Unterhaltsverzicht bzw. Stundung

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    • Unterhaltsverzicht bzw. Stundung

      Hallo zusammen,

      nach längerer Abstinenz bin ich wieder da und hab auch direkt eine Frage, die mich persönlich betrifft.

      Von meinen 3 WM-Kindern verlagert eins seinen Wohnsitz zu mir (bereits im November geschehen, Kindergeld wird aber erst zum 01.01 umgemeldet). Ich bin nun in der Situation des theoretischen Unterhaltsempfängers angekommen und könnte das Geld eigentlich auch brauchen. Will aber zum Wohl der beiden anderen darauf verzichten. Fällt jemanden eine gute Möglichkeit ein wie man einerseits darauf verzichten kann, andererseits das ganze nachträglich fordern, falls ein anderes Kind zur Mutter geht und diese dann Unterhalt fordern würde? Ich will weder einen kompletten Unterhaltsverzicht unterschreiben, aber auch nicht in ein paar Jahren doof dastehen, wenn ein anderes Kind zur Mutter gehen sollte, weil ich mir sicher bin, dass ich ab dem ersten Tag eine Forderung im Briefkasten hätte.

      Leistungsfähigkeit ist kein Problem, meine Ex verdient netto jenseits der 4K (netto).

      Ich weiß, ist ne schwere Geschichte, aber vielleicht ist hier ja doch noch jemand kreativer wie ich.

      LG
      Max
    • Hallo Max,
      sorry aber da fällt mir leider keine Möglichkeit ein.Ist ja bestimmt gut gemeint von Dir.
      Allerdings frage ich mich, warum du mit einer berechtigten Forderung einer Unterhaltsleistung das Wohl der anderen beiden Kinder gefährdest, auch vor dem Hintergrund das die KM finanziell gut gestellt ist? Macht deine EX dich dann bei den Kids schlecht, wenn du von der KM Unterhalt forderst?
      Ist doch eigentlich völlig in Ordnung das sie dann dafür mehr zahlt.
      VG
      Theo
    • Hallo Max,

      ich freu mich, dass Du wieder dabei bist.

      Wie Du selbst weißt, kann man auf KU nicht verzichten. So eine Erklärung wirkt nur im Innenverhältnis.
      In so einer Vereinbarung einen "Vorbehalt der rückwirkenden Forderung" aufzunehmen, stell ich mir problematisch vor.
      Kann mir auch nicht vorstellen, dass ein RA oder Notar sowas in einen Vertrag aufnehmen und beurkunden würde. Und wenn die schon sowas nicht machen würden, dann hat das die Ursache sicher in der Rechtswirkung.
      Welche (Rückwirkungs)Gründe wollte man (abschließend) in eine Vereinbarung aufnehmen und könnten die nicht gegen die "guten Sitten" (Sittenwidrigkeit) oder Treu und Glauben verstoßen?

      Ich rate Dir - an Ansehung Deiner Hintergründe - dringend davon ab. Auch wenn das -vermeintlich- zum Wohl der anderen Kinder geschieht.
      Es sollte eigentlich reichen, dass Du nicht rückwirkend Unterhalt fordern kannst, sondern erst ab dem Zeitpunkt, in dem Du die KM nachweislich dazu aufforderst.

      Ich drück die Daumen für eine gute Lösung.

      Gruß Tanja