Kindesunterhalt, Kindergeld bzgl Bedarfsgemeinschaft nach SGB II - Wann deckt Kind den kompletten Bedarf?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Kindesunterhalt, Kindergeld bzgl Bedarfsgemeinschaft nach SGB II - Wann deckt Kind den kompletten Bedarf?

      Hallo,

      ich wurde von dem zuständingen JobCenter der Kindesmutter angeschrieben.

      Was mich ein wenig wundert, dass dort steht, mein Sohn würde Leistungen nach SGB II bekommen. Da die Düsseldorfer Tabelle angepasst wurde und ebenfalls das Kindergeld, soll ich nun 378€ bezahlen an Kindesunterhalt.

      Das ist allerdings nicht korrekt. Da ich für die Mutter keine Betreuungsunterhalt mehr zahlen muss, wandere ich automatisch eine Stufe höher in der DDT. Somit wäre ich nun bei 400€

      Ich frage mich nun, wie hoch der Bedarf für mein Sohn ist, damit er nicht zu der Bedarfsgemeinschaft gehört, da er seinen Lebensunterhalt komplett finaziert bekommtn

      Hoffe Ihr habt da nen Rat.


      Zum Fall:
      Miete: ca. 800€ (warm)
      Im Haushalt lebende: 4 (Mutter, Kind 1 11 Jahre, Kind 2 9 Jahre, Kind 3 4 Jahre)
      Kindesunterhalt: 400€
      Kindergeld: 250€

      Die Kindesmutter hat noch zwei weitere Kinder, wo sie anscheinend ein Wechselmodell lebt mit ihrem ExMann. Ob nun beide anderen Kinder bei ihr gemeldet sind, kann ich nicht beurteilen. Allerdings da alle Kinder dort leben, darf mir dadurch auch kein Nachteil enstehen. Somit gehe ich von ~200€ pro Person für die Miete aus.

      Da meinem Sohn komplett 650€ zur Verfügung stehen, sehe ich das so, dass er seinen Bedarf komplett selber decken kann und somit mit dem JobCenter nichts zu tun hat. Da wundert es mich doch arg, dass mich das JobCenter anschreibt. Zumal die Berechnung vom dem JobCenter auch noch falsch ist. Ich habe eher die Vermutung, dass nicht angegeben wurde, dass ich nach dem dritten Geburtstag mehr gezahlt habe...


      Wisst ihr da vielleicht mehr, wie das nun mit dem Bürgergeld ist, dem Anteiligen der Miete usw? Und vor allem auch, wenn nur ein Kind bei ihr gemeldet sein sollte von den anderen beiden? Weil mit den anderen beiden habe ich ja nichts zu tun. Zumal die anderen beiden Kinder mehr als 50% in der Woche bei ihr sind. Für mein Rechtsverständnis, selbst wenn ein Wechselmodell etabliert sein sollte, darf mein Sohn und ich dardurch keine Nachteile haben. Schließlich wird der Raum für die anderen beiden Kinder auch vorgehalten und somit bezahlt.


      Grüße


      JD
    • hallo,

      das Bürgergeld beträgt für deinen Junior 318 € plus anteilige Miete.
      Wenn die Mutter 2 Kinder im wechselmodell hat, ist vielleicht eins beim Vater gemeldet. Damit wäre der Mietanteil 1/3.
      Dazu kommen vermutlich noch weitere Sachen, da ich mich in dem Bereich nicht auskenne.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • JohnDoe schrieb:

      Was mich ein wenig wundert, dass dort steht, mein Sohn würde Leistungen nach SGB II bekommen. Da die Düsseldorfer Tabelle angepasst wurde und ebenfalls das Kindergeld, soll ich nun 378€ bezahlen an Kindesunterhalt.

      Das ist allerdings nicht korrekt. Da ich für die Mutter keine Betreuungsunterhalt mehr zahlen muss, wandere ich automatisch eine Stufe höher in der DDT. Somit wäre ich nun bei 400€
      Der von dir zu zahlende Kindesunterhalt scheint tituliert zu sein. Was genau steht in dem Titel (z.B. Urkunde, Beschluss oder Vergleich) zur Höhe des Unterhalts?
    • Hallo JohnDoe,

      JohnDoe schrieb:

      Die Kindesmutter hat noch zwei weitere Kinder, wo sie anscheinend ein Wechselmodell lebt mit ihrem ExMann. Ob nun beide anderen Kinder bei ihr gemeldet sind, kann ich nicht beurteilen.
      Gibt es denn Anhaltspunkte für eine Änderung?
      Da schriebst Du nämlich noch:

      JohnDoe schrieb:

      - Ex-Partnerin hat noch zwei weitere Kinder (7 und 8 Jahre) und lebt das Wechselmodell mit ihrem Ex-Mann. Ein Kind ist bei ihm, das andere bei Ihr gemeldet.
      Ich würde es mit dem Unterhalt so halten, wie Clint vorschlägt. Wenn das Amt nur die 378 fordert...

      Gruß Tanja
    • Der Titel wurde angefertigt, als ich noch für die Mutter zahlen musste. Da dies allerdins vorbei ist, habe ich direkt in die nächst höhere Stufe gewechselt ab dem dritten Geburtstag. Einfach um der Mutter keine Munition zu liefern...

      Das Jobcenter hat nun anscheinend wegen der Zahlung ihr wohl eine Neuberechnung zukommen lassen, dass sie weniger Geld bekommt. Sofern ich das richtig sehe, ist auch das nicht rechtens.

      TanjaW9: Link entfernt! Hier werden keine Anwaltsseiten verlinkt!



      Zu dem Wechselmodel: Das ist etwas was die beiden Eltern abgemacht haben. Darauf habe ich keinen Einfluss. Faktisch ist, dass drei Kinder unter diesem Dach leben. Dies wäre somit ein Vertrag zwischen den beiden Eltern zu lasten eines Dritten. In dem Falle zu den Lasten meines Sohnes und mir.


      Sofern meine Berechnung richtig ist, selbst bei 1/3 der Miete, fällt mein Sohn da komplett raus
      Einkünfte: 650€
      Miete: 266,67€
      Bürgergeld: 318€

      Somit liegt er mit 65,33€ über dem "Bedarf". Daraus ergibt sich, dass das JobCenter gelogen hat, da für meinen Sohn keine Bezüge nach SGB II bestehen. Und das auch schon nicht im letzten Jahr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Verlinkung auf Anwaltsseite entfernt

    • TanjaW9 schrieb:

      Hallo JohnDoe,

      JohnDoe schrieb:

      Die Kindesmutter hat noch zwei weitere Kinder, wo sie anscheinend ein Wechselmodell lebt mit ihrem ExMann. Ob nun beide anderen Kinder bei ihr gemeldet sind, kann ich nicht beurteilen.
      Gibt es denn Anhaltspunkte für eine Änderung?Da schriebst Du nämlich noch:

      JohnDoe schrieb:

      - Ex-Partnerin hat noch zwei weitere Kinder (7 und 8 Jahre) und lebt das Wechselmodell mit ihrem Ex-Mann. Ein Kind ist bei ihm, das andere bei Ihr gemeldet.
      Ich würde es mit dem Unterhalt so halten, wie Clint vorschlägt. Wenn das Amt nur die 378 fordert...
      Gruß Tanja



      Das war mal so. Ob das noch so ist, kann ich nicht beurteilen. Das JobCenter hat sich auch bei ihm eingeschaltet, da er zu wenig Unterhalt zahlen würde. Dadurch musste er dann umziehen. Ob nun noch ein Kind bei ihm gemeldet ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

      Warum wird allerdings die Annahme geteilt, dass wenn die ein Wechselmodel haben, das zu Lasten anderer gehen darf? Faktisch wohnen in der Wohnung 4 Personen. Was die unter sich ausgemacht haben, sollte weder mein Sohn noch mich betreffen.
    • Der einzige SGB-Freak ist leider nicht mehr hier. Ich werde mich nie mit dem SGB anfreunden, aber in diesem Fall versuche ich mal eine Antwort.


      Das Job-Center ist nur deshalb für den Kindesunterhalt von @JohnDoe zuständig, weil dies irgendwie (mit) übergegangen ist, Steht irgendwo im SGB. Auf die Höhe des von @JohnDoe zu zahlenden Kindesunterhalts hat das überhaupt keine Auswirkungen. Was das Job-Center "intern" mit der Kindesmutter und all ihren Kindern veranstaltet (Bedarfsgemeinschaft ...), geht ihn eigentlich gar nichts an. Er hat nach BGB zu zahlen.
    • Hallo Clint,
      ich versuche es mal ein wenig au zu dröseln. Da das Kind von John bei der Mutter lebt ist es automatisch Mitglied der sogenannten BG. Daraus folgt das der Unterhaltsanspruch des Kindes an den Vater automatisch an das Jobcenter geht.Der Bürgergeldsatz ist für Kinder unter 6 Jahren 318 €, die Miete habe ich der einfachheit halber durch 3 geteilt, macht 133,33 €, somit ist der Bedarf des Kindes ca. 451,33 €. Davon werden die 250 € KG und der von den 378 € = 176 € EK die über dem Bedarf sind. Laut § 7 ABS. 3 Nr. 4 SGB II bestimmt, das Kinder und junge Erwachsene nicht zu Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen sicherstellen können. Das ist der Fall, wenn das EK ihren Bedarf übersteigt. Weiter folgt daraus das nicht hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ( § 7 Abs.3 Ner. 2 SGB II) nicht in die BG einbringen müssen. Ich denke mal das unter diesen Umständen das Kind aus der BG rausfällt, vermute aber mal das das JC da dann rumzicken wird weil es dann den sog. Überschuss nicht auf die anderen Mitglieder umlegen kann.

      LG Hugoleser
    • Hugoleser schrieb:

      Laut § 7 ABS. 3 Nr. 4 SGB II bestimmt, das Kinder und junge Erwachsene nicht zu Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen sicherstellen können. Das ist der Fall, wenn das EK ihren Bedarf übersteigt. Weiter folgt daraus das nicht hilfebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ( § 7 Abs.3 Ner. 2 SGB II) nicht in die BG einbringen müssen.
      Ja, ich hole mir solche Infos auch oft mit Hilfe von Tante Google. :P

      @JohnDoe

      Das Schreiben des jetzt zuständigen JobCenters ist nichts anderes als eine freundliche Zusatzinformation über die ab 2023 gemäß dynamischer Jugendamtsurkunde (115% abzgl. hälftiges Kindergeld) von dir selbständig anzupassenden Kindesunterhaltszahlungen. Viele Unterhaltspflichtige mit dynamischem Titel erhalten ähnliche Schreiben vom Jugendamt ("Serienbrieffunktion" in der Abt. Beistandschaft). Damit die das nicht vergessen und den Beiständen zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht.

      Es ist keine Forderung, geschweige denn Inverzugsetzung, denn der Unterhalt ist ja bereits in der Höhe tituliert.

      Ein dynamischer Titel muss übrigens bei Einkommensveränderungen nicht automatisch angepasst werden, auch nicht wegen möglicher Herauf- oder Herabstufungen. Erst wenn man dazu explizit aufgefordert wird, muss man reagieren.
    • Hallo allerseits,


      vielen lieben Dank an Euch. :)


      Mit diesen Infos und etwas weitere Rechereche, sehe ich es nun eindeutig so, dass das JobCenter nicht die Wahrheit sagt. Denn laut dem Schreiben, bezieht mein Sohn Leistungen nach SGB II. Da er aber über dem Satz ist, kann das nicht der Fall sein. Da auch keine Mehrbedarfe etc. vorliegen, bzw. die selbst vom dem Unterhalt + Kindergeld getragen werden können.

      Ich hoffe der folgende Link ist nun okay, da keine Webseite von einem Rechtsanwalt:

      TanjaW9: Link entfernt, lt. Impressum Rechtsdienstleistungsgesellschaft

      Da geht es darum, dass Kinder nicht für ihre Eltern haften müssen. Allerdings in dem Fall verdient das Kind sein eigenes Geld und ist somit kein Teil der Bedarfsgemeinschaf und zusätzlich darf das Geld nicht bei der Mutter angerechnet werden.
      Meint Ihr, dass das auch für den Fall meines Sohnes gilt?

      Hier noch mal ein Link, der hoffe ich auch Okay ist:

      TanjaW9: Link entfernt, lt. Impressum Haftungsverhältnisse nicht abschätzbar

      Hier ist ein Fall genannt, dass das Kind komplett aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt, allerdings das Geld trotzdem angerchnet wird. Da es aber kein Erwerbgseinkommen ist, darf die Mutter eine Versicherungspauschale von 30€ geltend machen und somit die Einkünfte des Kindes mindern. Ergo bleibt mehr Geld übrig.


      Beides sind für mich widersprüchliche Aussagen o. Artikel. Was nun wie Geltung findet, da bin ich leider überfragt.

      Da ich selbst schlechte bis sehr schlechte Erfahrungen mit ARGEN, JobCenter o.Ä gemacht habe, möchte ich nicht, dass mein Sohn mit denen irgendwas zu tun hat. Primär geht es mir allerdings darum, dass mein Sohn die Kindesmutter nicht alimentiert und das Geld für ihn zur Verfügung steht und nicht reduziert wird.


      Grüße

      JD

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Links entfernt - lt. jeweiligen Impressum Haftung nicht abschätzbar

    • Hallo JohnDoe,

      unterlass doch bitte das ständige Verlinken auf irgendwelche Webseiten.
      Ich habe weder Zeit noch Lust ständig zu überprüfen, ob die Links zulässig sind.
      Wir sind hier in einem Forum rund ums Familienerecht unterwegs.
      Wenn Du Dich über Themen um HartzIV oder wie das sonst so heißt austauschen möchtest, wende Dich doch bitte an andere Foren.
      Und ansonsten musst Du halt die Angelegenheit mit der jeweiligen Sozialbehörde selbst klären.
      Sich hinzustellen und zu postulieren, das Amt lüge ist einfach. Kann aber auch schon wieder eine Lüge sein da Dir das Amt sicher nicht offenbaren muss, welche Beträge im Einzelnen der Mutter für Deinen Sohn zur Verfügung gestellt werden, bzw. dass nur Beträge nicht fließen, weil durch Deine Unterhaltszahlungen möglichweise ein Teil gedeckt ist.

      So lange Du das Schreiben hier nicht einstellst, kann sowieso keiner sagen, was das nun konkret ist.
      Im Zweifelsfall ist es das, was Clint schreibt.
      Dass Du nicht willst, dass Dein Kind "mit den Behörden" zu tun hat, ist unbeachtlich.

      Gruß Tanja