Hallo,
ich bin Unterhaltszahler für 3 Kinder (1001 Euro) in der geringsten Einkommensstufe <1900 und kratze jetzt schon den Selbstbehalt von 1370 Euro.
Da nun die Wohngeldreform in Kraft getreten ist, habe ich mich nochmals mit dem Thema befasst. Meine 2-Zimmer-Wohnung ist 600 Euro warm bei 50 qm. Bei mir in der Region gilt das als günstig (Stufe IV).
Nun habe ich gelesen, dass das Amt 3000 Euro p.a. pauschal ansetzt als Abzug pro Kind. Dies wären dann statt 1001 Euro nur 750 Euro (3000/12=250*3 Kinder).
Diese Diskrepanz verstehe ich nicht. Auch finde ich im Gesetzestext zum Wohngeld (z.B. §18) nichts darüber, dass die Kinder zu min. 30% bei mir wohnen müssen um eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden (Aussage Mitarbeiter Wohngeldstelle). Daher scheiterte letztes Jahr nämlich der Wohngeldantrag, damals waren die Kinder zu 28% durch mich betreut und mir wurde Wohngeld verwehrt.
Kennt sich jemand damit aus?
Grüße franzk
ich bin Unterhaltszahler für 3 Kinder (1001 Euro) in der geringsten Einkommensstufe <1900 und kratze jetzt schon den Selbstbehalt von 1370 Euro.
Da nun die Wohngeldreform in Kraft getreten ist, habe ich mich nochmals mit dem Thema befasst. Meine 2-Zimmer-Wohnung ist 600 Euro warm bei 50 qm. Bei mir in der Region gilt das als günstig (Stufe IV).
Nun habe ich gelesen, dass das Amt 3000 Euro p.a. pauschal ansetzt als Abzug pro Kind. Dies wären dann statt 1001 Euro nur 750 Euro (3000/12=250*3 Kinder).
Diese Diskrepanz verstehe ich nicht. Auch finde ich im Gesetzestext zum Wohngeld (z.B. §18) nichts darüber, dass die Kinder zu min. 30% bei mir wohnen müssen um eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden (Aussage Mitarbeiter Wohngeldstelle). Daher scheiterte letztes Jahr nämlich der Wohngeldantrag, damals waren die Kinder zu 28% durch mich betreut und mir wurde Wohngeld verwehrt.
Kennt sich jemand damit aus?
Grüße franzk