Hallo,
ich wurde von dem zuständingen JobCenter der Kindesmutter angeschrieben.
Was mich ein wenig wundert, dass dort steht, mein Sohn würde Leistungen nach SGB II bekommen. Da die Düsseldorfer Tabelle angepasst wurde und ebenfalls das Kindergeld, soll ich nun 378€ bezahlen an Kindesunterhalt.
Das ist allerdings nicht korrekt. Da ich für die Mutter keine Betreuungsunterhalt mehr zahlen muss, wandere ich automatisch eine Stufe höher in der DDT. Somit wäre ich nun bei 400€
Ich frage mich nun, wie hoch der Bedarf für mein Sohn ist, damit er nicht zu der Bedarfsgemeinschaft gehört, da er seinen Lebensunterhalt komplett finaziert bekommtn
Hoffe Ihr habt da nen Rat.
Zum Fall:
Miete: ca. 800€ (warm)
Im Haushalt lebende: 4 (Mutter, Kind 1 11 Jahre, Kind 2 9 Jahre, Kind 3 4 Jahre)
Kindesunterhalt: 400€
Kindergeld: 250€
Die Kindesmutter hat noch zwei weitere Kinder, wo sie anscheinend ein Wechselmodell lebt mit ihrem ExMann. Ob nun beide anderen Kinder bei ihr gemeldet sind, kann ich nicht beurteilen. Allerdings da alle Kinder dort leben, darf mir dadurch auch kein Nachteil enstehen. Somit gehe ich von ~200€ pro Person für die Miete aus.
Da meinem Sohn komplett 650€ zur Verfügung stehen, sehe ich das so, dass er seinen Bedarf komplett selber decken kann und somit mit dem JobCenter nichts zu tun hat. Da wundert es mich doch arg, dass mich das JobCenter anschreibt. Zumal die Berechnung vom dem JobCenter auch noch falsch ist. Ich habe eher die Vermutung, dass nicht angegeben wurde, dass ich nach dem dritten Geburtstag mehr gezahlt habe...
Wisst ihr da vielleicht mehr, wie das nun mit dem Bürgergeld ist, dem Anteiligen der Miete usw? Und vor allem auch, wenn nur ein Kind bei ihr gemeldet sein sollte von den anderen beiden? Weil mit den anderen beiden habe ich ja nichts zu tun. Zumal die anderen beiden Kinder mehr als 50% in der Woche bei ihr sind. Für mein Rechtsverständnis, selbst wenn ein Wechselmodell etabliert sein sollte, darf mein Sohn und ich dardurch keine Nachteile haben. Schließlich wird der Raum für die anderen beiden Kinder auch vorgehalten und somit bezahlt.
Grüße
JD
ich wurde von dem zuständingen JobCenter der Kindesmutter angeschrieben.
Was mich ein wenig wundert, dass dort steht, mein Sohn würde Leistungen nach SGB II bekommen. Da die Düsseldorfer Tabelle angepasst wurde und ebenfalls das Kindergeld, soll ich nun 378€ bezahlen an Kindesunterhalt.
Das ist allerdings nicht korrekt. Da ich für die Mutter keine Betreuungsunterhalt mehr zahlen muss, wandere ich automatisch eine Stufe höher in der DDT. Somit wäre ich nun bei 400€
Ich frage mich nun, wie hoch der Bedarf für mein Sohn ist, damit er nicht zu der Bedarfsgemeinschaft gehört, da er seinen Lebensunterhalt komplett finaziert bekommtn
Hoffe Ihr habt da nen Rat.
Zum Fall:
Miete: ca. 800€ (warm)
Im Haushalt lebende: 4 (Mutter, Kind 1 11 Jahre, Kind 2 9 Jahre, Kind 3 4 Jahre)
Kindesunterhalt: 400€
Kindergeld: 250€
Die Kindesmutter hat noch zwei weitere Kinder, wo sie anscheinend ein Wechselmodell lebt mit ihrem ExMann. Ob nun beide anderen Kinder bei ihr gemeldet sind, kann ich nicht beurteilen. Allerdings da alle Kinder dort leben, darf mir dadurch auch kein Nachteil enstehen. Somit gehe ich von ~200€ pro Person für die Miete aus.
Da meinem Sohn komplett 650€ zur Verfügung stehen, sehe ich das so, dass er seinen Bedarf komplett selber decken kann und somit mit dem JobCenter nichts zu tun hat. Da wundert es mich doch arg, dass mich das JobCenter anschreibt. Zumal die Berechnung vom dem JobCenter auch noch falsch ist. Ich habe eher die Vermutung, dass nicht angegeben wurde, dass ich nach dem dritten Geburtstag mehr gezahlt habe...
Wisst ihr da vielleicht mehr, wie das nun mit dem Bürgergeld ist, dem Anteiligen der Miete usw? Und vor allem auch, wenn nur ein Kind bei ihr gemeldet sein sollte von den anderen beiden? Weil mit den anderen beiden habe ich ja nichts zu tun. Zumal die anderen beiden Kinder mehr als 50% in der Woche bei ihr sind. Für mein Rechtsverständnis, selbst wenn ein Wechselmodell etabliert sein sollte, darf mein Sohn und ich dardurch keine Nachteile haben. Schließlich wird der Raum für die anderen beiden Kinder auch vorgehalten und somit bezahlt.
Grüße
JD