Gruess Euch,
meine Tochter ist mit 17 bei mir ausgezogen und hat den Kontakt abgebrochen.
Seit dieser Zeit zahle ich meinen monatlichen Unterrichtsanteil.
Auf meine Bitte, mir das Zeugnis der 11ten Klasse zukommen zu lassen, hat sie genauso wenig reagiert, wie auf meine Bitte um eine Kopie des Abizeugnis.
Mittlerweile studiert sie im 1ten Semester
Nach 5 Monaten und den Hinweis, ich würde anderweitig die Unterhaltszahlungen einstellen, habe ich eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten
Mein Frage, habe ich noch immer Anspruche auf eine Kopie
1.)des 11Klasszeugnis (damals 17, gemeinsames Sorgerecht
2.)eine Kopie des Abiszeugnis
Könnte ich ggf die Unterhaltszahlung einstelln, wenn ich die Kopien nicht bekomme?
Danke und herzliche Grüße
Herbert
meine Tochter ist mit 17 bei mir ausgezogen und hat den Kontakt abgebrochen.
Seit dieser Zeit zahle ich meinen monatlichen Unterrichtsanteil.
Auf meine Bitte, mir das Zeugnis der 11ten Klasse zukommen zu lassen, hat sie genauso wenig reagiert, wie auf meine Bitte um eine Kopie des Abizeugnis.
Mittlerweile studiert sie im 1ten Semester
Nach 5 Monaten und den Hinweis, ich würde anderweitig die Unterhaltszahlungen einstellen, habe ich eine Immatrikulationsbescheinigung erhalten
Mein Frage, habe ich noch immer Anspruche auf eine Kopie
1.)des 11Klasszeugnis (damals 17, gemeinsames Sorgerecht
2.)eine Kopie des Abiszeugnis
Könnte ich ggf die Unterhaltszahlung einstelln, wenn ich die Kopien nicht bekomme?
Danke und herzliche Grüße
Herbert