50-100€. Das Wohnen ist ihr relativ teuer und es geht eigentlich fast garnicht günstiger. Ich weiss das ist jammern auf hohem Niveau und habe Demut vor jedem den es noch schlechter geht.
Ich spiele jetzt mit dem Gedanken mir einen 520€ job zu suchen. Damit ich mir ein Auto samt Sprit und allem anderen leisten kann.
Kann mir dann noch mehr Unterhalt abgeknöpft werden?
Den Kindern gegenüber hat man eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.
Soweit ich gelesen habe wird einen, wenn man nach der Trennung einen Nebenjob aufgenommen hat und bereits aus seinem Hauptjob (40h) mehr als den Mindestunterhalt (MU) für die Minderjährigen Kinder zahlt nichts mehr weggenommen. Da man seine erhöhte Erwerbsobliegenheit mehr als erfüllt. Weil einem eine Nebentätigkeit eigentlich garnicht zumutbar ist. Bzw. Man diese garnicht schuldet. Und auch jederzeit beenden könnte.
Anders wäre es wenn man zu wenig verdient oder nicht Vollzeit arbeitet um den MU zu zahlen dann kann man ein fiktives Einkommen angerechnet bekommen und muss dann zusehen wie man das Geld herbekommt.
Jetzt geht es um die Erwerbsobliegenheit gegenüber der Kindsmutter(KM) Soweit ich gelesen habe gibt es diese garnicht. Sondern es ist genau umgekehrt.
Ich verstehe es so das man der KM gegenüber garkeine Erwerbsobliegenheit hat sondern es genau umgekehrt ist. Das die KM eine Erwerbsobliegenheit hat, ihr allerdings ein Nebenjob nicht zumutbar ist bis die Kinder 3Jahre alt sind.
Heisst wenn sie nebenbei Arbeiten würde könnte sie das Geld teilweise oder sogar voll behalten.
Wie schaut es jetzt beim Unterhaltzahler aus? Kann er das Geld auch behalten oder kann die Ex dann den Unterhalt neu berechnen lassen und mehr BU verlangen?
Mit nem Nebenjob würde ich mich finanziell wieder recht gut aufrappeln. Was aber mache ich wenn dann die KM den Unterhalt neu berechnen lassen will?
Dann stehe ich ja wieder genauso da wie vorher.
Ich hab das auch schon in einen Unterhaltsrechner (Smartrechner) eingegeben.
Wenn ich da alles eingebe steht dann das mir 1660 übrig bleiben. Gebe ich 100€ mehr Netto ein steht das gleiche da aber der zu zahlende Betreuungsunterhalt erhöht sich um 100. Das gleiche bei 2,3,4 und 500€ erst bei 600€ bleiben mir dann mehr als 1660€. Ich denke der Rechner berücksichtigt halt nicht das es ein Nebenjob ist und weis garnicht was eine Erwerbsobliegenheit ist und bezieht das garnicht mit ein. Bei den Kindern hätte ich noch nichtmal ein Problem damit eine Stufe höher zu rutschen.
Ich hoffe Ihr konntet mir folgen worauf ich hinaus will.
Zum Schluss nochmal kurz und knapp, müsste ich mir Sorgen machen das ich dann noch mehr zahlen muss? Ich hab keine Kraft mehr für den Stress und bin keine Weihnachtsgans.
Liebe Grüße
Der Beitrag ist relativ lang aber ich möchte keine Details auslassen damit um Rückfragen zu reduzieren. Aber ich möchte im Vorraus schon um Entschuldigung bitten und bin um jeden dankbar der das durchliest und Tipps geben kann. Es ist auf jeden eine sehr komplexe Frage.
Ich bin etwas fertig mit den Nerven weil die letzten Monate die Hölle waren.
Ich zahle 110% Unterhalt an meine 2 Kinder plus circa 650€ Betreuungsunterhalt an meine Exfreundin.
Das hat damals das Jugendamt berechnet und ich habe es nachrechnen lassen und es stimmt eigentlich ziemlich genau. Der Unterhalt ist aussergerichtlich tituliert wurden. Der Betreuungsunterhalt ist befristet tituliert.
Ich habe mein Auto verkauft um meine Unterhaltsschulden begleichen zu können.
Ich bin jetzt über 12 Monate mit der Bahn 75km zur Arbeit fahren was die absolute Hölle war. Ich ab kaum meine Kinder gesehen da die Entfernung über 350Km beträgt. Und so kann es einfach nicht weiter gehen.
Ich verdiene eigentlich ein leicht überdurchschnittliches Nettoeinkommen. Und konnte früher monatlich locker nen 1000er zur Seite legen. Jetzt vielleicht so 50-100€. Das Wohnen ist ihr relativ teuer und es geht eigentlich fast garnicht günstiger. Ich weiss das ist jammern auf hohem Niveau und habe Demut vor jedem den es noch schlechter geht.
Ich spiele jetzt mit dem Gedanken mir einen 520€ job zu suchen. Damit ich mir ein Auto samt Sprit und allem anderen leisten kann.
Kann mir dann noch mehr Unterhalt abgeknöpft werden?
Den Kindern gegenüber hat man eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.
Soweit ich gelesen habe wird einen, wenn man nach der Trennung einen Nebenjob aufgenommen hat und bereits aus seinem Hauptjob (40h) mehr als den Mindestunterhalt (MU) für die Minderjährigen Kinder zahlt nichts mehr weggenommen. Da man seine erhöhte Erwerbsobliegenheit mehr als erfüllt. Weil einem eine Nebentätigkeit eigentlich garnicht zumutbar ist. Bzw. Man diese garnicht schuldet. Und auch jederzeit beenden könnte.
Anders wäre es wenn man zu wenig verdient oder nicht Vollzeit arbeitet um den MU zu zahlen dann kann man ein fiktives Einkommen angerechnet bekommen und muss dann zusehen wie man das Geld herbekommt.
Jetzt geht es um die Erwerbsobliegenheit gegenüber der Kindsmutter(KM) Soweit ich gelesen habe gibt es diese garnicht. Sondern es ist genau umgekehrt.
Ich verstehe es so das man der KM gegenüber garkeine Erwerbsobliegenheit hat sondern es genau umgekehrt ist. Das die KM eine Erwerbsobliegenheit hat, ihr allerdings ein Nebenjob nicht zumutbar ist bis die Kinder 3Jahre alt sind.
Heisst wenn sie nebenbei Arbeiten würde könnte sie das Geld teilweise oder sogar voll behalten.
Wie schaut es jetzt beim Unterhaltzahler aus? Kann er das Geld auch behalten oder kann die Ex dann den Unterhalt neu berechnen lassen und mehr BU verlangen?
Mit nem Nebenjob würde ich mich finanziell wieder recht gut aufrappeln. Was aber mache ich wenn dann die KM den Unterhalt neu berechnen lassen will?
Dann stehe ich ja wieder genauso da wie vorher.
Ich hab das auch schon in einen Unterhaltsrechner (Smartrechner) eingegeben.
Wenn ich da alles eingebe steht dann das mir 1660 übrig bleiben. Gebe ich 100€ mehr Netto ein steht das gleiche da aber der zu zahlende Betreuungsunterhalt erhöht sich um 100. Das gleiche bei 2,3,4 und 500€ erst bei 600€ bleiben mir dann mehr als 1660€. Ich denke der Rechner berücksichtigt halt nicht das es ein Nebenjob ist und weis garnicht was eine Erwerbsobliegenheit ist und bezieht das garnicht mit ein. Bei den Kindern hätte ich noch nichtmal ein Problem damit eine Stufe höher zu rutschen.
Ich hoffe Ihr konntet mir folgen worauf ich hinaus will.
Zum Schluss nochmal kurz und knapp, müsste ich mir Sorgen machen das ich dann noch mehr zahlen muss? Ich hab keine Kraft mehr für den Stress und bin keine Weihnachtsgans.
Liebe Grüße